Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des E-Government-Gesetzes soll vor allem die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Aktenführung in den Behörden des Landes nach dem neuen Vorgehensmodell schaffen.
Der Gesetzentwurf zur zweiten Änderung des E-Government-Gesetzes soll vor allem die rechtliche Grundlage für die Einführung der elektronischen Aktenführung in den Behörden des Landes nach dem neuen Vorgehensmodell schaffen.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 19. Juni 2020 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.