Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in Baden-Württemberg
Die Kabinettsvorlage wurde am 10. März 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 18. April 2020 in Kraft.