Nichtraucherschutzgesetz

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).

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Kommentare : zu sonstigen Themen

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6. Kommentar von :ohne Name 102264

Bereiche vor Lüftungsanlagen

Aus der Praxis kennt man leider den Effekt, dass Qualm auch von Lüftungsanlagen angesaugt wird und dieser dann in Innenräumen verbreitet wird. Lt. ETH Zürich braucht es 3000 m³ saubere Frischluft, damit bei Nichtrauchern keine Augenreizungen auftreten und 20000m³ Frischluft, damit gar kein Tabakgeruch wahrgenommen wird. Daher sollten zugängliche

Aus der Praxis kennt man leider den Effekt, dass Qualm auch von Lüftungsanlagen angesaugt wird und dieser dann in Innenräumen verbreitet wird. Lt. ETH Zürich braucht es 3000 m³ saubere Frischluft, damit bei Nichtrauchern keine Augenreizungen auftreten und 20000m³ Frischluft, damit gar kein Tabakgeruch wahrgenommen wird.

Daher sollten zugängliche Ansaugbereiche von RLT-Anlagen für Raucher tabu sein.

5. Kommentar von :Jäger

Shishabars

Auch Shishabars tragen zu erhöhter Rauch- und Geruchsbelästigung bei. Außerdem richten Sie sich meist an an ein jüngeres Publikum, das dann für Minderjährige ein schlechtes Vorbild darstellt. Darum sollten Shishabars keinen Außenbereich haben in dem das Shisharauchen öffentlich für Minderjährige einsehbar ist, bzw. der Rauch sich im öffentlichen

Auch Shishabars tragen zu erhöhter Rauch- und Geruchsbelästigung bei. Außerdem richten Sie sich meist an an ein jüngeres Publikum, das dann für Minderjährige ein schlechtes Vorbild darstellt. Darum sollten Shishabars keinen Außenbereich haben in dem das Shisharauchen öffentlich für Minderjährige einsehbar ist, bzw. der Rauch sich im öffentlichen Raum ausbreiten kann.

4. Kommentar von :ede

Cannabis Legalisierung

Schöne neue Welt. Nicht genug, dass man als Nichtraucher ständig Nikotin-Qualm ausgesetzt wird. Jetzt darf man auch noch diesen schweren süsslichen Geruch von Cannabis ertragen.

3. Kommentar von :Matze1990

Nachbarn

Wenn der Nachbar im carport raucht (Reihenhäuser) und man das Fenster aufhat zieht alles rein und das ganze Haus stinkt. Das darf dich nicht so sein dass man das machtlos hinnehmen muss und passiv raucht.

2. Kommentar von :ohne Name 102114

Nichtraucherschutzgesetz

Ist das denn so relevant? Es sollte sich um das neue Gesetz gekümmert werden, der konsum von Hasch. Ich bin Ex- Raucher und finde es korrekt, dass auf Arealen von Spielplätzen und Autos wo kinder mitfahren nicht geraucht wird. Aber in der Öffentlichkeit, Biergarten vorm Kino etc, bleibt das noch immer meine Sache, wem es nicht passt, soll

Ist das denn so relevant? Es sollte sich um das neue Gesetz gekümmert werden, der konsum von Hasch.
Ich bin Ex- Raucher und finde es korrekt, dass auf Arealen von Spielplätzen und Autos wo kinder mitfahren nicht geraucht wird.
Aber in der Öffentlichkeit, Biergarten vorm Kino etc, bleibt das noch immer meine Sache, wem es nicht passt, soll woanderster hin.
Oder soll auch da die gesellschaft gespalten werden?
Vaper, Raucher etc spulen noch immer genug Gelder in die staatskassen..... .
Es bedarf einfach Aufklärung, es muss gezeigt werden, wie man von innen nach Jahren langem rauchen aussieht, alles andere an Gesundheitsschäden ist bekannt und wird nicht für voll genommen.
Nur wenn man es vor augen geführt bekommt, was leid heißen kann ist es wirkungsvoll, denn das hat auch mir die augen geöffnet. Dennoch bin ich ein mensch der sagt, wer raucht, vapet oder ähnliches soll es machen, denn ich respektiere dieses und fühle mich dadurch nicht gestört.

1. Kommentar von :ohne Name 102054

Nichtraucherschutzgesetz

Zum Gesundheitsschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen wäre ein flächendeckendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit (Ausnahme: Shishabars, explizite Raucherkneipen) wünschenswert. Dies bedeutet: Es müsste auch in Freibädern, Gemeinschaftsbereichen von Hotels, Biergärten, Parkanlagen, Fußgängerzonen etc. greifen! Außerdem müsste, aus

Zum Gesundheitsschutz insbesondere von Kindern und Jugendlichen wäre ein flächendeckendes Rauchverbot in der Öffentlichkeit (Ausnahme: Shishabars, explizite Raucherkneipen) wünschenswert. Dies bedeutet: Es müsste auch in Freibädern, Gemeinschaftsbereichen von Hotels, Biergärten, Parkanlagen, Fußgängerzonen etc. greifen! Außerdem müsste, aus hygienischen Gründen, das Mitbringen von Hunden in die Gastronomie verboten werden. Ferner sollten Hundebesitzer ihre Hunde nur noch auf ausgewiesenen Hunde-Kackwiesen ihr Geschäft verrichten lassen dürfen, damit die Verunreinigung des öffentlichen Raums mit Hundekot und die daraus resultierende Gesundheitsgefahr, insbesondere für Kinder, endet.