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Die Gesetzesänderung sieht unter anderem Anpassungen der Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater vor.
Weitere Informationen aus dem Vorblatt des Gesetzentwurfs
Mit dem Gesetz zur Änderung des Steuerberaterversorgungsgesetzes sollen Verfahrensabläufe sowie die innere Organisation im Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg zugunsten einer erhöhten Flexibilität und zum Abbau bürokratischer Hürden modernisiert und digitalisiert werden. Der Abbau verzichtbarer Formerfordernisse soll zudem eine medienbruchfreie elektronische Kommunikation ermöglichen. Des Weiteren sieht das Gesetz Anpassungen bei den Voraussetzungen für die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg vor.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Modalitäten des Wahlverfahrens zur Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater zukünftig im Rahmen einer Wahlordnung geregelt, die von der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg zu beschließen und von der Rechtsaufsicht zu genehmigen ist. Die bislang gesetzlich angeordnete Briefwahl entfällt. Dadurch kann auf veränderte praktische und technische Gegebenheiten kurzfristig reagiert werden, ohne ein förmliches Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu müssen. Zudem werden die Wahlen der Mitglieder der Vertreterversammlung und die Wahl zum Vorstand des Versorgungswerks zeitlich voneinander getrennt.
Die Sitzungen der Vertreterversammlung können künftig auch virtuell durchgeführt werden. Damit wird ein alternatives und dem aktuellen Stand der Technik entsprechend zeitgemäßes Sitzungsformat eingeführt.
Der Verzicht auf die nicht erforderlichen Schriftformerfordernisse erfolgt durch Zulassung einer einfachen elektronischen Erklärung neben dem jeweiligen Schriftformerfordernis. Damit wird künftig eine einfache elektronische Kommunikation ermöglicht, beispielsweise in Form einer einfachen E-Mail.
Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung der Voraussetzungen der Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Steuerberater.
Weiterhin enthält der Entwurf verschiedene Bereinigungen, Klarstellungen und Folgeänderungen.
Keine.
Keine.
Das Gesetz verbessert die Vollzugstauglichkeit des Steuerberaterversorgungsgesetzes, indem es die Grundlage für eine moderne und praxisgerechte Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen des Versorgungswerks der Steuerberater in Baden-Württemberg schafft. Dies führt zu einer spürbaren Bürokratievermeidung, da Verwaltungsprozesse vereinfacht und die Abläufe effizienter gestaltet werden können. Ein Praxis-Check sowie eine Abschätzung der Bürokratielasten durch die Stabsstelle für Bürokratieentlastung beim Statistischen Landesamt wurden mangels erheblicher Auswirkungen für Unternehmen, Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger sowie mangels aufwändiger Verwaltungsverfahren nicht durchgeführt.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine moderne und zeitgemäße Gestaltung der Arbeitsprozesse im Versorgungswerk der Steuerberater in Baden-Württemberg geschaffen.
Die Einführung eines virtuellen Sitzungsformats erleichtert die Abläufe und trägt durch die Reduzierung von Reise- und Organisationsaufwand zu einer nachhaltigeren Nutzung von Ressourcen bei. Durch den Abbau von Schriftformerfordernissen kann auf elektronische Übermittlungswege zurückgegriffen werden. Das senkt Wege- oder Versandkosten und spart Ressourcen wie Papier und Treibstoff. Ein eventuell erhöhter Stromverbrauch durch die stärkere Nutzung elektronischer Speicherung und Kommunikation ist durch den erwartbaren weiteren Fortschritt bei technologischen Innovationen im Bereich der Energieeffizienz sowie die Umsetzung von bestehenden Einsparpotenzialen kompensierbar.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Klarstellungen und Folgeänderungen tragen zur Rechtssicherheit und zur besseren Anwendbarkeit des Steuerberaterversorgungsgesetzes bei.
Ein Digitaltauglichkeits-Check wurde durchgeführt. Die digitalrelevanten Regelungen fördern eine zügige, digitale und medienbruchfreie Abwicklung von Verwaltungsverfahren. Zudem entlasten sie die Mitglieder der Vertreterversammlung durch die Möglichkeit virtueller Sitzungen.
Keine.


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