ESF-Förderperiode 2028-2034 in Baden-Württemberg
Der Europäische Sozialfonds ist das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Bringen Sie Ihre Vorschläge, Anregungen und Ideen zur Planung der ESF-Förderung 2028 bis 2034 ein.
Im Juli 2025 hat die EU-Kommission die Vorschläge für den Mehrjährigen Finanzrahmen und für die EU-Verordnungen für den Zeitraum 2028-2034 vorgelegt. Gegenwärtig laufen die europäischen Gesetzgebungsverfahren. Konkrete Aussagen über die finanzielle Ausstattung der ab 2028 geltenden Pläne für national-regionale Partnerschaften lassen sich derzeit noch nicht treffen. Auch ist nicht auszuschließen, dass die EU noch Änderungen an den inhaltlichen Vorgaben für Förderprogramme vornimmt.
Die Verordnungsvorschläge der Europäischen Kommission sehen für den ESF in der Förderperiode 2028-2034 sechs so genannte Spezifische Ziele vor. Sie decken sich weitgehend mit den bisherigen Schwerpunktsetzungen.
- Unterstützung von Beschäftigung, gleichberechtigtem Zugang zum Arbeitsmarkt, fairen und qualitativ hochwertigen Arbeitsbedingungen und Arbeitskräftemobilität;
- Erhöhung des Arbeitskräfteangebots und Verbesserung der Bildung und des lebenslangen Erwerbs von Kompetenzen, insbesondere durch Förderung von Weiterbildung und Umschulung;
- Förderung der Chancengleichheit für alle, Unterstützung starker sozialer Sicherheitsnetze sowie sozialer Inklusion und Bekämpfung von Armut und Obdachlosigkeit sowie Unterstützung von Investitionen in die soziale Infrastruktur;
- Erleichterung des Zugangs zu Dienstleistungen und der zugehörigen Infrastruktur, darunter Modernisierung, Digitalisierung und Steigerung der Qualität und der Widerstandsfähigkeit von Gesundheitssystemen, Kinderbetreuungs- und Langzeitpflegedienstleistungen;
- Thematisierung der Herausforderungen des demografischen Wandels in der gesamten EU, u. a. Arbeitskräftemangel und Gefälle zwischen Generationen und Regionen;
- Beibehaltung und Weiterentwicklung von offenen, auf Rechten beruhenden, demokratischen, gleichberechtigten und inklusiven Gesellschaften, auch durch Aufbau der Kapazitäten der Zivilgesellschaft und der Sozialpartner, die Werte der Union, die politische Bildung und die Teilhabe der Jugend aufrecht zu erhalten;

