Generelles Verbot ohne Ausnahmen im öffentlichen Raum, Prinzip der „Rauchfreiheit“
Ausnahmen haben sich bewährt: Wenige Änderungen, wenig Arbeit
Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.
Kommentare :
zur Entbürokratisierung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
15.
Kommentar von :ohne Name 104730
einfache Gesetze sind für jeden Bürger verständlich
Dazu gehört Ausnahmen abschaffen, neuartige Tabakprodukte aufnehmen und an die erwägungsgründe der Tabakproduktdirektive anpassen und das LNRSG in die Zukunft katapultieren. Rauchen jedweder Art an allen öffentlichen Orten jeglicher Art verbieten, alle Ausnahmen abschaffen. Kein wirtschaftlicher angeführter Schaden wiegt die massiven und bekannten
Dazu gehört Ausnahmen abschaffen, neuartige Tabakprodukte aufnehmen und an die erwägungsgründe der Tabakproduktdirektive anpassen und das LNRSG in die Zukunft katapultieren. Rauchen jedweder Art an allen öffentlichen Orten jeglicher Art verbieten, alle Ausnahmen abschaffen. Kein wirtschaftlicher angeführter Schaden wiegt die massiven und bekannten Schäden dieses Konsums in allen seinen Dimensionen (Autounfälle durch Ablenkung, Umweltverschmutzung, steigende Reinigungskosten, steigende Müllkosten, Grundwasserverunreinigung, psychologischer Stress durch Ausgrenzung von nicht konsumierenden Bürgern, Gesundheitsschädigung, Versklavung auf Tabakplantagen, Kinderarbeit und minderwertige Arbeitsverhältnisse in dieser Industrie), einbrechende Wettbewerbsfähigkeit (Tourismuseinbußen, Umsatzeinbußen durch wegbleibende und zahlungskräftige Kundschaft, unattraktive Arbeitsplätze auf denen man seine Gesundheit schädigt und für einen Hungerslohn abgespeist wird, katastrophale Entwicklung der Volksgesundheit). Das alles ist nicht weiter schützenswert. Unter dieses Kapitel gehört zum Wohle unseres Nachwuchs und unserer Lebens- und Arbeitsqualität ein Schlussstrich.
14.
Kommentar von :Hotline
Gesetze
Es kann nicht alles per Gesetz geregelt werden. Unsere Gerichte haben wichtigeres zu tun.
Die bestehenden Gesetze sind völlig ausreichend.
Was Kinderschutz anbetrifft, müssen die Eltern in die Erziehungsverantwortung gezogen werden. Nicht andere Leute müssen unsere Kinder zu Nichtrauchern erziehen sondern die Eltern selber. Hat schon
Es kann nicht alles per Gesetz geregelt werden. Unsere Gerichte haben wichtigeres zu tun.
Die bestehenden Gesetze sind völlig ausreichend.
Was Kinderschutz anbetrifft, müssen die Eltern in die Erziehungsverantwortung gezogen werden. Nicht andere Leute müssen unsere Kinder zu Nichtrauchern erziehen sondern die Eltern selber. Hat schon zigtausendfach geklappt.
13.
Kommentar von :ohne Name 104496
Gesetze einfach halten
Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollte generell nicht geraucht werden dürfen. Natürlich kann ein Antrag an die Eigentümerversammlung/Bewohnerschaft gestellt werden. Wenn niemand etwas dagegen hat (z.B. weil in einem Haus nur Raucher wohnen) kann geraucht werden. Auch eine Raucherkabine (DIN geprüft), die den Rauch unschädlich macht, könnte
Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollte generell nicht geraucht werden dürfen. Natürlich kann ein Antrag an die Eigentümerversammlung/Bewohnerschaft gestellt werden. Wenn niemand etwas dagegen hat (z.B. weil in einem Haus nur Raucher wohnen) kann geraucht werden. Auch eine Raucherkabine (DIN geprüft), die den Rauch unschädlich macht, könnte eine Erlaubnis bewirken. Auf jeden Fall muss der Nachteil/die Anstrengung beim Verursacher des Rauches liegen und nicht beim Geschädigten. Dies hat auch mit der Würde des Menschen zu tun.
12.
Kommentar von :MAP
Passivrauchen
Rauchen in der Öffentlichkeit, auch auf Balkonen mit anderen Bewohnern darüber und seitlich davon, sollte verboten sein. Als Nichtraucher ist es sehr belästigend, und auch gesundheitsschädlich, zum Passivrauchen verurteilt zu werden.
Am besten sollte nur noch in Suchtstuben mit sehr guter Belüftung das Rauchen erlaubt sein.
11.
Kommentar von :ohne Name 102144
Einfache Regel ohne Ausnahmen
Rauchen in der Öffentlichkeit ist eine gesundheitsschädliche unangenehme Belästigung von anderen Menschen, auch von Kindern,
die sich nicht dagegen wehren können. Deshalb kann wirkungsvoller Nichtraucherschutz nur bedeuten, dass Rauchen zukünftig nur noch in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt sein darf, die weit weg von Plätzen sind, an
Rauchen in der Öffentlichkeit ist eine gesundheitsschädliche unangenehme Belästigung von anderen Menschen, auch von Kindern,
die sich nicht dagegen wehren können. Deshalb kann wirkungsvoller Nichtraucherschutz nur bedeuten, dass Rauchen zukünftig nur noch in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt sein darf, die weit weg von Plätzen sind, an denen sich Nichtraucher aufhalten. Ohne Ausnahmen. So ist das leicht kontrollierbar und kehrt die Verhältnisse endlich um.
10.
Kommentar von :ohne Name 102363
Antwort an :OPEN SOURCE LIEBHABER wegen Rauchverbot Wohnung
Doch, Vermieter können mit ihren Mietern ein Rauchverbot in der Wohnung vereinbaren, und zwar in Form einer individuellen Zusatzvereinbarung. Nur im Formularmietvertrag kann eine solche Vereinbarung nicht stehen.
Der Text der Vereinbarung könnte so aussehen:
„In der Wohnung und auf dem Balkon (bzw. auf der Terrasse) gilt Rauchverbot. Das Verbot
Doch, Vermieter können mit ihren Mietern ein Rauchverbot in der Wohnung vereinbaren, und zwar in Form einer individuellen Zusatzvereinbarung. Nur im Formularmietvertrag kann eine solche Vereinbarung nicht stehen.
Der Text der Vereinbarung könnte so aussehen:
„In der Wohnung und auf dem Balkon (bzw. auf der Terrasse) gilt Rauchverbot. Das Verbot bezieht sich auf Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Cannabis und Wasserpfeifen."
Beide Seiten unterschreiben, und gut ist.
9.
Kommentar von :ohne Name 102378
einfache Gesetze sind nicht gerecht
Wie kommt man denn auf solch einen Impuls? Bei Produkten deren Gesundheitsschäden, Umweltschäden, Mehrkosten auf der Arbeit kaum valide mehr einschätzbar für Folgegenerationen sind und bei neuartigen Produkten, die der heiße Scheiß unter Jugendlichen sind und somit auch als Symbol der neusten Trendprodukts für den Suchteinstieg für Kinder und
Wie kommt man denn auf solch einen Impuls? Bei Produkten deren Gesundheitsschäden, Umweltschäden, Mehrkosten auf der Arbeit kaum valide mehr einschätzbar für Folgegenerationen sind und bei neuartigen Produkten, die der heiße Scheiß unter Jugendlichen sind und somit auch als Symbol der neusten Trendprodukts für den Suchteinstieg für Kinder und Jugendliche auf der Beliebtheitsskala in Folge von aggressivstem Marketing in den Sozialen Medien ganz oben stehen? Produkte, die nachweislich mehr als 127.000 Menschenleben allein in Deutschland mit sich bringen? Produkte. die Formaldehyd enthalten und über klangvolle Geschmacksprofile, glänzend bunten Verpackungen wie Süßwaren in Taschengeldpreisen daher kommen und Produkte, deren Filter allein schon Unmengen von Grundwasser verseuchen und deren Herstellung schon Unmengen von Wasser als wertvollste Ressource ziehen, bei diesen Produkten sollen einfache Gesetze nicht gerecht sein? Nicht gerecht ist der aktuelle Status Quo, der zeitlich überholt ist und Deutschland und speziell BW ins Hintertreffen geraten lässt. Wieso ist der Schutz der Menschen auf Unversehrtheit in BW weniger wert als in anderen Bundesländern und gar in anderen Ländern Europas? Hier bedarf es dringend eine Gleichstellung von neuartigen Tabakprodukten, also Vapes, die im LNRSG aufgenommen werden u.v.a. öffentliche Orte, Semi-Öffentliche Orte, also auch Gaststätten, Bushaltestellen, Bahngleise, Eingänge von Supermärkten, Krankenhäusern, Kitas, Schulen und Einkaufsstraßen, Naherholungsgebiete wie Grünanlagen (Parks) das Rauchen und Dampfen verbietet. Wir können uns diesen Nicht Nichtkonsumentenschutz alle nicht mehr leisten, weder gesundheitspolitisch, noch gesellschaftspolitisch und auch nicht umweltpolitisch. Und unter kinder- und jugendpolitischen Aspekten hätte schon längst eine Kehrtwende eingeleitet werden müssen und das LNRSG schon vor Jahren in BW überarbeitet werden müssen.
8.
Kommentar von :Eu
Passivrauchen nur mit absolutem Einverständnis
Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisschwaden oder anderen inhalatorischen Abfallstoffen ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene oder wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals. In Zweifelsfällen darf nicht geraucht werden. Ein Beispiel für Zweifelsfälle ist, wenn Rauch vom Wind von weit her
Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisschwaden oder anderen inhalatorischen Abfallstoffen ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene oder wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals. In Zweifelsfällen darf nicht geraucht werden. Ein Beispiel für Zweifelsfälle ist, wenn Rauch vom Wind von weit her getrieben wird. Rauchfrei hat absoluten Vorrang!
7.
Kommentar von :ohne Name 102924
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
6.
Kommentar von :Open Source Liebhaber
Privaten ermöglichen rauchfreie Zonen zu schaffen
Ich möchte als Vermieter allen Bewohnern des Grundstücks eine rauchfreie Umgebung ermöglichen. Ich nehme dazu in alle Mietverträge eine entsprechende Klausel, dass alle Bewohner des Grundstücks sich dazu verpflichten nicht zu rauchen und ich als Vermieter ebenso alle anderen dazu verpflichten werde.
Dennoch ist diese Klausel eigentlich nicht
Ich möchte als Vermieter allen Bewohnern des Grundstücks eine rauchfreie Umgebung ermöglichen. Ich nehme dazu in alle Mietverträge eine entsprechende Klausel, dass alle Bewohner des Grundstücks sich dazu verpflichten nicht zu rauchen und ich als Vermieter ebenso alle anderen dazu verpflichten werde.
Dennoch ist diese Klausel eigentlich nicht rechtens, da in der Wohnung das Rauchen nicht untersagt werden darf, das sollte geändert werden, damit diejenigen die Zuhause auch keinen Passivrauch möchten sich solche Orte zum Wohnen aussuchen können, wo sich Nichtraucher insb. auch mit Kindern zusammenschließen um rauchfrei zu wohnen.
Immer auf dem neuesten Stand
Newsletter
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.
Kommentare : zur Entbürokratisierung
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
einfache Gesetze sind für jeden Bürger verständlich
Dazu gehört Ausnahmen abschaffen, neuartige Tabakprodukte aufnehmen und an die erwägungsgründe der Tabakproduktdirektive anpassen und das LNRSG in die Zukunft katapultieren. Rauchen jedweder Art an allen öffentlichen Orten jeglicher Art verbieten, alle Ausnahmen abschaffen. Kein wirtschaftlicher angeführter Schaden wiegt die massiven und bekannten
Dazu gehört Ausnahmen abschaffen, neuartige Tabakprodukte aufnehmen und an die erwägungsgründe der Tabakproduktdirektive anpassen und das LNRSG in die Zukunft katapultieren. Rauchen jedweder Art an allen öffentlichen Orten jeglicher Art verbieten, alle Ausnahmen abschaffen. Kein wirtschaftlicher angeführter Schaden wiegt die massiven und bekannten Schäden dieses Konsums in allen seinen Dimensionen (Autounfälle durch Ablenkung, Umweltverschmutzung, steigende Reinigungskosten, steigende Müllkosten, Grundwasserverunreinigung, psychologischer Stress durch Ausgrenzung von nicht konsumierenden Bürgern, Gesundheitsschädigung, Versklavung auf Tabakplantagen, Kinderarbeit und minderwertige Arbeitsverhältnisse in dieser Industrie), einbrechende Wettbewerbsfähigkeit (Tourismuseinbußen, Umsatzeinbußen durch wegbleibende und zahlungskräftige Kundschaft, unattraktive Arbeitsplätze auf denen man seine Gesundheit schädigt und für einen Hungerslohn abgespeist wird, katastrophale Entwicklung der Volksgesundheit). Das alles ist nicht weiter schützenswert. Unter dieses Kapitel gehört zum Wohle unseres Nachwuchs und unserer Lebens- und Arbeitsqualität ein Schlussstrich.
Gesetze
Es kann nicht alles per Gesetz geregelt werden. Unsere Gerichte haben wichtigeres zu tun. Die bestehenden Gesetze sind völlig ausreichend. Was Kinderschutz anbetrifft, müssen die Eltern in die Erziehungsverantwortung gezogen werden. Nicht andere Leute müssen unsere Kinder zu Nichtrauchern erziehen sondern die Eltern selber. Hat schon
Es kann nicht alles per Gesetz geregelt werden. Unsere Gerichte haben wichtigeres zu tun.
Die bestehenden Gesetze sind völlig ausreichend.
Was Kinderschutz anbetrifft, müssen die Eltern in die Erziehungsverantwortung gezogen werden. Nicht andere Leute müssen unsere Kinder zu Nichtrauchern erziehen sondern die Eltern selber. Hat schon zigtausendfach geklappt.
Gesetze einfach halten
Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollte generell nicht geraucht werden dürfen. Natürlich kann ein Antrag an die Eigentümerversammlung/Bewohnerschaft gestellt werden. Wenn niemand etwas dagegen hat (z.B. weil in einem Haus nur Raucher wohnen) kann geraucht werden. Auch eine Raucherkabine (DIN geprüft), die den Rauch unschädlich macht, könnte
Auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern sollte generell nicht geraucht werden dürfen. Natürlich kann ein Antrag an die Eigentümerversammlung/Bewohnerschaft gestellt werden. Wenn niemand etwas dagegen hat (z.B. weil in einem Haus nur Raucher wohnen) kann geraucht werden. Auch eine Raucherkabine (DIN geprüft), die den Rauch unschädlich macht, könnte eine Erlaubnis bewirken. Auf jeden Fall muss der Nachteil/die Anstrengung beim Verursacher des Rauches liegen und nicht beim Geschädigten. Dies hat auch mit der Würde des Menschen zu tun.
Passivrauchen
Rauchen in der Öffentlichkeit, auch auf Balkonen mit anderen Bewohnern darüber und seitlich davon, sollte verboten sein. Als Nichtraucher ist es sehr belästigend, und auch gesundheitsschädlich, zum Passivrauchen verurteilt zu werden.
Am besten sollte nur noch in Suchtstuben mit sehr guter Belüftung das Rauchen erlaubt sein.
Einfache Regel ohne Ausnahmen
Rauchen in der Öffentlichkeit ist eine gesundheitsschädliche unangenehme Belästigung von anderen Menschen, auch von Kindern, die sich nicht dagegen wehren können. Deshalb kann wirkungsvoller Nichtraucherschutz nur bedeuten, dass Rauchen zukünftig nur noch in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt sein darf, die weit weg von Plätzen sind, an
Rauchen in der Öffentlichkeit ist eine gesundheitsschädliche unangenehme Belästigung von anderen Menschen, auch von Kindern,
die sich nicht dagegen wehren können. Deshalb kann wirkungsvoller Nichtraucherschutz nur bedeuten, dass Rauchen zukünftig nur noch in speziell gekennzeichneten Zonen erlaubt sein darf, die weit weg von Plätzen sind, an denen sich Nichtraucher aufhalten. Ohne Ausnahmen. So ist das leicht kontrollierbar und kehrt die Verhältnisse endlich um.
Antwort an :OPEN SOURCE LIEBHABER wegen Rauchverbot Wohnung
Doch, Vermieter können mit ihren Mietern ein Rauchverbot in der Wohnung vereinbaren, und zwar in Form einer individuellen Zusatzvereinbarung. Nur im Formularmietvertrag kann eine solche Vereinbarung nicht stehen. Der Text der Vereinbarung könnte so aussehen: „In der Wohnung und auf dem Balkon (bzw. auf der Terrasse) gilt Rauchverbot. Das Verbot
Doch, Vermieter können mit ihren Mietern ein Rauchverbot in der Wohnung vereinbaren, und zwar in Form einer individuellen Zusatzvereinbarung. Nur im Formularmietvertrag kann eine solche Vereinbarung nicht stehen.
Der Text der Vereinbarung könnte so aussehen:
„In der Wohnung und auf dem Balkon (bzw. auf der Terrasse) gilt Rauchverbot. Das Verbot bezieht sich auf Tabakerzeugnisse, E-Zigaretten, Cannabis und Wasserpfeifen."
Beide Seiten unterschreiben, und gut ist.
einfache Gesetze sind nicht gerecht
Wie kommt man denn auf solch einen Impuls? Bei Produkten deren Gesundheitsschäden, Umweltschäden, Mehrkosten auf der Arbeit kaum valide mehr einschätzbar für Folgegenerationen sind und bei neuartigen Produkten, die der heiße Scheiß unter Jugendlichen sind und somit auch als Symbol der neusten Trendprodukts für den Suchteinstieg für Kinder und
Wie kommt man denn auf solch einen Impuls? Bei Produkten deren Gesundheitsschäden, Umweltschäden, Mehrkosten auf der Arbeit kaum valide mehr einschätzbar für Folgegenerationen sind und bei neuartigen Produkten, die der heiße Scheiß unter Jugendlichen sind und somit auch als Symbol der neusten Trendprodukts für den Suchteinstieg für Kinder und Jugendliche auf der Beliebtheitsskala in Folge von aggressivstem Marketing in den Sozialen Medien ganz oben stehen? Produkte, die nachweislich mehr als 127.000 Menschenleben allein in Deutschland mit sich bringen? Produkte. die Formaldehyd enthalten und über klangvolle Geschmacksprofile, glänzend bunten Verpackungen wie Süßwaren in Taschengeldpreisen daher kommen und Produkte, deren Filter allein schon Unmengen von Grundwasser verseuchen und deren Herstellung schon Unmengen von Wasser als wertvollste Ressource ziehen, bei diesen Produkten sollen einfache Gesetze nicht gerecht sein? Nicht gerecht ist der aktuelle Status Quo, der zeitlich überholt ist und Deutschland und speziell BW ins Hintertreffen geraten lässt. Wieso ist der Schutz der Menschen auf Unversehrtheit in BW weniger wert als in anderen Bundesländern und gar in anderen Ländern Europas? Hier bedarf es dringend eine Gleichstellung von neuartigen Tabakprodukten, also Vapes, die im LNRSG aufgenommen werden u.v.a. öffentliche Orte, Semi-Öffentliche Orte, also auch Gaststätten, Bushaltestellen, Bahngleise, Eingänge von Supermärkten, Krankenhäusern, Kitas, Schulen und Einkaufsstraßen, Naherholungsgebiete wie Grünanlagen (Parks) das Rauchen und Dampfen verbietet. Wir können uns diesen Nicht Nichtkonsumentenschutz alle nicht mehr leisten, weder gesundheitspolitisch, noch gesellschaftspolitisch und auch nicht umweltpolitisch. Und unter kinder- und jugendpolitischen Aspekten hätte schon längst eine Kehrtwende eingeleitet werden müssen und das LNRSG schon vor Jahren in BW überarbeitet werden müssen.
Passivrauchen nur mit absolutem Einverständnis
Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisschwaden oder anderen inhalatorischen Abfallstoffen ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene oder wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals. In Zweifelsfällen darf nicht geraucht werden. Ein Beispiel für Zweifelsfälle ist, wenn Rauch vom Wind von weit her
Niemand darf ohne sein ausdrückliches Einverständnis Tabakrauch, E-Dampf, Cannabisschwaden oder anderen inhalatorischen Abfallstoffen ausgesetzt werden, Minderjährige, Schutzbefohlene oder wirtschaftlich Abhängige jedoch niemals. In Zweifelsfällen darf nicht geraucht werden. Ein Beispiel für Zweifelsfälle ist, wenn Rauch vom Wind von weit her getrieben wird. Rauchfrei hat absoluten Vorrang!
Privaten ermöglichen rauchfreie Zonen zu schaffen
Ich möchte als Vermieter allen Bewohnern des Grundstücks eine rauchfreie Umgebung ermöglichen. Ich nehme dazu in alle Mietverträge eine entsprechende Klausel, dass alle Bewohner des Grundstücks sich dazu verpflichten nicht zu rauchen und ich als Vermieter ebenso alle anderen dazu verpflichten werde. Dennoch ist diese Klausel eigentlich nicht
Ich möchte als Vermieter allen Bewohnern des Grundstücks eine rauchfreie Umgebung ermöglichen. Ich nehme dazu in alle Mietverträge eine entsprechende Klausel, dass alle Bewohner des Grundstücks sich dazu verpflichten nicht zu rauchen und ich als Vermieter ebenso alle anderen dazu verpflichten werde.
Dennoch ist diese Klausel eigentlich nicht rechtens, da in der Wohnung das Rauchen nicht untersagt werden darf, das sollte geändert werden, damit diejenigen die Zuhause auch keinen Passivrauch möchten sich solche Orte zum Wohnen aussuchen können, wo sich Nichtraucher insb. auch mit Kindern zusammenschließen um rauchfrei zu wohnen.