Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.
Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.
Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.
Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.
Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.
Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.
Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer
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Errichtung Pflegekammer - demokratische Legitimation - Registrierungsquorum
Die Aufgaben einer Berufskammer sollten bekannt sein. Darauf fußt dieser Kommentar: Ich bin der Auffassung, es braucht keine weitere Legitimation zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg, außer den jetzt durchzusetzenden politischen Willen für die Umsetzung zur geradlinigen Errichtung ohne weitere Verzögerungen oder Umwege.
Die Aufgaben einer Berufskammer sollten bekannt sein. Darauf fußt dieser Kommentar:
Ich bin der Auffassung, es braucht keine weitere Legitimation zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg, außer den jetzt durchzusetzenden politischen Willen für die Umsetzung zur geradlinigen Errichtung ohne weitere Verzögerungen oder Umwege.
Der Beruf ist ein Heilberuf und sollte deshalb von Fachexperten in einer eigenen Kammer geregelt werden.
Bisher geschieht dies durch fachfremde Expertise außerhalb des eigenen Berufsstandes.
Durch Lobbyisten, nicht demokratisch legitimierte Interessenten, aber auch durch die Politik selbst eingebaute Regelungen zur Errichtung einer Pflegekammer, werden gezielt Falschinformationen oder tendenziöse Informationen gestreut, oder Hindernisse eingebaut, welche die Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg verhindern wollen.
Die dahinterstehenden Interessen sind jedoch offensichtlich.
Auch die letzte repräsentative Umfrage unter den möglichen Betroffenen einer eigenen Berufskammer in 2018 (https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/meldung/pid/die-pflegekraefte-haben-entschieden-ja-zu-einer-pflegekammer-in-baden-wuerttemberg) hat ergeben, dass es eine Mehrheit unter den Betroffenen (dann Mitgliedern) für die Errichtung dieser gibt.
Es fehlt jetzt nur noch der politische Wille, ohne weitere Verzögerungen, Befragungen oder Umwege, mit der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg zu beginnen, damit diese alsbald ihre Arbeit aufnehmen kann.
Ich verstehe folgenden Punkt in der Erklärung zur Errichtung einer Pflegekammer nicht (Errichtung einer Landespflegekammer: Beteiligungsportal Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Zitat: „Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.“
> Die Registrierung des in eine Pflegekammer einzuschließenden Personenkreises muß ´automatisch´ vonstatten gehen und darf nicht dem Zufall, den technischen Möglichkeiten des Einzelnen oder auch nur des Willens des Betroffenen überlassen werden. Wie und durch wen werden die zu registrierenden Mitglieder informiert? Wie sind die personellen und finanziellen Ausstattungen derer, die zur Registrierung informieren. Wie erfolgt die Registrierung? Wie werden diejenigen, die sich nicht registrieren belangt?
Diese Regel scheint dazu zu dienen, die Errichtung unmöglich zu machen.
Also.
Die demokratische Legitimation besteht. Sie wurde zuletzt 2018 repräsentativ festgestellt (siehe oben).
Pflegekammer jetzt. Registrierung der Mitglieder muß automatisch erfolgen.
Ja zur Pflegekammer
Gut finde ich, dass jetzt eine Pflegekammer kommen könnte.
Schlecht finde ich, dass die Hürde "60% aktive Zustimmung" zu hoch ist.
Weiterhin finde ich, wenn schon Zwangsmitgliedschaft, dann sollte der Beitrag gering sein!
Ja zur Pflegekammer
Ja zur Pflegekammer
PK BaWü - Make some more noise
Liebe Kolleginnen und Kollegen in BaWü. Ich wünsche ihnen/euch bei den anstehenden Anstrengungen und Herausforderungen viel Erfolg. Für eine starke, kooperative und konsensfähige - institutionalisierte - Pflegevertretung in einem weiteren Bundesland. Von und für euch im Land und bezogen auf Einflussnahme auf Bundesebene. Mit jeder Kammer wird eine
Liebe Kolleginnen und Kollegen in BaWü. Ich wünsche ihnen/euch bei den anstehenden Anstrengungen und Herausforderungen viel Erfolg. Für eine starke, kooperative und konsensfähige - institutionalisierte - Pflegevertretung in einem weiteren Bundesland. Von und für euch im Land und bezogen auf Einflussnahme auf Bundesebene. Mit jeder Kammer wird eine AG der Länder Kammern auf Bundesebene gestärkt. Das Quorum ist Schikane und politisches Triggern in eins. Zeigt es der Politik, dass sich Pflege nicht länger von solchen Umständen einschüchtern lässt, indem ihr gebt, was Politik hier sehen will: Zusammenschluss und die Fähigkeit, sich zielgerichtet zu konsolidieren. Mit einer Kammer wird pflegerische Teilhaber als Player erst möglich. Sachliche Meinungsbildung im Konzert. Anerkennung. Deal it - don't deny it.
Es braucht eine Pflegekammer!
Eine Pflegekammer ist längst überfällig, wir brauchen dringend diese Form der Interessenvertretung und wir brauchen Veränderung in der Pflege, neben einer Akademisierung ist die Kammer essenziell. Wir sehen die Vorteile in anderen Ländern. Für viele junge Pflegefachpersonen ist jetzt schon klar, dass wenn sich nichts verändert, dass sie den
Eine Pflegekammer ist längst überfällig, wir brauchen dringend diese Form der Interessenvertretung und wir brauchen Veränderung in der Pflege, neben einer Akademisierung ist die Kammer essenziell.
Wir sehen die Vorteile in anderen Ländern.
Für viele junge Pflegefachpersonen ist jetzt schon klar, dass wenn sich nichts verändert, dass sie den Beruf oder das Land wechseln, das muss sich ändern. In Deutschland treiben wir aktuell sonst nur die Deprofessionalisierung eilig voran.
Ja zur Pflegekammer
Ich sage ja zur Pflegekammer, ich finde das ein wichtiger Beitrag für die Pflege wäre.
Ernst Olbricht - Landespflegekammer
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, wirksame Resultate der Arbeit einer Pflegekammer sind nicht in 1-2 Jahren sondern erst in 5 bis 10 Jahren erkennbar. So lange müßt ihr Nein-Sager euch gedulden! Erst dann gehen euch die Augen auf, oder seit in Rente, auch dann profitiert ihr von der Arbeit einer Pflegekammer. Mit pflegestolzen
Ja, ich will die Pflegekammer in Baden-Württemberg, wirksame Resultate der Arbeit einer Pflegekammer sind nicht in 1-2 Jahren sondern erst in 5 bis 10 Jahren erkennbar. So lange müßt ihr Nein-Sager euch gedulden! Erst dann gehen euch die Augen auf, oder seit in Rente, auch dann profitiert ihr von der Arbeit einer Pflegekammer.
Mit pflegestolzen Grüßen
Ernst Olbricht
Pflegekammer ist keine wirksame Interessensvertretung
Es ist falsch einfach nur zu sagen wir brauchen eine Pflegekammer, weil wir eine starke Interessensvertretung brauchen. Ob die Pflegekammer unsere Interessen vertreten kann hängt davon ab, welche Kompetenzen sie für die Interessensvertretung bekommen. Als staatliche Zwangsorganisation darf sie sich nicht in die betrieblichen Arbeitsbedingungen
Es ist falsch einfach nur zu sagen wir brauchen eine Pflegekammer, weil wir eine starke Interessensvertretung brauchen. Ob die Pflegekammer unsere Interessen vertreten kann hängt davon ab, welche Kompetenzen sie für die Interessensvertretung bekommen.
Als staatliche Zwangsorganisation darf sie sich nicht in die betrieblichen Arbeitsbedingungen und bei der Gestaltung der Arbeit z. B. durch Tarifverträge einmischen. Sie darf nur im Rahmen der ihr vom Land übertragenen Aufgaben und Kompetenzen tätig werden. Das Land darf nur Aufgaben und Kompetenzen übertragen, die sie selbst hat. Und die sind gerade was den Pflegeberuf angeht sehr übersichtlich (Regelung der Weiterbildung und Verhaltensüberwachung). Das meiste wird auf Bundesebene geregelt oder über die Tarifvertragsparteien oder durch die Arbeitgeber. Handlungsfelder in denen sich eine Pflegekammer nicht einmischen darf. Die Interessensvertretung durch die Pflegekammer ist deshalb eine leere Floskel die uns aber teuer zustehen kommt und die eher vergleichbar sind mit den autoritären Zeiten der Schwesternorden.
Was haben wir überhaupt angestellt, dass wir eine derartige Sonderüberwachung als einzige reine Arbeitnehmergruppe bekommen sollen?
Ja zur Pflegekammer
Ja zur Pflegekammer
Pflegekammer
Ich halte nichts von einer Pflegekammer. Sie wird nur dazu führen, dass weitere Pflegekräfte durch die Pflichtmitgliedschaft dem Beruf den Rücken kehren. Die Einflussnahme der bereits in anderen Bundesländern bestehende Kammern auf die bestehenden Verhältnisse sind nur gering und finden nur geringe Zustimmung. Politisch für das Gesundheitswesen
Ich halte nichts von einer Pflegekammer. Sie wird nur dazu führen, dass weitere Pflegekräfte durch die Pflichtmitgliedschaft dem Beruf den Rücken kehren. Die Einflussnahme der bereits in anderen Bundesländern bestehende Kammern auf die bestehenden Verhältnisse sind nur gering und finden nur geringe Zustimmung. Politisch für das Gesundheitswesen Verantwortliche werden ihre Verantwortung auf eine bestehende Pflegekammer abschieben, ohne dass diese Kammer eine Handhabe hat, im bestehenden System Veränderungen zum Wohle der Pflegenden und der Ihnen anvertrauten Patienten durchzusetzen.