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Inklusives Wahlrecht

Eine Wählerin im Rollstuhl gibt in einem Wahllokal ihre Stimme ab. (Bild: picture alliance/Angelika Warmuth/dpa)

Inklusion

Beratung und Beschluss

Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.

Gesetzentwurf Landesregierung 17.07.2020 Drucksache 16/8506 (59 S.)

Erste Beratung Plenarprotokoll 16/125 22.07.2020 S. 7758-7765

Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration 23.09.2020 Drucksache 16/8807

Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/128 14.10.2020 S. 7996-8001

Gesetzesbeschluss des Landtags 14.10.2020 Drucksache 16/8989

Gesetz vom 15. Oktober 2020 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020 Nr. 37 S. 910-912 PDF noch nicht verfügbar

Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.