Nichtraucherschutzgesetz

(Semi-)Öffentlicher Raum

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Parks, Grünanlagen
  • Bahnsteige, Haltestellen
  • Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
  • Müll, Umweltschutz
  • Raucherbereiche
  • Öffentliche Gebäude
  • Sportstätten und -stadien
  • Raucherlounges an Flughäfen
  • Schulhöfe
  • Einrichten von Pufferzonen (zum Beispiel Eingangsbereiche)
  • Durchgangspassagen
  • Fußgängerzonen
  • Stadtstrände
  • Private Ausflugsschifffahrt
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera)

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Parks, Grünanlagen, Badeseen, Freibäder/Schwimmbäder
  • Bahnsteige, Haltestellen, Bahnhöfe
  • Müll, Umwelt- und Naturschutz, Nachhaltigkeit
  • Raucherbereiche, Pufferzonen
  • Fußgängerzonen, Gehwege
  • Familienausflugsziele (Freizeitparks et cetera), Spielplätze
  • Allgemeines Verbot im öffentlichen Raum
  • Arbeitsplatz/Arbeitsstätten und Personal
  • Kultur und Freizeitstätten

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Kommentare : zum (Semi-)Öffentlichen Raum

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1. Kommentar von :Bürger0815

(Semi-)Öffentlicher Raum

Alleine die Länge der Liste von Örtlichkeiten lässt eine schwer durchschaubare Regelung mit Schlupflöchern befürchten.
Außer z.B. in Sportstätten und Bahnhöfen sollte doch hier das Hausrecht ausreichen.