Frauen und Kinder

Online-Kommentierung

Das Gewalthilfegesetz schafft einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Schutz und die Unterstützung von Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Mit dem Gewalthilfegesetz schafft der Bund einen verbindlichen Rechtsrahmen für den Schutz und die Unterstützung von Frauen und ihren mitbetroffenen Kindern, die von geschlechtsspezifischer oder häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind. Ab dem 1. Januar 2027 sind die Länder verpflichtet, ein bedarfsgerechtes und verlässlich ausgestaltetes Hilfesystem sicherzustellen; der kostenfreie Rechtsanspruch auf Schutz- und Beratungsleistungen gilt ab dem 1. Januar 2032.

Das Landesausführungsgesetz (Gewalthilfeausführungsgesetz – GewHAG) konkretisiert die hierfür erforderlichen landesrechtlichen Regelungen, insbesondere zu Finanzierung, Zuständigkeiten, Planung, Steuerung und Zusammenarbeit der beteiligten Akteure. Ziel ist eine dauerhaft tragfähige, flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgungsstruktur.

Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 8. September 2026 kommentieren.

Schreiben Sie den ersten Kommentar.