Gesundheit

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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.

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Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.

Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.

Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.

In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.

Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.

Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz

Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 22. August 2025 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

131. Kommentar von :Eu

Präambel, Umkehrprinzip, § 1 des Nichtraucherschutzgesetzes muss so lauten:

„Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig rein. Das ist gut so. Darum ist rauchfreie Atemluft der Normalfall und hat daher Vorrang vor dem Rauchen. Es gilt das Umkehrprinzip.“ Diese Formulierung ist schon eine Begründung in sich. Wir kennen fast alle den § 1 der Straßenverkehrsordnung https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html.

„Unsere Atemluft ist natürlicherweise hochgradig rein. Das ist gut so. Darum ist rauchfreie Atemluft der Normalfall und hat daher Vorrang vor dem Rauchen. Es gilt das Umkehrprinzip.“

Diese Formulierung ist schon eine Begründung in sich. Wir kennen fast alle den § 1 der Straßenverkehrsordnung https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html.

So muss es auch beim Rauchen sein. So wird für Behörden und Gerichte klargestellt, dass es im Zweifelsfall keine Ausreden für das Rauchen und Begründungen für das Zwangsmitrauchen gibt. 1999 hatte das Amtsgericht Bonn das sogenannte Balkonrauchen leider nicht unterbinden wollen, man werde ohnehin durch den Straßenverkehr beeinträchtigt. Andere Gerichte übernahmen darauf leider diese Begründung (AG Bonn, 6 C 510/98 vom 09.03.99).

Die alte Begründung mancher Gerichte, die Belastung durch Passivrauchen müsse „erheblich“ sein, oder das Rauchen sei sozial adäquat, würde so obsolet.

132. Kommentar von :ohne Name 136820

Nichtraucher Schutzgesetz

Wie Raucher nehmen mehr Rücksicht wie viele Andere. Lasst uns unsere Zonen zum rauchen und entschleunigen. Wir lassen euch auch! Wie weit sollten wir noch eingeschränkt werden um einfach nur zu leben, wie es uns gut tut?

133. Kommentar von :Gute Luft

Spielplätze rauchfrei = selbstverständlich, doch nur Kosmetik. Volksfeste bitte auch!

Gegen rauchfreie Spielplätze wird wohl niemand etwas haben. Die Politik gibt sich damit nur ein freundliches Mäntelchen nach dem Motto, seht her, wir tun etwas. Wichtig wären auch rauchfreie Volksfeste, wo sich Menschen von jung bis alt treffen, also auch Kinder. Als ich vor 13 Jahren in Australien ein Volksfest besuchte, war etwas zunächst

Gegen rauchfreie Spielplätze wird wohl niemand etwas haben. Die Politik gibt sich damit nur ein freundliches Mäntelchen nach dem Motto, seht her, wir tun etwas. Wichtig wären auch rauchfreie Volksfeste, wo sich Menschen von jung bis alt treffen, also auch Kinder. Als ich vor 13 Jahren in Australien ein Volksfest besuchte, war etwas zunächst komisch: Überraschung, niemand rauchte!

Rauchfreie Volksfeste würden zudem Jugendliche mehr davon abhalten, mit dem Rauchen zu beginnen.

134. Kommentar von :Eu
Dieser Kommentar wurde durch den Nutzer gelöscht.
135. Kommentar von :Eu

Grundgesetz Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Folgerungen: 1) Es widerspricht Artikel 1, andere Menschen gegen ihren Willen Tabakrauch auszusetzen. 2) Der Staat hat für die Unterlassung eines pervertierten Freiheitsbegriffes der Raucherinnen und Raucher in Form von rücksichtslosem Rauchen zu sorgen, und dass sich Menschen wirksam gegen das Passivrauchen wehren können.

136. Kommentar von :Seppsen

Verbotsgesellschaft

Das Leben wird immer mehr eingeschränkt und immer mehr Verbote im Namen des "Schutzes" ausgesprochen. Wie es schon Otto von Bismarcks formulierte: der Geduld, der kleinen Schritte und des Abwartens. Eingegrenzt wird hingegen nicht das Renteneintrittsalter, die Steuerlast und Sozialversicherungsabgaben. Diese werden erweitert. Um es noch

Das Leben wird immer mehr eingeschränkt und immer mehr Verbote im Namen des "Schutzes" ausgesprochen.
Wie es schon Otto von Bismarcks formulierte: der Geduld, der kleinen Schritte und des Abwartens.
Eingegrenzt wird hingegen nicht das Renteneintrittsalter, die Steuerlast und Sozialversicherungsabgaben. Diese werden erweitert.

Um es noch freundlich zu sagen, es geht mir auf die Nerven!

Ohne freundliche Grüße
Frank

137. Kommentar von :Eu

Bitte Rauchverbote überall wo Cannabisverbot

Es wäre so einfach: Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gelten umfangreiche Cannabis-Verbotszonen, damit sie nicht zum Cannabiskonsum verleitet werden. Ebenso zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (und Erwachsenen) könnten die gleichen Zonen als Rauchverbotszonen eingerichtet werden. Man bräuchte nur das Cannabisgesetz abzuschreiben. Aber das

Es wäre so einfach: Zum Schutz der Kinder und Jugendlichen gelten umfangreiche Cannabis-Verbotszonen, damit sie nicht zum Cannabiskonsum verleitet werden. Ebenso zum Schutz der Kinder und Jugendlichen (und Erwachsenen) könnten die gleichen Zonen als Rauchverbotszonen eingerichtet werden. Man bräuchte nur das Cannabisgesetz abzuschreiben. Aber das will die CDU ja nicht, da sie das Rauchen nicht wirklich einschränken will. Hier sieht man die Scheinheiligkeit der CDU: Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Cannabis, aber nicht vor dem Tabakrauchen, welch eine Inkonsequenz! Eine Kontrolle wäre auch einfacher: Wer kann schon auf die Schnelle den Unterschied zwischen Cannabis- und Tabakrauchen erkennen?

(Siehe dazu das Beispiel Mannheim, wo fast die ganze Innenstadt betroffen ist. Das ist kein Erlass Mannheims, sondern beruht auf dem Cannabisgesetz. https://www.gis-mannheim.de/mannheim/index.php?service=cannabis_konsum . Die Karte ist leider gewöhnungsbedürftig, bitte öfter versuchen.)

138. Kommentar von :ohne Name 136880

Aussengastronomie

Auch im Außenbereich gehört eine Abtrennung, da ich z.B auch Eis Essen möchte ohne den Rauch des Nachbar Tisches abzubekommen.

139. Kommentar von :Gretchen

Innenraumgastro

Ich spreche mich gegen die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für sogenannte “Raucherkneipen” aus. Als Nichtraucherin empfinde ich es als sehr belastend, dass in meiner Stadt viele kleinere Kneipen vom Rauchverbot ausgenommen sind. Gerade beim Ausgehen am Abend möchte ich mich in der Gastronomie aufhalten können, ohne gesundheitliche

Ich spreche mich gegen die Beibehaltung der Ausnahmeregelung für sogenannte “Raucherkneipen” aus.
Als Nichtraucherin empfinde ich es als sehr belastend, dass in meiner Stadt viele kleinere Kneipen vom Rauchverbot ausgenommen sind. Gerade beim Ausgehen am Abend möchte ich mich in der Gastronomie aufhalten können, ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Tabakrauch ertragen zu müssen.
Auch wenn diese Lokale unter 75 m² groß sind, ist der Aufenthalt dort für Nichtraucher kaum zumutbar – besonders bei dichtem Andrang. Es entsteht eine faktische Ausgrenzung: Wer sich und seine Gesundheit schützen will, bleibt draußen.
Der Schutz vor Passivrauchen sollte nicht an der Türgröße oder der Raumfläche enden. Ich wünsche mir daher ein wirklich konsequentes Rauchverbot in Innenräumen aller gastronomischen Betriebe – ohne Ausnahmen.
Das schützt nicht nur Gäste, sondern auch das Personal – und ist ein Schritt zu mehr Gleichbehandlung und Gesundheitsschutz in unserer Gesellschaft.

140. Kommentar von :merlin

Gaststätten und Festzelte

Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben. Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu

Der Gesetzesentwurf ist nicht weitgehend genug, siehe auch Kommentierung der 50 ausgewählten Bürger. Es darf bei Gaststätten, Bier-, Wein- und Festzelten, Gartenwirtschaften, Biergärten, Discotheken keine Ausnahmen mehr geben.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Raucher den Nichtrauchern das Essen mit Zigarettenrauchgestank vermiesen und indirekt zu Mitrauchern machen. Auch ist es sehr fraglich, dass bisher der Gesundheitsschutz vom Gesetzgeber in der Gastronomie hinter das Suchtbedürfnis von Rauchern gestellt wird, obwohl Nikotin, E-Zigarettenrauch und Mariuhana auch für den Passivraucher gesundheitsschädlich sind.
In Ländern wie Frankreich und Spanien gibt es deutlich schärfere Gesetze, warum geht das in Deutschland nicht?