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Das Gesetz soll das Ergebnis für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit diesem Gesetz soll eine Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026, 2027 und 2028 erfolgen.
Mit diesem Gesetz soll das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 14. Februar 2026 zeitgleich und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden. Hierbei kommt im Versorgungsbereich der individuelle Ruhegehalts- und Hinterbliebenensatz zur Anwendung.
Die lineare Anpassung soll zum 1. April 2026 2,82 Prozent, zum 1. März 2027 weitere 2,0 Prozent sowie zum 1. Januar 2028 weitere 1,0 Prozent betragen.
Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. April 2026 um 60 Euro, zum 1. März 2027 um weitere 60 Euro sowie zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro erhöht werden.
Sachgerechte Alternativen werden nicht gesehen.
Die Mehrausgaben gegenüber dem Jahr 2025 betragen beim Land im Jahr 2026 rund 396,8 Millionen Euro, im Jahr 2027 rund 854,2 Millionen Euro und ab dem Jahr 2028 rund 1 115,8 Millionen Euro. Im kommunalen Bereich sind es rund 59,5 Millionen Euro im Jahr 2026, rund 128,1 Millionen Euro im Jahr 2027 und rund 167,4 Millionen Euro ab dem Jahr 2028.
Die wesentlichen Regelungsänderungen in diesem Gesetzentwurf werden durch verwaltungsinterne Verfahren umgesetzt, die etabliert und automatisiert sind. Mithin ergeben sich durch die Änderungen keine erheblichen Auswirkungen für die Verwaltung sowie die Bürgerinnen und Bürger. Zudem entstehen durch die neuen Regelungen keine aufwändigen Verwaltungsverfahren. Vielmehr bedarf es einer im Wesentlichen einmaligen Modifizierung bestehender Verfahren. Hierzu ist ein Austausch mit Normanwendern in Bezug auf spezifische Rechts- sowie Verfahrensfragen erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen konnte von einer Bürokratielastenschätzung abgesehen werden. Der Normenkontrollrat wurde im Rahmen der Anhörung beteiligt.
Durch das Gesetz entstehen keine negativen Auswirkungen auf die ökonomischen, ökologischen und sozialen Dimensionen der Leitfragen des Nachhaltigkeits-Checks gemäß Nummer 4.4 der VwV Regelungen. Der Gesetzentwurf betrifft dienstrechtliche Belange eines durch das Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg und das Landesbeamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg vorgegebenen Personenkreises. Für die Auswirkungen des Tarifabschlusses und seiner Folgewirkungen wurde im aktuellen Haushaltsjahr 2026 entsprechende Vorsorge getroffen. Ab dem Haushaltsjahr 2027 sind die Mehrbedarfe im Rahmen der Haushaltsaufstellung abzubilden. Aufgrund dieses Gesetzes ist weder eine Neuverschuldung noch eine übermäßige Einschränkung der Gestaltungs- und Handlungsspielräume künftiger Generationen zu erwarten.
Die Regelungen im vorliegenden Gesetzentwurf betreffen etablierte Verfahren, die in elektronischer oder digitaler Form unter anderem den fachrechtlichen Vorgaben entsprechen und demgemäß durch die Normanwender punktuell zu modifizieren sind, unter anderem durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg. Für die Vorprüfung und das Ergebnis des Digitaltauglichkeits-Checks wurden die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg sowie die Prüfstelle Digitaltauglichkeits-Check im Innenministerium eingebunden.
Keine.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 29. Juli 2026 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Verfassungsfeindlicher Entwurf
Sehr geehrte Damen und Herren,
so langsam stellt sich einem die Frage wie weit die Ignoranz geltender Verfassungsrechtsprechung gehen kann. Der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgericht aus September letzten Jahres erfordert klipp und klar die Einhaltung der Mindestbesoldung, die sich ausschließlich auf die Besoldung des Beamten beziehen kann. Hierbei dürfen schlicht keine fiktiven Annahmen weiterer Einkünfte getroffen werden. Der Beamte soll kein Diener zweier Herren werden. Ihm/Ihr und seiner/Ihrer Familie ist eine dem Amt entsprechende Besoldung zu gewähren. Die Anrechnung eines fiktiven Partnereinkommens ist eine bewusste Missachtung verfassungsrechtlicher Vorgaben und eine Schande, dass hier auf Kosten seiner eigenen Leute das Grundgesetz für das hier jeder einstehen muss und sollte mit Füßen getreten wird. Schafft das fiktive Partnereinkommen wieder ab und kommt auf den Boden unserer Verfassung zurück!
Bitte um dringende Überarbeitung des DuZ
Als Feuerwehrbeamter im 24h Schichtdienst bekomme ich für eine Nacht, die ich nicht zuhause bei meiner Familie verbringe ganze 12€ mehr.
Ein verpasstes Weihnachtsfest bringt mir ca. 40€ zusätzlich.
Wertschätzung und Nachwuchsgewinnung sieht meiner Meinung nach anders aus und ich frage mich, wer in Zukunft noch solche Jobs machen wird.
Gerade im Bereich Sonn-/ Feiertagszuschüsse ist BW ziemlich weit hinter einigen anderen Bundesländern angesiedelt und es bedarf dringender Verbesserung.
Schichtdienst finanziell immer unattraktiver
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem ich mir den Entwurf angeschaut habe, musste ich mit Bedauern feststellen, dass die Schichtzulagen - auf lange Sicht betrachtet - weiterhin nicht im gleichen Maße angehoben werden wie die sonstigen Besoldungsbestandteile. Im Vergleich mit den Zulagen aus 2013 handelt es sich bei den geplanten Anhebungen in Artikel 6 teilweise um Centbeträge pro Stunde. Hier haben Sie, betrachtet man den Zeitraum von 2013 bis 2028, nicht einmal einen Inflationsausgleich geplant.
Auch wenn der Schichtdienst in einigen Bereichen unvermeidbar ist, so stellt er doch eine nicht unerhebliche Belastung für die Gesundheit und das Sozialleben dar.
Vor dem Hintergrund, dass die Schichtzulagen anteilig am Gesamtverdienst einen immer geringeren Teil ausmachen, büßt der Schichtdienst aus meiner Sicht weiterhin und zunehmend an finanzieller Attraktivität ein und ich bin mir unsicher, ob die absehbaren Konsequenzen dieser "Lenkungsmaßnahme" gewünscht sind.
Ich würde mir einen Inflationsausgleich, bemessen an dem Zeitraum und ausgehend der Zulagen von 2013 bis 2028 sowie die Streichung von § 17 (4) EZulVO wünschen, um den Schichtdienst nicht zu benachteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Dienst- und Versorgungsbezüge
Da Steinheim außerordentliche Schulden machen muss, sollte man einmalig auf die Anhebung der Bezüge verzichten. Das wäre ein mutiges Zeichen, dass wir alle zur Verringerung der Schulden beitragen wollen.
WERTschätzung
Für 41 Stunden ist das echt nicht viel was wir bekommen. Bleiben schon lange hinter der Industrie zurück. Und selbst der TVÖD entwickelt sich besser als der TV-L an dem wir uns orientieren. Runter auf maximal 40 Stunden bei gleichzeitiger Erhöhung in der Größenordnung (mehr wäre besser) wäre ein Schritt in die richtige Richtung
Uiuiuiui...
Ich sehe teure Zeiten auf Baden Württemberg zusteuern. Das fiktive Partnereinkommen hat keine Bestandskraft. Bundesverfassungsgericht konkretisiert dies: Der Staat muss Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt gewähren, der sich an der vierköpfigen Familie als Regelfamilie orientiert. Das wird künftig für ordentliche Nachzahlungen sorgen. Wenn alle Probleme ausgesessen werden, verlagert man diese nur nach hinten. Dann folgt der riesen Knall. Und werden unsere 41 Stunden Wochen überhaupt gewertet? Beachtet man die erhöhte Arbeitszeit, fallen wir bei dem erhöhten Arbeitsaufwand auf einen sehr niedrigen Stundensatz. Dobrindt möchte nun die Bundesalimentation nochmal überarbeiten. Da bin ich wirklich sehr gespannt, ob eine mögliche Überarbeitung auch für Baden Württemberg in Frage kommt...
Angemessene Alimentation
Ich bin zum 1.11.2021 als Landesbeamter mit A 9 + Z nach über 48 Dienstjahren in Pension gegangen. Die pensionsberechtigte Zulage hatte ich über 19 Jahre lang. Mit der Einführung des Vier-Säulen-Modells zum 1.12.2022 wurde die Bewertung vergleichbarer Ämter im aktiven Dienst angehoben. Dadurch wurde eine höhere Besoldungs- und spätere Versorgungsgrundlage geschaffen. Versorgungsempfänger, die nur kurze Zeit vor Inkrafttreten dieser strukturellen Neubewertung in den Ruhestand getreten sind, nehmen an dieser Verbesserung jedoch nicht teil.
Aus Gründen der Gleichbehandlung und der Wahrung des Vertrauensschutzes muss meiner Ansicht nach eine Übergangsregelung geschaffen werden mit einer ruhegehaltsfähigen Ausgleichszulage.
Es kann vom gesunden Menschenverstand her nicht sein, dass ein Neupensionär als Amtsinspektor ohne Zulage, der im Berufsleben weniger Verantwortung hatte, eine höhere Pension erhält, als ein Bestandspensionär der sich die Zulage durch eine höherwertige Stelle über 19 Jahre verdienen mußte.
Dann verzichtet bitte auf eine Diätenerhöhung
Wenn wir schon sparen müssen, dann fangt bitte bei euch selber an. Verzichtet ihr auf eure Diäten, verkleinert den Landtag, weil Bürokratieabbau könnt ihr sowieso nicht.
Was ist nur aus diesem Land geworden, dass es versucht, seine Beamten so niederzudrücken? Die die den Karren am Laufen halten.
Zulage § 52 Landesbsoldungsgesetz
Im Koalitionsvertrag wurd auf Seite 149 wurde festgelegt die Zulage für die Prüfungsdienste anzuheben - schon vergessen.
Ganz schwach