Nichtraucherschutzgesetz

Gastronomiebetriebe und Spielstätten

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Außengastro
  • Raucherräume
  • Raucherlokale
  • Shishabars
  • Umgang mit neuartigen Tabakprodukten
  • Sonderformen (Spielstätten, Clubs, Nachtleben)
  • Umgang mit Cannabis (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)
  • Wirtschaftliche Auswirkungen von Verboten
  • Personal: Arbeitsstättenrecht (Hier ist keine Einflussnahme möglich, da das Land keine Gesetzgebungskompetenz für diesen Bereich besitzt.)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Außengastro, Eingangsbereiche
  • Raucherräume, abgetrennter Außenbereich
  • Wirtschaftliche und andere Auswirkungen von Verboten
  • Durchgangsräume in Raucherlokalen
  • Technischer Nichtraucherschutz
  • Hausrecht der Gastronomiebetreiber

Sie konnten den Themenbereich bis zum 16. August 2024 kommentieren.

Kommentare : zu Gastronomiebetrieben und Spielstätten

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9. Kommentar von :DGP

Rauchen in Außengastro

Ich finde es immer sehrt unangenehm, wenn ich mit meiner Familie im Biergarten oder Eiskaffee sitze und plötzlich Zigarettenrauch vom Nachbartisch rüber zieht. Das verdirbt mir den ganzen Geschmack. Zusätzlich ist es auch noch ungesund. Für meine Frau, die Asthmatikerin ist, wird es dann doppelt unangenehm! Wenn man die Leute dann höflich bittet

Ich finde es immer sehrt unangenehm, wenn ich mit meiner Familie im Biergarten oder Eiskaffee sitze und plötzlich Zigarettenrauch vom Nachbartisch rüber zieht. Das verdirbt mir den ganzen Geschmack.
Zusätzlich ist es auch noch ungesund. Für meine Frau, die Asthmatikerin ist, wird es dann doppelt unangenehm!
Wenn man die Leute dann höflich bittet aufzuhören, werden diese in letzter immer aggressiver.
Das gehört grundsätzlich verboten.

8. Kommentar von :Adrian W

Rauchen ist eine Wahl. Passivrauchen nicht.

Viele Tabaksüchtige sagen herablassend, dass man sich ja wo anders hin bewegen könnte. Allerdings sind selbige selbst ganz bewusst der Störfaktor. Gerade auch auf Balkons etc. können Raucher ihre Nachbarn schädlichen Stoffen und unangenehmen Gerüchen aussetzen. Den Nachbarn (oder anderen Gästen in der Gastronomie) dann zu sagen, sie können ja wo

Viele Tabaksüchtige sagen herablassend, dass man sich ja wo anders hin bewegen könnte. Allerdings sind selbige selbst ganz bewusst der Störfaktor.

Gerade auch auf Balkons etc. können Raucher ihre Nachbarn schädlichen Stoffen und unangenehmen Gerüchen aussetzen. Den Nachbarn (oder anderen Gästen in der Gastronomie) dann zu sagen, sie können ja wo anders hingehen, ist eine inakzeptable Frechheit. Wenn andere unter dem Konsum leiden, sollte es die Norm und verpflichtend sein, dass der Drogenkonsument den Konsum einstellt, bis die leidende Partei nicht mehr in der Nähe ist.

Mir fällt zudem in den Kommentaren ein Trend auf, dass (vermutlich) Tabaksüchtige gerade Kommentare wie meinen massiv mit Downvotes zukleistern.
Das soll aber nicht heißen, dass die allermeisten Nichtraucher nicht auch eine Meinung ähnlich meiner vertreten.

7. Kommentar von :Christoph.J

Nichtraucherschutz Außengastro, öffentlicher Bereich

Tabak-Rauch einschließlich der von E-Zigaretten ist generell eine Belästigung anderer und obendrein gesundheitsschädlich. Rauch kennt nun mal keine Tisch- oder Balkongrenzen. Die Einstellung vieler Raucher dazu ist leider "er/sie kann ja gehen...", womit gemeint ist, in seine Wohnung wenn es auf dem Balkon oder im Treppenhaus stinkt oder die

Tabak-Rauch einschließlich der von E-Zigaretten ist generell eine Belästigung anderer und obendrein gesundheitsschädlich. Rauch kennt nun mal keine Tisch- oder Balkongrenzen. Die Einstellung vieler Raucher dazu ist leider "er/sie kann ja gehen...", womit gemeint ist, in seine Wohnung wenn es auf dem Balkon oder im Treppenhaus stinkt oder die Terrasse des Lokals verlassen. Die eigene Freiheit geht aber immer nur bis dahin, wo die Freiheit des anderen beginnt. Diese Einsicht ist einem Süchtigen aber schwer vermittelbar.
Dazu kommt seit neuestem die Cannabis-Freigabe, was viele Gastronomie-Betriebe bereits 2024 veranlasst hat, im Außenbereich Schilder aufzustellen, dass mit Rücksicht auf Kinder kein Cannabis-Konsum erlaubt wäre.
Der Gesetzgeber kommt hier seinem Auftrag nicht nach, wenn er das Problem an die Gastronomie-Betreiber oder die Privatleute delegiert.
Dasselbe gilt im übrigen für Lärm - insbesondere von Motorrädern, die bekannterweise häufig noch auf Lärm getunt sind. Auch hier ist erkennbar wenig Einsicht der Verursacher zu erkennen.
Ellbogengesellschaft halt - und die Politik duckt sich weg.

6. Kommentar von :ohne Name 101964

Auch draußen rauchfrei

Auch in der Außengastronomie sollte Rauchen verboten sein.

5. Kommentar von :mafe

Rauchverbot in Außen-Gastro

Das Rauchen in den Gastronomie-Außenbereichen sollte generell verboten werden. Will man sich nicht dem Rauch aussetzen, ist man praktisch gezwungen, drinnen zu sitzen.

4. Kommentar von :ohne Name 101949

Raucherräume

Dezidierte Raucherräume, z.B. in Flughäfen sollen abgebaut werden, da: Passivrauch immer in Nichtraucherräume dringt, Türen zu Raucherräume oft nicht verschlossen werden, Raucher teilweise Kinder mit in Raucherräume nehmen, Platz verschwendet wird der eigens zum Rauchen von giftigen Produkten bereitgestellt wird, Raucherräume auch gereinigt

Dezidierte Raucherräume, z.B. in Flughäfen sollen abgebaut werden, da:

Passivrauch immer in Nichtraucherräume dringt,
Türen zu Raucherräume oft nicht verschlossen werden,
Raucher teilweise Kinder mit in Raucherräume nehmen,
Platz verschwendet wird der eigens zum Rauchen von giftigen Produkten bereitgestellt wird,
Raucherräume auch gereinigt werden müssen und es keinem Arbeitnehmer zumutbar ist, volle Aschenbecher in von Passivrauch durchzogenen Raucherräumen zu reinigen, sowie auch die Giftstoffe, die sich auf und an Tischen, Fenstern etc. anlagern. es ist eine große Gefahrenzone für die Gesundheit.

3. Kommentar von :GroetschF

Außenbereich von Eisdielen

Rauchen sollte in Außenbereichen der Gastro grundsätzlich verboten sein. Speziell aber in zB Eisdielen. Lieder kommt es hier immer wieder vor dass sich Personen mittenrein zwischen Familien mit Kindern setzen und dann meinen sich eine Zigarette anzünden zu müssen. Spricht man die Personen darauf an, dass sie sich zwischen Eis-essenden Kindern

Rauchen sollte in Außenbereichen der Gastro grundsätzlich verboten sein. Speziell aber in zB Eisdielen. Lieder kommt es hier immer wieder vor dass sich Personen mittenrein zwischen Familien mit Kindern setzen und dann meinen sich eine Zigarette anzünden zu müssen. Spricht man die Personen darauf an, dass sie sich zwischen Eis-essenden Kindern befinden, ist in den wenigsten Fällen mit Einsicht oder Rücksicht zu rechnen. Eher wird darauf verwiesen dass es hier kein Rauchverbot gäbe und die Familien mit ihren Kindern ja auch wo anders ihr Eis essen könnten.

Geht es um Cannabis, ist der Konsum im Beisein von Kindern verboten. Warum nicht auch der Konsum von "normalen" Zigaretten?

2. Kommentar von :Luna

Außengastro

Auch an Tischen außerhalb des Lokals muss Tabakkonsum, insbesondere Zigaretten verboten sein, denn wenn Nichtraucher auch mal draußen essen wollen, wird der Geschmack des Essens vom Nebentischraucher kontaminiert. Wenn man sitzt, kann man nicht einfach an einen anderen Tisch umziehen. Insbesondere mit kleinen Kindern ist das blöd.

1. Kommentar von :Botanick

Generelles Rauchverbot in der Gastro

Es sollte ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen geben. Auch spezielle Raucherräume belasten die Luft in den anliegenden Nicht-Raucherräumen oft bemerkbar. Folgendes sollte es auf den Punkt bringen: "Drei nacheinander im Aschenbecher verglimmende Zigaretten führten in einem 60 m^3 großen Raum eine Stunde lang zu

Es sollte ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen geben. Auch spezielle Raucherräume belasten die Luft in den anliegenden Nicht-Raucherräumen oft bemerkbar.

Folgendes sollte es auf den Punkt bringen:
"Drei nacheinander im Aschenbecher verglimmende Zigaretten führten in einem 60 m^3 großen Raum eine Stunde lang zu 10-mal höheren Feinstaubkonzentrationen als ein im selben Raum über 30min laufender PKW-Dieselmotor." S. 254 -> Neuberger, M. (2018). Innenluft und Passivrauch. Der Pneumologe, 15(4), 254-262.