Errichtung einer Landespflegekammer

Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Soziales

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Mit dem Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer werden die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer gelegt. Durch diese soll die Attraktivität des Berufsstandes erhöht und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs geleistet werden.

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Das Vorhaben der Errichtung einer Pflegekammer in Baden-Württemberg geht zurück auf die Enquetekommission Pflege des Landtags Baden-Württemberg, die der Landesregierung 2016 bei entsprechender Zustimmung unter den Pflegekräften die Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg empfahl. Bei der Befragung im Jahre 2018 sprachen sich 68 Prozent der teilnehmenden Pflegekräfte und Auszubildenden für die Errichtung einer Pflegekammer aus. Dem Wunsch der Mehrzahl der Teilnehmenden an der Befragung entsprechend, wurde eine entsprechende Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes im Winter 2019/2020 vorbereitet.

Auf Grund der Corona-Pandemie wurde der Gesetzgebungs- und Gründungsprozess im Herbst 2020 jedoch ruhend gestellt. Insbesondere war eine – auch auf Grund zahlreicher Vorbehalte – notwendige Öffentlichkeitsarbeit Corona-bedingt nicht mehr möglich. Mit der Unterbrechung sollte das Ziel verfolgt werden, eine angemessene Phase der Einführung mit breiter Unterstützung durch Regierung und Parlament vorzuschalten und eine fachlich gute Begleitung sicherzustellen. Nunmehr soll der Vorbereitungs- und Gründungsprozess, auch entsprechend der Aufforderung aus dem Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode (2021 bis 2026), wiederaufgenommen und mit dem neuen Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg umgesetzt werden.

Mit der Gründung einer Landespflegekammer wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität des Berufsstandes zu erhöhen und damit auch einen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Gleichzeitig soll die Qualität der pflegerischen Leistungen im Land durch die selbstbestimmte Gestaltung der Fort- und Weiterbildung weiter verbessert werden. Die Landespflegekammer dient der beruflichen Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder gegenüber Politik und Gesellschaft. Durch eine schrittweise Übertragung von Kompetenzen auf die Landespflegekammer erhalten die Pflegefachkräfte eine größere berufliche Selbstbestimmung. Sie können ihr Berufsbild aktiv gestalten und weiterentwickeln. Durch die Gleichbehandlung mit den bereits bestehenden Heilberufe-Kammern wird die gewünschte Augenhöhe der Pflegefachberufe mit den approbierten Heilberufen hergestellt.

Das Gesetz enthält in Artikel 1 die notwendigen rechtlichen, strukturellen und organisatorischen Grundlagen zur Gründung einer Landespflegekammer in Baden-Württemberg. Diese soll im Dezember 2024 errichtet werden. Die Landespflegekammer wird, wie die bereits bestehenden Heilberufe-Kammern, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sein und sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder selbst finanzieren. Pflichtmitglieder werden alle Pflegefachkräfte sein, die in Baden-Württemberg ihren Beruf ausüben. Dies sind aktuell rund 110.000 Personen. Anders als bei den bestehenden Heilberufe-Kammern sind Personen, die ihren Beruf nicht ausüben, aber in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz haben, keine Pflichtmitglieder.

Das die Pflegekammer vorbereitende Gremium ist der Gründungsausschuss, der seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen soll. Einer seiner Aufgaben ist die Vorbereitung der Wahl zur ersten Vertreterversammlung. Mit dem Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung, welches im Dezember 2024 vorgesehen ist, wird die Pflegekammer gegründet und der Gründungsausschuss löst sich auf. Um der Landespflegekammer Baden-Württemberg von Beginn an eine starke demokratisch legitimierte Grundlage zu geben, sieht der Gesetzentwurf vor, dass die Wahl zur ersten Vertreterversammlung nur stattfinden darf, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Pflichtmitglieder sich während der Gründungsphase haben registrieren lassen. Bemessungsgrundlage ist die dann aktuelle Pflege- und Krankenhausstatistik des Statistischen Landesamtes. Wird dieses Registrierungsquorum nicht erreicht, wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst.

Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen in den Artikeln 2 bis 9 sind erforderlich, um die Landespflegekammer an den bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu beteiligen und um die Übertragung der Zuständigkeit über die Weiterbildung auf die Landespflegekammer ab 2029 zu regeln.

Kommentare : zur Errichtung einer Landespflegekammer

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198. Kommentar von :Marco Stenzel

NEIN zur Pflegekammer!

Ein selbstverwaltendes und selbsterhaltendes Bürokratiemonster…das noch mehr Kollegen aus der Pflege treiben und die Bedingungen weiter verschlechtern wird…und dafür müssen wir auch noch unser sauer verdientes Geld hergeben. Wirklich traurig, dass eine Pflegekammer überhaupt noch einmal Thema ist, nachdem sie in 2 Bundesländern klar ihre

Ein selbstverwaltendes und selbsterhaltendes Bürokratiemonster…das noch mehr Kollegen aus der Pflege treiben und die Bedingungen weiter verschlechtern wird…und dafür müssen wir auch noch unser sauer verdientes Geld hergeben.
Wirklich traurig, dass eine Pflegekammer überhaupt noch einmal Thema ist, nachdem sie in 2 Bundesländern klar ihre Sinnlosigkeit und Unfähigkeit bewiesen hat und wieder abgeschafft wird.
Ich selbst habe auf dem Pflegekongress in Berlin 2021 mit Kammervertretern gesprochen und sie gebeten mir ein paar Argumente für eine Pflegekammer zu nennen, ausgenommen „eine Stimme für die Pflege“...und es kam nichts außer hohles Geblubber und verlegenes Lachen…sehr traurig, aber es zeigt wie viel, bzw. wenig, sie hilfreich ist.

Gegen mehr Zwang für uns Pflegende - Gegen eine Pflegekammer!

197. Kommentar von :ohne Name 47950

Errichtung der Landespflegekammer in Ba-Wü

Die Errichtung einer Landespflegekammer in Ba-Wü ist mehr als überfällig. Vor allem in Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels ist eine berufsständische Organisation des Pflegeberufes zwingend notwendig. Eine weitere zwingende Voraussetzung die durch eine Landespflegekammer für Pflegeberufe erreicht werden kann, ist die Interaktion auf

Die Errichtung einer Landespflegekammer in Ba-Wü ist mehr als überfällig.
Vor allem in Zeiten eines eklatanten Fachkräftemangels ist eine berufsständische Organisation des Pflegeberufes zwingend notwendig.
Eine weitere zwingende Voraussetzung die durch eine Landespflegekammer für Pflegeberufe erreicht werden kann, ist die Interaktion auf Augenhöhe mit anderen Berufsgruppen.

196. Kommentar von :ohne Name 47895

Quorum durch Registrierung = Abofalle?

Ich habe kein Problem, mich als Pflegender registrieren zu lassen. Das habe ich schon in der DGF, der Gewerkschaft, beim Bevölkerungsschutz etc. Es ist in meinen Augen aber eine Art "Abofalle" und bewusste, arglistige Täuschung, wenn alle Pflegezertifizierten aufgerufen werden, sich registrieren zu lassen, dies als Muss / gesetzliche Vorgabe zu

Ich habe kein Problem, mich als Pflegender registrieren zu lassen. Das habe ich schon in der DGF, der Gewerkschaft, beim Bevölkerungsschutz etc.

Es ist in meinen Augen aber eine Art "Abofalle" und bewusste, arglistige Täuschung, wenn alle Pflegezertifizierten aufgerufen werden, sich registrieren zu lassen, dies als Muss / gesetzliche Vorgabe zu deklarieren - und diese Registrierung dann zeitgleich als Zustimmung zur Kammer gilt.

Das ist so, wie wenn ich an der Haustüre per Listenunterschrift bestätige, dass ich für Umweltschutz bin - und zeitgleich unbewusst eine Mitgliedschaft in einem (dubiosen?) Naturschutzverband erwerbe...

Das gilt sonst ja auch als betrügerisch...

Desweiteren fordere ich, dass vor Beginn des Quorums ganz klar formuliert wird, wer denn alles nach § 2 (1) (siehe unten) als aktiv Pflegender gilt, damit die erforderlichen 60% überhaupt korrekt berechnet werden können.

In wie weit werden (teil-) freigestellte Betriebsräte, Elternzeitler, Sabbatjahrler, in Weiterbildung/ Studium befindliche Pflegende, Teilzeitkräfte, Mitarbeiter in Verwaltung (Casemixperformer, Belegmanager, Pflegedienstleiter abseits der Betten, ...), Mitarbeitende der Krankenkassen, des MDK, Pflegende die im Rettungsdienst aktiv sind, Kundenberater und Kundenbetreuer im Fachhandel und Sanitätswesen, Wohnraumberater, Demenzbegleiter, ... gezählt - oder eben nicht gezählt? Und wenn ja, warum/ warum nicht?

Hier braucht es VOR dem Quorum eine klare Datenlage.

Verbindliche Registrierung ist von mir aus machbar, aber nur mit zusätzlicher, klar ersichtlicher Wahlmöglichkeit von "Ja zur Pflegekammer" oder eben "Nein zur Pflegekammer"

Alles andere wäre arglistige Täuschung!



Hier der Paragraphentext:

§ 2
Kammermitglieder
(1) Der Landespflegekammer gehören an alle Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner, auch mit akademischem Grad, Altenpflegerinnen und Altenpfleger, Gesundheits- und Kran-kenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkranken-pflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, Krankenschwestern, Kranken-pfleger und Kinderkrankenschwestern, die die Erlaubnis zum Führen dieser Berufsbezeich-nungen besitzen und die ihren Beruf nicht nur vorübergehend und gelegentlich in Baden-Württemberg ausüben. Die Ausübung des Berufs umfasst jede Tätigkeit, bei der pflegespe-zifische Fachkenntnisse angewendet oder verwendet werden.

195. Kommentar von :ohne Name 47895

Typisch Baden-Württemberg: Selber Fehler machen!

... man könnte ja einfach mal in die Nachbar- (Bundes-) Länder schauen und den "bombastischen Erfolg" der bestehenden Pflegekammern, sofern sie nicht schon wieder mangels Minimalnutzen eingestampft wurden, zur Bewertung der Planung einer eigenen Pflegekammer Ba-Wü hinzuziehen... Aber nein, man möchte selbst auf die Schnauze fliegen! Und das

... man könnte ja einfach mal in die Nachbar- (Bundes-) Länder schauen und den "bombastischen Erfolg" der bestehenden Pflegekammern, sofern sie nicht schon wieder mangels Minimalnutzen eingestampft wurden, zur Bewertung der Planung einer eigenen Pflegekammer Ba-Wü hinzuziehen...

Aber nein, man möchte selbst auf die Schnauze fliegen!

Und das für geplant über 4 Millionen Euro...

Aufwachen, NICHT registrieren, Quorums-Chance zur "Selbstverteidigung" nutzen!

Klares NEIN zur Pflegekammer in der geplanten Form!

194. Kommentar von :ohne Name 46187

Einfluss der Pflegekammer

Ich habe gelesen, dass eine Pflegekammer nur Rechte eines Bundeslandes übertragen bekommen können. Nachdem fast alle Rahmenbedingungen unter denen wir arbeiten müssen auf Bundesebene oder von unseren Arbeitgebern bestimmt wird, kann die Pflegekammer an unserer prekären Arbeitssituation ja gar nichts ändern. Was soll dann das Versprechen, nur mit

Ich habe gelesen, dass eine Pflegekammer nur Rechte eines Bundeslandes übertragen bekommen können. Nachdem fast alle Rahmenbedingungen unter denen wir arbeiten müssen auf Bundesebene oder von unseren Arbeitgebern bestimmt wird, kann die Pflegekammer an unserer prekären Arbeitssituation ja gar nichts ändern. Was soll dann das Versprechen, nur mit einer Pflegekammer kann uns geholfen werden. Dabei ist die Kammer eine zahn- und wirkungslose Organisation. Da machen wir uns als Berufsangehörige überall total lächerlich.

193. Kommentar von :Stefan S

Kammer lassen.

Die Kammer wird die Belastungen für die Pflegenden weiter erhöhen und die Versorgungsqualität weiter abbauen. Warum? Weil Pflegende nicht durch Fortbildungen und Selbstverpflichtung politische Strukturprobleme lösen können. Darin äußert sich eher ein unprofessionelles Pflegeverständnis, in dem Pflegende durch ihren Idealismus und ihr

Die Kammer wird die Belastungen für die Pflegenden weiter erhöhen und die Versorgungsqualität weiter abbauen. Warum?
Weil Pflegende nicht durch Fortbildungen und Selbstverpflichtung politische Strukturprobleme lösen können.

Darin äußert sich eher ein unprofessionelles Pflegeverständnis, in dem Pflegende durch ihren Idealismus und ihr Engagement die Lücken füllen können, welche Medizin und Gesellschaft hinterlassen.

Es gibt doch genug Überwachungsbehörden im Bereich der Pflege. Warum funktionieren die nicht? Wieso schauen alle bloß zu? Wieso wehren sich Pflegende so selten? Und was ist mit der Pflegewissenschaft? Wo hört man von dort kritische Stimmen?

192. Kommentar von :ohne Name 46187

Registrierungsquorum

Es ist eine unglaubliche Zumutung für uns Pflegende, das uns das Wahlrecht genommen werden soll selbst darüber entscheiden zu können welche Organisation meine Interessen vertritt. Ich möchte diese Organisation auch wieder verlassen können wenn mir deren Agieren nicht gefällt. Nur weil ich ein Pflegeexamen abgelegt habe und in Baden-Württemberg

Es ist eine unglaubliche Zumutung für uns Pflegende, das uns das Wahlrecht genommen werden soll selbst darüber entscheiden zu können welche Organisation meine Interessen vertritt. Ich möchte diese Organisation auch wieder verlassen können wenn mir deren Agieren nicht gefällt. Nur weil ich ein Pflegeexamen abgelegt habe und in Baden-Württemberg arbeiten will, soll ich von einer Pflegekammer gegängelt werden, wie früher die Pflegekräfte von Mutter Oberin. So einen Rückschritt will ich nicht. Das Registrierungsquorum ist wenigstens ein Ansatz für uns mitzuentscheiden, ob wir einer "Interessensvertretung" mit Zwangscharakter ausgeliefert werden.

191. Kommentar von :ohne Name 47895

Verzicht aufs Quorum?

... wer hier einen Verzicht aufs Quorum als einzige Restmöglichkeit der freien Mitwirkung von Pflegefachkräften bei der Frage nach einer Kammer fordert weiß, was die Mehrheit von der Einrichtung einer Pflegekammer mit bezahlter Zwangsmitgliedschaft hält... Sehr, sehr wenig... ;-) Wer aufs Quorum verzichten möchte hat meiner Meinung nach

... wer hier einen Verzicht aufs Quorum als einzige Restmöglichkeit der freien Mitwirkung von Pflegefachkräften bei der Frage nach einer Kammer fordert weiß, was die Mehrheit von der Einrichtung einer Pflegekammer mit bezahlter Zwangsmitgliedschaft hält...

Sehr, sehr wenig... ;-)

Wer aufs Quorum verzichten möchte hat meiner Meinung nach Demokratie nicht verstanden...

190. Kommentar von :ohne Name 47525

Ja zur Pflegekammer - für mehr Präsenz in der Pflege

In der Pflege wird leider öfter gejammert, statt gehandelt. Wir können nur etwas ändern, wenn wir auch den Mut haben, den Preis für Veränderung und Eigenverantwortung in der Politik zu zahlen. Natürlich wird sich durch die Pflegekammer nicht sofort alles zum Besten wenden, doch langfristig wird es uns wahrscheinlich mehr Freiheiten geben, welche

In der Pflege wird leider öfter gejammert, statt gehandelt. Wir können nur etwas ändern, wenn wir auch den Mut haben, den Preis für Veränderung und Eigenverantwortung in der Politik zu zahlen. Natürlich wird sich durch die Pflegekammer nicht sofort alles zum Besten wenden, doch langfristig wird es uns wahrscheinlich mehr Freiheiten geben, welche Pflegekräfte in anderen europäischen Staaten schon genießen, z.B. das Rezeptieren von verordneten Medikamenten wie z.B. Schmerzmedikamente, die die Lebensqualität sicher stellen können. Unser Image kann sich nur verbessern, sobald sich unsere Ziele auch Schritt für Schritt verwirklichen lassen. Ich liebe meinen Beruf und wünsche so vielen mehr, dass sie sehen können, wie groß der Lohn der gelebten Nächstenliebe sein kann.

189. Kommentar von :ohne Name 47895

Verbindliche Bezahlmitgliedschaft zur besseren Selbstbestimmung???

Ich vermute hier eine Mogelpackung... Landeskammer kann nur auf Landesebene, wenn überhaupt, mitgestalten, sind aber nicht die meisten relevanten Gesetzte im Gesundheitswesen Bundesgesetze??? Und solange nicht gesagt werden kann, ob/ wie viele/ wie lange/ welche Pflichtfortbildungen wie/ wo/ bei wem auf welche Kosten/ welche Zeitkontingente

Ich vermute hier eine Mogelpackung...

Landeskammer kann nur auf Landesebene, wenn überhaupt, mitgestalten, sind aber nicht die meisten relevanten Gesetzte im Gesundheitswesen Bundesgesetze???

Und solange nicht gesagt werden kann, ob/ wie viele/ wie lange/ welche Pflichtfortbildungen wie/ wo/ bei wem auf welche Kosten/ welche Zeitkontingente zu besuchen sein werden ist es sehr gefährlich, dafür zu sein...
Wenn ich dann die erkämpften und verteidigten wenigen freie Tage auf eigene Kosten und eigene Zeit vielleicht sogar weiter weg Fortbildungen besuchen muss - dann geht es mir keinesfalls besser.

Es muss vor der hoffentlich noch zu vermeidenden Gründung festgelegt werden, wie dieses Fortbildungssystem geplant ist.

Ich bin ein großer Freund von Fortbildungen und aktuellem Wissen, aber gerne zumindest weitgehend über den Arbeitgeber.

Daher: ein klares Nein zur Pflegekammer Ba-Wü!