Ausweisung von Fahrzeugen ohne Verbrennungsmotor, Benzinern, die mindestens der Schadstoffklasse Euro 3 / III genügen und aller Dieselfahrzeuge, die die Schadstoffklasse Euro 6 / VI erhalten. Bei Hybrid- und Erdgasfahrzeugen ist die Eingruppierung des Verbrennungsmotors in die EURO-Schadstoffklassen entscheidend für die Zuordnung zur Plakette.