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Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt.

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Mit der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes wird der Betrieb vollautomatisierter Verkaufsstellen geregelt. Zentrales Element ist die Regelung, dass vollautomatisierte Verkaufsstellen künftig auch sonntags unter Berücksichtigung bestimmter Vorgaben öffnen. Die Verkaufsstellen dürfen frühestens ab 7 Uhr und spätestens bis 24 Uhr, maximal für acht Stunden – unter Berücksichtigung der Hauptgottesdienstzeiten – öffnen. Die Öffnungszeiten bedürfen der Genehmigung der zuständigen Behörde. Die Verkaufsfläche ist auf 150 Quadratmeter begrenzt.

Gerade in ländlichen Regionen können vollautomatisierte Verkaufsstellen einen echten Mehrwert für die Bevölkerung darstellen. Gleichzeitig werden der Sonntagsschutz und die Rechte der Beschäftigten gewahrt. Da es sich um vollautomatisierte Systeme handelt, ist kein Personal vor Ort erforderlich. So wird vermieden, dass Beschäftigte an Sonn- und Feiertagen zusätzlich belastet werden.

Im Rahmen der Gesetzesnovelle sollen weiterhin die Angleichung von Fernbusterminals an Personenbahnhöfe und Verkehrsflughäfen erfolgen. Die Gleichstellung von Verkaufsstellen an Fernbusterminals mit Verkehrsflughäfen und Personenbahnhöfen schafft die Möglichkeit, sich vor Fahrten mit Fernbussen unproblematisch mit den nötigsten Reiseutensilien auszustatten und trägt der Etablierung des Fernbusverkehrs Rechnung.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zur Änderung des Ladenöffnungsgesetzes

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 24. Oktober 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

4. Kommentar von :ohne Name 48110

Öffnungszeiten

§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der

§9 als mündiger Bürger lehne ich ab, dass es wieder Einschränkungen in den Öffnungszeiten geben soll. Jeder Betreiber soll an Sonn- und Feiertagen 24 Stunden öffnen können, auch während sogenannter Gottesdienste und auch an allen Feiertagen (auch an Karfreitag, Weihnachen, Ostern). Jegliche Einschränkuing ist wieder ein weiterer Knicks vor der Kirche. Da zwischenzeitlich die Mehrheit der Deutchen keiner katholischen und evangelischer Lirche mehr angehören, darf es so eine Einschränkung nicht mehr geben. In Deutschland gibt es eine Trennung von Staat und Kirche. Es kann und darf nicht sein, dass eine sogenannte gläubige Minderheit weiterhin bestimmt, was Bürger zu tun und zu lassen haben. Dies gilt auch fur § 12 Absatz 9. Lasst diesen Unsinn endlich bleiben. Dies ist auch kein Schutz für Bürger sondern Mittelalter.

3. Kommentar von :ohne Name 137618

Ladenöffnungsgesetz

Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten

Mit der Gesetzesänderung versucht man mit der Zeit zu gehen. Dabei hat man aber immer noch nicht die Lebenswirklichkeit auf dem Land erkannt. Die Personallosen Supermärkte gibt es, nicht weil mal Personal sparen möchte, sondern weil Personal das ganze nicht mehr wirtschaftlich macht. Digitale Supermärkte gibt es dort, wo die großen Handelsketten keinen Profit sehen. Die Gewerkschaften befürchten, dass dann die großen Handelsketten auch sonntags öffnen mit Personal. Aber im Gesetz ist bereits eine 150qm Grenze integriert. Die werden nicht öffnen.
Ebenfalls möchten die Kirchen den Sonntag als Ruhetag. Aber deshalb wird kein Mensch zusätzlich in die Kirche gehen.
Die personallosen Supermärkte bilden eher ein Treffpunkt für die Bürger, da es sonst ja nichts mehr gibt.
Und dann noch Rücksicht auf die Gottesdienstzeiten zu nehmen. Die Kirche sollte sich mal den wichtigen Themen annehmen und nicht noch weiter für Kopfschütteln sorgen. Bäckereien dürfen 8h offen haben. Tankstellen deutlich länger am Sonntag. Melden sich da die Kirchen auch?
Und nochmal, da wo es jetzt diese personallosen Supermärkte hat, da gibt es in der Regel keinen Bäcker mehr oder andere Nahversorger mehr.
Der Sonntag ist zusätzlich der umsatzstärkste Tag. Wenn dieser reglementiert wird, besteht die Gefahr, dass die Wirtschaftlichkeit derart sinkt, dass über Schließung nachgedacht werden muss. Und dann hat der ländliche Raum erst recht wieder verloren.

Zum Schluss möchte ich noch an die moderneren Gesetzesvorlagen aus anderen Bundesländer wie Bayern verweisen. Hier geht der Blick nach vorne und man geht auf die veränderten Bedürfnisse aller
Beteiligten ein. Diesen mutigen und wichtigen Schritt würde ich mir auch von Baden Württemberg wünschen.

2. Kommentar von :ohne Name 137615

Bitte lasst die Läden öffnen

Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr

Ich kenne so einen Laden, der jeden Tag, sowie auch Sonntags geöffnet hat. Und das ist super. Ich bin nicht gezwungen morgens um 9.00 uhr oder erst am Nachmittag einkaufen zu gehen. Ich kann jederzeit wenn es mir gerade rein passt einkaufen. Und das sollte auch so bleiben. Und das hat gar nichts mit der Kirche zu tun. Es wird kein Mensch mehr oder weniger in die Kirche gehen. So ein Laden soll ohne Einschränkung öffnen können . Das ist unsere Zukunft.

1. Kommentar von :PeterSill

Synopse

Ich finde es praktisch, dass die wesentlichen Änderungen zusammengefasst wurden.
Noch besser fände ich eine Synopse. Damit hätte ich sowohl einen schnellen Überblick, als auch die bestmögliche Detailtiefe. Transparenz schafft Vertrauen.
Bsp. Bundestag Drucksache 20/1732