Die angeschriebenen Verbände hatten bis zum 13. August 2021 Gelegenheit, gegenüber dem zuständigen Ministerium Stellung zum Entwurf zu nehmen. Nach Ende der Anhörung finden Sie in der Parlamentsdokumentation die Mitteilung der Landtagspräsidentin an die jeweilige Fraktion, die das Ergebnis der Anhörung beinhaltet.
Gesetz zur Änderung des Fischereigesetzes
Das bestehende Nachtangelverbot im Land soll durch die Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg beendet und die Entscheidung über ein etwaiges Nachtangelverbot den jeweiligen Inhabern der Fischereirechte überlassen werden. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte einer Klage gegen die Regelung stattgegeben
Sie konnten den Gesetzentwurf der Fraktion AFD bis zum 13. August 2021 kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.