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Die Gesetzesänderung sieht unter anderem Anpassungen der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater vor.

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Das Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes sieht unter anderem Anpassungen der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg vor.

Zum Zwecke der Digitalisierung und Modernisierung von Verfahrensabläufen und der inneren Organisation des Versorgungswerks sollen Sitzungen der Vertreterversammlung künftig virtuell abgehalten werden können. Die Schriftform wird durch die Möglichkeit zur elektronischen Form der Kommunikation ergänzt. Zudem sollen die Modalitäten für die Wahl der Vertreterversammlung künftig im Rahmen einer Wahlordnung geregelt werden, die die Vertreterversammlung beschließt und die von der Rechtsaufsicht zu genehmigen ist. Außerdem wird die Wahl des Vorstands von der Wahl der Vertreterversammlung zeitlich voneinander getrennt.

Weiterhin enthält der Entwurf verschiedene Bereinigungen, Klarstellungen und Folgeänderungen.

Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs

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