Online-Kommentierung
Durch den Verordnungsentwurf wird eine für alle öffentlichen Auftraggeber des Landes Baden-Württemberg, für Sektorenauftraggeber sowie für Konzessionsgeber verbindliche Rechtsgrundlage zum Empfang von elektronischen Rechnungen geschaffen.
Sie konnten den Entwurf der Verordnung bis zum 30. Dezember 2019 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.