Digitalisierung Beschluss der geltenden Verordnung Berechne Lesezeit Teilen Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann. Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in Baden-Württemberg Die Kabinettsvorlage wurde am 10. März 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 18. April 2020 in Kraft. Kontakt Kontakt Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Zur Pressestelle Kontaktformular