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Die Änderung der Gesetze zum Kommunalen Versorgungsverband und zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sowie der Gemeindehaushaltsverordnung dienen der Anpassungen an zwischenzeitliche Entwicklungen.

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Die Änderung der Gesetze zum Kommunalen Versorgungs­verband und zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sowie der Gemeindehaushalts­verordnung dienen der Anpassungen an zwischenzeitliche Entwicklungen.

Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband

Das Gesetz über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg bedarf der Anpassung an aktuelle Entwicklungen. Im Bereich der Wirtschaftsführung des Kommunalen Versorgungsverbands sind weitere Ausnahmen und Maßgaberegelungen aufzunehmen, welche die für die Wirtschaft der Landkreise geltenden Vorschriften der Kommunalen Doppik an die Sondersituation und Besonderheiten des Kommunalen Versorgungsverbands anpassen.

Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

Mit der Änderung des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts und der Gemeindehaushaltsverordnung soll die Frist für die Verpflichtung zur erstmaligen Erstellung eines Gesamtabschlusses für alle Gemeinden und Gemeindeverbände auf das Haushaltsjahr 2025 nach hinten verschoben werden.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 9. November 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.