Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselfaktor für den Klimaschutz und eine gelungene Energiewende. Das Umweltministerium fördert die Erstellung von regionalen Wasserstoffkonzepten mit 1,5 Millionen Euro. Anträge können bis zum 7. April 2024 eingereicht werden.
Grüner Wasserstoff ist ein Schlüsselfaktor für den Klimaschutz und eine gelungene Energiewende. Zentrale Voraussetzung für eine Wasserstoffwirtschaft in Baden-Württemberg ist es, die entsprechende Infrastruktur für die Erzeugung, die Speicherung und den Transport (einschließlich Import) von Wasserstoff und Wasserstoffderivaten aufzubauen.
Ab 2032 wird eine Versorgung mit grünem Wasserstoff über Fernleitungen beginnen, eine flächendeckende Versorgung wird es voraussichtlich aber erst ab 2040 geben. „Zusätzlich zu den notwendigen Pipelineanbindungen müssen wir Erzeugungskapazitäten im Land schaffen. Diese sind vor allem notwendig, um kurz- und mittelfristig den wachsenden Bedarf an grünem Wasserstoff in der Fläche zu decken“, erklärt Energieministerin Thekla Walker. „Dezentrale regionale Wasserstoffkonzepte sind damit ein wichtiger Baustein für Klimaneutralität und Versorgungssicherheit. Daher freue ich mich, dass das Umweltministerium nun mit 1,5 Millionen Euro regionale Wasserstoffkonzepte fördern wird.“
Inhalte und Ziel des Förderprogramms
Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft unterstützt mit dem neuen Förderprogramm regionale Akteure bei der Planung, der Zusammenarbeit und der Vernetzung zur Vorbereitung einer Wasserstoffwirtschaft beziehungsweise von Wasserstoffprojekten (Insel- beziehungsweise Clusterlösungen/regionale Hubs).
Dezentrale Wasserstoffkonzepte zeichnen sich dadurch aus, dass grüner Wasserstoff im regionalen Umkreis erzeugt und/oder verbraucht wird. Um die Erzeugung, den Transport und die Verwendung von grünem Wasserstoff verbunden mit dem entsprechenden Aufbau von Wertschöpfungsketten vor Ort zu ermöglichen, ist es ein wichtiger Ansatz, dass sich regionale Akteure zusammenschließen und entsprechende Konzepte gemeinsam erarbeiten.
Die maximale Fördersumme pro Einzelprojekt beträgt 100.000 Euro. Die Projekte sollen zum 1. Mai 2024 starten und nach einer maximalen Laufzeit von sechs Monaten enden. Die Frist für die Anträge endet am 7. April 2024.