Inklusion

Änderung wahlrechtlicher Vorschriften

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Durch die Änderung wahlrechtlicher Vorschriften sollen Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, ein dauerhaftes Wahlrecht bekommen.

Mit der Gesetzesänderung soll der bisher befristet ausgesetzte Wahlrechtsausschluss für Personen, für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer bestellt ist, entsprechend dem Bundeswahlrecht dauerhaft aufgehoben und eine dem Bundeswahlrecht entsprechende Wahlassistenzregelung geschaffen werden. Bei Bürgermeisterwahlen soll die Wählbarkeit von Personen, die nach bürgerlichem Recht geschäftsunfähig sind, ausgeschlossen werden.

Außerdem sollen künftig im Landeswahlausschuss bei Landtagswahlen zwei Richter des Verwaltungsgerichtshofs vertreten sein.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren.

Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.