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Beratung und Beschluss

Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.

Gesetzentwurf Landesregierung 08.12.2020 Drucksache 16/9491 (34 S.)

Erste Beratung Plenarprotokoll 16/138 17.12.2020 S. 8621-8624

Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Inneres, Digitalisierung und Migration 20.01.2021 Drucksache 16/9694

Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/143 04.02.2021 S. 8902

Gesetzesbeschluss des Landtags 04.02.2021 Drucksache 16/9724

Gesetz vom 4. Februar 2021 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2021 Nr. 6 S. 192-195 PDF noch nicht verfügbar

Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.

Hier finden Sie den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess, sobald die Landesregierung den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht hat.