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Mit dem Gesetzentwurf soll der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt werden.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz soll die bislang geltende Fassung des Landesnichtraucherschutzgesetzes (LNRSchG) vom 25. Juli 2007 (Gesetzblatt Seite 337), das durch Gesetz vom 3. März 2009 (Gesetzblatt Seite 81) geändert worden ist, abgelöst werden.
Mit der Neufassung des Gesetzes wird der Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens und den durch die Nutzung elektronischer Zigaretten und Tabakerhitzer sowie ähnlicher Produkte hervorgehenden Gefahren weiter gestärkt.
Durch die Aufnahme von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern sowie ähnlichen Produkten in den Anwendungsbereich des Gesetzes, werden Neuerungen im Konsum- und Konsumentenverhalten berücksichtigt. Im Sinne der Gesundheitsprävention werden auch nicht nikotin- und cannabishaltige Produkte in den Geltungsbereich aufgenommen, da auch von diesen Produkten durch die Erhitzungs- und Verdampfungsprozesse gesundheitsschädliche Substanzen in die Umgebungsluft eingetragen werden.
In allen grundsätzlich der Öffentlichkeit zugänglichen und für diese bestimmten Innenbereichen wird ein grundsätzliches Rauchverbot sowie ein grundsätzliches Benutzungsverbot hinsichtlich E-Zigaretten, Tabakerhitzern und ähnlichen Produkten normiert.
Durch die Aufnahme weiterer Bereiche in den Schutzbereich des Gesetzes, wie zum Beispiel Kinderspielplätze, weitere Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche, Bus- und Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs und Kultur- und Freizeiteinrichtungen, werden der Nichtraucherschutz fortgeführt und Bereiche, die besonders von Kindern und Jugendlichen sowie weiteren besonders vulnerablen Personen frequentiert werden, in den Schutzbereich des Gesetzes einbezogen.
Soweit der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz im Bereich der hier geltenden konkurrierenden Gesetzgebung nicht Gebrauch gemacht hat, sind ergänzende Vorschriften im Zusammenhang mit dem Cannabiskonsum und Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs aufgenommen worden.
Das Landesnichtraucherschutzgesetz findet somit insbesondere auf die nachfolgenden Innen- und konkret benannten Außenbereiche Anwendung:
- Öffentliche Gebäude und Einrichtungen,
- Einrichtungen und Bereiche für Kinder und Jugendliche:
- Schulen einschließlich dem Schulgelände und schulische Einrichtungen, unabhängig von der Trägerschaft,
- Schullandheime,
- Tageseinrichtungen für Kinder einschließlich dazugehörigem Grundstück,
- sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
- Jugendherbergen und Jugendhäuser,
- sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII),
- Kinderspielplätze im Innen- und Außenbereich,
- Bildungseinrichtungen für Erwachsene,
- Einrichtungen des Gesundheitswesens: Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie vergleichbare stationäre Einrichtungen, die der Heilfürsorge oder der Wiederherstellung der Gesundheit Kranker dienen,
- Kultur- und Freizeiteinrichtungen,
- Gaststätten mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Spielhallen und Spielbanken,
- Diskotheken mit weiterhin möglichen Ausnahmen,
- Einkaufszentren und überdachte Einkaufspassagen,
- Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen,
- Messehallen und Kongresszentren.
Keine.
Durch die Neufassung des Gesetzes werden im Rahmen des Landesnichtraucherschutzgesetzes bestehende Regelungen weitergeführt, angepasst und teilweise erweitert. Es entstehen dadurch weder dem Land Baden-Württemberg, den Gemeinden und Gemeindeverbänden noch anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Mehrausgaben. Erweiterungen der bisher geltenden Regelungen werden durch eine vereinfachte Vollzugstauglichkeit kompensiert.
Erhebliche Auswirkungen für Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger im Einzelnen, sind mit der Neufassung des Gesetzes nicht verbunden. Angesichts des in den vergangenen Jahren bereits vollzogenen Paradigmenwechsel hin zum Nichtrauchen ist davon auszugehen, dass über die mit dem Gesetz verbundenen Anpassungserfordernisse keine erheblichen Auswirkungen eintreten werden. Auch sind im Übrigen erhebliche Auswirkungen oder aufwändige Verwaltungsverfahren nicht zu erwarten. Eine Bürokratielastenschätzung wurde vorgenommen. Bürokratielasten wurden für die Wirtschaft und die Verwaltung mit insgesamt 950.000 Euro beziffert. In Bezug auf den jeweiligen Einzelfall werden die Bürokratielasten als eher gering eingeschätzt. Bezüglich des Praxis-Checks wird auf den Allgemeinen Teil der Begründung verwiesen.
Das vorliegende Gesetz ergänzt und konkretisiert die bisher bestehenden Regelungen in diesem Bereich. Es berührt insbesondere die soziale Dimension von nachhaltiger gesellschaftlicher Entwicklung und die persönliche Entfaltung und Lebensführung Einzelner mit Fokus auf den Gesundheitsschutz aller. Die wesentlichen Ergebnisse des Nachhaltigkeits-Checks werden im Allgemeinen Teil der Begründung festgehalten.
Von einem Digitaltauglichkeits-Check wurde abgesehen, da im Gesetz keine Ablaufverfahren geregelt werden.
Kosten für Private entstehen durch die im Gesetz vorgeschriebene Erfüllung der Hinweis- und Kennzeichnungspflichten.


Kommentare : zum Nichtraucherschutzgesetz
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Andere Bundesländer sind hier schon viel weiter als diese Neuregelung
Warum wird der Nichtraucherschutz nicht einfach deutschlandweit harmonisiert und an den aktuell schützendsten Regelungen ausgerichtet. Gerade Bayern ist hier doch ein tolles Vorbild. Statt dessen kommt der Verband DEHOGA wieder mit seinem Schutz der Eckkneipen usw. Am besten ist eine Lösung wie in weiteren Staaten der EU wie z.B. Schweden und auch
Warum wird der Nichtraucherschutz nicht einfach deutschlandweit harmonisiert und an den aktuell schützendsten Regelungen ausgerichtet. Gerade Bayern ist hier doch ein tolles Vorbild. Statt dessen kommt der Verband DEHOGA wieder mit seinem Schutz der Eckkneipen usw.
Am besten ist eine Lösung wie in weiteren Staaten der EU wie z.B. Schweden und auch Frankreich prescht nun gut voran. Weshalb hinken wir hier in Baden-Württemberg trotz der geplanten Neuregelung des Nichtraucherschutzes dann weiter hinterher?
Das führt nur zu Rauchertourismus in die Gastronomie und Freuzeitparks von Baden-Württemberg, was unweigerlich dazu führt, dass viele Nichtraucher dann keine Lust mehr haben, ihr Geld in der Gastro und diesen Freizeiteinrichtungen auszugeben. Weil man sich dort dann einfach nicht wohl fühlt und auch Kinder durch passives Rauchen geschädigt werden.
Weiter sollte der Gesundheitsschutz doch maximalen Vorrang haben.
Schade, denn eigentlich gefällt mir die weitere Politik der aktuellen Landesregierung.
Das Thema Nichtraucherschutz wurde leider der Raucherlobby geopfert, wenn das Gesetz nicht passend nachgebessert wird.
Dem Gesetz fehlt der Mut
Das Gesetz verzichtet, und gewährt Ausnahmen. Das Gesetz scheint dem Rotstift der Tabakindustrie zum Opfer gefallen zu sein. "Auf ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, wie es sich beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfahlen findet, wurde bewusst verzichtet. Auch bleibt die Außengastronomie weiterhin von einem Rauchverbot
Das Gesetz verzichtet, und gewährt Ausnahmen. Das Gesetz scheint dem Rotstift der Tabakindustrie zum Opfer gefallen zu sein.
"Auf ein striktes Rauchverbot in allen Gaststätten, wie es sich beispielsweise in Bayern und Nordrhein-Westfahlen findet, wurde bewusst verzichtet.
Auch bleibt die Außengastronomie weiterhin von einem Rauchverbot ausgenommen."
Warum? Weil Nichtraucher wie in Schischa-Bars sich in Baden-Württemberg bewusst sind, dass dort geraucht wird und bewusst auf den Schutz vor Gefahren des Passivrauch oder Passivdampfen verzichten? Wieso nicht bei einer Außengastro ab X m² ebenfalls eine Raucherzone zuweisen lassen? Gerade im Sommer hat man in BaWü immer die Qual der Wahl zwischen schönem Wetter draußen bei verrauchtem Essen und schwitzigem Innenraum aber dafür immerhin kein Rauch.
Ebenso wurden Eingangsbereiche genannt, welche fehlen. Am Hauptbahnhof selbst gibt es bspw. ein Rauchverbot, doch um in den Hauptbahnhof zu kommen, muss man zuerst einmal durch die Rauchwand…
Schutz auch in Eingangsbereichen zwingend nötig
Das Nichtraucherschutzgesetz geht aus meiner Sicht nicht weit genug. In allen Bereichen ohne Ausnahmen, wird vor den Ein- und Ausgangsbereichen das Rauchen erlaubt, bzw. sind die Scher aufgestellt. Als Nichtraucher muss man nun durch diesen Rauchertunnel hindurch! Dies sehe ich als Asthma Erkrankter, der dazu noch auf den Zigarettenrauch
Das Nichtraucherschutzgesetz geht aus meiner Sicht nicht weit genug. In allen Bereichen ohne Ausnahmen, wird vor den Ein- und Ausgangsbereichen das Rauchen erlaubt, bzw. sind die Scher aufgestellt. Als Nichtraucher muss man nun durch diesen Rauchertunnel hindurch!
Dies sehe ich als Asthma Erkrankter, der dazu noch auf den Zigarettenrauch allergisch reagiert und Asthmaanfälle auslösen kann, sehr kritisch an.
Ich bin ehrenamtlich als 1. Vorsitzender im Sozialverband VdK, Ortsverband Kornwestheim aktiv. Mir sind leider sehr viele Menschen bekannt, die auch unter dieser Unart des Rauchens in den Ein- und Ausgangsbereichen leiden.
Uns allen gemein, wir müssen kurz vorher den Atem anhalten, im Rahmen unserer Möglichkeiten zügig uns durch den Rauchertunnel begeben.
Ich habe zu diesem Problem noch eine Gehbehinderung, was mir das zügig durch gehen oft sehr schwierig macht, oder sogar unmöglich.
Deswegen die Bitte an alle Politiker, verbieten Sie das Rauchen auch in den Ein- und Ausgangsbereichen, nur wenige Meter weg davon können die Raucher ihrem Laster frönen, aber nicht direkt neben und vor den Türen der Lokalitäten. Hier die Nichtraucher mit dem Qualm zuzusetzen ist eine Zumutung.
Ich bedanke mich schon mal im Vorfeld bei allen Politikern die meinem Vorschlag hier unterstützen!
Erweiterung auf weitere öffentliche Orte
Hallo, die Rauchverbotszonen gehören ähnlich wie in Frankreich erweitert: - Schwimm - und Strandbäder - Bahnhöfe und Bushaltestellen - Außengastronomie - auf Volksfesten im Freien - in privaten Autos Kurzum: Rauchen sollte, wenn man schon so dumm ist und dies praktiziert, nur in der eigenen Wohnung und in speziellen Raucherlokalen
Hallo,
die Rauchverbotszonen gehören ähnlich wie in Frankreich erweitert:
- Schwimm - und Strandbäder
- Bahnhöfe und Bushaltestellen
- Außengastronomie
- auf Volksfesten im Freien
- in privaten Autos
Kurzum: Rauchen sollte, wenn man schon so dumm ist und dies praktiziert, nur in der eigenen Wohnung und in speziellen Raucherlokalen erlaubt sein.
Echter Nichtraucherschutz wäre Tabakwaren zu verbieten. Wenn der Staat es ernst meinen würde mit dem Nichtraucherschutz würde er auch die Raucher schützen durch ein Verbot. Manchmal muss man die Leute zwingen...an anderer Stelle macht der Staat dies ja auch wie die Corona-Pandemie gezeigt hat.
Grüße
J. Mika
Nicht zu Ende gedacht
Was ist mit Außensitzplätzen von Gaststätten? Muss man weiterhin im Qualm sitzen, nur weil sich der Gesetzgeber nicht traut, Nägel mit Köpfen zu machen? Warum kein generelles Rauchverbot in der gesamten Öffentlichkeit? Abgesehen davon: Wer soll ein Rauchverbot kontrollieren und eventuelle Strafen verhängen und kassieren? Gastwirte werden dankend
Was ist mit Außensitzplätzen von Gaststätten? Muss man weiterhin im Qualm sitzen, nur weil sich der Gesetzgeber nicht traut, Nägel mit Köpfen zu machen? Warum kein generelles Rauchverbot in der gesamten Öffentlichkeit?
Abgesehen davon: Wer soll ein Rauchverbot kontrollieren und eventuelle Strafen verhängen und kassieren? Gastwirte werden dankend abwinken. Und wer kommt dann noch in Frage?
Nichtraucherschutzgesetz
Hallo, mir fehlen folgende Sachverhalte: Schullandheime, sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben, Jugendherbergen und Jugendhäuser, sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch
Hallo,
mir fehlen folgende Sachverhalte:
Schullandheime,
sonstige Einrichtungen und Bereiche, in denen Kinder ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden, insbesondere Mütterzentren, Tagespflege, Krabbelstuben,
Jugendherbergen und Jugendhäuser,
sonstige Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
-> Ergänzung jeweils um "einschließlich dazugehörigem Grundstück"
Gaststätten -> Verbot des Rauchens im Außenbereich
Essen, während andere rauchen, ist heutzutage nicht mehr zumutbar.
Straßenbahnhaltestellen und Bushaltestellen
-> Ergänzung um S-Bahn-Haltestellen
Was ist mit Rauchverboten in Autos, wenn Kinder/Jugendliche mitfahren?
Große Preisfrage: wer prüft wie oft die Einhaltung des Gesetzes - insbesondere an Wochenenden und Feiertagen, an denen bekanntlich Ämter etc. nicht arbeiten.
Ohne entsprechende verpflichtende Vorgaben wird sich hier nichts tun und die Regelungen gehen ins Leere.
Freundliche Grüße
Nichtraucherschutzgesetz
Mich stört ein wenig der Fokus ausschließlich auf Kinder und Jugendliche. Rauchen - egal ob aktiv oder passiv - gefährdet einfach die Gesundheit aller. Und was sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers z.B. erwachsende Asthmatiker machen, wenn sie wie von einem anderen Kommenator erwähnt, einfach mal in den Biergarten möchten, aber auf Rauch und
Mich stört ein wenig der Fokus ausschließlich auf Kinder und Jugendliche.
Rauchen - egal ob aktiv oder passiv - gefährdet einfach die Gesundheit aller.
Und was sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers z.B. erwachsende Asthmatiker machen, wenn sie wie von einem anderen Kommenator erwähnt, einfach mal in den Biergarten möchten, aber auf Rauch und Dämpfe von Zigaretten und Co. reagieren? Zuhause bleiben, nur weil sie keine Kinder und Jugendliche mehr sind?
Nichtraucherschutz geht uns alle an, entweder man macht ihn richtig - ohne allzuviele Ausnahmen und Schlupflöcher - oder man kann es auch gleich lassen. Wovor haben die Verantwortlichen denn eine solche Angst?
Nichtraucherschutzgesetz - wesentliche Punkte werden nicht beachtet
Hallo, In Bayern gibt es ein strengeres Gesetz; und es funktioniert und wird akzeptiert. Junge Menschen fangen oft an zu rauchen weil sie Ältere beim konsumieren sehen. Dieser Nachahmungseffekt sollte vermieden werden. Die Behandlung von Erkrankungen als Folge vom Rauchen wird von den Versichertem bezahlt. Ein Raucher hat ein höheres Risiko zu
Hallo,
In Bayern gibt es ein strengeres Gesetz; und es funktioniert und wird akzeptiert.
Junge Menschen fangen oft an zu rauchen weil sie Ältere beim konsumieren sehen. Dieser Nachahmungseffekt sollte vermieden werden.
Die Behandlung von Erkrankungen als Folge vom Rauchen wird von den Versichertem bezahlt. Ein Raucher hat ein höheres Risiko zu erkranken. Weshalb wird nicht ein Teil der Tabaksteuer zweckgebunden an die Krankenkassen gegeben?
Wenn meine Nachbarn auf dem Balkon rauchen, kann ich mir keine neue Wohnung suchen.
Überall auf Straßen und Plätzen liegen Kippen herum. Irgendjemand liest die auf. In der Natur verrotten die nicht. Rauchen ist Privatsache und gehört nicht in den öffentlichen Raum und es sollte überhaupt nicht, geraucht werden wenn Kinder da sind.
Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Rücksicht und um Kosten die nach dem Verursacherprinzip verteilt werden sollten.
Endlich!
Das die Verdampfer gesundheitsschädlich sind, ist unbestritten. Und da freue ich mich schon über eine Regelung, dass diese genauso behandelt werden. Ich will nämlich beides nicht: Im Zigarettenqualm stehen oder im Verdampferqualm.
Einzig die Kontrollen könnten besser werden. Gerade an Bahnhöfen etc.
Ohne Kontrollen und Sanktionen ist dieses Gesetz sinnlos.
Die bisher gültigen Regelungen werden nicht kontrolliert und nicht sanktioniert. Was soll eine (sinnvolle) Verschärfung bringen, wenn der bisherige Status nicht umgesetzt wird?