Neuregelung des Landesarchivrechts

Ein Mitarbeiter des Generallandesarchivs Karlsruhe nimmt eine Akte aus einem Regal.

Digitalisierung

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetzesvorhaben soll das geltende Landesarchivrecht, das im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammt, aktualisiert werden.

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Der vorliegende Gesetzesentwurf verfolgt eine umfassende Neustrukturierung und sprachliche Überarbeitung des geltenden Gesetzes sowie Anpassungen an datenschutzrechtliche Belange. Er erhält Neuerungen, die im Wesentlichen auf eine Anpassung an die Bedürfnisse der Informationsgesellschaft im sogenannten Digitalen Zeitalter gerichtet sind. Eingeführt werden außerdem Begriffsbestimmungen.

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. August 2024, 17 Uhr, kommentieren.

Gesetz zur Neuregelung des Landesarchivrechts (PDF)

Die Kommentierungsphase ist beendet. Es sind keine Kommentare eingegangen.