(T30, T40, T50 usw.) Limitierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf einer Straße mit dem Ziel durch eine Erhöhung des Verkehrsflusses einen positiven Effekt auf die Luftreinhaltung zu erzielen.

Ausweisung von Fahrzeugen mit Ottomotor, die mindestens der Schadstoffklasse Euro 1 / I und von Fahrzeugen mit Dieselmotor, die mindestens der Schadstoffklasse Euro 4 /IV genügen oder Dieselfahrzeugen  mit Euro 3 / III, die einen Partikelfilter besitzen.

Ermittelt die Wirkungen verschiedener Faktoren (z.B. Verkehr) auf die Luftqualität, quantifiziert die Wirkung von Maßnahmen (z.B. Umweltzone) und ist damit die fachliche Grundlage für den Luftreinhalteplan.