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Online-Umfrage ESF

Ein Mitarbeiter des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V.

Ein Mitarbeiter des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V. fand folgende Ziele wichtig:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen
  • 11) Förderung des lebenslangen Lernens, insbesondere von flexiblen Möglichkeiten für Weiterbildung und Umschulung für alle unter Berücksichtigung digitaler Kompetenzen
  • 12) Bessere Antizipation von Veränderungen und neuen Kompetenzanforderungen auf der Grundlage der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit
  • 15) Förderung der sozioökonomischen Integration von Drittstaatsangehörigen und marginalisierten Bevölkerungsgruppen, wie etwa der Roma
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Ein Mitarbeiter des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V. fand folgende VIER Ziele am wichtigsten:

  • 1) Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung für alle Arbeitsuchenden, insbesondere junge Menschen und Langzeitarbeitslose, sowie Nichterwerbspersonen,
  • 3) Förderung der Erwerbsbeteiligung von Frauen,
  • 14) Förderung der aktiven Inklusion mit Blick auf die Verbesserung der Chancengleichheit und aktiven Teilhabe sowie Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit,
  • 16) Förderung der sozialen Integration von Menschen, die von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht sind, einschließlich der am stärksten benachteiligten Personen und Kindern

Folgende Gruppen sind für einen Mitarbeiter des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V. relevant:

  • Alleinerziehende, erwerbsfähige Langzeitarbeitslose im Leistungsbezug (ALG II),
  • Langzeitarbeitslose mit multiplen Vermittlungshemmnissen (z.B. nach Strafhaft, nach Suchterkrankung),
  • ältere Langzeitarbeitslose ab 50 Jahren,
  • Beschäftigte/Erwerbstätige (u. a. Ältere ab 50 Jahren,
  • Menschen mit geringer formaler Qualifikation),
  • Menschen mit Migrationshintergrund einschließlich Zugewanderte aus Drittstaaten und Geflüchtete.

Folgende Ideen und Vorschläge zur künftigen ESF-Förderung wurden unterbreitet:

  1. Welche ESF-Förderlinien der jetzigen Förderperiode halten Sie für so erfolgreich, dass sie auch nach 2021 weitergeführt werden sollten? Bitte beschreiben Sie diese kurz.
    A 1.1 / B 1.1 Aus Erfahrung mit unseren Programmen, sehr wirkungsvoll für die Zielgruppen, die sonst keine Lobby hat und bei deren Programmumsetzung eine finazierung immer schwierig ist ohne ESF-Mittel
  2. Gibt es noch weitere Förderideen, die Ihrer Auffassung nach in der nächsten Förderperiode vom ESF unterstützt werden sollten? Berücksichtigen Sie bitte in diesem Zusammenhang auch Aspekte einer möglichen Kofinanzierung.
    Förderung von Programmen für Menschen mit Behinderung, psychischen Erkrankungen
  3. Alle ESF-geförderten Maßnahmen sind auch künftig den Grundsätzen der Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung verpflichtet. Wie kann nach Ihrer Auffassung die Einhaltung dieser Grundsätze in der ESF-Förderung künftig noch besser erreicht werden?
    Keine Antwort
  4. Wie wichtig schätzen Sie transnationale Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch zwischen Projekten in verschiedenen EU-Ländern ein? Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung transnationale Kooperationen zu intensivieren?
    Halte ich für wichtig, übernahme aller Kosten für die Erfahrungsaustausche
  5. Wo sehen Sie Möglichkeiten, im Rahmen der ESF-Förderung mehr zu Nachhaltigkeit, Klimaschutz und umweltpolitischen Zielen beizutragen?
    Keine Antwort
  6. Hier können Sie weitere Anregungen und Vorschläge zur Planung der ESF-Förderperiode 2021-2027 eintragen (z. B. zu Fragen der Umsetzung, zu den Schnittstellen der SGB III/II-Regelsysteme o.ä.).
    Keine Antwort

Ein Mitarbeiter des Vereins zur beruflichen Integration und Qualifizierung e.V. hat Projekte durchgeführt, die folgender Förderlinie zugeordnet war:

A1.1 / B1.1