Ziel des Gesetzentwurfs ist die Absenkung des Mindestalters für das aktive Wahlrecht bei der Landtagswahl von 18 auf 16 Jahre und die Einführung eines Zwei-Stimmen-Wahlrechts für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg.
Das Mindestalter für das aktive Wahlrecht für die Landtagswahl und die Teilnahme an Volksabstimmungen sowie die Unterstützung von Volksanträgen und Volksbegehren soll vom vollendeten 18. Lebensjahr auf das vollendete 16. Lebensjahr gesenkt werden.
Das bisherige Ein-Stimmen-Wahlrecht bei der Landtagswahl soll durch ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht in Anlehnung an das Bundestagswahlrecht abgelöst werden. Mit der Erststimme wird ein Abgeordneter direkt gewählt, mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei. Die Sitzverteilung im Landtag soll sich nach der Zweitstimme bestimmen.
Landtag Baden-Württemberg: Gesetzentwurf der Fraktionen GRÜNE, CDU und SPD zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg und des Gesetzes über die Landtagswahlen (PDF)
Kommentare
Zum Kommentieren müssen Sie sich anmelden beziehungsweise zunächst registrieren.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.