Hier können Sie den Gesetzentwurf im Allgemeinen kommentieren. Ihre Hinweise oder Anregungen zu konkreten Regelungsvorschlägen und Paragrafen des Gesetzentwurfes können Sie direkt zu dem betreffenden Gesetzesabschnitt abgeben.
Durch die Erweiterung des Nationalparks wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der grün-schwarzen Regierung umgesetzt. Für die rechtliche Umsetzung der Erweiterung bedarf es einer Änderung des Nationalparkgesetzes. Mit dem Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes (NLPG) und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ werden zwei verschiedene, aber inhaltlich zusammenhängende Sachverhalte geregelt: In Artikel 1 werden die durch das Erweiterungsvorhaben notwendig gewordene Anpassung am Nationalparkgesetz (insbesondere Anpassung der Gebietsgröße, neue Schutzgebietsabgrenzung, Aktualisierung Karten, Klarstellung und Ergänzungen zu den verschiedenen Schutzzwecken, Flexibilisierung und Konkretisierung der inhaltlichen Anforderungen an den Nationalparkplan, Stärkung des Nationalparkrats, stärkere Einbeziehung der Bürgerschaft, Einrichtung Förderangebot zur Erhaltung der Schutzwirkung des Pufferstreifens des Nationalparks für private und körperschaftliche Waldflächen, Konzept zur Sicherstellung des Schutzes der Angrenzer vor Waldbrand und Hochwasser, öffentliches Tagen von Nationalparkrat und -beirat, Vertretungen im Nationalparkrat und -beirat, Senkung Bürokratielasten) vorgenommen.
Der neue Artikel 2 „Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens ,Zukunftsfonds Wald‘“ behandelt weitere Änderungen im Kontext mit den Auswirkungen des zur Verbindung der beiden Nationalparkteile erforderlichen Flächentauschs auf Forst BW (Zweck und Errichtung Sonderfonds, Anlage Mittel, Verwendung der Erträge, Verwaltung und Anlage der Mittel und andere).
Gesetz zur Änderung des Nationalparkgesetzes und zur Errichtung des Sondervermögens „Zukunftsfonds Wald“ (PDF)
Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 18. Juli 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Erweiterung "ultralight"
Die geplante Erweiterung ist ein Feigenblatt und geht meilenweit an dem vorbei, was dringend nötig wäre: eine ausreichend große Fläche für ungestörte Natur auszuweisen. Baden-Württemberg ist bundesweites Schlusslicht bei der Ausweisung von geschützten Flächen. Ein echtes Armutszeugnis! Statt dessen betonieren und asphaltieren wir uns lieber zu Tode.
Dr. Matthias Stoll
Sabbat in der Fläche
Als Evangelischer Kirchenbezirk Ortenau sind wir vielfältig mit dem Nationalpark Schwarzwald verbunden:
o Einige Kirchengemeinden grenzen an ihn.
o Über den ökumenischen Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ der beiden evangelischen und der beiden katholischen Kirchen sind wir offizielle Partnerorganisation des Nationalparks Schwarzwald.
o Der ev. Kirchenbezirk Ortenau unterstützt “Kirche im Nationalpark“ mit der Bereitstellung einer halben Pfarrstelle.
o Im Religions- und Konfirmandenunterricht kooperieren wir u.a. bei Fragen der Schöpfungsverantwortung und Naturspiritualität mit dem Nationalpark und bieten dazu gemeinsame Fortbildungen an.
Wir befürworten eine Verbindung beider Teile des Nationalparks und erachten die unterschiedlichen Beteiligungsformate im Laufe dieses Prozesses als sehr hilfreich, so auch die derzeitige Möglichkeit, den Gesetzesentwurf zu kommentieren.
Die Ziele des Nationalparks (insbesondere Prozessschutz, wissenschaftliche Forschung, vielfältige Bildungsaufträge sowie touristischer Anziehungspunkt zu sein) können unseres Erachtens durch
einen Lückenschluss und die damit verkürzten Grenzen und durch eine Vergrößerung seiner Flächen besser erreicht werden. Allerdings erachten wir die im jetzigen Entwurf geplante Vergrößerung – insbesondere angesichts der Möglichkeiten – als zu geringfügig.
Der ökumenische Arbeitskreis „Kirche im Nationalpark“ hat sich in seinem Leitbild verpflichtet, „Begegnungen mit der Landschaft, der Natur und ihren Lebewesen (zu) ermöglichen.“ Als Tourismusausschuss des Ev. Kirchenbezirks Ortenau gehen wir davon aus, dass das leichter ist, wenn man „eintauchen“ kann in eine zusammenhängende Fläche, die sich selbst überlassen bleibt.
Menschen haben eine Sehnsucht danach, ihren Alltag und die vom Menschen gestaltete Lebenswelt zu verlassen. Sie besuchen u.a. deswegen zahlreich den Nationalpark. Allein schon das Wissen um einen Bereich, der so anders ist als der Alltag, und das Verweilen in ihm ermöglichen einen Abstand zum „normalen“ Leben. Dieser Abstand tut der Seele gut und stimuliert die Reflexion darüber, wie wir unser Leben eingerichtet haben. Besuchende wollen in ihrem „Nationalparkfeeling“ nicht unterbrochen werden, wenn sie sich von einem Teil des Nationalpark zum anderen bewegen. Das gilt natürlich noch viel elementarer für Fauna und Flora.
Wir beschreiben die Prozessschutzflächen des Nationalpark gerne als „Sabbat in der Fläche“. Für den Sabbat bzw. Sonntag ist es unerlässlich, dass er klare Grenzen hat, auf die man sich verlassen kann, so dass man weiß, wann man den Alltag verlässt und wann man wieder zu ihm zurückkehrt.
Diese Grenzen müssen bekannt und beständig sein. Deswegen verstehen wir überhaupt nicht und wir haben auch keine für uns plausible Erklärung gefunden, warum wertvolle Naturschutzflächen, die schon zehn Jahre entwickelt wurden, jetzt aus dem Nationalpark herausgenommen werden
sollen.
Falls es weiter tatsächlich zu der für uns völlig unverständlichen Abtrennung dieser wertvollen Naturschutzflächen kommen sollte: Wie wird dann sichergestellt, dass diese Flächen auch in Zukunft fachlich auf höchstmöglichem Standard bewirtschaftet werden?
Auch verstehen wir nicht, warum die Borkenkäfermanagement-Flächen an Forst-BW abgegeben werden sollen. Denn nach unserer Kenntnis hat die Nationalparkverwaltung ein professionelles und sehr gut funktionierendes Borkenkäfermanagement auf diesen Flächen betrieben.
Ferner ist uns unerklärlich, warum der Lückenschluss über eine schmale „Engstelle“ erfolgen soll, obwohl ein breiterer Korridor möglich und für Flora, Fauna und Menschen von erheblichem Gewinn wäre.
Wenn für Bürgerinnen und Bürger für Entscheidungen keine fachlichen Begründungen erkennbar sind, unterhöhlt das die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns.
Wir bitten Sie, den zeitnahen Lückenschluss zu ermöglichen und beim Gesetzgebungsverfahren für die oben genannten Punkte bessere Lösungen zu entwickeln, ohne den Lückenschluss zu verzögern.
Mit freundlichen Grüßen!
Dieser Text wurde vorab den Mitgliedern in den Ausschüssen Umwelt-Klima-Energiewirschaft sowie Ernährung-ländl. Raum-Verbraucherschutz des Landtags BW zugesandt. Darüberhinaus an Ministerin Walker, Minister Hauk, Landtagspräsidentin Aras, Ministerpräsident Kretschmann und den Abgeordneten aus der Ortenau, allen per Mail.
Erweiterung
Absolut richtig ist es, den Nationapark zu komplettieren.
Endlich.
Schön, dass dieser Wunsch un in Erfüllung gehen kann.
- Chapeau -
Lothar Makkens,
74343 Sachsenheim
Nationalpark
Es wird von einer Vergößerung von 10.062 ha auf 11.325 ha ,also um 1263 ha geschrieben. Das ist eine „ Täuschung“ : Große Teile der bisher zum NLP- gehörenden Borkenkäfer-Pufferzonen wurden mit der gleichen Aufgabe ( nur Borkenkäferbekämpfung,keine Bewirtschaftung) an angrenzende Staatswälder „ ausgeklappt“.Tatsächlich erweitert sich die NLP- Funktion um rd 4000 ha ,auf über 14.000 ha.
Es gibt aber für mich drei schwerwiegende Gegenargumente:
1. Rd 100 Mio Steuergelder für diese Erweiterung aufzuwenden passt einfach nicht in die finanzwirtschaftliche Gegenwart und ist politisch nicht zulässig. Dies gilt auch für die laufenden jährlichen Aufwendungen von rd. 12 Mio €.
2. Der Rechnungshof kritisiert das finanzielle Geschäftsgebaren bei der NLP-Erweiterung. Im Beteiligungsportal kein Wort davon !Da müssen alle Alarmlampen angehen. Bei mir tun sie es!
Wir sollen und müssen für unsere Kinder viel Sachen anstossen für eine gute Zukunft.
Wir dürfen gerne auch Geld oder Sondervermögen ausgeben zum Wohle unsere Kinder und Enkel.
Dass die Erweiterung des Nationalparkes in dieser wirtschaftlichen Situation sein muss ist der Bevökerung unseren Kindern und Enkel nicht klar zu machen.
Bitte lassen sie diese Erweiterung ruhen.
Es ist einfach derzeit zuviel Geld für diese Sache, wo bei uns in Baden- Württemberg die Infastruktur im ländlichen Raum zusammenbricht und kaum finanzierbar ist.
Erweiterung
Ob eine Erweiterung wichtig ist, sei dahingestellt. Vor 10 Jahren wurde die Zweiteilung des Parks im
"Gesetz des Landes Baden-Württemberg zur Errichtung des Nationalparks Schwarzwald und zur Änderung weiterer Vorschriften" im Absatz II. Wesentlicher Inhalt, wie folgt begründet:
a) Zusammenhang und Unzerschnittenheit der Flächen
Das Gebiet Ruhestein weist von allen drei Teilbereichen die größte zusammenhängende
Ausdehnung auf, der Hohe Ochsenkopf als Komplementärgebiet liegt nur drei Kilometer
entfernt. Eine Zäsurwirkung zwischen Ruhestein und Hohem Ochsenkopf/Plättig ist inso-
fern nicht gegeben. Die zwischen beiden Gebieten liegenden Wälder gehören denselben
Lebensraumtypen an wie auch das Nationalparkgebiet, so dass der erwünschte Austausch
von Tier- und Pflanzenpopulationen möglich ist.
Dass die Erweiterung nun doch kommt, war für die Bürger in Hundsbach, Erbersbronn und im Hinterlangenbachtal zunächst ein Schock, da sie den Park nun schon 10 Jahre vor der Haustüre hatten und genau wussten was passieren wird (genaue Ausführungen erspare ich Ihnen, sie sind ausreichend bekannt und in der Presse beschrieben).
Die geplante Göße und Zonierung des Parks ist, dank einiger engagierter Bürger und Politiker, ein sehr guter Kompromiss und sollte genau so umgesetzt werden.
Ziel des NLP-Gesetzes
Der Nationalpark ist das wichtigste Instrument des Naturschutzes zur Sicherung der natürlichen, vom Menschen weitestgehend unbeeinflussten Prozesse in den jeweils betroffenen Ökosystemen (Prozessschutz). In Baden-Württemberg ist der Wald das einzig passende Ökosystem zur Ausweisung einer dafür hinreichend großen Fläche (> 10.000 ha nach IUCN-Vorgaben).
Die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg gibt als Zielvorgabe für die Sicherung des Prozessschutzes 5 % der Landeswaldfläche bzw. 10% der Staatswaldfläche vor. Aktuell sind lediglich rund 3,7 % des Staatswaldes für den Prozessschutz gesichert. Dazu zählen:
- die Kernzone des Nationalparks,
- die Kernzonen der Biosphärengebiete,
- die Bannwälder.
Die statistische Erfassung auch der Waldrefugien, Habitatbäume oder Habitatbaumgruppen für die Bilanz der Prozessschutzflächen ist fachlich nicht korrekt, da diese zur Entfaltung ungestörter natürlicher Prozesse zu klein sind.
Nationalparkerweiterung
Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung ihr Versprechen erfüllt und die bisher getrennten Teile des Nationalparks Schwarzwald verbindet.
Allerdings möchten wir einige Kritikpunkte zum Gesetzentwurf äußern:
Warum so wenig Flächenzuwachs?
Die Gesamtfläche des Nationalparks soll nur um 1263 Hektar erweitert werden - was den Mehrwert für die Natur erheblich schmälert. Dabei hat das Land für die Zusammenlegung der Nationalparkteile ca. 2900 Hektar mit der Murgschifferschaft getauscht! Es ist weder verständlich noch hinnehmbar, dass somit deutlich weniger als die Hälfte dieser Flächen dem eigentlich Zweck des Flächentausches, also der Nationalparkerweiterung, zu Gute kommen. Wir fordern, einen weit größeren Antei der Fläche in den Nationalpark aufzunehmen, versprochen waren mindestens 1500ha.
Ausscheidende Flächen müssen Schutzstatus erhalten!
Wir bedauern sehr, dass der Gesetzentwurf vorsieht, einige Flächen, die bisher zum Nationalpark gehört haben, zum Zwecke des Borkenkäfermanagements an ForstBW zu übergeben und damit aus der Nationalpark herauszunehmen. Viele dieser Flächen hatten bereits vor der ursprünglichen Einrichtung des Nationalparks einen Schutzstatus (z.B. Natura 2000, Naturschutzgebiete) und erfuhren über die letzten 10 Jahre eine erhebliche ökologische Aufwertung. Es kann nicht sein, dass diese hochwertigen Flächen künftig gar keinen Schutzstatus haben sollen. Wir fordern, alle aus dem Nationalpark ausscheidenden Flächen als Naturschutzgebiete auszuweisen und entsprechend schonend zu bewirtschaften, mindestens jedoch den ursprünglichen Schutzstatus wiederherzustellen.
Keine forstliche Dominanz im Nationalparkrat!
Der Nationalparkrat ist ein wichtiges Steuerungsgremium, denn er entscheidet in allen Angelegenheiten des Nationalparks von grundlegender Bedeutung und setzt sich sowohl aus kommunalen Vertreter*innen (z.B. Bürgermeister*innen) sowie Vertreter*innen des Landes (z.B. oberste Naturschutzbehörde, oberste Forstbehörde) zusammen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig zwei neue Sitze im Nationalparkrat für ForstBW eingerichtet werden und andere für Naturschutzvertreter wegfallen. Aus unserer Sicht ist es weder nachvollziehbar noch akzeptabel, dass das Stimmengewicht im wichtigsten Gremium eines Naturschutzprojekts in diesem Maße zu Gunsten der Forstwirtschaft verschoben werden soll.
Forstliche Förderung nicht mit Naturschutzgeldern!
Der Gesetzesentwurf sieht vor, angrenzende private und kommunale Waldeigentümer*innen zu fördern, um diese bei Schäden, zum Beispiel durch den Borkenkäfer, zu unterstützen. Die Förderung ist prinzipiell zu begrüßen, weil sie zur Akzeptanzsteigerung des Nationalparks beiträgt. Doch diese Förderung dient forstlichen Zielen (Ertragssicherung) und muss also aus forstlichen Haushaltsmitteln stammen und nicht aus dem Naturschutzetat. ForstBW erhält bereits Gelder aus dem Naturschutz für das Borkenkäfermanagement um den Nationalpark. Deshalb fordern wir, dass Erlöse aus dem Holzverkauf der Pufferflächen konsequent in Naturschutzmaßnahmen zurückgeführt werden müssen.
Wir hoffen darauf, dass unsere Kommentare zu einer Verbesserung des Gesetzentwurfes im Sinne von Natur- und Artenschutz führen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Rumpel
Geschäftsführerin BUND-Umweltzentrum Ortenau
Zum Nationalparkgesetz allgemein
Der Lückenschluss und die Erweiterung des Nationalparks sind überfällig. Ein zusammenhängendes Gebiet ist nicht nur für den Nationalpark selbst, sondern auch für alle Angrenzenden sinnvoll und praktikabel. Allerdings ist der jetzt vorliegende Entwurf sehr schmerzhaft, denn naturschutzfachlich bedeutende Flächen fallen wieder weg. Ich hätte mir einen größeren Nationalpark gewünscht. Den Anwohnern und Betroffenen wurden weitreichende Zugeständnisse gemacht, was ich richtig finde. Was aber auch anerkannt werden sollte. Es geht nicht an, weiterhin Misstrauen zu schüren oder gar Naturschutz als solchen in Frage zu stellen. Die Natur und viele Arten sind in unserer Gesellschaft, sind auf der Welt gefährdet. Sie brauchen Platz, Rückzug, (Über-)Leben. Der Nationalpark verfolgt das Ziel der Biodiversität. Er soll Schutzraum sein vor allzu viel menschlichen Eingriffen. Auf gerade mal etwas mehr als hundert Quadratkilometern! Schaffen wir das? Dank Wissenschaft und Forschung zu einer sich selbst überlassenen Natur liefert der Nationalpark wichtige Erkenntnisse und sichert unser Fortleben. Gleichzeitig zieht ein Nationalpark Menschen von überallher an. Es ist eine der weltweit stärksten Marken, ausgestattet mit enormer Strahlkraft. Davon profitiert die Region im weiten Umkreis. Höchste Zeit, dass wir Stolz entwickeln auf unseren Nationalpark!
Fokus muss auf den Belangen der direkt betroffenen Anwohner und Unternehmen liegen
Der aktuelle Gesetzentwurf ist trotz allen Bedenken ein Schritt in die richtige Richtung. Wenn eine allgemeine Akzeptanz des Nationalparks erreicht werden soll - also vor allem bei den direkt betroffenen Anwohnern, welche in Zukunft jeden Tag mit den Konsequenzen der Erweiterung leben müssen - muss das Begehungsrecht komplett erhalten bleiben. Ebenso ist es essenziell wichtig, dass die Management-Zone dauerhaft von ForstBW im Fall von Borkenkäfer-Schäden in eigenem Ermessen bewirtschaftet werden kann. Ein Nationalpark kann sich nur mit der Akzeptanz der direkt betroffenen Menschen zu einem positivem Projekt entwickeln. Wenn aber mutwillig Existenzen riskiert und persönliche Freiheiten eingeschränkt werden, wird dies niemals funktionieren. Das zeigen zahlreiche Beispiele aus der jüngeren Vergangenheit in unserer Gesellschaft
Berücksichtigung Naturschutz in Tauschflächen der Murgschifferschaft
Es soll ein wertgleicher Tausch mit Staatswald im Raum Enzklösterle erfolgen. Diese Flächen werden zukünftig von einem Privatwaldbesitzer bewirtschaftet, bei dem naturgemäß der Profit im Vordergrund steht. In der Tauschfläche befinden sich mit Sicherheit auch Biotope und Schutzflächen (evtl. NATURA-2000, Waldschutzflächen). Wie werden diese schutzwürdige Flächen zukünftig im Tauschgebiet von der Murgschifferschaft bewirtschaftet bzw. wie soll der Natur- und Artenschutz hier Berücksichtigung finden, damit es hier zu keiner Verschlechterung kommt und der gewollte naturschutzfachliche Gewinn letztendlich an einer anderen Stelle negativ ausfällt? Ist das im Sinne der dortigen Gemeinden?