Schule

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes

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Durch die Änderungen des Schulgesetzes werden die Möglichkeiten der Einrichtung von Schulverbünden mit Gemeinschaftsschulen den Schulverbünden mit den übrigen Schularten gleichgestellt. Somit können zum Schuljahr 2018/2019 erstmals gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden.

Zum Schuljahr 2018/2019 können bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erstmals gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen eingerichtet werden. Hierfür müssen die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Durch die Änderung des § 33 Schulgesetz für Baden-Württemberg (SchG) wird die Zuständigkeit für die Fachaufsicht über die gymnasiale Oberstufe der Gemeinschaftsschule von den Staatlichen Schulämtern auf die Regierungspräsidien verlagert.

Die Dienstaufsicht über die Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule verbleibt jedoch unabhängig von ihrer Laufbahnzugehörigkeit und einem eventuellen Einsatz in der gymnasialen Oberstufe bei den Staatlichen Schulämtern.

Durch die Änderungen des Schulgesetzes und die Aufhebung der Verordnung über Schulverbünde mit der Gemeinschaftsschule werden die Möglichkeiten der Einrichtung von Schulverbünden mit Gemeinschaftsschulen den Schulverbünden mit den übrigen Schularten gleichgestellt.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 8. Februar 2018 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes mit Vorblatt und Begründung (PDF)

Kommentare : zur „Änderung des Schulgesetzes“

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1. Kommentar von :ohne Name 3611

gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen

Ich freue mich dass es endlich gelungen ist einen gemeinsames Papier für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule zu finden. Auch denke ich dass es richtig ist dass die Fachaufsicht der Sek. II an Gemeinschaftsschule auf die Regierungspräsidien verlagert wird, da dort ausschließlich um gymnasiale Lehrkräfte unterrichten. Die Notwendige Augenhöhe

Ich freue mich dass es endlich gelungen ist einen gemeinsames Papier für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule zu finden. Auch denke ich dass es richtig ist dass die Fachaufsicht der Sek. II an Gemeinschaftsschule auf die Regierungspräsidien verlagert wird, da dort ausschließlich um gymnasiale Lehrkräfte unterrichten. Die Notwendige Augenhöhe Gymnasien und Gemeinschaftsschule (G9) scheint hier auf den Weg gebracht .