Landwirtschaft

Gemeinsamen Antrag 2026 bis 30. September korrigieren

Das Land informiert über die Ergebnisse der Verwaltungskontrollen zum Gemeinsamen Antrag 2026 und den bis 30. September möglichen oder erforderlichen Antragsänderungen.

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Blick über Baden-Württemberg
Symbolbild

Das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat (MLR) empfiehlt allen Antragstellern und Antragstellerinnen die im Flächeninformations- und Online-Antrags-System (FIONA) abrufbaren aktuellen Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag regelmäßig zu sichten und gegebenenfalls notwendige Korrekturen am Antrag vorzunehmen. Die Prüfergebnisse sind im Navigationsbaum unter „Prüfen & Fehlerprotokoll“ einsehbar und werden dort als Fehler- oder Hinweismeldungen ausgegeben.

Auch in diesem Jahr stellt das Ministerium ein Informationsblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September 2026“ (PDF) bereit, welches beim Infodienst Landwirtschaft abrufbar ist. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen können bis spätestens 30. September 2026 vorgenommen werden. Diese Korrekturen bleiben sanktionsfrei und führen nicht zu Abzügen durch Verfristung.

Es besteht auch die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2026 zurückzunehmen.

Änderungen oder Rücknahmen korrekt durchführen

Damit vorgenommene Änderungen oder Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, ist es zwingend erforderlich, dass der Gemeinsame Antrag nach jeder Änderung erneut in FIONA eingereicht wird. Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, so dass die Angaben im Antrag nicht mehr mit den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse übereinstimmen, sind die Angaben im Antrag immer unverzüglich entsprechend in FIONA zu ändern und der Antrag ist erneut einzureichen.. Sollten diese Änderungen nach dem 30. September eintreten, müssen die Änderungen der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde über das Antragstellerpostfach oder alternativ per E-Mail mit eingescannten Originalschreiben mit Unterschrift gemeldet werden.

Es ist zudem zu beachten, dass Änderungen oder Rücknahmen von Tieren, Antragsteilen oder Flächen im Gemeinsamen Antrag nicht mehr möglich sind, sobald die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt beziehungsweise auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Außerdem besteht die Möglichkeit den Gemeinsamen Antrag ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2026 zurückzunehmen.

Weitere Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags sind in Kapitel 17 der Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2026 beschrieben.

Weitere wichtige Informationen

Fachliche und technische Unterstützung

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des LGL gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter per Telefon und E-Mail.