Tourismus

Online-Kommentierung

Mit dem Gesetz werden Vorgaben für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften über Online-Plattformen angepasst. Gastgeber müssen künftig die Unterkunft in Gebieten mit Zweckentfremdungsverbot registrieren, bevor sie diese online anbieten.

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Der Ministerrat hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes in seiner Sitzung am 29. September 2026 zur Anhörung freigegeben und das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen beauftragt, das Anhörungsverfahren durchzuführen.

Die EU-Kurzzeitvermietungsverordnung (Verordnung (EU) 2024/1028) sieht ein digitales Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietungen vor, das Städte und Gemeinden im Rahmen ihrer Zweckentfremdungsverbotssatzungen einführen können (Opt-In-Verfahren). Aus diesem Grund muss das Zweckentfremdungsverbotsgesetz Baden-Württemberg geändert und um diese Möglichkeit ergänzt werden

Vorblatt des Gesetzentwurfs

Kommentare

Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.

Sie können den Gesetzentwurf bis zum 10. November 2026 kommentieren.

Schreiben Sie den ersten Kommentar.