Ein Bergmann hält vor dem Schacht des Salzbergwerks Stetten in Haigerloch-Stetten einen Brocken Steinsalz.

Rohstoffe

Entwurf Rohstoffkonzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“

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Das Umweltministerium hat als Fortschreibung der Rohstoffstrategie des Landes das Konzept „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ erarbeitet. Bürgerinnen und Bürger, interessierte Stellen und Behörden können sich über das Beteiligungsportal über das Konzept informieren und sich mit ihrer Meinung einbringen.

Der Konzeptentwurf ist in die Themenbereiche „Ressourceneffizienz, Recycling und Substitution“, „Nachhaltige Sicherung der Rohstoffversorgung auch für zukünftige Generationen“, „Nachhaltige und ressourcenschonende Rohstoffgewinnung“, und „Kooperation und Kommunikation“ gegliedert. Ausgehend von Leitlinien werden Rahmenbedingungen, Entwicklungen sowie Herausforderungen in den jeweiligen Bereichen dargestellt. Über die Definition von Maßnahmen soll die künftige Rohstoffpolitik des Landes im Sinne der Ergebnisse des Konzepts nachhaltig gesteuert werden.

Aspekte der Nachhaltigkeit wie Baustoffrecycling, Optimierung von Stoffströmen und die dauerhafte regionale Baustoffversorgung mit kurzen Transportwegen werden im neuen Konzept besonders berücksichtigt. Ein wichtiges Anliegen des Konzepts ist auch, bestehende und neue Rohstoffabbaustätten zur Sicherung der Rohstoffversorgung und als Bestandteil des landesweiten Biotopverbundes in die Regionalpläne zu integrieren.

Das Konzept ist mit Beteiligung der Verwaltung, von Interessenverbänden aus der Industrie sowie von Umwelt- und Naturschutzverbänden entstanden. Die Ergebnisse aus den Arbeitskreissitzungen und die Stellungnahmen der Mitglieder sind in das Rohstoffkonzept eingeflossen und haben dieses mitgestaltet.

Entwurf der Landesregierung: Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg – Konzept (PDF)

Sie konnten das Konzept bis zum 5. Mai 2021 kommentieren.

Kommentare : zum Entwurf des Rohstoffkonzepts

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

18. Kommentar von :Architects for Future

Korrekturhinweis

Im letzten Abschnitt unseres Kommentars vom 02.05.2021, 20:12 hatte sich ein Fehler eingeschlichen. Es muss heißen: WIEDERverwenden vor WEITERverwenden, statt wie zuvor geschrieben: Weiterverwenden vor Wiederverwenden. Weiterverwendung bezeichnet die Verwendung eines gebrauchten Bauteils für einen anderen, gegebenenfalls niedrigeren

Im letzten Abschnitt unseres Kommentars vom 02.05.2021, 20:12 hatte sich ein Fehler eingeschlichen.
Es muss heißen: WIEDERverwenden vor WEITERverwenden, statt wie zuvor geschrieben: Weiterverwenden vor Wiederverwenden.

Weiterverwendung bezeichnet die Verwendung eines gebrauchten Bauteils für einen anderen, gegebenenfalls niedrigeren Einsatzzweck.
Als höherwertig ist in der Regel die Wiederverwendung einzustufen bei der Bauteile wieder für den selben/ursprünglichen Zweck eingesetzt werden.
[Begriffsdefinition gemäß: »Atlas Recycling. Gebäude als Materialressource«, Hillebrandt, Rosen, Riegler-Floors, Seggewies, Edition DETAIL, 2018]

Wie beschrieben, muss im Sinne der angestrebten 1.5°C kompatiblen Kreislaufwirtschaft stets die höchst mögliche Einsatzform gewählt werden.
Es gilt überall: rethink – refuse – reduce – reuse – replace – recycle – remedy

Herzliche Grüße,
Architects for Future Deutschland e.V.
www.architects4future.de
info@architects4future.de

Für einen nachhaltigen Wandel der Baubranche!

19. Kommentar von :ohne Name 22231

Regionalpläne Kapitel Rohstoffe dürfen aktuell nicht beschlossen werden

Mit dem vorliegenden Entwurf ist der Versuch einer nachhaltigen und zukunftsfähigen mineralischen Rohstoffpolitik nicht gelungen. Der Entwurf ist unserer Ansicht nach in wesentlichen Teilen neu zu überarbeiten. Dies ist vor allem auch die Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 , viel zu langfristige Entscheidungen über

Mit dem vorliegenden Entwurf ist der Versuch einer nachhaltigen und zukunftsfähigen mineralischen Rohstoffpolitik nicht gelungen. Der Entwurf ist unserer Ansicht nach in wesentlichen Teilen neu zu überarbeiten. Dies ist vor allem auch die Konsequenz des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 24.03.2021 , viel zu langfristige Entscheidungen über Klimabeeinflussung werden hier zu Lasten der Jahre ab 2030 und der nachfolgenden Generation festgelegt. Das ist nicht verfassungskonform!
Das Umweltministerium muss dafür Sorge tragen, dass bis zu einer Überarbeitung des Entwurfs keine Regionalpläne – besonders Kapitel „Rohstoffe“ - verabschiedet werden. Diese dürfen nicht rechtskräftig werden, bevor der Nachweis der Zukunftsfähigkeit und Nachhaltigkeit und Verfassungsmäßigkeit dieser Regionalpläne angetreten und belegt ist. Dazu verweise ich vor allem auf den Regionalplan des RVBO, der im Juni dieses Jahres verabschiedet werden soll.

14. Kommentar von :ohne Name 22278

Christoph Heim

Dem vorliegenden Rohstoffkonzept darf der Versuch, eine "großen Klammer" um Rohstoffbedarf, Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung und Recycling unter all den vielen gesellschaftlichen (Einzel-)Interessen ziehen zu wollen, zugutehalten werden. Aus Rohstoffsicht geht dieser Versuch mit dem vorliegenden Entwurf leider fehl: Das Bekenntnis zur

Dem vorliegenden Rohstoffkonzept darf der Versuch, eine "großen Klammer" um Rohstoffbedarf, Ressourceneffizienz, Ressourcenschonung und Recycling unter all den vielen gesellschaftlichen (Einzel-)Interessen ziehen zu wollen, zugutehalten werden.
Aus Rohstoffsicht geht dieser Versuch mit dem vorliegenden Entwurf leider fehl: Das Bekenntnis zur Sicherung heimischer mineralischer Rohstoffe kommt gegenüber allen anderen Themen ins Hintertreffen.
Vorsorgende Rohstoffsicherung steht für die mittelständischen Unternehmen seit je her im Kontext einer Ressourceneffizienz, da Rohstoffflächen knapp und teuer sind, kaum (noch) verfügbar. Die Versorgung der Gesellschaft mit Primärrohstoffen ist bedarfsorientiert, regional und effizient. Denn Effizienz ist ein ureigenes Ziel des wirtschaftlichen Handelns.
Das Rohstoffkonzept scheint getrieben von politischer Programmatik. Zumal es - gerade beim Thema Ressourceneffizenz und RC - die rechtlichen Beschränkungen außer Acht läßt.
Nur ein Beispiel: Die Forderung zur Minimierung der Deponierung von Bauabfällen/Bodenaushub verbunden mit der Forderung nach weitergehenden Aufbereitungstechniken.
Alles machbar; wenn nicht der Abfallbegriff und die damit einhergehenden immissionsschutz- und bauplanungsrechtlichen Vorgaben in die Falle führten; ein Kieswerk würde zur Abfallbehandlungsanlage! Mit allen rechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen – ausschließlich für den Unternehmer. Politische Programmatik steht immer wieder gerne im Widerspruch zu vollzugsrechtlichen Realitäten.

Leider hilft das Rohstoffkonzept grundlegend auch kaum in der vorsorgenden Rohstoffsicherung bei der Regionalplanung; hat diese jetzt schon mit "Wutbürgern" zu kämpfen, so werden diese durch dieses Rohstoffkonzept weiter mit Argumenten genährt, die regionalen Planungsverbände in dieser wichtigen Aufgabe, die auf dem ROG und der Landesplanung fußt, allein gelassen.
Es ist zu befürchten, dass eine tragende Säule der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Wohlstandes, auf lange Zeit hin unterminiert sein wird.

Trotz der vielleicht auch zu Recht genannten Vorschläge für Alternativen und Ressourceneffizienz: Ohne eigene, regional bereitstehende Primärrohstoffe wird die hochentwickelte Gesellschaft Deutschlands auch in Zukunft nicht auskommen!
Gerade das vergangene Jahr hat gezeigt, wie wichtig die Sicherstellung der Versorgung mit Gütern aus dem eigen Land ist!

17. Kommentar von :ohne Name 22231

Neue Verhaltensmuster hin zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften

Neue Verhaltensmuster hin zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften Bis heute stehen als Inbegriff des menschlichen Handelns und Wirtschaftens weitgehend die einseitige Ausrichtung auf Profit und eine nicht endende Wachstumsspirale. Aber die Grenzen dieser Wachstumsspirale scheinen bald erreicht zu sein. Der Earth Overshoot Day tritt jährlich –

Neue Verhaltensmuster hin zu nachhaltigem Leben und Wirtschaften

Bis heute stehen als Inbegriff des menschlichen Handelns und Wirtschaftens weitgehend die einseitige Ausrichtung auf Profit und eine nicht endende Wachstumsspirale. Aber die Grenzen dieser Wachstumsspirale scheinen bald erreicht zu sein. Der Earth Overshoot Day tritt jährlich – mit Corona-Ausnahme – immer früher ein. Wir können nicht natürliche Ressourcen weiterhin so ausbeuten und die Fundamente des Lebens in Frage stellen. Die Menschen müssen ihre Vorstellung an ein materielles „Weiter so wie bisher“ weitgehend ablegen. Es reicht nicht nur, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und ansonsten weiterzumachen wie bisher.
Um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, müssen wir unser Verbräuche ändern und zurückschrauben . Dies bedeutet im Bereich Bau z.B. den Wohnraumbedarf zu verkleinern, neue Wohnformen zu suchen und diese zeitgemäß und lebensaltersmäßig flexibel zu gestalten. Im gewerblichen Bereich können hierzu auch eine Reduzierung von Büroflächen durch mehr Einführung von Home-Office und Digitalisierung etwas beitragen.
„Reduzieren“ aber allein reicht nicht aus. Vielmehr müssen wir jetzt der Erde mehr zurückgeben als wir von ihr nehmen. Zukunftsfähig wäre es, Wälder stehen zu lassen, viele Bäume zu pflanzen, Humus und Böden aufzubauen, für die Erholung der Meere zu sorgen, zerstörte Ökosysteme zu heilen und eben CO2-Emissionen einzusparen.
So können wir die Erde als größtes Ökosystem als Lebensbasis für unsere Kinder und Kindeskinder sichern. Die Menschheit steht vor einem transformativen Wandel. Und der vorliegende Entwurf NNmR zeigt den Weg in diese Veränderung nicht oder nur ansatzweise auf. Er ist mutlos und zeigt den Bürgern nicht den Weg in eine lebenswerte Zukunft

13. Kommentar von :B. Fahrland

Gewichtung der Maßnahmen

Der vorgelegte Entwurf des Rohstoffkonzeptes zeigt die große Bandbreite der zu berücksichtigenden Aspekte für das Bestreben, eine "nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg" zu erreichen, auf. Diese umfasst neben der Frage, welche mineralischen Rohstoffe für welchen Verwendungszweck nutzbar sind bzw. genutzt werden sollten

Der vorgelegte Entwurf des Rohstoffkonzeptes zeigt die große Bandbreite der zu berücksichtigenden Aspekte für das Bestreben, eine "nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg" zu erreichen, auf. Diese umfasst neben der Frage, welche mineralischen Rohstoffe für welchen Verwendungszweck nutzbar sind bzw. genutzt werden sollten (primär / sekundär, Sand & Kies, gebrochene Gesteine) auch zahlreiche bei der Gewinnung und Aufbereitung zu beachtender Punkte.

Im Kern sind meines Erachtens zwei Punkte festzuhalten:

1. Der derzeitige Bedarf an mineralischen Rohstoffen kann bei rd. 94 % Verwertungsquote an mineralischen Bau- und Abbruchabfällen dennoch nur zu rund 10 % aus mineralischen Recycling-Baustoffen gedeckt werden. Insofern ist die Frage berechtigt, für welche Zwecke diese Recycling-Baustoffe verwendet werden, um auch bei den Primärrohstoffen den Anfall von nicht-verwertbarem Material zu vermeiden, für welches bei minderwertigem Recycling eine Konkurrenzsituation entsteht (Vorsiebmaterial vs. RC-Verfüllsplitt). Der Ansatz zu hochwertigem Recycling ist in dem Konzept dahingehend richtig formuliert:

"Über das Recycling von Bauschutt, Straßenaufbruch und anderen Bau-und Abbruchabfällen werden heute etwa 10% der Primärrohstoffe substituiert. Eine weitere Steigerung der Substitution von Primärrohstoffen ist möglich und muss das Ziel sein. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zur Verfügung stehende Menge an Recyclingbaustoffen auch von der Menge des zur Verfügung stehenden Abbruchmaterials und damit auch von der Entwicklung der Rückbautätigkeiten und der Erneuerung der Infrastruktur abhängt.

Grundsätzlich ist die Bereitstellung möglichst hochwertiger, qualitätsgesicherter Sekundärrohstoffe anzustreben. Der Einsatz von ressourcenschonendemBeton (R-Beton)und die Wiederverwendung von Ausbauasphalten (RC-Asphalt) sind hierfür gute Beispiele."

Eine Steigerung der Menge an Sekundärrohstoffen bei gleichzeitiger Nutzung von anderen Materialien (Holz, Lehm, etc.) führt zu einer Senkung des Primärrohstoffbedarfs, wodurch die Abbaustätten längere Abbau-Laufzeiten haben. Dies wird nur mit Preissteigerungen funktionieren, was auch den Recyclingsbaustoffen in Richtung hochwertiger Verwendung zugute kommen wird. Eine Befristung von Abbaugenehmigungen stellt in diesem Fall aber eine Hürde dar und befördert eher Mengensteigerungen beim Primärrohstoffabbau, was nicht im Interesse einer nachhaltigen Rohstoffnutzung liegen dürfte.

2. Rohstoffabbau kann nur dort erfolgen, wo auch Rohstoffe vorkommen. Hieraus ergeben sich immer Nutzungskonflikte, die es auszuloten gilt. Ein zu begrüßender Ansatz ist dabei "Natur auf Zeit" (Abschnitt 4.3.1.1), der auch mit Blick auf die jüngst forcierten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes mit einer Öffnung für Regelungen zu Natur auf Zeit in Verordnungen einen hohen Stellenwert erhalten sollte, um den Einklang von Rohstoffabbau und Naturschutz zu ermöglichen. Dies fördert zudem die regionale Struktur des Rohstoffabbaus und verhindert lange Transportwege für mineralische Rohstoffe.


Die in dem Konzept aufgezeigten Best-Practice-Beispiele tragen zu einem besseren Verständnis der mit den einzelnen Themen verbundenen Aufgaben- und Problemstellungen bei. Die vorgesehenen Maßnahmen verdeutlichen die vorgesehenen Folgeschritte aus dem hier erarbeiteten Konzept in Richtung nachhaltiger Nutzung mineralischer Rohstoffe.

Offen bleibt aus meiner Sicht die Frage, ob die Maßnahmen untereinander eine Gewichtung und Priorisierung haben oder gleichberechtigt nebeneinander stehen sollen. Dieser Punkt sollte meines Erachtens im weiteren Prozess Berücksichtigung finden.

B. Fahrland



15. Kommentar von :ohne Name 22231

Einsparung bei der mineralischen Rohstoffförderung ist notwendig

Warum ist eine Einsparung bei der mineralischen Rohstoffförderung notwendig Der wertvolle mineralische Rohstoff „Kiese und Sande“ – darum geht es im Bericht als Massenabbaugut ja im Wesentlichen – muss auch noch für unsere Kinder und Enkelkinder vorhanden sein. Diesem Grundsatz können wir nur zustimmen! Der im Entwurf beschriebene Weg führt das

Warum ist eine Einsparung bei der mineralischen Rohstoffförderung notwendig

Der wertvolle mineralische Rohstoff „Kiese und Sande“ – darum geht es im Bericht als Massenabbaugut ja im Wesentlichen – muss auch noch für unsere Kinder und Enkelkinder vorhanden sein. Diesem Grundsatz können wir nur zustimmen! Der im Entwurf beschriebene Weg führt das Land aber nicht an dieses Ziel. Warum ist weniger und sparsamer Abbau unbedingt notwendig? Folgende Ansätze sind den Bürgern ganz wichtig und die müssen im Entwurf als unabdingbares „Muss“ deutlich und als verpflichtend zum Ausdruck kommen:
1. Nachhaltige Sicherung der Rohstoffversorgung ist ein MUSS
2. Grundwasserschutz
3. Schutz von Klima, Reduzierung von Co2 und Waldschutz
4. Reduzierung von Flächenverbrauch
Die nachfolgenden Aussagen hierzu werden zum Teil beispielhaft auf die Region Bodensee-Oberschwaben bezogen. Der Rohstoffbericht 2019 (weist ja diese Region ohnehin als neues Eldorado für Kiesabbauer aus (Rohstoffbericht 2019 a.S. 31 ff).
II.1.1 „Nachhaltige“ Sicherung der Rohstoffversorgung ist ein MUSS

Die Vorkommen für Kiese und Sande sind endlich und auch die können nicht alle abgebaut werden. Bei den aktuell rasant wachsenden Förderungsquoten werden in der Region BO (=Bodensee-Oberschwaben) wöchentlich die Bodenfläche eines Sportplatzes (0,71 ha) für Kiesabbau geopfert! Dies ergibt sich aus den Ausführungen zum aktuellen Regionalplanentwurf RVBO – und das für die nächsten 20 – 40 Jahre!
Bereits in den Jahren 1998 – 2001 hatten wir schon ähnlich hohe (und noch höhere) Abbauquoten an Kiesen und Sanden. Wo ist da die Effizienzstrategie des Landes mit der Produktivitätsverdoppelung bis 2020 geblieben?
Wir schaffen die nachhaltige Sicherung der Vorkommen auch für unsere Nachkommen nur, wenn endlich das Umweltministerium und die Landesregierung unter Mithilfe des LGRB das Heft des Handelns an sich nimmt. Sie darf nicht nur eine Vorbildfunktion (E S. 9) beim Verwenden von Recyclingbaustoffen einnehmen. Sie darf den Rohstoffabbau nicht mehr nur dem freien Markt für Rohstoffabbauer überlassen.
Ministerien und Landesregierung können durch planerische oder abgabenrechtliche Vorgaben das Handlungsumfeld der Rohstoffakteure wesentlich beeinflussen und damit um sparsamen Umgang mit Rohstoffen beitragen. Aber gerade das kommt im Entwurfspapier nicht zum Ausdruck.
II.1.2 Grundwasserschutz muss unbedingten Vorrang haben
Den Interessenkonflikt des Entwurfs und die anstehenden Probleme werden im Entwurf auf S. 67 – 75 dargestellt: „Die natürlichen Vorkommen der mineralischen Rohstoffe stellen oft zugleich ausgezeichnete Grundwasserleiter dar.” Rohstoffabbau ist auf vielen Flächen zugleich eine Beeinträchtigung und somit potentielle Gefährdung von Wasservorkommen. Im Regionalplan RVBO liegen mehr als die Hälfte der Abbaustellen in Wasserschutzgebieten, in Baden-Württemberg sind dies rund 1/3 der Abbaustellen (E S. 69) Und hieran ändern auch die kosmetischen Maßnahmen und Korrekturen am Entwurf nichts.
Diese Gefahren für den Wasserhaushalt durch Kiesabbau sieht der Entwurf ja auch und weist auf E S. 73 explizit darauf hin. Und gleichzeitig weist er auch auf den essentiellen Schutz des Grundwassers hin. Dem letzteren stimmen wir vollumfänglich zu. Allerdings muss der Schutz von Grundwasser jedem ihn beeinträchtigenden Rohstoffabbau vorgehen. Um diese Forderung ist der Entwurf noch zu ergänzen.
Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) schlägt mit Meldung vom 14.7.2020 Alarm:
„Angesichts zunehmender Trockenheit gerade in Deutschland muss aus Sicht der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) beim Wassermanagement, besonders beim Grundwasser auf dem Land grundlegend umgedacht werden.“
Wasserschutz muss Priorität haben vor einem übertriebenen Rohstoffabbau!
Wir unterlegen unsere Forderung exemplarisch mit Hinweis auf die Ausführungen:
- im LEP 2002 in Zi. 4.3, wonach: „Trinkwassereinzugsgebiete großräumig …. vor allem oberschwäbische Wasservorkommen nachhaltig zu schützen sind“!
- im LEP 2002 weiter: Grundwasser ist als natürliche Ressource flächendeckend vor nachteiliger Beeinflussung zu schützen!
- im LEP 2002 weiter: die Grundwasservorkommen in Oberschwaben sind nachhaltig zu sichern!
- Im Monitoringbericht 2019 zur deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel wird auf Seite 222 f. eine „verstärkte raumordnerische Sicherung von Wasser-
ressourcen und planerisches Hinwirken auf angepasste Nutzungen (DAS, Kap. 3.2.14) verlangt.
- § 4 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz : Grundwasser ist Allgemeingut (WHG), und gehört nicht Einzelnen
- Nach der Europäischen Wasserschutzrichtlinie v. 23.10.2000 ist Wasser keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. Die WRRL ist die Grundlage für den Schutz von u.a. Grundwasservorkommen in der Europäischen Union. Sie verlangt von allen EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen, damit sich der Zustand der Gewässer nicht weiter verschlechtert, sondern verbessert.
Die Europäische Kommission hat sich in ihrem Bericht vom Dezember 2019 zur Überprüfung der europäischen Gewässerschutzvorgaben deutlich hinter die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) gestellt.
Auf S. 69 des Entwurfs wird explizit in diesem Sinne auf folgendes hingewiesen:
- Schutz der bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor
nachteiligen Einwirkungen ….
- In der Wasserschutzzone III (IIIA/ IIIB) ist das Gewinnen von Steinen und Erden
grundsätzlich verboten, …
Allerdings durchlöchern zu viele Ausnahme- und Sonderregelungen diese Grundsätze und machen die Grundsatzaussagen zu einem Papiertiger!
Wasser ist unser höchstes Gut – wichtiger als Kies- und Rohstoffabbau! Und das merkt die Bevölkerung in BO immer intensiver. Bei den trockenen, heißen Sommern merkt jeder Bürger, wie wichtig Grundwasser für Natur und Mensch ist. Die Leute hier wissen, dass das Wasser nicht nur aus dem Wasserhahnen, sondern vielmehr aus einer intakten Umwelt kommt und welche Folgen Wasserknappheit für jeden einzelnen hat. Aus unserer Region wird der Großraum Stuttgart und viele Regionen mehr versorgt – das funktioniert in den Köpfen der Menschen und auch tatsächlich aber nur, wenn auch unser Wasserhaushalt in BO intakt bleibt! Der unbedingte Schutz der oberschwäbischen Wasservorkommen ist nach dem LEP 2003 elementar für Baden-Württemberg!
Fazit und Forderung an den Entwurf:
Rohstoffabbau in Wasserschutzgebieten darf nicht stattfinden !

12. Kommentar von :Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V.

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen - DGNB e.V. Kommentierung Rohstoffkonzept

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. ist ein mitgliedergetragener Verein und mit rund 1.300 Mitgliedsorganisationen Europas größtes Netzwerk für nachhaltiges Bauen. Seit mehr als 12 Jahres engagieren wir uns für die Verankerung und Stärkung von ganzheitlicher, nachweisbarer Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche.

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. ist ein mitgliedergetragener Verein und mit rund 1.300 Mitgliedsorganisationen Europas größtes Netzwerk für nachhaltiges Bauen. Seit mehr als 12 Jahres engagieren wir uns für die Verankerung und Stärkung von ganzheitlicher, nachweisbarer Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienbranche. Mit dem DGNB System hat der not-for-profit Verein ein Planungs- und Bewertungswerkzeug entwickelt, dass ebendiese Ganzheitlichkeit für jedes Bauprojekt konkret übersetzt und messbar macht.

Zentrale Themen der Vereinsarbeit als auch des DGNB Systems stellen unter anderem die Themen der Circular Economy dar, d.h. Ressourcenschutz, Schadstofffreiheit und die ganzheitliche Erfassung der Umweltwirkungen der eingesetzten Baumaterialien. Die Ökobilanzierung ist eine zentrale Methode, die die entscheidenden Erkenntnisse liefert, um Emissionen und Rohstoffnutzung im Bau und Betrieb zu minimieren. Durch die resultierende Transparenz wird eine technologieoffene, ergebnisorientierte Planung sowie Raum für innovative Lösungen geschaffen, die das Rückgrat einer sinnvollen Ressourcenstrategie bilden sollte. Eine ernstgemeinte Verankerung der Ökobilanzierung in der Baugesetzgebung wäre daher ein überaus geeigneter Weg, um positive Effekte im Sektor zu erzielen. Die eher beiläufige Erwähnung im Rohstoffkonzept hingegen spiegelt die Kraft des Instruments in unseren Augen nicht ausreichend wider. Insbesondere vor dem Hintergrund dass die Methode der Ökobilanz mittlerweile auch auf europäischer Ebene verankert wird und auch Teil des Planungswerkzeugs Nachhaltiges Bauen Baden-Württemberg (N!BBW) des Landes Baden-Württemberg darstellt, ist eine durchgängige und abgestimmte Vorgehensweise für die Umsetzungen in den verschiedenen Bereichen entscheidend.

Darüber hinaus mahnen wir zu einer differenzierten Betrachtung der Potentiale des Baustoffes Holz, welcher im vorliegenden Konzept sowie auch in der aktuellen öffentlichen Debatte eine exponierte Rolle erhält. Es ist richtig und wichtig, alternativen und nachwachsenden Baustoffen die Bahn zu ebnen für einen klugen und zielorientierten Einsatz. Sorge bereitet uns allerdings die Einzelstellung des Baustoffes Holz. So ist ein Einsatz nicht für alle Nutzungen sinnvoll oder vorteilhaft. Ähnlich den mineralischen Rohstoffen ist im Übrigen auch die Verfügbarkeit des Baustoffes Holz regional unterschiedlich. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels ist außerdem zu bedenken, dass die Ressource Bauholz möglicherweise einer Verknappung unterliegen wird. Gerade in diesem Kontext ist die Beachtung der Transportemissionen ebenfalls perspektivisch in die Entscheidungen miteinzubeziehen. Um die positiven Effekte von regernativen Baustoffen nicht durch den sogenannten „Reboundeffekt“ zu schwächen ist hier unbedingt ganzheitlich zu handeln. Letztlich sind Folgen einer möglichen Skalierung des An- und Abbaus der Ressource vorsichtig und vorausschauend abzuschätzen. Nichts desto weniger ist es richtig, dass alternative, nachwachsende Rohstoffe eine größere Rolle spielen müssen.

Weiterhin wird im Konzept ein Bewertungssystem (Gütesiegel) von besonders recyclingfähigen Baustoffen angedacht. Die externe Verifizierung von Qualitätsstandards ist generell positiv zu bewerten, so die Standards vertrauenswürdig und transparent sind. Auch im DGNB System werden ausgewählte und geprüfte Gütesiegel als Qualitätsnachweis akzeptiert. Gerade im Bau ist bezüglich der Recyclingfähigkeit jedoch nicht nur das Bauprodukt als Einzelprodukt zu betrachten, sondern das Gebäude als Gesamtwerk. Erst bei dieser Betrachtung zeigt sich, ob eine sortenreine Rückbaufähigkeit tatsächlich gegeben ist. Genau hier greift im DGNB System das Kriterium TEC1.6 zur Bewertung der Rückbau- und Recyclingfähigkeit. Bestimmt von dem Vorsatz, nahezu keine Primärressourcen für Bau und Unterhalt von Gebäuden zu benötigen, machen wir uns stark für eine Strategie zur Steigerung der aktuellen Materialeffektivität: für eine so gut wie verlustfreie Kreislaufführung von Stoffen – im Verbund mit einer wesentlichen Reduktion der eingesetzten Materialien. Somit zielt das Kriterium Rückbau und Recyclingfreundlichkeit auf eines der wichtigsten Anliegen der DGNB: eine „Circular Economy" zu schaffen, die Akteure wie Nutzer in die Lage versetzt, den Abbau von natürlichen Ressourcen auf ein Minimum zu reduzieren, gar bestenfalls gänzlich darauf zu verzichten. Mit dem Ergebnis, dass eingesetzte Ressourcen nach erreichtem Eigennutzen den Folgegenerationen auch weiterhin in höchstmöglichem Maße zur Verfügung stehen.

Klar muss bei alledem jedoch sein: Klimaschutz und Ressourcenschutz wird dann große Schritte machen, wenn dem bereits gebauten Bestand die Anerkennung und Aufmerksamkeit gewidmet wird, die ihm zusteht. Die Entwicklung des Bedarfs an Neubau ist von vielen Faktoren abhängig, so dass es unverantwortlich ist, sich zu übermäßigem Neubau hinreißen zu lassen. Wichtiger Bestandteil eines Ressourcenkonzepts muss daher im Bau sein, der Bestandsentwicklung Vorrang und Förderung beizumessen.

Nicht jeder Neubau ist dabei schlecht oder unnötig. Aber einem Großteil der Neubauten oder Sanierungsmaßnahmen geht heute ein Rückbau voraus. In der Planungspraxis bleibt er jedoch oftmals noch unberücksichtigt. Um Stoffströme konsequent zu schließen, eine höhere Wertigkeit der Bausubstanz zu fördern und Lösungen im Sinne einer Circular Economy auf allen beteiligten Ebenen zu etablieren, bedarf es eines systematischen Blicks auf die Planung von Rückbaumaßnahmen. Es geht um den Schutz und die Bewahrung von Bausubstanz genauso wie die Wertschätzung gegenüber den Materialien. Genau hier setzt das DGNB System für den nachhaltigen Gebäuderückbau an. Als Instrument zur Qualitätssicherung setzt es systematisch Anreize, die Nachhaltigkeit von Rückbauprozessen auf ganzheitliche Weise zu erhöhen.

Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. begrüßt ausdrücklich die Erarbeitung einer Rohstoffstrategie für das Land Baden-Württemberg. Wir begrüßen weiterhin die exponierte Stellung der Baubranche in diesem Kontext. Mit vielen Jahren Erfahrung in dem Bereich der ganzheitlichen Betrachtung des Sektors sowie rund 8.000 Zertifizierungen, und mit einem großen Netzwerk von Akteuren und Stakeholdern im Rücken, stehen wir gerne bereit, die Landesregierung bei der Konkretisierung des Konzepts zu unterstützen.
Wir freuen uns auf den weiteren Austausch.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Christine Lemaitre
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V.

Johannes Kreißig
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e.V. & DGNB GmbH

16. Kommentar von :ohne Name 22374

Stellungnahme aus Oberschwaben

Vielen Dank für die Möglichkeit, Stellungnahme zu Ihrem Entwurf Rohstoffkonzept abgeben zu können. Als nachhaltig betroffene Bürgerinnen und Bürger in Oberschwaben möchten wir uns mit sieben Kernpunkten einbringen: In dem Entwurf wird die derzeitige Praxis bei der Rohstoffgewinnung deutlich und die Schwierigkeiten, die auftreten, wenn daran

Vielen Dank für die Möglichkeit, Stellungnahme zu Ihrem Entwurf Rohstoffkonzept abgeben zu können. Als nachhaltig betroffene Bürgerinnen und Bürger in Oberschwaben möchten wir uns mit sieben Kernpunkten einbringen:

In dem Entwurf wird die derzeitige Praxis bei der Rohstoffgewinnung deutlich und die Schwierigkeiten, die auftreten, wenn daran gedacht wird, Rohstoffe durch Substitution oder auf andere Art und Weise einzusparen. Regularien hierzu gibt es nicht, außer es wird eine daran orientierte Regionalplanung betrieben, die zu einer Rohstoffverknappung führt. Nur so können aus unserer Sicht die im Konzept enthaltenen Ziele erreicht werden. Werden weiterhin Vorrangflächen je nach Zuruf der Unternehmen ausgewiesen, nutzen alle Konzepte zur Nachhaltigkeit wenig.

Vorbemerkung
Übergeordnete aktuelle Rechtsgrundlagen zum Thema Klima-, Natur- und Artenschutz und die daraus folgende Notwendigkeit von Vorgaben.
- Ansatzpunkt Klimaschutzgesetz: Klagen vor Bundesverfassungsgericht (BVerfG) und Entscheidung vom April 2021, mit deutlichem Auftrag in Sachen klimaschädliche Auswirkungen für die Zeit nach 2030 konkret zu regeln.
- Ansatzpunkt FFH-Richtlinien: Klage EuGH vom Februar 2021 wegen unzureichender Umsetzung der FFH-Richtlinie.

Sieben Kernpunkte
1. Primärrohstoffverbrauch
Senkung des Primärrohstoffverbrauches durch Steigerung von Ressourceneffizienz bei der Verwendung, Recycling und Substitution. Forderung: Mehr konkrete, verbindliche Zielvorgaben mit festgelegten zeitlichen Reichweiten zu den Handlungsbedarfen sind zu vereinbaren. Terminierte Stufenpläne mit verbindlichen Recyclingquoten müssen fixiert werden. Baden-Württemberg sollte sich noch zielgerichteter als Musterland Nachhaltiges Bauen etablieren.
Die verabschiedeten Maßnahmen der Holzbau-Offensive BW müssen verbindlich ausgebaut, die Förderung noch zielgerichteter geschärft werden.

2. Schutz des wertvollen Ökosystems Wald
Die natürlichen Lebensgrundlagen sind nach Artikel 20a des Grundgesetzes nachhaltig zu schützen. In Anbetracht all der vorliegenden Fakten und des seit knapp vier Jahren nachdrücklich bekundeten Bürgerwillens ist die Unterschutzstellung des Altdorfer Waldes als Landschaftsschutzgebiet für unsere Region ein sehr gewünschtes, ja zwingendes Anliegen. Aus Sicht der Zivilgesellschaft bzw. Bürger verbietet sich jedwede Gefährdung des Grundwasser- und Trinkwasserschutzes durch Kiesabbau. Ebenso ist der Altdorfer Wald identitätsstiftend für die ganze Region Oberschaben / Bodensee und für das Kulturland BW. Er ist wie bisher als Ausschlussgebiet für Kiesabbau zu belassen und die Ausweisung als Kiesabbaugebiet aus dem Regionalplan Bodensee-Oberschwaben herauszunehmen.

3. Rohstoffabbau in Landschaftsschutzgebiete
Bestehende Landschaftsschutz-gebiete haben „Schutzgüter nachhaltig zu schützen“ und müssen aufgrund ihres Rechtscharakters eine sehr hohe Verbindlichkeit haben. Sie dürfen nur in sehr eng abgegrenzten Ausnahmen verändert werden. Eine Änderung im Nahbereich einer Naturschutz-Gebietskulisse oder direkt angrenzend an Pufferzonen von hochsensiblen FFH-Gebieten zum Zwecke des Kiesabbaus müssen rechtsverbindlich ausgeschlossen werden (wie bspw. der aktuell am Naturschutzgebiet Felder See angedachte Kiesabbau). Hierbei sollten absolut keine Präzedenzfälle mehr geschaffen werden. Alles andere würde der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und des Artenverlustes nicht Rechnung tragen. Sie wären negative Leuchtturm-Beispiele mit überregionaler negativer Signal-/Zeigerwirkung und wären von den Bürgern und kommenden Generationen schlicht nicht nachzuvollziehen. Nassabbau ist in geschützten Gebieten, insbesondere in Pufferzonen von Naturschutz- und FFH-Gebieten als naturschutzfachlich nicht genehmigungsfähig einzustufen.

4. FFH-Gebiete / Natura 2000-Gebiete
Nicht zuletzt infolge der im Februar 2021 eingereichten EU-Klage in Sachen FFH-Gebiete müssen hier die Managementpläne stringent mittels verbindlichem Zeitplan unverzüglich und fristgerecht umgesetzt werden. Gerade im Fall der Feuchtgebiete bei Waldburg-Kisslegg (FFH-8224-311) können wir im Landkreis Ravensburg hier „vor unserer Haustüre“ als Musterregion der Biodiversität sichtbar klare Zeichen setzen. Gebiete mit hochgeschützte Arten müssen einen „Arten-Umgebungsschutz“ erhalten. Hierbei sind definierte abgestufte Abstandszonen von mindestens 1.000 Meter als verbindliche Ausschlusskriterien für Kiesabbau festzulegen.

5. Artenschutz, Biodiversität und landesweiter Biotopverbund
Deutschlandweit sind 30 Hotspots der biologischen Vielfalt vom Bund für Naturschutz BfN ausgewiesen. Auch hier müsste Baden- Württemberg politische und rechtsverbindliche Zeichen für ihre national anerkannten Biodiversitäts-Hotspots setzen. Vor unserer Haustür liegt ein ausgewiesener Hotspot der biologischen Vielfalt: der Altdorfer Wald, das Westallgäuer Hügelland, das Wurzacher Ried und auch das FFH-Gebiet Felder See im Bereich der 10.000 Jahre alten Edensbacher Eiszerfallslandschaft. Auch in diesem naturräumlichen und naturschutzfachlichen Zusammenhang drängt sich die Unterschutzstellung des Naturjuwels Altdorfer Waldes geradezu auf. Eingriffe, Zerschneidungen und Gefährdungen von Biotopverbunde müssen ausgeschlossen werden. Vernetzten FFH-Gebieten ist prioritärer Vorrang einzuräumen. Vernetzungsachsen von FFH-Gebieten und wertvolle Feucht- und Nassgebiete sind als wertvolle Lebensräume nachhaltig und als Ganzes mit seinen Wechselwirkungen zu erhalten, zu sichern und weiterzuentwickeln. Sie sind als Ausschlussgebiete für Kiesabbau festzulegen. Öffentliches Bewusstsein und konkrete Umweltbildung für ihre Schutzwürdigkeit sind systematisch zu intensivieren.

6. Braunkohlebefeuerte Asphaltmischanlagen
In Anbetracht der Klimakrise müssen hier landesweit klare zeitliche Fristen vorgegeben werden, bis wann dieser hoch umweltschädigende Energieträger bei Asphaltmischanlagen nicht mehr einsetzbar ist. Rechtsverbindliches Ziel sollte sein, maximal bis Ende 2025. Die bisherige vorgebrachte Begründung, der Energieträger Braunkohlestaub sei aus betriebswirtschaftlichen Gründen bzw. im jeweiligen Geschäftsmodell notwendig, ist in keiner Weise mehr zeitgemäß und zu verantworten und den Bürgern nicht mehr zu vermitteln. Im Falle der Asphaltmischanlage in Grenis, Landkreis Ravensburg, wurde ein vorhandener Erdgasanschluss 2013 ohne Not stillgelegt und auf Erdgas umgestellt. Im Übrigen sind Standorte für Asphaltmischanlagen im Außenbereich rechtlich unzulässig und durch keinerlei flankierende Maßnahmen bzw. Genehmigungs-verfahren wie auch immer zu begünstigen. Braunkohlebefeuerte Asphaltmischanlagen in Landschaftsschutzgebiete und zusätzlich in räumlicher Nähe von europarechtlich geschützten FFH-Gebieten dürfen in keiner Weise wegen Partikularinteressen Bestandsschutz über gezielte Verfahren bzw. Lenkungen und Genehmigungsregelungen hinaus eingeräumt werden (wie derzeit vom Betreiber in Grenis, Gemeinde Amtzell, Landkreis Ravensburg, gezielt versucht wird). Sie müssen vollständig rückgebaut werden, in Grenis, Gemeinde Amtzell, vertragsgemäß verbindlich bis spätestens 31.12.2025. Asphaltmischanlagen sind Industriekomplexe und gehören planungsrechtlich in Industriegebiete.
Ferner gilt es jetzt endlich, die seit Jahren vorhandene technische Alternative mobile Asphaltmischanlage als zukunftsorientierte und umweltverträgliche Lösung politisch einzufordern, mit Fristen zu versehen und landesweit umzusetzen, bzw. ggf. bundesweit entsprechende gesetzliche Regelungen verbindlich zu initiieren.

7. Rekultivierung von Kiesgruben
Die Rekultivierung von Kiesabbaugebieten ist nach jeweils aktuellen naturschutzfachlichen Bestimmungen und Rechtsprechung stringent umzusetzen und zwingend engmaschig zu monitoren und vereinbarungs-gemäß verbindlich, vollständig und fristgemäß abzuschließen. Aufgrund des massiven Artenverlustes ist hier klare politische und rechtsverbindliche Haltung geboten. Rekultivieren hinauszuzögern bzw. zu strecken, wie bisher häufig praktiziert, sind als rechtlich unzulässig verbindlich auszuschließen.

Fazit
Wir fordern, dass die sieben genannten Aspekte bei der Erstellung und Genehmigung des Rohstoffkonzeptes „Nachhaltige Nutzung mineralischer Rohstoffe in Baden-Württemberg“ verbindliche Konzeptrelevanz haben und entsprechend verbindliche Berücksichtigung finden. Hier gilt es neues Denken aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen und aktueller Rechtsprechung konkret auf den Weg zu bringen. Werden weiterhin Vorrangflächen je nach Zuruf der Unternehmen ausgewiesen, nutzen alle Konzepte zur Nachhaltigkeit wenig.

Soll- und Kann-Regelungen sind wenig konkrete Absichtserklärungen und nicht verbindlich, um den Rohstoffabbau und die damit verknüpften Geschäftsmodelle an ökologisch sensiblen Ökosystemen zu untersagen. Insofern ignoriert das Rohstoffkonzept, das momentan vorbereitet wird, die Frage nach ökologischen Kriterien und nach absoluten Grenzen der Ressourcennutzung. Notwendige nachhaltige, generationenübergreifende Schutzkriterien von sensiblen Ökosystemen werden nicht bzw. viel zu wenig konkretisiert und sind deshalb intersubjektiv nicht nachprüfbar. Hierdurch werden Einfallstore für Partikularinteressen systemisch ermöglicht und nicht ausgeschlossen. Zur Versachlichung und zur Erhöhung der Akzeptanz bei der Zivilgesellschaft müssen entlang des gesamten Verfahrens unabhängige Experten hinzugezogen werden und unabhängige, einschlägige Gutachten erstellt werden. Nur so können nachhaltige Kollateralschäden und Folgen mit „Ewigkeitscharakter“ minimiert bzw. vermieden werden.

Es gilt hier politische und rechtliche Klarheit und Profil zu dokumentieren. Unsere gemeinsamen natürlichen Lebensgrundlagen müssen erhalten und nachhaltig und verbindlich geschützt werden.

Vorliegende Ansätze sind im Ansatz positiv. Entscheidend ist, auch und gerade für kommende Generationen,
- erstens, dass die neuesten BVerfG- und EuGH-Urteile rechtsverbindlich Eingang in das endgültige Konzept finden.
- Und zweitens, dass das endgültige nachhaltige Rohstoffkonzept bereits zwingend bei der Aufstellung des derzeit laufenden Regionalplanverfahrens Bodensee-Oberschwaben berücksichtigt werden muss.

Der Resolution der BUND-Landesdelegiertenversammlung 2021: „Ressourcenverbrauch begrenzen – Altdorfer Wald retten“, schließen wir uns vollumfänglich an. Sie ist Bestandteil unserer Stellungnahme.

https://www.bund-bawue.de/service/pressemitteilungen/detail/news/
bund-delegierte-verabschieden-resolution-ressourcenverbrauch-begrenzen-und-altdorfer-wald-retten/

Besten Dank für Ihre aufmerksame Kenntnisnahme und Ihre Berücksichtigung unserer Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen aus Oberschwaben

7. Kommentar von :ohne Name 22231

Problem Bürger

Zu diesem „Problem Bürger“ unter Pkt. 3.4.1 (S. 42) aus: “Dies ist auch vor dem Hintergrund angezeigt, dass die Vorgehensweise zur Bedarfsprognose in der letzten Zeit immer häufiger von Interessensgruppen mit (häufig rein lokalen) Partikularinteressen in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Diskussion wird dabei häufig der oben beschriebene


Zu diesem „Problem Bürger“ unter Pkt. 3.4.1 (S. 42) aus: “Dies ist auch vor dem Hintergrund angezeigt, dass die Vorgehensweise zur Bedarfsprognose in der letzten Zeit immer häufiger von Interessensgruppen mit (häufig rein lokalen) Partikularinteressen in Frage gestellt wird. In der öffentlichen Diskussion wird dabei häufig der oben beschriebene Aspekt ausgeblendet, dass die Stoffströme im Land und über die Landesgrenzen hinaus notwendig sind, um den Rohstoffbedarf der Regionen mangels eigener verfügbarer Vorkommen zu decken.”
Hier beschreitet das Konzeptpapier – vermutlich unter dem Druck der beteiligten Interessenverbände - einen ganz gefährlichen Weg. Meines Erachtens diskreditiert das Papier mit diesen Ausführungen das Engagement vieler Bürger vor Ort, welche sich für die Belange Umweltschutz, Wasser-, Klima- und Naturschutz einsetzen.

9. Kommentar von :ohne Name 22231

RSK 2: sparsamer Umgang mit Rohstoffen + Verminderung des Verbrauchs an Rohstoffen.

Bereits im Rohstoffkonzept Stufe 2 Baden Württemberg 2004 (folgend RSK 2) wurden folgende maßgebende Forderungen festgezurrt: - sparsamer Umgang mit Rohstoffen - Verminderung des Verbrauchs an Rohstoffen. Auch die so hoch gepriesene Landesstrategie Ressourceneffizienz , auf die der Entwurf sich immer wieder beruft, gibt als Ziel dieser

Bereits im Rohstoffkonzept Stufe 2 Baden Württemberg 2004 (folgend RSK 2) wurden folgende maßgebende Forderungen festgezurrt:
- sparsamer Umgang mit Rohstoffen
- Verminderung des Verbrauchs an Rohstoffen.
Auch die so hoch gepriesene Landesstrategie Ressourceneffizienz , auf die der Entwurf sich immer wieder beruft, gibt als Ziel dieser Strategie im Bereich Rohstoff Folgendes vor: Die Rohstoffproduktivität ist auf der Basis 1994 bis zum Jahr 2020 zu verdoppeln. Dies bedeutet nicht, die Rohstoffförderung zu verdoppeln, sondern mit halber Menge (=50%) des Gutes Rohstoff den gleichen Output zu erreichen. Nimmt man die Statistik des BW Indikatorenberichts 2019 (S. 330-333) dann sieht man, dass dieses Ziel noch in weiter Ferne liegt. Der Indikatorenbericht weist einen Produktivitätsfortschritt (BSP in € / to Rohstoff) 2020 von 66% aus. Berücksichtigt man die Inflationsrate seit 1994 liegt der reale (=preisbereinigte) Produktivitätsfortschritt allerdings bei nur rd. 30 % !! Die Inflationsrate muss m. E. mitberücksichtigt werden, wenn man Sachgrößen mit Geldindizes vergleicht:
Dieses Ziel der Ressourceneffizienz ist nachgewiesenermaßen in weiter Ferne. Hier muss der vorliegende Bericht deutliche Zeichen zur Reduzierung des Verbrauchs an Kiesen und Sanden – und das ist ja der Massenartikel – setzen! Sonst kann dieses von der Landesregierung selbst vorgegebene Ziel nie erreicht werden! Dies bedeutet, dass immer noch viel zu viel Flächen für Rohstoffabbau geopfert werden. Derzeit schafft das Land BW die Produktivitätsziele nur, wenn im Rahmen der Regionalplanungen weniger Vorranggebiete für Rohstoffabbau ausgewiesen werden.
Fazit: Die Rohstoffstrategie der letzten 27 Jahre (Basis für Produktivitätsrechnung ist das Jahr 1994) samt ihren Ressourceneffizienzvorgaben sind gescheitert!
Und trotzdem beinhaltet der Entwurf ein „Weiter so“!!
Der Entwurf muss neue Wege vorgeben
- weniger Abbau- und Vorranggebiete in Regionalplänen ausweisen; somit ist der Entwurf teilweise vollständig neu zu formulieren!
- die Abbauflächen dürfen nicht durch Unternehmer ausgewählt und bestimmt werden.
Und genau an diesen beiden Vorgaben des RSK 2 (Sparsamkeit und Verbrauchsreduzierung) muss sich nach wie vor der Entwurf der NNmR ausrichten. Dann könnte der Entwurf den Anforderungen des eigenen Umweltministers gerecht werden:
Welchen Beitrag kann der Rohstoffbereich leisten, um den Herausforderungen wie etwa die zunehmende CO2-Belastung unserer Atmosphäre, knappe Ressourcen oder den Rückgang der Artenvielfalt gerecht zu werden? In den letzten 17 Jahren - seit dem Vorliegen der RSK 2 in 2004 - konnte die Rohstoffpolitik, wie der Entwurf selber feststellt (E S. 2), diesen Vorgaben nicht nachkommen. Die Herausforderungen sind aber in dieser Zeit exponentiell angestiegen.
Da dürfen die politisch Verantwortlichen sich nicht wundern, wenn die öffentliche Akzeptanz gegenüber dem überbordenden Rohstoffabbau abnimmt (E S. 43).
Und jetzt beschreibt der Entwurf auf den Seiten 4 wiederum diesselben Leitlinien des Konzepts wie bereits im RSK 2 aus dem Jahr 2004. Aber auch mit diesem Entwurf wird und kann das Land diese Ziele Sparsamkeit und Einsparung wiederum nicht erreichen. Das liegt an den Arbeitskreisstrukturen und Lobbyverknüpfungen, die auf E S. 2 wie folgt beschrieben sind: „Gegenseitige Mitarbeit in den entsprechenden Arbeitskreisen gewährleistet, dass relevante Informationen in beide Richtungen fließen”. So kann der Entwurf keinen Umbruch hin zu einem wirklich nachhaltigen (i.S. der Stellungnahme Pkt. II.2.) Rohstoffabbau aufzeigen, der so notwendig für unsere Zukunft wäre.