Abschnitt 1

Allgemeine Bestimmungen

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Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 1 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der erste Abschnitt bestimmt den Anwendungsbereich des Gesetzes in Abstimmung mit dem Bundesrecht sowie die Ziele des Gesetzes. Sodann werden die Grundlagen zum Inhalt des Jagdrechts und damit einhergehende Verpflichtungen geregelt. Der erste Abschnitt führt den Begriff des Wildtiermanagements, dessen Instrumente und ein Managementsystem für die dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten ein. Hierzu enthält er die notwendigen Definitionen und Ermächtigungen. Der erste Abschnitt enthält darüber hinaus Bestimmungen zur Gewährleistung des europäischen Rechts und zur Abstimmung mit dem Naturschutzrecht.

Kommentare : Allgemeine Bestimmungen

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

38. Kommentar von :Ohne Name

Beispiel Fuchs als nicht geschützt

Füchse vermehren sich nicht wahllos, sondern haben ein großes Revier. Sie vermehren sich nur wenn diese ständig bejagt werden, um so ihrer Bedrohung entgegen zu wirken. Wie eigentlich alle Wildtiere. Ich konnte oft beobachten wie der Fuchs, wenn er in Ruhe gelassen wird, nach der Mahd über Nacht die toten Kleintiere ( Mäuse etc.) aus dem Futter

Füchse vermehren sich nicht wahllos, sondern haben ein großes Revier. Sie vermehren sich nur wenn diese ständig bejagt werden, um so ihrer Bedrohung entgegen zu wirken. Wie eigentlich alle Wildtiere. Ich konnte oft beobachten wie der Fuchs, wenn er in Ruhe gelassen wird, nach der Mahd über Nacht die toten Kleintiere ( Mäuse etc.) aus dem Futter holte. Dies ist die beste Vorsorge für den Botulismus. Wollen Sie diese natürliche Funktion für das Jagdhobby opfern? Meine Flächen sind seit fast 2 Jahren vorläufig befriedet. Seit dieser Jagdruhe ist die Mauspopulation drastisch auf ein Normalmaß gesunken. Der Fuchs jagd in der der weidenden Kuhherde in aller Ruhe seine Mäuse. Welch ein Bild.

37. Kommentar von :Ohne Name

Wählerstimmen statt Fachkompetenz

Bei diesem Gesetzesentwurf wird wieder einmal eines klar bewiesen. Zum Teil selbsternannte Natur.- und Tierschutzverbände mit ca.200000 Mitgliedern haben deutlich mehr Gewicht als 30000 Staatlich geprüfte Jäger in den Jagdverbänden. Hier gehen wohl offensichtlich Wählerstimmen vor Fachkompetenz. Der Tierschutz wird in diesem Gesetzesentwurf mit

Bei diesem Gesetzesentwurf wird wieder einmal eines klar bewiesen. Zum Teil selbsternannte Natur.- und Tierschutzverbände mit ca.200000 Mitgliedern haben deutlich mehr Gewicht als 30000 Staatlich geprüfte Jäger in den Jagdverbänden. Hier gehen wohl offensichtlich Wählerstimmen vor Fachkompetenz. Der Tierschutz wird in diesem Gesetzesentwurf mit Füssen getreten "z.B. -Fütterungsverbot bei Wildarten (z.B.Schalenwild) aber nicht bei wildelebenden Tieren (z.B.Vögel) ??!!
-Verbot bleihaltiger Munition obwohl bleifrei im Moment noch keine ausreichende Tötungswirkung zeigt (siehe Gremse/Rieger Studie und Feldversuch BDB)
- Das streichen vom Jagdschutzrecht ( somit hat ein Naturschutzwart mehr rechte als ein
Jagdausübungsberechtigter Revierinhaber also geniest ein Seidelbast mehr Schutz als eine
trächtige Rehgeiss die von einem Hund gehetzt wird ) usw.
Tierschutz ist nicht teilbar das sollte sich die Rotgrüne Landesregierung einmal klar machen. Aber wie schon erwähnt gehen hier wohl Wählerstimmen vor Fachkompetenz!!!

36. Kommentar von :Ohne Name

§ 13 JWMG Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd

Mit Absatz 5 wollen Sie der unteren Jagdbehörde ein Instrument zum Umgang mit Wildtieren geben, die in den Siedlungsraum eindringen und dadurch Konflikte verursachen. Allerdings darf die untere Jagdbehörde nur dann Jagdhandlungen (was sind Jagdhandlungen und welche?) genehmigen, wenn Gefahren - für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder -

Mit Absatz 5 wollen Sie der unteren Jagdbehörde ein Instrument zum Umgang mit Wildtieren geben, die in den Siedlungsraum eindringen und dadurch Konflikte verursachen. Allerdings darf die untere Jagdbehörde nur dann Jagdhandlungen (was sind Jagdhandlungen und welche?) genehmigen, wenn Gefahren

- für die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder
- durch Tierseuchen

abzuwehren sind.

Mit Ihren Regelungen bleiben Sie auf halbem Wege stehen. Folgende Konstellation, unter der inzwischen sehr viele Menschen leiden, lässt sich damit nicht lösen:

In den letzten Jahren waren es vor allem Ringel- und Türkentauben, die in menschliche Siedlungsräume eingedrungen sind und sich Dank guten Futterangebots und fehlender natürlicher und menschlicher Feinde so stark vermehrt haben, dass sie in vielen Städten zu einer richtigen Plage geworden sind.

Ringel- und Türkentauben gurren schon ab Sonnenaufgang lautstark und fliegen mit klatschendem Flügelschlag ständig hin und her und reißen Menschen aus dem dringend benötigten Schlaf. Sie beschränken sich inzwischen nicht nur auf die Paarungszeit, sondern sind - wie Türkentauben - das ganze Jahr über sehr aktiv. Immer weniger Ringeltauben entschließen sich, wenigstens im Spätherbst Richtung Süden zu ziehen, und bleiben stattdessen das ganze Jahr hier.
In meiner Nachbarschaft stöhnen inzwischen die meisten Menschen über die Taubenplage und wünschen sich eine drastische Reduzierung des Bestandes. Doch dies ist nach Ihren Vorstellungen genauso wenig möglich wie es in der Vergangenheit war, denn weder gefährden diese Tiere die öffentliche Sicherheit und Ordnung wie es z.B. Wildscheine täten, noch verbreiten sie in Städten Tierseuchen.

Die Kommunen werden weiterhin die Schädlingsbekämpfung von Ringel- und Türkentauben ablehnen, weil es sich um Wildtiere handelt, für die sie keine Erlaubnis zum Töten haben, da Sie dem Jagdrecht unterliegen. Die untere Jagdbehörde wird keine Genehmigung zum Abschuss geben, weil weder die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet sind, noch Tierseuchen drohen. Und in der Falle dürfen Vögel nach dem deutschen Tierschutzgesetz auch nicht gefangen werden.

Die Folge dieser Gesetzeslage ist, dass sich die Menschen weiterhin von den tierischen Besatzern ihrer Siedlungen tyrannisieren lassen müssen, ohne dass sie legal etwas dagegen tun können.

Das soll Politik im Interesse der Menschen sein?

Ich empfehle Ihnen dringend, der unteren Jagdbehörde mehr Handlungsspielraum zu geben, um das oben geschilderte Problem lösen zu können. Ich würde ihr auch keinen Katalog an Wildtierarten vorgeben, sondern es in ihr Ermessen stellen, bei welchen Wildtierarten sie Abschüsse innerhalb befriedeter Bezirke zulässt. Sie können heute schon die Taubenplage durch Ringel- und Türkentauben um weitere problematische Tierarten wie Elstern, Raben- und Saatkrähen, sowie Eichelhäher ergänzen. Zudem weiß niemand, welche Tierarten als nächstes den menschlichen Siedlungsraum als ihren neuen Lebensraum auswählen.

35. Kommentar von :Ohne Name
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34. Kommentar von :Ohne Name

das wild ist der verlierer

werden die änderungen im jagdgesetz so durchgeführt, ist es von zweitrangigem interesse, was der jäger oder der naturschützende bürger oder der grundbesitzer dazu denkt. wichtig ist nur zu verstehen, dass der grösste verlierer das wild ist. schon jetzt ist es grösste prämisse der gesetzentwerfenden parteien, dass der wald vor dem wild steht. nach

werden die änderungen im jagdgesetz so durchgeführt, ist es von zweitrangigem interesse, was der jäger oder der naturschützende bürger oder der grundbesitzer dazu denkt. wichtig ist nur zu verstehen, dass der grösste verlierer das wild ist. schon jetzt ist es grösste prämisse der gesetzentwerfenden parteien, dass der wald vor dem wild steht. nach vorgaben des forstes und vor allem des ÖJV mit ihren visionen des quasi wildfreien waldes - steht quasi ein totalabschuss des rehwildes kurz bevor.
das dies nicht mit dem jäger im eigentlichen sinne zu machen ist, versteht sich von selbst, widerspricht es doch seiner tiefen inneren überzeugung, dass nur ein gleichgewicht zwischen fauna und flora - wenn überhaupt - eine zukunft für die natur darstellen kann. die reduktion des ganzheitlich denkenden jägers zum eindimensionalen schädlingsbekämpfer - und nichts anders wird in diesem gesetzentwurf gefordert - wird bei weitem nicht die rolle des jägers in der öffentlichkeit stärken. wer das glaubt, hat die formulierungen der gesetzestexte nicht verstanden und somit die kosequenzen nicht begriffen.

33. Kommentar von :Ohne Name

§7 Managementstufen

Worin besteht die Nutzung der Wildtiere die dem Nutzungsmanagement zugeordnet werden? Beispiel Fuchs, Baummarder, Hermelin, Iltis... Worin besteht die Entwicklung bei Wildtierarten die dem Entwicklungsmanagement zugeordnet werden? Kongretes Beispiel Feldhase! Zwischen 1983 und 1989 wurde an der Universität Freiburg ein Forschungsprojekt

Worin besteht die Nutzung der Wildtiere die dem Nutzungsmanagement zugeordnet werden? Beispiel Fuchs, Baummarder, Hermelin, Iltis...
Worin besteht die Entwicklung bei Wildtierarten die dem Entwicklungsmanagement zugeordnet werden? Kongretes Beispiel Feldhase! Zwischen 1983 und 1989 wurde an der Universität Freiburg ein Forschungsprojekt durchgeführt, dass den Rückgang der Feldhasenbestände in Baden-Württemberg untersucht hat. Die Handlungsempfehlungen lagen in Form jährlicher Berichte und Besprechungen (1984-1989) vor. Was wurde seitdem durch den Landesjagdverband und das MLR zur Stützung der Hasenbestände unternommen? Wieso wird trotz der zahlreichen wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Feldhasen, diese Art nach neusten Pressemeldung als Kandidat für die Rote Liste geführt - in ihrer Existenz bedrohte Tierart? Wo wurden bisher die wissenschaftlichen Handlungsempfehlungen in der Jagdpraxis umgesetzt? Und wer garantiert, dass dies in Zukunft geschieht?
Wer und auf welcher Grundlage entscheidet, welche Wildtierart den drei Managementstufen zugeordnet werden? Werden bei dieser Beurteilung die Interessen der Standesvertreter Jagd, Landwirtschaft etc... höher bewertet als die wissenschaftlichen Facts, die zu der jeweiligen Tierart bekannt sind? Wenn ja warum?

32. Kommentar von :Ohne Name

Werden Jäger jetzt zu Menschen 2. Klasse?

Mich beschleicht ein ganz ungutes Gefühl, wenn ich diese zukünftigen Regelungen lese: 1. Zweimonatige Jagdruhe zum Schutz der Ruhe des Wildes. Gilt aber nur für Jager, nicht für Mountainbiker, Jogger, Geocacher, etc., obwohl diese weitaus mehr das Wild beunruhigen. 2. Trotz Jagdruhe muss der Jagdpächter aber vollumfänglich alleine für den dabei

Mich beschleicht ein ganz ungutes Gefühl, wenn ich diese zukünftigen Regelungen lese:

1. Zweimonatige Jagdruhe zum Schutz der Ruhe des Wildes. Gilt aber nur für Jager, nicht für Mountainbiker, Jogger, Geocacher, etc., obwohl diese weitaus mehr das Wild beunruhigen.
2. Trotz Jagdruhe muss der Jagdpächter aber vollumfänglich alleine für den dabei entstandenen Wildschaden aufkommen. Dies gibt es so für keinen anderen Personenkreis in irgendeinem anderen Rechtsgebiet in Deutschland.
3. Totschlagfallen dürfen trotz Sachkundenachweis nicht mehr verwendet werden. Als Privatmann kann ich jedoch ohne Nachweis von Können unbegrenzt Mause- und Rattentotschlagfallen mit teils mangelhafter Qualität kaufen und einsetzen.
4. Die qualifizierte Fütterung wird für Jäger verboten. Der Jäger muss in Notzeiten quasi zuschauen, wie Wild verhungert und ist anschließend für die Entsorgung von Aas zuständig. Als Privatmann darf ich jedoch wildlebende Vögel unbegrenzt und ohne Sachkenntnis mit allem füttern, was ich finde.
5. Die Jäger haben ein sehr großes und staatlich geprüftes Fachwissen rund um Natur- und Tierschutz, Wildtierkunde und –krankheiten, sowie Wildhege. Mit diesem Gesetzentwurf wird aber in fast jedem zweiten Satz den Jägern jegliche Kompetenz aberkannt. Gehe ich jedoch als Privatmann zu irgendeiner Tier- oder Naturschutzorganisation, darf ich jederzeit und sofort mitreden und meine (ungeprüfte) Meinung einbringen.
Herr Kretschmann hat auf dem Landesjägertag 2014 in Oppenau den Spruch geprägt, dass er darin keine Gängelung der Jägerschaft erkennen kann und er die Jäger nicht versteht.
Wenn Sie das obengenannte nicht als Gängelung verstanden haben, erklärt Ihnen sicher gerne jeder Jäger, warum er das völlig anders sieht.
Dazu gehört aber auch eine Bereitschaft, sich den Standpunkt der Jägerschaft anzuhören.
Aber womöglich sind Jäger schon jetzt Menschen zweiter Klasse, denen man keine Beachtung schenkt?

31. Kommentar von :Ohne Name

Beteiligungsportal

Eine super Idee das Beteiligungsportal - wir schreiben uns den Frust vom Leib und werden dabei Mundtot. Ich habe das Gefühl, daß es gleichkommt, wenn ich in dieses Portal schreibe oder meine Schreiben in eine schwarze Kiste werfe. Aber glaubt es uns - wir werden nicht müde in sachlicher Art und Weise weiterhin beharrlich für ein praxisgerechtes

Eine super Idee das Beteiligungsportal - wir schreiben uns den Frust vom Leib und werden dabei Mundtot. Ich habe das Gefühl, daß es gleichkommt, wenn ich in dieses Portal schreibe oder meine Schreiben in eine schwarze Kiste werfe.

Aber glaubt es uns - wir werden nicht müde in sachlicher Art und Weise weiterhin beharrlich für ein praxisgerechtes Jagdrecht zu argumentieren.

Und noch was wichtiges:
Jäger sind in Ihrem Tun und Wirken dem Tierschutz verpflichtet, betreiben aktiv und auf eigene Kosten (nicht mit Spenden oder Staatsgeldern) Biotoppflege und die Neuanlage von Biotopen und sind anerkannte Naturschützer als Mitglieder im LJV.

Somit sind die Jäger schon alleine im Sinne der Objektivität und Gleichbehandlung paritätisch gleich oder stärker in die Beratungen mit einzubeziehen. Leider ist dies im vorliegenden Verfahren in keiner Weise berücksichtigt worden!

30. Kommentar von :Ohne Name

Lustige Jägerkommentare

Einer schreibt warum man keinen Nachweis von Füherscheinbesitzern verlangt, er hat wohl übersehen das LKW Fahrer ab einem gewissen Alter ständig gecheckt werden. Ein Jäger kann bis zur völligen Verblödung mit einer scharfen Waffe rumlaufen. Ein anderer beschwert sich wann den Jäger auch noch das Wildmonitoring übernehmen solle und liefert damit

Einer schreibt warum man keinen Nachweis von Füherscheinbesitzern verlangt, er hat wohl übersehen das LKW Fahrer ab einem gewissen Alter ständig gecheckt werden. Ein Jäger kann bis zur völligen Verblödung mit einer scharfen Waffe rumlaufen.

Ein anderer beschwert sich wann den Jäger auch noch das Wildmonitoring übernehmen solle und liefert damit den Beweis das die ganzen Zählungen Unfug sind da Jäger nur ein Interesse daran haben das überhaupt etwas zum schießen vorhanden ist.

Ein weiterer verlangt einen Katzenabschusszwang und verkennt das Jäger damit nicht nur künftig sondern auch bisher gegen das verbriefte Eigentumsrecht Dritter verstoßen haben. Sie maßen sich an das Eigentum anderer unter Mißachtung jeglicher Verhältnismäßigkeit geschweige Schadensersatzpflicht gegen Null zu reduzieren. Er redet von Sekten mitgliedern. Ihnen sollte schleunigst die WBK entzogen werden weil sie brandgefährlich sind mit so einer Einstellung. Und wenn Sie schon von Sekten reden frage ich mich warum die Sekte Kirche immer noch Hubertusmessen feiert.
Sind schließlich weder Menschen- noch Tierschützer.

Eine Bevormundung der Jäger ist durch dieses Gesetz kaum gegeben. Es werden immer noch massiv die Rechte der restlichen nichtjagenden Bevölkerung verletzt. Bringen sie das Gesetz auf den Weg und machen sie somit den Weg frei für Klagen vor dem BGH damit endlich einige Punkte ersatzlos gestrichen bzw. radikal geändert werden.

29. Kommentar von :Ohne Name

kleine Kinder

Ich habe mir den Entwurf des neuen Jagdgesetzes genau durchgelesen. Ich möchte jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen. Am Ende habe ich nur das Alles auf mich einwirken lassen. Dieser Entwurf erweckt bei mir den Eindruck, wir Jäger sind kleine dumme Kinder, auf die man aufpassen muß. Wir haben keine Verantwortung, sind nur Killer und haben in

Ich habe mir den Entwurf des neuen Jagdgesetzes genau durchgelesen. Ich möchte jetzt nicht auf die Einzelheiten eingehen. Am Ende habe ich nur das Alles auf mich einwirken lassen.
Dieser Entwurf erweckt bei mir den Eindruck, wir Jäger sind kleine dumme Kinder, auf die man aufpassen muß. Wir haben keine Verantwortung, sind nur Killer und haben in der Vergangenheit alles falsch gemacht. So kam für mich dieser ganze Sch... rüber.
Dass wir bis jetzt das beste Jagdgesetz in der Welt bestzen und die umfassenste Ausbildung und Prüfung haben, scheinen die Herren von Grün/Rot noch nicht bemerkt zu haben..Aber dies ist nur eine Fortsetzung, speziel von den Grünen. Diese sind überzeugt, dass sie ein göttliches Wissen haben und dies Allen Normalbürger überstülpen müssen.Wissen haben bei Ihnen nur eigene staatliche Beamte. Der Bürger ist für sie ein Kleinkind auf das man aufpassen muß und ihm alles vorschreibt.


Eigenverantwortung wird ihm abgesprochen..
Hoffen wir das dieser Spuk bald ein Ende hat.

Ernst Eberle Kohlberg