Nichtraucherschutzgesetz

Verfahren

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Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
  • Dialogische Bürgerbeteiligung: Beteiligungsscoping, Online, Zufallsbürger
  • Förmliche Anhörung der Verbände
  • Entscheidung über Entwurf im Ministerrat
  • Gesetzgebungsverfahren im Landtag

Ergänzungen durch die Online-Beteiligung

  • Bundesratsinitiative aus Baden-Württemberg

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Kommentare : zum Verfahren

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1. Kommentar von :Bernhard Dietmann

Nichtraucherschutz

Einfach in der Öffentlichkeit rauchen verbieten.
Was auch gut ist wie in England dieses Jahr noch Zigarettenverkauf ab 18 Jahre verbieten, im nächsten Jahr ab 19 Jahre usw und in 60 Jahre gibt es gar keinen Tabak mehr in Deutschland. :-)