Beratung und Beschluss
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 14.07.2020 Drucksache 16/8481 (11 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 16/125 22.07.2020 S. 7765
Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/128 14.10.2020 S. 8001-8006
Gesetzesbeschluss des Landtags 14.10.2020 Drucksache 16/8990
Gesetz vom 15. Oktober 2020 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020 Nr. 37 S. 912-913 PDF noch nicht verfügbar
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.