Online-Kommentierung
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das geltende Landesarchivrecht, das im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammt, aktualisiert werden.
Mit dem Gesetzesvorhaben soll das geltende Landesarchivrecht, das im Wesentlichen aus dem Jahr 1987 stammt, aktualisiert werden.
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 2. August 2024, 17 Uhr, kommentieren. Es sind keine Kommentare eingegangen.