Die Organisation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg steht aufgrund des Kartellrechtsverfahrens, der Änderung des § 46 Bundeswaldgesetz (BWaldG) und des Koalitionsvertrags der Regierungsfraktionen vor tiefgreifenden Veränderungen. Die bisherige Forstorganisation mit dem Einheitsforstamt als prägendem Element kann nicht mehr erhalten bleiben.
Ziel des Gesetzes ist es, auf der Grundlage der vom Ministerrat am 18. Juli 2017 beschlossenen Eckpunkte für die künftige Forstorganisation Baden-Württemberg und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zur Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg die hierfür notwendigen Änderungen im Waldgesetz Baden-Württemberg und weiteren Gesetzen vorzunehmen. Ferner wird eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts für den Staatswald Baden-Württemberg errichtet und deren gesetzliche Grundlage geschaffen. Die erforderlichen Überleitungsvorschriften im Zusammenhang mit dem Personalübergang auf die Anstalt des öffentlichen Rechts sind ebenso Gegenstand des Artikelgesetzes.
Änderungen bei Aufbau und Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung
Die erforderlichen Anpassungen im Landeswaldgesetz (LWaldG) sind Gegenstand des Artikels 1 des Artikelgesetzes. Änderungen in diesem Zusammenhang umfassen den Aufbau und die Aufgabenverteilung im Bereich der Forstverwaltung (LFV). Die Anstalt ForstBW als Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) ist zukünftig nicht Teil der staatlichen Forstverwaltung. Für sie gelten bei der Bewirtschaftung des Staatswaldes die Grundpflichten aller Waldbesitzer (§§ 12-19 LWaldG) sowie darüber hinaus die besondere Allgemeinwohlverpflichtung nach § 45 LWaldG, die gemäß § 46 LWaldG in gleicher Weise auch für den Körperschaftswald gültig ist. Zur Realisierung von Synergieeffekten und zur Konzentration der Aufgaben der höheren Forstbehörden werden diese künftig bei einem Vor-Ort-Regierungspräsidium in der Abteilung Forstdirektion gebündelt.
Vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung der forstlichen Beratung wird sie zukünftig in einem eigenen Paragraphen umfassend geregelt. Die Beratung hat für die nachhaltige Sicherung der Multifunktionalität und den Aufbau klimastabiler und ökologisch wertvoller Wälder eine besondere Bedeutung und ist deswegen eine hoheitliche Aufgabe der Forstbehörde, die kostenfrei zur Verfügung gestellt wird.
Der Körperschaftswald unterliegt ebenso wie der Staatswald einer besonderen Allgemeinwohlverpflichtung. Diese führt unter anderem im Hinblick auf die sachkundige und planmäßige Bewirtschaftung des Körperschaftswaldes zu Auflagen und Mehraufwendungen, denen ein privater Waldbesitzer nicht unterliegt. Neu ist die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs für die Erbringung dieser spezifischen Anforderungen im Interesse des Allgemeinwohls.
Rückzug aus Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes
Das Land zieht sich aus wettbewerbsrechtlichen Gründen vollständig aus dem Holzverkauf außerhalb des Staatswaldes zurück, so dass dieser nicht mehr Bestandteil des staatlichen Betreuungsangebotes ist. Durch die Änderungen im Landeswaldgesetz erfolgen klarstellende Regelungen zur Gründung und zu den erweiterten Möglichkeiten bezüglich des Zusammenschlusses mehrerer Gemeinden als körperschaftliches Forstamt und unter bestimmten Auflagen auch der Beteiligung von Landkreisen an körperschaftlichen Forstämtern.
Der staatliche Bildungsauftrag zur Waldpädagogik bleibt im Landeswaldgesetz gleichberechtigt im Aufgabenspektrum sowohl der Forstbehörden erhalten als auch der Anstalt ForstBW zugewiesen.
Die erforderlichen Regelungen zur Errichtung der Anstalt ForstBW sind in Artikel 3 getroffen. Zweck des Gesetzes über die Anstalt öffentlichen Rechts ForstBW ist es, die Aufgabe der Bewirtschaftung, Pflege und Entwicklung des Staatswaldes von dem bislang als Landesbetrieb nach § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) geführten, rechtlich unselbstständigen Landesbetrieb ForstBW in eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zu überführen sowie deren sonstige Aufgaben und Organisation festzulegen.
ForstBW übernimmt Aufgaben der Bewirtschaftung des Staatswaldes
Die Anstalt ForstBW übernimmt künftig alle Aufgaben der betrieblichen Bewirtschaftung des Staatswaldes, die Erschließung neuer Geschäftsfelder sowie weitere nicht betriebliche Aufgaben, die im Gesetz definiert sind. Der Anstalt ForstBW steht auch die Nutzung des Jagdrechts nach den Bestimmungen des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes auf den landeseigenen Flächen mit Ausnahme der Flächen des Nationalparks zu.
Die Anstalt ForstBW untersteht bei der Durchführung übertragener Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Organe der Anstalt ForstBW sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und der Beirat.
Das Land Baden-Württemberg räumt der Anstalt ForstBW ein umfassendes und unentgeltliches Nutzungsrecht am Staatswald ein. Das Eigentum des Landes Baden-Württemberg bleibt hiervon unberührt.
Die weiteren Artikel enthalten die mit der Forstreform verbundenen Änderungen im Aufgabenbestand und in den Zuständigkeiten zur Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Folgeänderungen in anderen Gesetzen und Verordnungen sowie die notwendigen personalrechtlichen Übergangsregelungen.
Gesetzentwurf zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)
Begründung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Neuorganistation der Forstverwaltung in Baden-Württemberg (PDF)
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 16. November 2018 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Abschaffung der 2-Meter Regelung
Ich als über 50jährige Mountainbikerin fahre auf allen Wegen, egal wie breit sie sind. Und das werde ich weiterhin auch in Zukunft tun. Dabei nehme ich stets Rücksicht auf alle anderen Waldbesucher, Tiere und Pflanzen. Noch nie habe ich einen Wanderer gefährdet, das Wild hat vor mir in der Nacht seine Ruhe und die Planzen liebe ich sowieso.
Es kann auch von Vorteil sein auf schmalen Wanderwegen als Mountainbiker unterwegs zu sein: Im Mai 2013 lag mein Vater schon mehrere Stunden nach einem Sturz zu Fuß verletzt im Wald. Gut, dass gerade dort zufällig Mountainbiker vorbei kamen. Sie konnten mit vorbildlicher Standortbeschreibung in dem unwegsamen Gelände schnell Hilfe anfordern. Sie haben ihm das Leben gerettet. :)
Gegenseitige Rücksichtnahme ist angesagt und nicht ein unnötiges Verbot, an das sich sowieso keiner hält.
Vielen Dank Ihnen allen im Voraus für die längst überfällige Abschaffung dieser Regelung!
2 m Regel
Die 2 m Regel sollte abgeschafft werden. Sie führt nur zu unnötigen Konflikten. Das Miteinander funktioniert auch so sehr gut wenn gegenseitig Rücksicht genommen wird.
Landeswaldgesetz
Mit Verwunderung habe ich die Entwicklungen bei der geplanten Änderung des Landeswaldgesetzes vernommen. Von der Landesregierung war zugesagt worden, das Gesetz nur hinsichtlich Kartellrecht und Forstreform zu ändern. Tatsächlich besprechen nun u.a. Vertreter von Landessportbund, Landesnaturschutzverband und Nabu, wie sie am besten über den Privatwald verfügen können. Wir Privatwaldbesitzer bleiben außen vor. Mit welchem Recht und auf welcher Rechtsgrundlage?
Schon länger versuchen waldferne Interessengruppen, Einfluss auf die Bewirtschaftung unserer Wälder zu nehmen und uns schleichend zu enteignen. Waldbesitzer, die ihren Wald gesetzeskonform nutzen, werden an den Pranger gestellt und müssen sich rechtfertigen. Der Wald wird nicht mehr als Nutzwald respektiert, der jemandem gehört, sondern wie selbstverständlich als Erholungspark und Naturschutzgebiet gesehen, das der Allgemeinheit 24 Stunden am Tag 365 Tage im Jahr offen zu stehen hat, ohne Einschränkung und ohne finanzielle Gegenleistung. Ist das nicht genug? Kommen die Freizeitsportler und Erholungssuchenden dadurch immer noch nicht ausreichend zu ihrem Recht? Müssen alle Wälder Baden-Württemberges flächendeckend für alle und jeden jederzeit für alle gewünschten Tätigkeiten zugänglich sein? Sind Pflichten und Einschränkungen nur den Besitzern zumutbar, den Freizeitnutzern aber nicht?
Im Staatswald mag die Sicht der waldfernen Interessengruppen ihre Berechtigung haben, ist er schließlich Eigentum des Staates und damit letztlich aller Bürger, die seine Bewirtschaftung ja auch mit Steuergeldern ermöglichen. Der Privatwald ist dagegen, wie der Name schon sagt, Privateigentum. Die Besitzer sind zum Teil existenziell auf die - ohnehin schon gefährdeten, oft genug zu geringen - Gewinne angewiesen. Ihre Wälder wurden jahrhundertelang in ihren Familien weitervererbt und von ihren Vorfahren unter hohem Aufwand zu dem gemacht, was sie heute sind - mit dem Ziel, ihren Nachkommen ein sicheres (Zusatz)Einkommen zu gewährleisten. Die Wege, die dort verlaufen, sind großteils von den Besitzern angelegt worden, teils mit, oft genug auch ohne öffentliche Gelder. Und sie werden auch heute von ihren Besitzern gepflegt und offengehalten, nicht von den Freizeitnutzern.
Vorgesehen sind mehrere Änderungen, die in Summe den Aufwand für die Waldbewirtschaftung weiter erhöhen, die wirtschaftlichen Gewinne dagegen weiter senken. Dabei haben wir durch Trockenheit, Windwürfe und Käferplagen schon jetzt mehr und mehr Einbußen. Von selbstbestimmter Bewirtschaftung und Gestaltungsfreiheit kann schon jetzt nicht mehr die Rede sein. Oft genug kann man als Waldbesitzer nur noch auf Schadereignisse reagieren und hoffen, dass unterm Strich noch etwas übrig bleibt, um existieren zu können. Ich glaube nicht, wir Kleinwaldbesitzer in Baden-Württemberg Verursacher des Klimawandels sind. Ausbaden müssen wir es trotzdem.
Sollten die von Freizeitsportlern und Naturschützern angestrebten Änderungen kommen, wäre eine Verzerrung des Wettbewerbs die Folge. Wir hätten dann in Baden-Württemberg strengere Auflagen als Waldbesitzer in anderen Bundesländern. Das stünde der Intention der Kartellrechtsbehörde, einheitlichen Wettbewerb zu ermöglichen, entgegen. Es wäre die Frage, wie die Behörde auf diesbezügliche Beschwerden reagierte. Die Auseinandersetzung mit der Kartellrechtsbehörde war schließlich alleiniger Grund für die Gesetzesänderung, zumindest offiziell.
Einer Wettbewerbsverzerrung entgegentreten könnte das Land dann nur noch mit einem finanziellen Ausgleich der zusätzlichen Lasten, die es uns aufbürden möchte. Eine Flächenstilllegung von 10 Prozent wie im Staatswald müsste dann mit Steuergeldern gegenfinanziert werden, sonst wäre es Enteignung. Mit welchem Recht? Von Erholungssuchenden müsste man Eintritt verlangen oder sie anderweitig zur Kasse bitten, schließlich hätten wir dann den großen Freizeitpark, den manche anstreben und dem ja auch die landwirtschaftlichen Flächen von manchen jetzt schon zugezählt werden, Stichwort Offenhaltung der Kulturlandschaft wegen des Tourismus'.
Die Frage wäre noch, wie es möglich ist, dass Sportler und Naturschützer sich plötzlich so einig sind. Bisher hatte man den Eindruck, ihre Interessen seien gegenläufig. Es gibt genügend Freizeitsportler, die Wegegebote und Absperrungen ignorieren, Rehkitze aus dem Unterholz treiben und im Winter Wildtiere aus dem Winterschlaf wecken. Von Hinterlassenschaften in Form von Fäkalien in Verbindung mit Papiertaschentüchern und Müll ganz zu schweigen. Hat der Naturschutz hiermit keine Probleme mehr? Oder sollen diese Auswüchse mit verschärften Naturschutzmaßnahmen auf dem Rücken der Waldbesitzer, nicht der Verursacher, wettgemacht werden?
Eingeschränkt werden könnte durch die Gesetzesänderung auch der Einsatz großer Maschinen. Sollen wir zurückkehren zur Handarbeit wie vor 100 Jahren? Waldarbeit ist gefährliche Schwerstarbeit. Es gilt, den Arbeitenden vor zu hoher Belastung zu schützen. An jedem Arbeitsplatz, an dem Angestellte arbeiten, hat der Arbeitgeber dies zu gewährleisten. Mit dem Einsatz von Harvestern und Großmaschinen ist die Arbeit effektiv und schnell, die Störung ist heftig, aber kurz. Auf die Wiederherstellung des Bodens schaut der verantwortungsbewusste Waldbesitzer aus Eigeninteresse schon jetzt. Auch ist manchmal etwas Geduld gefragt; Vieles reguliert die Natur selbst. Im Falle der Waldverjüngung ist es sogar erwünscht, warum nicht auch hier?
Großmaschinen können auch aus Sicherheitsgründen angebracht sein. Geht ein Nebenerwerbswaldbesitzer allein zum Holzhauen, ist es eine Herausforderung für ihn, seine Bäume zu Boden zu bringen, ohne Waldbesucher darunter zu begraben. Oft genug werden Absperrungen ignoriert, eine zweite Person, die für Sicherheit sorgen könnte, ist nicht dabei. Im Falle eines großen Maschineneinsatzes werden Absperrungen vielleicht eher respektiert. Und der Waldbesitzer arbeitet in diesem Fall nicht allein, sondern hat ein Unternehmen angestellt, das dann auch die Verantworung übernimmt. Ein kleiner Privatwaldbesitzer kann es schon jetzt fast nicht mehr verantworten, einen Baum zu fällen. Von ihm zu verlangen, er soll einen Unternehmer bezahlen, der alles händisch erledigt und auf Maschinen verzichtet, ist realitätsfern. Schon weil immer mehr Unternehmer beschäftigt werden, kann auf Großmaschinen nicht verzichtet werden.
Im Übrigen werden beim Einsatz von Großmaschinen häufige Rückeschäden vermieden. Zudem werden Synergieeffekte erreicht: weniger Arbeit für den einzelnen Waldbesitzer, effektivere Aufarbeitung etwa von Sturm- oder Käferholz. Man sollte den Waldbesitzern die Erleichterung der Arbeit gönnen. Fragen Sie mal bei den über 80-Jährigen nach, was Waldarbeit früher bedeutet hat.
Hinsichtlich des Totholzes, das im Wald verbleiben soll, gibt es viele Unklarheiten. Wer einen "hinreichenden" Anteil von Totholz im Wald belassen soll, wüsste gern verbindlich, was "hinreichend" bedeutet. Und ob das Belassen von Totholz auch dann gilt, wenn Käferbefall vorliegt. Zu klären wäre auch, was genau mit "Totholz" gemeint ist. Fällt darunter zum Beispiel auch das Reisig eines frisch gefällten Baumes? Wie lange gilt es noch als lebendig, ab wann als tot? Was ist mit Höfen, auf denen Holzhackschnitzelheizungen betrieben werden? Müssen dann große Bäume gefällt werden, um an Heizmaterial zu kommen? Das kann nicht im Sinne der Ökologen sein. Bisher durften die Abfälle von Holzhieben dafür verwendet werden.
Das Ziel, klimastabile Wälder aufzubauen, ist nicht zu kritisieren. Aktionismus und das Ausüben von pauschalen Handlungszwängen aber sind fehl am Platz. Indem man die Herstellung eines bestimmten Waldbildes als Pflicht ins Gesetz aufnimmt, suggeriert man, dass dies problemlos möglich und nur eine Frage des Willens sei.
Waldbesitzern unterstellt man, sie würden sich bisher nicht darum kümmern. Das Gegenteil ist der Fall. Seit Jahren werden die Waldbesitzer auf jeder Forstversammlung ausführlich informiert, bei Aus- und Weiterbildung ist der Mischwald schon lange Thema. Das Bewusstsein ist längst vorhanden, und wo es möglich ist, wird entsprechend gehandelt. Auch Naturverjüngung wird schon lange praktiziert, je nach Wildbestand mit mehr oder weniger Erfolg (hier wären dann die Jäger noch ins Boot zu holen). Wie es Bäume aber an sich haben, dauert es seine Zeit. Ein Wald kann nicht in zehn, 20 Jahren komplett umgebaut werden. Die Waldbilder ändern sich im Übrigen ohnehin, wenn sich bestehenden Bäume nicht mehr halten können. Jeder vernünftige Privatwaldbesitzer wird aus Eigeninteresse entsprechend reagieren. Etwas mehr Gelassenheit täte allen gut.
Die Frage wäre zudem, welche Baumarten eingebracht werden sollen und wie. Wer legt fest, welche Baumarten genehm sind? Und wer übernimmt die (finanzielle) Verantwortung, wenn besagte Bäume nicht anwachsen? Aus ökologischer Sicht sollten es vermutlich heimische Baumarten sein. Je nach Höhenlage sind manche Arten geeignet oder eben nicht. Ein Stück weit steht das Einbringen neuer Baumarten auch der Naturverjüngung entgegen. Woher sollen denn die Samen kommen? Vermehren kann sich nur, was da ist. Und es ist ja ausdrückliches Ziel, den Wald möglichst natürlich zu verjüngen. Schön wäre auch, wenn klar wäre, wie man neue Baumarten angesichts der Trockenheit ansiedeln könnte, und was geschieht, wenn es nicht funktioniert? Soll man sie händisch gießen?
Wichtig wäre generell die Rückkehr zur Praxistauglichkeit von Vorschriften. Dazu gehört, die Betreuung des Privatwalds weiterhin im Reviersystem zu belassen und die Notwendigkeit im Gesetz klarzustellen. Bestehende Forstbetriebsgemeinschaften und andere Zusammenschlüsse aus Kommunal- und Privatwald müssen erhalten bleiben. Wie soll ich als Waldbesitzerin allein alles organisieren? Zwar wären die Kenntnisse vorhanden, aber nicht die Kapazitäten. Es geht ja nicht nur um die wirtschaftliche Nutzung des Waldes, sondern um den Wald als Ganzes. So, wie er derzeit genutzt wird und wie es bleiben sollte.
Gerade im Schwarzwald gibt es viele Kleinwaldbesitzer, die ihren Wald neben ihrer Landwirtschaft und weiteren Standbeinen bewirtschaften. Auch in der Landwirtschaft nehmen die Vorschriften, nicht zuletzt aufgrund des Naturschutzes, mehr und mehr zu. Nun soll sich das auf den Wald ausweiten. Schon aus Zeitgründen ist es aber gar nicht möglich, weitere Vorgaben zeitgerecht und korrekt umzusetzen. Schon jetzt ersticken wir in Bürokratie und Regelungswut. Wir hetzen schon seit längerem jeder Änderung hinterher und können oftmals nur noch reagieren anstatt zu agieren, denn Vorgaben sind immer mit strengen Fristen verbunden. Neustes Beispiel: der Vorantrag für FAKT. Die Mehrheit der Privatwaldbesitzer ist eben nicht nur Waldbesitzer, sondern Vieles mehr. Wann soll man das alles denn machen, neben Landwirtschaft, Beruf und Familie?
Hinzu kommt, dass ständig Institutionen oder Interessengruppen unser Gelände überplanen, siehe Hochschwarzwälder Gipfeltrail, Erholungswaldkartierung oder Biotopkartierung. Wir werden weder im Vorfeld informiert, noch um Erlaubnis gefragt. Einbezogen werden wir erst, wenn wir auf die Barrikaden gehen, und dann auch nur soweit, wie es unbedingt nötig ist. Aus den Planungen wird aber Realität, die uns weiter und weiter einschränkt und letztendlich Enteignung bedeutet. Was ist "Eigentum" noch wert?
Und wie soll man das als Wald- und Hofbesitzer psychisch aushalten, wenn einem noch mehr und noch mehr Verantwortung und Pflichten aufgebürdet werden? Wenn man sich trotz nachhaltiger, gesetzeskonformer Nutzung seines Eigentums vor selbsternannten - fachfremden - Rechthabern rechtfertigen muss? Wenn einem sukzessive das finanzielle Einkommen entzogen wird, man aus Zeitgründen aber nicht dazu kommt, den finanziellen Verlust durch andere Tätigkeiten auszugleichen? Wenn man nie weiß, was als nächstes kommt und man fürchten muss, den Dingen nicht mehr gewachsen zu sein, obwohl man ausgebildet und vom Fach ist? Es ist doch so: Wir haben einen praktischen Beruf erlernt, sitzen aber immer mehr am Schreibtisch und haben immer das Gefühl, mit einem Bein in der Illegalität zu stehen. Man fühlt sich ausgeliefert. Wo bleibt die Rechtssicherheit? Ständige Verschärfungen sind für mich das Gegenteil von Rechtssicherheit.
Ich persönlich rate meinen Kindern, trotz Interesse an Landwirtschaft und Forst lieber einen anderen Beruf zu erlernen und in die Wirtschaft zu gehen. Das Problem: Aufgrund der vielen Vorgaben ist der Betrieb eines Hofes mit Wald im Nebenerwerb schon jetzt fast nicht mehr möglich. Gleichzeitig reicht ein Haupterwerbsbetrieb ohne zusätzliche Standbeine finanziell schon lange nicht mehr aus. Wir haben immer mehr Arbeit, immer mehr Stunden, die nicht vergütet werden. Das wäre auch bei angemessenem Einkommen nicht in Ordnung, aber das Einkommen ist ja oftmals nichtmal angemessen. Sei es im Bereich Milch, im Bereich Fleisch oder im Bereich Holz: Wir produzieren und liefern hohe Qualität und bekommen dann die Abrechnungen der Abnehmer serviert. Uns wird gegeben, was man für angemessen hält. Ob es ausreichend ist, interessiert nicht. Ausbeutung nennt man das. Zum Preisdiktat kommen Diktate des Naturschutzes und der Freizeitlobby. Verschiedene Behörden und alle möglichen Interessengruppen sagen uns, was wir zu tun haben und legen die Grenzen, innerhalb der wir uns bewegen sollen, fest. Soll ich das meinen Kindern als sinnvoll und erstrebenswert vermitteln? Sicher nicht. Wenn ein aber ein Betrieb weder im Haupt- noch im Nebenerwerb mit angemessenem Aufwand zu managen ist, ist es nur eine Frage der Zeit, bis er ganz aufgegeben wird.
Aus meiner Sicht muss der Eigentümerverantwortung die Eigentümerfreiheit entgegenstehen. Es kann nicht sein, dass Fachfremde über meinen Wald bestimmen. Es ist genug, dass sie ihn nutzen dürfen. Eigentum verpflichtet, ja, aber dem werden wir schon bisher mehr als gerecht. Eigentum sollte seinen Besitzer auch ernähren. Und ihm nicht nur Last, sondern auch Freude sein. Nicht nur dem Freizeitnutzer und Naturschützer. Die Mehrheit der Waldbesitzer ist durchaus verantwortungsbewusst und fachlich versiert. Wir wissen schon, was wir tun.
Man könnte das Gesetz, abgesehen von verwaltungsstrukturellen Reformbedarf, lassen wie es ist. Ständiges Verändern kostet Geld und Energie, die besser in der Sache verwendet würden. Auch Forstleute wären dankbar dafür. Zur Erinnerung: Ohne Kartellverfahren wäre eine Gesetzesänderung kein Thema gewesen. Zumindest offiziell hat man nie etwas davon gehört. Und nun soll plötzlich so Vieles falsch sein? Man sollte den Landessportbund und den Naturschutz in ihre Grenzen verweisen. Hände weg von unserem Wald!
Forstreformgesetz - Widerspruch
Hände weg vom Waldeigentum!
Kein Wortbruch !
Finanzierung im Staatswald hui, im Privatwald pfui!
Zusagen zum Inhalt des Gesetzes werden nicht eingehalten
1. Von der Landesregierung wurde zu Beginn des Reformgesetzes mitgeteilt, dass ausschließlich die Sachverhalte neu geregelt würden, die sich unmittelbar aus dem Ergebnis der Kartellrechtsklage gegen das Land ergeben. Das wäre dann die Gründung der AÖR, Verbesserung der Organisation im Kleinprivatwald und die Ausweitung der Möglichkeiten, dass sich Kommunen zur Waldbewirtschaftung zusammenschließen ohne dass die Landkreise daran mitwirken, erledigt gewesen.
2. Offenbar wurde von Teilen der Lnadesregierung bei dieser Novelle die Chance gesehen, die materiellen Regelungen im Gesetz zu verschärfen, was sich bspw. In den §§ 14 und 22 zeigt. Sollten die klaren Wirtschaftseinschränkungen, die stellenweise in Richtung Enteignung gehen auch dazu führen, dass Fördermöglichkeiten für naturnahe Waldbewirtschaftung entfallen, hat dem Naturschutz einen Bärendienst erwiesen, weil sich jeder Waldeigentümer noch genauer überlegen wird, wie er sich der staatlichen Bevormundung entziehen kann. Die Zusagen, die man bekam, wurden gebrochen. Erstaunlich für eine werteorientierte Landesregierung (nach deren Selbsteinschätzung).
3. Die neu geschaffene Möglichkeit gemeinschaftlicher körperschaftlicher Forstämter im § 47a ist so restriktiv (Zweckverband oder Kommunalanstalt), dass man sich den Paragraf auch sparen könnte, weil er solche Zusammenschlüsse nicht fördert sondern effizient verhindert.
4. Anscheinend ist die „2m Regelung“ für die mobilgemachte Mountainbikeszene das Wesentlichste Thema. Wenn man sich der Aufgabe dieser Grenze nähern wollte, dann gibt es eine Voraussetzung: der erheblich zunehmenden Absperraufwand an Hiebsflächen muss die Allgemeinheit tragen, wenn man das Nutzungsrecht der Allgemeinheit am Wald vergrößert, der übrigens nur zu einem kleinen Teil Staatswald ist. Das kann dann nicht Aufgabe eines privaten oder körperschaftlichen Waldeigentümers sein.
Privatwald
Als Klein-Privatwaldeigentümer stelle ich fest, dass mit dem neuen Gesetz zusätzliche Verpflichtungen auf alle Eigentümer/Beseitzer von PW vorgesehen sind (z.B. Neue Verbesserungs- und Wiederherstellungspflichten, Bodenschutzkalkung, Waldumbau, Jungbestandspflege sind nicht mehr förderbar, FFH-Managementpläne werden allgemeinverbindlich, neue Pflichten zum Totholzerhalt, Naturschutzstrategie und Waldnaturschutzstrategie werden Richtschnur, neue Überwachungsbefugnisse der Forstbehörden).
Ich kann mit den meisten dieser Verpflichtungen einhergehen, zielen sie doch in die richtige Richtung eines rklimaschonenden und nachhaltigen Waldbewirtschaftung. Allerdings werden mit diesen neuen Verpflichtungen weitere Lasten auf die PW-Besitzer gelegt, ohne entsprechende (finanzielle) Ausgleiche. Dies kann (und wird) dazu führen, dass immer mehr PW-Besitzer die Lust an der Waldbewirtschaftung verlieren und die Wälder immer mehr "verwahrlosen".
Seither schon erbringen die Waldeigentümer einen hohen (und vom Staat nicht ausreichend geförderten) Beitrag in Sachen Klimaschutz, Bodenschutz, Trinkwasserschutz, Erholung und BNE (um einige Themenfelder zu bennen) ohne entsprechenden Ausgleich.
Das neue Gesetz verschärft diese Situation noch mehr, anstatt sie zu mindern.
Rolle des Waldes
Der Wald in unserem sehr dicht besiedelten Land sollte seine Rolle wandeln, weg vom Ertrag erwirtschaftenden Wirtschaftsforst hin zu Erholungsraum für alle Bürger. Dabei sollten die Interessen der vielen Bürger vor die wirtschaftlichen Interessen weniger gestellt werden. Vor diesem Hintergrund wäre es wünschenswert, die unsägliche 2m-Regel, die in BW als einzigem Bundesland in dieser Form existiert, endlich ersatzlos zu streichen, sodass alle Waldnutzer gleichberechtigt ihrer Erholung frönen können. Des Weiteren wäre es wünschenswert, die in §45 erwähnten Ziele des Staatsforstes dahingehend anzupassen, dass nicht der höchstmögliche Holzertrag an erster Stelle steht.
§37 muss abgeändert werden
Es heißt u.a. Reiten auf Wegen unter 3m Breite und das Radfahren auf wegen unter 2m breite sind verboten. Somit betrifft dies mehr oder weniger jeden einzelnen Waldweg in BaWü für Reiter und sehr viele Wege für Radfahrer verboten sind.
Würde sich diese beide Gruppen streng an diese Vorgaben halten und auf die Straße ausweichen, was Gesetzeskonform zulässig ist würden Sich die Autofahrer sehr über die zusätzliche Verkehrsbehinderung freuen ( Ironie )
Des weiteren steigt dann die Zahl der Unfälle mit Personenbeteiligung ( welche bei Reitern und Radfahrern unumgänglich ist ) an.
Schon allein aus Sicherheitsaspekten muss hier die 2m bzw. 3m Regelung abgeschaft werden.
Andere Bundesländer zeigen das ein "gesundes" Miteinander ohne Probleme funktioniert!
Miteinander statt Gegeneinander - - Toleranz
Seit nun mehr als 32 Jahren bin ich auf unseren Hometrails unterwegs. Durch die 2m Regel bewege ich mich bei der aktuell hochkochenden Diskussionen des Öfteren im illegalen Bereich! Allerdings gab es in dieser langen Zeit keinerlei Probleme mit Wanderern! Also lasst uns miteinander eine Lösung finden! Keine Ausgrenzung einzelner Gruppen im Wald! Bemerkung: Wenn es bisher Probleme gab dann nur auf hochfrequente Waldwege breiter als 2m
Die 2 Meter Regelung muß weg!!!!
Ich bin für die Abschaffung der 2m Regel! Mit dieser 2m Regel werden Radfahrer „kriminalisiert“ da es nicht möglich ist eine aussprechende Tour zu fahren ohne auf Wanderwege auszuweichen. Ansonsten müssen wir alle auf den Straßen fahren, auf den wir wiederum für die Autofahrer ein Hindernis darstellen und fliegen können wir nun mal auch nicht! Darum bin ich dafür dass der Wald für alle zu gleichen Maßen nutzbar sein muss.