Verbände und Organisationen, die von der nebenstehenden Regelung betroffen sind, werden in der Regel vom zuständigen Ministerium um eine schriftliche Stellungnahme gebeten (Verbändeanhörung). Sie können die Stellungnahme Ihrer Organisation hier auch verkürzt darstellen und verlinken. Bitte senden Sie dennoch Ihre vollständige Stellungnahme an das entsprechende Ministerium.
Kommentare : zur „Änderung des Schulgesetzes“
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gymnasiale Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen
Ich freue mich dass es endlich gelungen ist einen gemeinsames Papier für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule zu finden. Auch denke ich dass es richtig ist dass die Fachaufsicht der Sek. II an Gemeinschaftsschule auf die Regierungspräsidien verlagert wird, da dort ausschließlich um gymnasiale Lehrkräfte unterrichten. Die Notwendige Augenhöhe
Ich freue mich dass es endlich gelungen ist einen gemeinsames Papier für die Oberstufe der Gemeinschaftsschule zu finden. Auch denke ich dass es richtig ist dass die Fachaufsicht der Sek. II an Gemeinschaftsschule auf die Regierungspräsidien verlagert wird, da dort ausschließlich um gymnasiale Lehrkräfte unterrichten. Die Notwendige Augenhöhe Gymnasien und Gemeinschaftsschule (G9) scheint hier auf den Weg gebracht .