Anhörung

Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes

Das bestehende Nachtangelverbot im Land soll durch die Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg beendet und die Entscheidung über ein etwaiges Nachtangelverbot den jeweiligen Inhabern der Fischereirechte überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einer Klage gegen die Regelung stattgegeben

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Durch die Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg (FischG) soll dem bestehenden Nachtangelverbot die Rechtsgrundlage entzogen werden und die Entscheidung über ein etwaiges Nachtangelverbot den jeweiligen Inhabern der Fischereirechte überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einer Klage gegen eine entsprechende Regelung in der Landesfischereiverordnung stattgegeben.

Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der AFD-Fraktion zur Änderung des Fischereigesetzes (PDF)

Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 13. August 2021 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.

Hinweis: Entwürfe der Fraktionen

Die an dieser Stelle verlinkten Gesetzentwürfe stellen Initiativen einer oder mehrerer Fraktionen dar. Im Auftrag des Landtags führt die Landesregierung zu diesen Entwürfen lediglich Anhörungen durch.

Inhaltliche Ansprechpartner für diese Entwürfe sind die jeweiligen Fraktionen.

Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AFD bis zum 13. August 2021 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.