Klima-Maßnahmenregister 2026

Stellungnahme Landwirtschaft

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Klima-Maßnahmen-Register wurden zum Sektor Energiewirtschaft insgesamt neun Kommentare abgeben. Das Landwirtschaftsministerium bedankt sich für die Beteiligung und das Interesse.

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Die Landwirtschaft versorgt uns mit hochwertigen, regionalen Nahrungsmitteln und gestaltet gerade in Baden-Württemberg eine kleinstrukturierte und vielseitige Landschaft. Dabei nimmt sie eine besondere Rolle im Klimawandel ein. Die Landwirtschaft ist durch die Folgen des Klimawandels schwer betroffen. Gleichzeitig trägt sie durch den unvermeidlichen Ausstoß von Emissionen aufgrund natürlicher Prozesse zum Klimawandel bei. Landwirtinnen und Landwirte werden dabei unterstützt, Treibhausgasminderungspotenziale zu erkennen, zu nutzen und ihre Produktion an den Klimawandel anzupassen. Denn im Rahmen der Umsetzung verschiedener Maßnahmen zur Emissionsminderung kann die Landwirtschaft auch Teil der Lösung sein. Mit Blick auf den Klimaschutz ist es ein wichtiges Ziel, den Selbstversorgungsgrad unseres Landes aufrecht zu erhalten und die regionale Vermarktung zu fördern. Verbraucherinnen und Verbraucher können mit ihrer Kaufentscheidung zur Abmilderung des Klimawandels beitragen. Eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Produktion in andere Regionen würde sich hinsichtlich des Klimaschutzes nachteilig auswirken, denn die bereits hohen Produktionsstandards im Land und die kurzen Transportwege sind zentrale Elemente des Klimaschutzes. Daher ist die Information über nachhaltige und regionale Ernährung auch eine wichtige Aufgabe des Landes.

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) als federführendes Ministerium für den Sektor Landwirtschaft dankt für die eingegangenen Rückmeldungen zum Sektor Landwirtschaft im Rahmen der Bürgerbeteiligung 2026 zum Klima-Maßnahmen-Register (KMR).

Die Kommentierungen der Bürgerinnen und Bürger sowie eines Verbandes und eines Jugendrates beziehen sich auf verschiedene Themenfelder, wie beispielsweise Aspekte der Ernährung und regionalen Vermarktung von Lebensmitteln, Paludikulturen und Bildung.

Kommentare 1, 5 und 9

Die Anmerkungen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet:

Der Landesregierung ist eine genussvolle, ausgewogene und gleichzeitig nachhaltige Ernährung wichtig. Baden-Württemberg hat bereits seit 2017 eine ressortübergreifende Ernährungsstrategie mit neun Leitsätzen und über 90 daraus abgeleiteten Maßnahmen (siehe zum Beispiel Das ganze Land zu Tisch und Ernährung auf der Webseite des Ministeriums). Nach Auffassung des MLR ist eine „nachhaltige Ernährung“ eine ausgewogene Ernährung aus pflanzlichen und tierischen Produkten. Getreide, Kartoffeln, saisonales Obst und Gemüse sowie Hülsenfrüchte und Nüsse nehmen einen großen Stellenwert ein. Empfohlen wird der Konsum von regional und bio-regional erzeugten sowie saisonalen Lebensmitteln. Für tierische Erzeugnisse wie Milch und Milchprodukte, Eier, Fleisch und Wurstwaren gilt: „regional statt international“. Mit einem neuen Schwerpunktthema für die Ernährungsinformation in den Landkreisen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab 2027 zum Thema „Tierische Lebensmittel – Bewusst. Wertvoll. Regional“ für einen aufgeklärten und verantwortungsvollen Konsum regionaler tierischer Lebensmittel sensibilisiert. Die Tierhaltung kann ein wichtiger Bestandteil der Kreislaufwirtschaft landwirtschaftlicher Betriebe sein und liefert uns wichtige Lebensmittel aus der Region.

Das Maßnahmenbündel der regionalen Vemarktung hat das Ziel der Stärkung sowie der Steigerung der Wertschöpfung und der Wettbewerbsfähigkeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Lebensmitteln, von der landwirtschaftlichen Erzeugung bis zum Endverbraucher. Dabei können alle Absatzmittler, vom Hofladen über den Großhandel, Lebensmitteleinzelhandel bis zur Außer-Haus-Verpflegung ein Teil der Wertschöpfungsketten sein und werden in gleichem Maße adressiert, um den Anteil an Produkten mit einer gesicherten Produkt- und Prozessqualität über dem gesetzlichen Standard sowie einem Qualitätssicherungssystem für nachvollziehbare und transparente Herkunft zu erhöhen.

Seit Inkrafttreten der Verwaltungsvorschrift Kantine (VwV Kantine) am 1. Januar 2024 geht das Land Baden-Württemberg mit seinen Kantinen als Vorbild voran, um eine ausgewogene, nachhaltige Verpflegung mit bio-regionalen Lebensmitteln voranzubringen. Eine Ausweitung dieser Maßnahmen wäre wünschenswert, und wird derzeit im Rahmen eines Modellprojekts zur VwV Kantine in Kliniken erprobt. Für eine flächendeckende Ausweitung der Maßnahmen wären jedoch zusätzliche finanzielle Mittel erforderlich.

Kommentar 2

Mit Blick auf den Klimaschutz ist es ein wichtiges Ziel, den Selbstversorgungsgrad unseres Landes aufrecht zu erhalten und die regionale Vermarktung zu fördern. Eine Verlagerung der landwirtschaftlichen Produktion in andere Regionen würde sich hinsichtlich des Klimaschutzes nachteilig auswirken, denn die bereits hohen Produktionsstandards im Land und die kurzen Transportwege sind zentrale Elemente des Klimaschutzes. Die Verbraucherinnen und Verbraucher können mit ihrer Kaufentscheidung zum Klimaschutz beitragen und Landwirtinnen und Landwirte werden auch in Zukunft darin unterstützt, Treibhausgasminderungspotenziale zu erkennen und zu nutzen.

Kommentar 3

Bei den hier genannten Betrieben handelt es sich oftmals um landwirtschaftliche Betriebe, die ihre Tierhaltung ganz oder zum Teil aufgegeben haben. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft führt unter andrem dazu, dass landwirtschaftliche Betriebe (zum Beispiel) aus Milchvieh- oder Rinderhaltung) zunehmend auf Pferdehaltung umstellen, um Arbeitsspitzen zu brechen und wirtschaftlich flexibler zu bleiben. Die Flächen wurden oftmals bereits schon vor der Umstellung auf Pferdehaltung als Futteranbauflächen für zum Beispiel Milchkühe oder Mutterkühe herangezogen. Insofern ist die Pferdehaltung eine Möglichkeit, Dauergrünlandflächen als wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten. Sicher gibt es Fälle, in denen Acker zu Grünland umgewandelt wird, um die Pferde zu versorgen. Dies geschieht allerdings nur in Ausnahmefällen. Denn dies bedingt einen Wertverlust der Fläche. In alle Regel geschieht dies nur dann, wenn eine sonstige Nutzung der Flächen als Ackerfläche nicht mehr rentabel oder der Betrieb die Produktion auf Ackerflächen herabgesetzt hat. Dies geschieht nicht ohne Grund. Werden freiwerdende Flächen, sei es Ackerland oder Grünland, nicht mehr genutzt, verwildern und verbuschen diese Flächen. Es muss dann eine anderweitige Offenhaltung mit entsprechenden, häufig öffentlichen finanziellen Mitteln erfolgen.

Kommentar 4

Einige der genannten Maßnahmen sind bereits in KMR-Maßnahmen des MLR angelegt und werden bspw. in Projekten umgesetzt. (zum Beispiel Erfoschung von alternativen Anbaumethoden, Agrarumweltmaßnahmen, Agri-PV, Agroforst). Zum Teil werden für die genannten Maßnahmen auch Bundesprogramme angeboten (alternative Antriebe). Pauschale Zuschreibungen mit Blick auf den Klimaschutz (zum Beispiel Massentierhaltung) sind fachlich nicht korrekt.

Landwirtschaftliche Betriebe können im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) Direktzahlungen erhalten. Zum Erhalt von Direktzahlungen müssen landwirtschaftliche Betriebe Grundbedingungen einhalten (Konditionalität). Bei der Weiterentwicklung der GAP in der neuen Förderperiode setzt sich das Land für die noch stärkere Berücksichtigung klimaschonender Aspekte bei der Ausgestaltung von Fördermaßnahmen ein.

Ein grundsätzliches Verbot von Pflanzenschutzmitteln hätte weitreichende Folgen für die Versorgung mit regional produzierten Lebensmitteln. Zur Erzeugung von Lebensmitteln ist ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln notwendig. Sie schützen die Kulturpflanzen vor Schaderregern und sichern ausreichende Erträge und marktfähige Qualitäten. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat sich die Landesregierung dazu verpflichtet, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 40 bis 50 Prozent reduzieren. Weitere Maßnahmen in Folge des Biodiversitätsstärkungsgesetzes sind das Verbot von Pflanzenschutzmitteln in Naturschutzgebieten. In den übrigen Schutzgebieten sind, anstelle eines vollständigen Verbots der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM), neben den allgemeinen Grundsätzen des Integrierten Pflanzenschutzes zusätzliche landesspezifische Vorgaben (IPSplus) verbindlich vorgeschrieben. Das oben genannte Ziel wird durch Fördermaßnahmen und andere im Agrarumweltprogramm FAKT II (Förderung für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl), sowie dem nachfragorientierten Ausbau des Ökolandbaus bereits forciert.

Kommentar 6

Dem Kommentar wird zugestimmt. Die Wiedervernässung von Moorböden und die Etablierung moorerhaltender Bewirtschaftungsformen sind essenziell für den Klimaschutz. Hierfür sind geeignete Fördermöglichkeiten sowie der Aufbau tragfähiger Wertschöpfungsketten erforderlich. In Baden-Württemberg werden Moorschutz und Moornutzung daher ressortübergreifend in mehreren Arbeitsgruppen bearbeitet. Ein wichtiger Schritt ist die im Rahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz im April 2026 veröffentlichte Palu-Richtlinie, die die Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden sowie die anschließende nasse Bewirtschaftung bundesweit fördert.

Kommentar 7

Der Kommentar enthält zutreffende Aussagen. Einige der genannten Beispiele und Anliegen der Landwirtschaft werden bereits im Rahmen von KMR-Maßnahmen und mit Hilfe von Fördermitteln und Projekten umgesetzt (beispielsweise Agri-PV, Precision Farming). Das Land setzt sich auf allen Ebenen dafür ein, Planungssicherheit und damit die langfristige Verlässlichkeit für die Land- und Forstwirtschaft zu erreichen.

Bewirtschaftete Grünlandflächen leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und bieten außerdem zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum. Wiederkäuer wie Kühe, Schafe und Ziegen können Gras verwerten und tragen so zum Erhalt des Grünlands als wichtiger Kohlenstoffspeicher bei. Die Tierhaltung ist ein wichtiger Teil der Kreislaufwirtschaft, denn es entstehen Gülle und andere Wirtschaftsdünger, die wiederum die Pflanzen auf dem Acker mit Nährstoffen versorgen. Das Land unterstützt Forschungsansätze, um die Tierhaltung klimafreundlicher zu machen, bspw. über Fütterung und Züchtung. Gleichzeitig wird der Erhalt des Grünlands mit dem Dauergrünlandumwandlungsverbot sichergestellt und die Erhaltung besonders geschützter Lebensräume im Grünland wird gefördert.

Wir teilen die Einschätzung aus dem Kommentar und nehmen die Sorgen hinsichtlich der Umsetzung der WVO ernst. Daher setzen wir uns dafür ein, dass der Klimawandel und seine Folgen für den Wald und die Waldwirtschaft in der Ausgestaltung zur Umsetzung der WVO adäquat berücksichtigt wird. Der präventive Waldumbau mit einer gezielten Förderung klimaanpassungsfähiger Baumarten muss auch weiterhin möglich sein.

Kommentar 8

Im Zuge der anstehenden Lehrplannovellierung für die landwirtschaftlichen Fachschulen in Baden-Württemberg werden die Themenkomplexe Agroforstwirtschaft sowie Konzepte des natürlichen Wasserrückhalts auf landwirtschaftlichen Flächen eingehend beraten und finden gegebennfalls Eingang in die künftigen Lehrpläne.

Um den Ausbau von Agroforstsystemen zu fördern, hatte sich Baden-Württemberg zu den Anpassungen der Öko-Regelungen (ÖR) 2024 für eine erhebliche Prämienerhöhung der ÖR 3 eingesetzt. Eine Erhöhung der Prämie von 60 auf 200 Euro je Hektar konnte erreicht werden. Die vorgesehene jährliche Förderhöhe wurde ab dem Antragsjahr 2026 folgerichtig auf 600 Euro je Hektar Gehölzfläche erhöht. 

Im Rahmen der ELER-geförderten Modulberatung steht landwirtschaftlichen Unternehmen in Baden Württemberg ein Beratungsmodul zum Thema Agroforst zur Verfügung.