Online-Kommentierung
Mit der Gesetzesänderung sollen Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, ein dauerhaftes Wahlrecht bekommen.

Mit der Gesetzesänderung sollen Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, ein dauerhaftes Wahlrecht bekommen.
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.