Hier können Sie die aktuell geltende Verordnung abrufen. Bitte beachten Sie, dass sich die Verordnung im Laufe der Zeit auch ändern kann.
Landesrecht BW: Verordnung der Landesregierung über die Schiedsstelle nach Paragraf 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Die Kabinettsvorlage wurde am 17. Dezember 2020 von der Landesregierung beschlossen und trat am 31. Dezember 2020 in Kraft.