Beratung und Beschluss
Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.
Gesetzentwurf Landesregierung 16.04.2024 Drucksache 17/6612 (12 S.)
Erste Beratung Plenarprotokoll 17/95 15.05.2024 S. 5641-5644
Zweite Beratung Plenarprotokoll 17/98 19.06.2024
Gesetzesbeschluss des Landtags 19.06.2024 Drucksache 17/6959
Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.