Die fortschreitende Digitalisierung und Konvergenz der Medien haben nicht nur die Art und Weise der Mediennutzung grundlegend verändert, sondern stellen auch neue Anforderungen an ein modernes Medienhaus. Um die Akzeptanz und das Vertrauen in den SWR zu stärken, sind die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz übereingekommen, den Staatsvertrag über den Südwestrundfunk grundlegend zu novellieren. Ziel des Staatsvertrags ist die Gewährleistung eines starken, leistungsfähigen SWR, der in der digitalisierten Medienwelt zukunftsfest aufgestellt ist.
Inhaltlich sieht der Entwurf vor, den Auftrag des SWR zu schärfen und hierbei die Aspekte der Regionalität und der Landesidentität in den Angeboten des SWR zu stärken. Gleichzeitig soll die gesetzliche Beauftragung der Angebote modernisiert und an das veränderte Mediennutzungsverhalten angepasst werden. Hierzu soll die starre Beauftragung im Bereich der Hörfunkangebote flexibilisiert werden. Der Auftrag des SWR, ein Angebot für die ganze Breite der Gesellschaft anzubieten, bleibt dabei selbstverständlich unberührt. Auch strukturell soll der SWR zeitgemäß fortentwickelt und die Leitungsstrukturen modernisiert werden. Im Bereich der Geschäftsleitung des SWR wird mit dem Direktorium ein neues, modernes Kollegialorgan geschaffen. Aufgrund höherer Anforderungen an die Regionalität und Abbildung der Landesidentität ist die organisatorische Festschreibung der Landessender nicht mehr erforderlich. Der staatsvertraglich normierte Sitz des SWR in Baden-Baden, Mainz und Stuttgart bleibt hiervon unberührt. Die steigende Dynamik und Komplexität der Geschäftsvorgänge bedarf einer zeitgemäßen Aufsicht. Die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz vollziehen daher mit der Novelle eine grundlegende Reform der Gremien und deren Zusammensetzung. Zentrale Ziele dabei sind die Steigerung der Qualität und Effizienz der Aufsicht. In Umsetzung dessen werden Doppelstrukturen abgeschafft, die Gremien verkleinert und gleichzeitig in ihrer fachlichen Zusammensetzung gestärkt.
Kommentare
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Kommentare : zur Änderung des SWR-Staatsvertrags
Sitzverteilung
Der Entwurf sieht eine weitere Reduzierung der Beteiligung des Bundes der Vertriebenen (BdV) und der Europa-Union vor, die den Einfluss der beiden weiter einschränkt. Eine Beibehaltung des aktuellen geteilten Sitzes von BdV und Europa-Union ist dringend geboten. Der BdV repräsentiert in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auch heute ca
Der Entwurf sieht eine weitere Reduzierung der Beteiligung des Bundes der Vertriebenen (BdV) und der Europa-Union vor, die den Einfluss der beiden weiter einschränkt.
Eine Beibehaltung des aktuellen geteilten Sitzes von BdV und Europa-Union ist dringend geboten.
Der BdV repräsentiert in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz auch heute ca 20% der Bevölkerung und ist eine bedeutende Bevölkerungsgruppe.
Diese waren und sind ein wichtiger Bestandteil der heutigen Gesellschaft. Sie haben ihre Kultur und Geschichte mitgebracht, erhalten und entwickeln diese ständig weiter.
Die Europa-Union stärkt seit Jahrzehnten den europäischen Gedanken in den Bundesländern und in Deutschland.
Eine weitere Teilung schwächt somit die Stimme des BdV als Repräsentant dieser großen Bevölkerungsgruppe ebenso, wie sie die Stimme der Europa-Union schwächt.
neuer SWR-Staatsvertrag
Viele Änderungen im Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrages sind sinnvoll, vor allem die Abschaffung der Vorschriften zur internen Organisation (v.a. die bisher verpflichtende Landessenderdirektionen). Ausdrücklich begrüße ich die Schaffung einer Ombudsstelle. Der SWR hat in seiner 26-jährigen Geschichte schon mehrere Skandale erlebt: Bühler
Viele Änderungen im Entwurf des neuen SWR-Staatsvertrages sind sinnvoll, vor allem die Abschaffung der Vorschriften zur internen Organisation (v.a. die bisher verpflichtende Landessenderdirektionen).
Ausdrücklich begrüße ich die Schaffung einer Ombudsstelle. Der SWR hat in seiner 26-jährigen Geschichte schon mehrere Skandale erlebt: Bühler Hotel (2007), Beitragsfälschung in der Medienredaktion (2014), Machtmissbraucht und sexuelle Nötigung eines Vorgesetzen sowie anschließende Rache durch einen Vorgesetzten (in den 2000ern, 2020 bekannt geworden). Eine Ombudsstelle tut dringend not. Die Unabhängigkeit und Ausstattung dieser sollte klarer festgeschrieben werden.
Bei den Programmgrundsätzen hätte ich mir gewünscht, dass eine stärkere Orientierung an öffentlich-rechtlichen Grundsätzen wie Bildung, Kultur (inkl. Popkultur) festgehalten würde, der Unterhaltungsanteil am Gesamtangebot gedeckelt und inhaltlich ein Fokus auf komplementäre Angebote gegenüber den privaten Anbietern eingefordert wurde.
Im Bereich der Programmveranstaltung, v.a. im Hörfunk, würde ich mir wünschen, dass klargestellt würde, dass vom SWR gemeinsam mit anderen Anstalten produzierte Angebote nur anteilig auf die Obergrenze der eigenen Programme angerechnet würde. Auf diese Weise hätte der SWR einen Anreiz, eigene Programme (und damit verbundene Kosten) einzustellen, aber gemeinsam mit anderen Anstalten, gerade im Bereich der Kultur und der Information, aber auch bei Nischen der Unterhaltung (etwa Schlager oder Jugendkultur), zukünftig ein GRÖSSERES Angebot als bisher anzubieten. Andernfalls droht die Situation, dass die Rundfunkanstalten ihre Programme weiterhin separat veranstalten, aber das Angebot innerhalb der jeweiligen Anstalten sinkt. Diesbezüglich sollte auch der Medienstaatsvertrag präzisiert werden.
In diesem Zusammenhang sollte bei der Programmverbreitung die Möglichkeit zur Übernahme von Programmen anderer Anstalten - wie sie etwa im Fernsehen bei DVB-T seit Jahren Standard ist - ausdrücklich festgeschrieben werden. Dies muss auch terrestrische Verbreitung, also DAB+ beinhalten. Die Live-Radionutzung, gerade der originär öffentlich-rechtlichen Formate, darf nicht vom Vorhandensein einer ständigen Internetverbindung abhängig sein; schon aus sozialen und demokratietheoretischen Gründen.
Die Änderungen im Rundfunkrat vermag ich noch nicht abschließend einzuschätzen. Der Anteil der politischen Vertretern wie der einzelnen Gruppen zueinander scheint etwa gleich zu bleiben. Eine auch relative Verringerung der politischen Vertreter und zugleich ein höherer Anteil an Gruppen mit Fachbezog (Journalismus, Wissenschaft, Soziologie) wäre grundsätzlich wünschenswert gewesen.
Plädoyer für die Beibehaltung des geteilten Sitzes des Bundes der Vertriebenen (BdV)
Stellungnahme zum Entwurf des SWR-Rundfunkstaatsvertrags: Plädoyer für die Beibehaltung des geteilten Sitzes des Bundes der Vertriebenen (BdV) Im aktuellen Entwurf des SWR-Rundfunkstaatsvertrags ist eine Reduzierung der Beteiligung des Bundes der Vertriebenen (BdV) vorgesehen, die den Einfluss des BdV weiter einschränkt. Bereits durch die letzte
Stellungnahme zum Entwurf des SWR-Rundfunkstaatsvertrags: Plädoyer für die Beibehaltung des geteilten Sitzes des Bundes der Vertriebenen (BdV)
Im aktuellen Entwurf des SWR-Rundfunkstaatsvertrags ist eine Reduzierung der Beteiligung des Bundes der Vertriebenen (BdV) vorgesehen, die den Einfluss des BdV weiter einschränkt.
Bereits durch die letzte Änderung des Staatsvertrags wurde der Sitz des BdV geteilt, sodass der Verband diesen nun gemeinsam mit der Europa-Union innehat. Jetzt ist geplant, diesen Sitz zusätzlich mit einem dritten Partner zu teilen. Diesem Vorhaben ist entschieden zu widersprechen, und es ist eine Beibehaltung des aktuellen geteilten Sitzes des BdV fachlich wie auch gesellschaftlich geboten.
Der BdV repräsentiert seit Jahrzehnten eine bedeutende Bevölkerungsgruppe in Deutschland. Nach dem Zweiten Weltkrieg fanden etwa 800.000 der rund 12,7 Millionen deutschen Flüchtlinge und Vertriebenen – das entspricht etwa 18 % der damaligen Gesamtbevölkerung – in Baden-Württemberg eine neue Heimat. Diese deutschen Flüchtlinge und Heimatvertriebenen sowie ihre Nachkommen sind integraler Bestandteil der heutigen deutschen Gesellschaft, haben sich erfolgreich in die einheimische Bevölkerung integriert und tragen wesentlich zu unserem kulturellen und historischen Erbe bei.
In den letzten Jahren kamen weitere Spätaussiedler hinzu, wodurch die Bedeutung des BdV als Repräsentant der Gruppe deutscher Flüchtlinge, Heimatvertriebener und Spätaussiedler weiter gestärkt wurde. Die kulturelle und gesellschaftliche Prägung, die diese Menschen mit sich bringen, betrifft nicht nur direkte Mitglieder des BdV, sondern auch viele Menschen ohne formelle Mitgliedschaft. Diese Situation ist vergleichbar mit politischen Parteien, bei denen auch eine Vielzahl an Sympathisanten und Wählerinnen und Wählern existiert, die jedoch keine Mitglieder einer Partei sind. Trotzdem sind sie politisch repräsentiert, und ihre Anliegen werden ernst genommen.
Tatsächlich repräsentiert der BdV eine Gruppe, die auch heute schätzungsweise etwa 20 % der Gesamtbevölkerung umfasst. Diese Bevölkerungsgruppe ist keine Interessengemeinschaft wie ein Verein, sondern sie ist ein über Jahre hinweg gewachsener Teil der Gesellschaft mit einer eigenen Historie und Identität. Ein so breites Spektrum kann nicht einfach in einem vereins- oder parteiähnlichen Status verortet werden. Die Entscheidung, den Sitz des BdV nun weiter zu teilen und ihn auf dieselbe Stufe wie einen beliebigen Verein zu stellen, verkennt die Bedeutung und den Einfluss, den der BdV in Deutschland hat und weiterhin haben sollte.
Angesichts der anhaltenden Relevanz der Geschichte und Anliegen der Vertriebenen und Spätaussiedler sowie ihrer Nachkommen ist eine weitere Teilung des Sitzes nicht nachvollziehbar und fachlich unklug. Sie würde die Stimme eines wesentlichen Bevölkerungsteils weiter schwächen und damit in der öffentlich-rechtlichen Meinungsvielfalt unterrepräsentieren. Die Beibehaltung des geteilten Sitzes – wie im bisherigen Modell zwischen BdV und Europa-Union – ist notwendig, um den Belangen dieser Gruppe weiterhin gerecht zu werden und ihre Sichtbarkeit im Rundfunkrat zu bewahren.
Schafft die öffentlich-rechtlichen Sender sowie den Rundfunkbeitrag ab!
Sehr geehrte Damen und Herren, die Zeit ist reif für einen radikalen Wandel im deutschen Rundfunk! Die Zwangsabgabe in Form des Rundfunkbeitrags ist ein anachronistisches Relikt, das in einer vielfältigen Medienlandschaft keinen Platz mehr hat. Die öffentlich-rechtlichen Sender versagen zunehmend darin, ihren Auftrag zu erfüllen und bieten oft
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Zeit ist reif für einen radikalen Wandel im deutschen Rundfunk! Die Zwangsabgabe in Form des Rundfunkbeitrags ist ein anachronistisches Relikt, das in einer vielfältigen Medienlandschaft keinen Platz mehr hat. Die öffentlich-rechtlichen Sender versagen zunehmend darin, ihren Auftrag zu erfüllen und bieten oft Inhalte, die im kommerziellen Bereich bereits besser und vielfältiger verfügbar sind. Mit großer Besorgnis verfolge ich die Entwicklung des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Deutschland und möchte hiermit meinen Einwand gegen das bestehende System vorbringen.
Unverhältnismäßige Zwangsfinanzierung:
- Der Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro monatlich ist eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Bürger
- Die Beitragspflicht besteht unabhängig von der tatsächlichen Nutzung der Angebote
- Die Zwangsfinanzierung widerspricht dem Prinzip der Wahlfreiheit in einer marktwirtschaftlichen Ordnung
Wettbewerbsverzerrung
- Die garantierte Finanzierung durch Zwangsgebühren verschafft den öffentlich-rechtlichen Sendern einen unfairen Vorteil
- Private Medienanbieter müssen sich im freien Wettbewerb behaupten
Das führt zu einer Marktverzerrung im Mediensektor
Überzogene Vergütungsstrukturen
- Die Gehälter der Intendanten und Führungskräfte sind unverhältnismäßig hoch
- Beispielsweise verdienen einige Intendanten mehr als der Bundeskanzler
Diese Vergütungen sind durch den gesellschaftlichen Auftrag nicht zu rechtfertigen
Aufgeblähte Strukturen
- Zu viele Sender und Spartenprogramme
- Kostenintensive Parallelstrukturen in den verschiedenen Landesrundfunkanstalten
- neffiziente Verwaltungsapparate
Forderungen:
- Sofortige Abschaffung des verpflichtenden Rundfunkbeitrags
- Umstellung auf ein freiwilliges Bezahlmodell
- Reduzierung der Sender und Programme auf ein notwendiges Minimum
Transparente und angemessene Gehaltsstukturen
- Effizienzsteigerung durch Zusammenlegung von Verwaltungsstrukturen
Das aktuelle System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer grundlegenden Reform. Die Zwangsfinanzierung durch alle Bürger ist in Zeiten vielfältiger Medienangebote nicht mehr zu rechtfertigen. Eine Umstellung auf ein freiwilliges, nutzerbasiertes Finanzierungsmodell würde zu mehr Effizienz und Qualität führen.
Kritik an den Änderungen zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Kommerzielle Aktivitäten: Die neuen Regelungen erlauben dem SWR eine stärkere kommerzielle Tätigkeit und Beteiligung an Unternehmen. Dies könnte zu einem Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag führen, wenn der SWR verstärkt auf Profitmaximierung statt auf die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben fokussiert. Werbung hat
Kommerzielle Aktivitäten:
Die neuen Regelungen erlauben dem SWR eine stärkere kommerzielle Tätigkeit und Beteiligung an Unternehmen. Dies könnte zu einem Konflikt mit dem öffentlich-rechtlichen Auftrag führen, wenn der SWR verstärkt auf Profitmaximierung statt auf die Erfüllung seiner gesellschaftlichen Aufgaben fokussiert. Werbung hat beispielsweise aus meiner Sicht nichts im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verloren. Der ÖRR muss komplett aus Steuergeldern finanziert sein.
Gremienreform:
Die Reform der Gremien, insbesondere die Verkleinerung des Rundfunkrats und Verwaltungsrats, birgt die Gefahr einer Verengung der gesellschaftlichen Repräsentation. Die Reduzierung der Mitgliederzahl einzelner Interessengruppen könnte dazu führen, dass wichtige gesellschaftliche Stimmen im SWR weniger Gehör finden.
Flexibilität und Unabhängigkeit:
Die größere Flexibilität in der Programmgestaltung und Organisationsstruktur könnte zwar zu mehr Innovation und Effizienz führen, birgt aber auch die Gefahr einer Abweichung vom öffentlich-rechtlichen Auftrag. Die reduzierte staatliche Kontrolle könnte zu einer Verwässerung der Programmgrundsätze und einer stärkeren Einflussnahme durch private Interessen führen.
Beschränkung der Programmvielfalt:
Die Möglichkeit, Hörfunkprogramme ganz oder teilweise einzustellen oder deren Inhalte in Online-Angebote zu überführen, könnte die Programmvielfalt im Hörfunkbereich einschränken. Zwar sollen die Inhalte online weiterhin verfügbar sein, jedoch könnte die Attraktivität und Reichweite der Angebote insbesondere bei weniger digital affinen Zielgruppen sinken. Dies würde einen negativen Trend verstärken und vor allem ältere und wenig unterdurchschnittlich gebildete Gruppen der Bevölkerung benachteiligen.
Komplexität des Verfahrens zur Programmumstellung:
Die Verfahren zur Einstellung, Überführung und zum Austausch von Programmen sind komplex und erscheinen wenig transparent. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nur in Form einer Stellungnahme zu den Angebotskonzepten vorgesehen, die jedoch nicht bindend ist. Dies eröffnet Möglichkeiten zur Hinterzimmerpolitik und schränkt die demokratische Kontrolle des SWR ein.
Zukunft der Landessender:
Die Beendigung der Gliederung des SWR in Landessender nach 18 Monaten wirft Fragen nach der Zukunft der regionalen Berichterstattung und der Förderung der Landesidentität auf. Es ist unklar, wie die Aufgaben der Landessender nach der Umstrukturierung erfüllt werden sollen und ob die regionale Verankerung des SWR dadurch geschwächt wird.
Unzureichende Berücksichtigung von Diversität:
Obwohl die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Gremien durch verbindliche Vorgaben angestrebt wird, fehlen konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Diversität im Hinblick auf andere gesellschaftliche Gruppen, wie z.B. Menschen mit Migrationshintergrund oder Angehörige von Minderheiten. Die Repräsentativität des Rundfunkrats könnte dadurch eingeschränkt sein.
Anregungen mit echtem Innovationspotential:
Setzen auf offene Standards bei der Verbreitung von Content, statt kommerzielle Plattformen wie YouTube, Facebook, TikTok kostenlos mit Content anzureichern.
Der ÖRR muss hier explizit eigene Wege gehen, statt im Fahrwasser des Hypes mitzuschwimmen. Beispielsweise sollte das Angebot des ÖRR vollständig als Audio-/Videopodcast abrufbar sein. Hierbei sollten stets Sprungmarken zu den Unterthemen der Sendungen angeboten werden, um dem Hörer die Möglichkeit zu bieten beispielsweise Nachrichtenformate seinen konkreten Interessengebieten anzupassen. (Nicht jeder benötigt beispielsweise Sportberichterstattung oder den täglichen Wetterbericht in einer Nachrichtensendung)
Auch Artikel sollten grundsätzlich in offenen Atom-Feed-Format angeboten werden.
Gleichberechtigung bei der Berichterstattung im Sport sollte konsequent umgesetzt werden. Es ist nicht zu rechtfertigen, warum Frauensport Berichterstattung weniger Sendeminuten gewidmet wird als dem Männersport.
Es darf nicht länger überproportional Sendezeit einzelnen Sportarten gewidmet werden. Die Dominanz der Fußballberichterstattung ist beispielsweise erdrückend und ungerecht allen Sportlern anderer Sportarten gegenüber. Auch verzerrt dieser Umgang den Blick der Bevölkerung auf die Breite des Sportangebots. Insbesondere müssen die Gelder für die Senderechte gerecht auf die Sportarten verteilt werden.
Der Bildungs- und Kulturauftrag sollte im Fokus stehen. Einsparungsvorhaben dürfen keinesfalls Bildungs- und Kulturprogramme betreffen.
Einsparpotential sehe ich an anderer Stelle.
Lotterien und Gewinnspiele verdienen keine Sendezeit im ÖRR. Auch Krimiformate und reine Unterhaltungssendungen bergen Einsparpotentiale.
Mehr Kooperation im Südwesten
Ich möchte explizit keine Fusion von Landesrundfunkanstalten, aber fände eine engere Kooperation mit dem HR und dem SR sinnvoll. Beide Anstalten haben häufiger finanzielle Probleme und gleichzeitig könnte der SWR gestärkt werden, der als zweitgrößte Anstalt der ARD meines Erachtens weniger wahrgenommen als andere ARD-Anstalten wie WDR, NDR, BR oder
Ich möchte explizit keine Fusion von Landesrundfunkanstalten, aber fände eine engere Kooperation mit dem HR und dem SR sinnvoll. Beide Anstalten haben häufiger finanzielle Probleme und gleichzeitig könnte der SWR gestärkt werden, der als zweitgrößte Anstalt der ARD meines Erachtens weniger wahrgenommen als andere ARD-Anstalten wie WDR, NDR, BR oder MDR.
Die Kooperation kann dabei zur Stärkung von Radiowellen eingesetzt werden. "SWR 1 BW", "SWR 1 RP" und "SWR 3" können dabei wegen ihrer Bedeutung und ihres Erfolgs im SWR-Gebiet unangetastet bleiben, aber in Bereichen Kultur, Information und Jugend halte ich eine Zusammenarbeit für sehr sinnvoll. Für regionalen Bezug sollen der SWR, HR und SR bestehen bleiben (auch als Zeichen an die Sendegebiete bzw. die Rundfunkverträge, die die Anstalten festlegen), aber z. B. in der Kultur kann es bereichernd sein, wenn Inhalte in den vier Bundesländern gleichermaßen verfügbar sind.
Gleiches gilt auch für den Fernsehbereich, in dem das SWR Fernsehen bezogen auf Quoten häufig hinter anderen "Dritten Programmen" liegt, aber durch Kooperation mit dem (noch weniger erfolgreichen) HR Fernsehen neue Potentiale entstehen. Dieses wäre es positiv für die Stellung von SWR/HR/SR im ARD-Verbund.
Werbung im SWR
Als Führungskraft im Marketing würde ich mir wünschen, dass zukünftig Werbung je nach Bundesland unterschiedlich gestaltet werden kann. Als Beispiel möchte ich SWR3 benennen. Hier ist es aktuell nicht möglich, Werbung analog SWR1 regional zu buchen. Herzlichen Dank
Entwurf zur Novellierung des SWR-Staatsvertrags soll
Wenn das Vertrauen in den SWR gestärkt werden soll, müssen mindestens - aus meiner Sicht - zwei Konsequenzen gezogen werden: 1. Nach meiner Auffassung ist es eine maßlose Geldverschwendung, dass in allen 5 Rundfunkprogrammen zu jeder vollen Stunde Nachrichten gesendet werden, die je von einem anderen Sprecher verlesen werden und wahrscheinlich
Wenn das Vertrauen in den SWR gestärkt werden soll, müssen mindestens - aus meiner Sicht - zwei Konsequenzen gezogen werden:
1. Nach meiner Auffassung ist es eine maßlose Geldverschwendung, dass in allen 5 Rundfunkprogrammen zu jeder vollen Stunde Nachrichten gesendet werden, die je von einem anderen Sprecher verlesen werden und wahrscheinlich noch von mehreren Redaktionen aufbereitet werden.
2. Das Niveau von TV SWR 3 ist unverantwortlich niedrig und bedarf somit einer grundlegenden Änderung.
Fusion von ARD-Rundfunkanstalten
In der heutigen Medienlandschaft sind 9 ARD-Landesrundfunkanstalten absolut nicht mehr zeitgemäß. Ein Intendant erhält im Durschnitt 321.000 EURO Jahresbezüge für die absolut mangelhafte Leistung. 4 Landesrundfunkanstalten, 1 ZDF und der Deutschlandfunk sind absolut ausreichend für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Medienstaatsvertrag. Eine
In der heutigen Medienlandschaft sind 9 ARD-Landesrundfunkanstalten absolut nicht mehr zeitgemäß. Ein Intendant erhält im Durschnitt 321.000 EURO Jahresbezüge für die absolut mangelhafte Leistung.
4 Landesrundfunkanstalten, 1 ZDF und der Deutschlandfunk sind absolut ausreichend für die Erfüllung der Aufgaben aus dem Medienstaatsvertrag.
Eine weitere Erhöhung der Beiträge ist weder notwendig noch zweckmäßig.
Die Vertreter der Bundesländer haben die KEF darüber zu informieren und die Fusion der Landesrundfunkanstalten zu veranlassen.
Regionales Profil
Wie kann ein regionaler Sender im Bereich Hörfunk funktionieren, wenn alle Menschen zwischen Koblenz und der Reichenau das gleiche Programm hören??? Stündliche Regionalnachrichten zur halben Stunde sind doch ein Feigenblatt. Wer fühlt sich da denn noch daheim? Da kann man gleich aufschalten auf den Deutschlandfunk. Die Landessender brauchen vor
Wie kann ein regionaler Sender im Bereich Hörfunk funktionieren, wenn alle Menschen zwischen Koblenz und der Reichenau das gleiche Programm hören??? Stündliche Regionalnachrichten zur halben Stunde sind doch ein Feigenblatt. Wer fühlt sich da denn noch daheim? Da kann man gleich aufschalten auf den Deutschlandfunk. Die Landessender brauchen vor allem eines: ein regionales Profil. Davon wird zwar viel geredet, aber gerade das wird abgeschafft. Wir brauchen weniger Gutgläubigkeit und Affirmation, dafür einen wirklich kritischen Blick seitens der Kontrollorgane!