Abschnitt 5

Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Zu Ihren Fragen und Anregungen wird das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz nach der Anhörungsphase hier auf dem Beteiligungsportal Stellung nehmen.

Wir stellen Ihnen hier den Abschnitt 5 des Gesetzentwurfes vor. Sie hatten die Möglichkeit diesen bis zum 15. Mai 2014 zu kommentieren und zu diskutieren.

Der fünfte Abschnitt fasst die bisher im Bundesjagdgesetz und im Landesjagdgesetz formulierten spezifischen Regelungen, die bei der Ausübung der Jagd gelten, zusammen. Dazu gehören neben einigen den jagdausübungsberechtigten Personen zustehenden Rechten insbesondere Regelungen, Verbote und Beschränkungen, die sich aus Tierschutzaspekten ergeben. Unter anderem handelt es sich um Regelungen zu Jagdmethoden, zum zulässigen oder gebotenen Umfang der Jagdausübung und zur Wildfolge. Wesentliche Änderungen ergeben sich durch das Verbot der Fütterung von Schalenwild, durch die Abschaffung des behördlichen Abschussplans bei Rehwild und durch einzelne Änderungen der sachlichen Verbote, wie im Bereich der Bau- und Fallenjagd.

Kommentare : Besondere Rechte und Pflichten bei der Jagdausübung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

48. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Baujagd am Naturbau

Was diesen Gesetzesentwurf angeht, frage ich mich, wer sich sowas eigentlich einfallen laesst? Wahrscheinlich jene, denen das Niederwild wirklich nicht am Herzen liegt, oder jene, die einfach keine Ahnung haben, aber davon ziemlich viel. Die intensive Fuchsbejagung am Naturbau zeigt doch in vielen Revieren klar und deutlich eine Verbesserung des

Was diesen Gesetzesentwurf angeht, frage ich mich, wer sich sowas eigentlich einfallen laesst? Wahrscheinlich jene, denen das Niederwild wirklich nicht am Herzen liegt, oder jene, die einfach keine Ahnung haben, aber davon ziemlich viel. Die intensive Fuchsbejagung am Naturbau zeigt doch in vielen Revieren klar und deutlich eine Verbesserung des Niederwildbestandes! Nicht umsonst sind viele Bestaender froh, wenn sie ueberhaupt jemanden finden, der die Baujagd noch aktiv ausfuehrt und Ahnung davon hat. Und jemand, der Ahnung davon hat, kann ohne Probleme erkennen ob Dachs oder Fuchs im Bau sind. Es sind irrsinnig viele Merkmale, die man als Jaeger einfach nicht uebersehen kann, um zu wissen, wer in den Bau geschlieft ist. Somit, kann ich ein generelles Verbot der Baujagd am Naturbau absolut nicht befuerworten, vom verstehen mal ganz abgesehen. Einige, aber eben nicht viele, haben Kunstbauten im Revier. Aber mal ehrlich, jene die die BJ am Naturbau verbieten wollen, sollten dann auch in die eigene Tasche greifen, wenns dem Niederwild zu Schaden kommt! Oder in die eigene Tasche greifen, wenns um Kunstbau anlegen geht. Andere Laender sind doch das beste Beispiel, wie schnell so eine Aktion/so ein Gesetz komplett nach hinten los geht!

Wieso knallt man uns Baujaegern so einen Gesetzesentwurf hin, ohne vielleicht mal vorher nachzufragen? Erwartet man heutzutage wirklich das jeder das einfach so hin nimmt und freundlich nickt? Kann man noch an einen Verstand dieser Menschen appellieren, welche diesen Entwurf losgelassen haben? Ich will es doch sehr hoffen, anders frage ich mich wirklich, was das mit aktivem Schutz des Niederwildes zu tun hat! Ich gehe nun schon etliche Jahre Baujagen und das mit groesstem Erfolg in all den Revieren, in denen ich die Baujagd auf Fuchs am Naturbau durchfuehre. Dieser Erfolg waere binnen einem Jahr zu nichte gemacht mit diesem Verbot! Viele Jahre voller aktiver Fuchsbejagung am Naturbau waeren somit nach diesem Entwurf "umsonst" gewesen.

Mit ein wenig Verstand und Interesse, wird so ein Unsinn nicht durchgesetzt! Man kann es sich jedenfalls nur wuenschen!

47. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung von Schalenwild

Die Fütterung von Schalenwild ist in vielen Lagen in Baden-Württemberg ein Gebot des Tierschutzes. Man kann nicht argumentieren daß das Jagdgesetz aufgrund des geänderten Status des Tierschutzes (Verfassungsrang, Wahrnehmung in der Gesellschaft) angepaßt werden muß und dann in diesem Gesetz die Winterfütterung verbieten. Das Wild hat durch

Die Fütterung von Schalenwild ist in vielen Lagen in Baden-Württemberg ein Gebot des Tierschutzes. Man kann nicht argumentieren daß das Jagdgesetz aufgrund des geänderten Status des Tierschutzes (Verfassungsrang, Wahrnehmung in der Gesellschaft) angepaßt werden muß und dann in diesem Gesetz die Winterfütterung verbieten. Das Wild hat durch vielfältige Störungen in den Wintermonaten (Freizeitaktvitäten vielfach abseits der Wege, Waldbewitschaftung, usw) nicht die Möglichkeit seinen Stoffwechsel anzupassen, dazu ist zwingend die Möglichkeit der Ruhe nötig. Jagd spielt dabei die geringste Rolle, da der Jäger die Einstände des Wildes kennt und sich entsprechend verhält Die Folge ist unnatürlich erhöhter Energiebedarf, dieser wiederum führt zu Verbiß, da die Äsungsmöglichkeiten durch das Abernten der Felder und die ständige Unruhe außerhalb dichter Waldgebiete sehr eingeschränkt sind. Die Fütterung kann hier auch durch Lenkungseffekte einen Ausgleich schaffen.
Die Argumentation daß der Winter als Regulativ der Wildbestände durch natürliche Auslese fungieren soll (VERHUNGERN) widerspricht dem o.g. Gedanken des Tierschutzes vehement. Daher ist der Vergleich mit der Fütterung von Singvögeln durchaus ein Argument.

46. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd im Naturbau und Einsatz von Totfangfallen

Die Baujagd ist ein wirksames Mittel zur Regulierung der Fuchsbestände. Die effektive Bejagung des Fuchses ist zweifellos höchst notwendig (Seuchengefahr, Bodenbrüterschutz, etc). Kein Jäger wird seinen Jagdhund der Gefahr der Verletzung durch einen Dachs aussetzen, das Vorhandensein eines Dachses in einem Naturbau ist aufgund der Beschaffenheit

Die Baujagd ist ein wirksames Mittel zur Regulierung der Fuchsbestände. Die effektive Bejagung des Fuchses ist zweifellos höchst notwendig (Seuchengefahr, Bodenbrüterschutz, etc). Kein Jäger wird seinen Jagdhund der Gefahr der Verletzung durch einen Dachs aussetzen, das Vorhandensein eines Dachses in einem Naturbau ist aufgund der Beschaffenheit des Baus meist unzweifelhaft erkennbar. Es besteht also kein Grund die Baujagd im Naturbau zu verbieten.
A. Holland

45. Kommentar von :Ohne Name

§ 33 Absatz 2 - Fütterungsverbot für Schalenwild ist unterlassener Tierschutz

Nach dem letzten Winter machen sich viele keine Gedanken mehr. Doch bereits in einem normalen Winter haben spät gesetzte Kitze in den höheren Lagen vom Schwarzwald und Odenwald durchaus Notzeit. Aber das passt ja zur grünen Ideologie: Lieber natürlich verrecken lassen, dann ist der Bestand nicht so hoch und nach Ende Januar muss dann tatsächlich

Nach dem letzten Winter machen sich viele keine Gedanken mehr. Doch bereits in einem normalen Winter haben spät gesetzte Kitze in den höheren Lagen vom Schwarzwald und Odenwald durchaus Notzeit. Aber das passt ja zur grünen Ideologie: Lieber natürlich verrecken lassen, dann ist der Bestand nicht so hoch und nach Ende Januar muss dann tatsächlich nicht mehr gejagt werden.

44. Kommentar von :Ohne Name

Meine Anmerkungen und Gedanken zu dem neuen Jagdgesetz

Das Jagdrecht und Naturschutzrecht sollten selbstständige Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben. Februar bis April: bis zu 20 % der Schwarzwildstrecke des Jahres • Zweimonatige Jagdruhe trotz Jogger, Mountainbiker und Waldarbeiter. Nicht einmal Betretungsverbote in der Nacht zeit oder Leinengebote für Hunde • Fütterung als Instrument zur

Das Jagdrecht und Naturschutzrecht sollten selbstständige
Rechtskreise auf Augenhöhe bleiben.
Februar bis April: bis zu 20 % der Schwarzwildstrecke des
Jahres

Zweimonatige Jagdruhe trotz Jogger, Mountainbiker und
Waldarbeiter. Nicht einmal Betretungsverbote in der Nacht
zeit oder Leinengebote für Hunde

Fütterung als Instrument zur Erhaltung und Lenkung des
Wildes und zur Verhinderung von Wildschäden

43. Kommentar von :Ohne Name

Baujagd und Schliefanlagen ausnahmslos verbieten

Wenn die Baujagd am künstlich angelegten Bau weiterhin gestattet wird, würde das bedeuten, dass weiterhin Hunde an Füchsen in eSchliefanlagen ausgebildet werden, obwohl dies für die eingesetzten Wildtiere Angst und Stress bedeutet, denn sie können – auch wenn es nicht zum Kontakt zwischen Fuchs und Hund kommt - nicht flüchten oder ausweichen. Diese

Wenn die Baujagd am künstlich angelegten Bau weiterhin gestattet wird, würde das bedeuten, dass weiterhin Hunde an Füchsen in eSchliefanlagen ausgebildet werden, obwohl dies für die eingesetzten Wildtiere Angst und Stress bedeutet, denn sie können – auch wenn es nicht zum Kontakt zwischen Fuchs und Hund kommt - nicht flüchten oder ausweichen. Diese archaischen Methoden müssen untersagt werden und sind für die reguläre Jagdausübung auch nicht notwendig.

42. Kommentar von :Ohne Name

Fütterung

Ich empfinde es als paradox, dass ein Jäger das Wild im Winter nicht füttern darf. Konsequent wäre, wenn die Landesregierung als nächstes ein Singvogelmanagementgesetz auf den Weg bringt, das Vogelhäuschen und Futtergabe im Winter verbietet. Ist die Amsel wirklich schützenswerter als ein Reh? Deshalb: NEIN zum Fütterungsverbot in Notzeiten!

Ich empfinde es als paradox, dass ein Jäger das Wild im Winter nicht füttern darf. Konsequent wäre, wenn die Landesregierung als nächstes ein Singvogelmanagementgesetz auf den Weg bringt, das Vogelhäuschen und Futtergabe im Winter verbietet. Ist die Amsel wirklich schützenswerter als ein Reh?

Deshalb: NEIN zum Fütterungsverbot in Notzeiten!

41. Kommentar von :Ohne Name

Bleifreie Munition

Aktionismus geht auch hier vor Sinnhaftigkeit. Hat sich denn nie jemand die Mühe gemacht, einmal 100, in Ehre gealterte, Jäger auf die Blutwerte hin zu untersuchen? Da darf man doch unterstellen, dass Wildbret in dieser Personengruppe in ausreichender Menge konsumiert wurde und dieses Wildbret auch entsprechend belastet sein musste. Vermutlich

Aktionismus geht auch hier vor Sinnhaftigkeit.

Hat sich denn nie jemand die Mühe gemacht, einmal 100, in Ehre gealterte, Jäger auf die Blutwerte hin zu untersuchen? Da darf man doch unterstellen, dass Wildbret in dieser Personengruppe in ausreichender Menge konsumiert wurde und dieses Wildbret auch entsprechend belastet sein musste.
Vermutlich wurde auch hier wieder mit größtmöglichem Theorieaufwand eine Gefahrenlage herauskonstruiert.

Solange das Töten mit Bleifreier Munition nicht zweifelsfrei vergleichbar zur verfügbaren Munition erfolgt, werde ich auch weiterhin konventionelle Munition verwenden.

Das jetzt Geforderte ist für mich ein Tierversuch der übelsten Sorte - und das wird initiiert von den GRÜNEN ???

Wenn es nur um das Freisetzen von Blei in die Umwelt geht, dann sind doch vermutlich noch andere betroffen. Mir ist aber nicht bekannt, dass Polizei, Behörden und das Militär nun auch auf ´Bleifrei´ umstellen.

Ich vermute mal, dass auch hier wieder die Jäger eine ´Spezialbehandlung´ erfahren

40. Kommentar von :Ohne Name

Abschnitt 5 - die neuen Pflichten der Jäger (die Rechte sind wohl vergessen worden)

Jedermann darf Ratten und Mäuse mit der Totschlagfalle töten - der speziell dafür geschulte Jäger nicht Jedermann darf die Enten füttern - der Jäger darf nicht einmal in Notzeiten das Wild im Wald versorgen Viele Lebensmittel enthalten ein Vielfaches an Blei als Wildbret - dies duldet der Gesetzgeber. Aber bei den wenigen 100Gramm Wildbret

Jedermann darf Ratten und Mäuse mit der Totschlagfalle töten - der speziell dafür geschulte Jäger nicht

Jedermann darf die Enten füttern - der Jäger darf nicht einmal in Notzeiten das Wild im Wald versorgen

Viele Lebensmittel enthalten ein Vielfaches an Blei als Wildbret - dies duldet der Gesetzgeber. Aber bei den wenigen 100Gramm Wildbret welcher ein Durchschnittsbürger verzehrt stellt dies plötzlich ein Problem dar. Dabei darf ALDI und Co weiterhin lustig in Neuseeland erzeugtes Gatterwild (bestimmt nicht Kupfergeschossen erlegt) zum Verzehr anbieten - wann wird das dann im Gegenzug verboten?

Die Läufe unser Gewehre wurden hinsichtlich der Züge und Felder (Beschaffenheit der Laufinnenseite) an die Form von Bleimunition angepasst. NACHWEISLICH gibt es in vielen Fällen keinen vernünftigen Ersatz. Aber Hauptsache Bleifrei - ist doch egal ob die Trefferlage ein paar Zentimeter hin oder her abweicht oder ob die Tötungswirkung effektiv ist. Hier wird Tierschutz auf dem Altar von Halbwissen geopfert!

Dem Jäger wird gesagt wann er was und wieviel er gefälligst zu schießen hat. Tut er es nicht - macht es ein Anderer kostenpflichtig an seiner statt. Dann hat er noch gefälligst aus eigener Tasche für alternative Äsungsmöglichkeiten zu sorgen. Wer legt denn hier eigentlich fest in welchem Umfang dies zu erfolgen hat.

Welcher Jäger hat bei so viel Gängelung eigentlich noch Lust zum Jagen?
Die Damen und Herren Verfasser dieses Gesetzes werden sich noch umschauen wenn reihenweise Reviere nicht mehr gepachtet werden und der Staat dann seine Vorgabenliste selbst erfüllen darf.

Schießnachweise für die Teilnahme an Bewegungsjagden sind sinnvoll und in vielen Skandinavischen Ländern gängige Praxis. Dies ist aber auch die einzige positive Neuerung an dem ganzen Abschnitt 5.

39. Kommentar von :Ohne Name

Verbot der Naturbau-Bejagung

Ich erkenne in diesem Gesetzesentwurf allgemein betrachtet zwar wenige Punkte, denen ich positiv gegenüberstehe, viele jedoch, die erkennen lassen, dass die Verfasser dieser Novelle nicht wirklich zu praxisnahen Spezialisten gehören, sondern zu einer Lobby, die sukzessive versucht, die Jagd als Ganzes abzuschaffen. Besonders auf den Punkt des

Ich erkenne in diesem Gesetzesentwurf allgemein betrachtet zwar wenige Punkte, denen ich positiv gegenüberstehe, viele jedoch, die erkennen lassen, dass die Verfasser dieser Novelle nicht wirklich zu praxisnahen Spezialisten gehören, sondern zu einer Lobby, die sukzessive versucht, die Jagd als Ganzes abzuschaffen.
Besonders auf den Punkt des geplanten Verbotes der Bejagung des Fuchses am Naturbau möchte ich hier aber näher auf die praxisfremden Anschauungen eingehen:
Die Jagd am Naturbau zu verbieten, "um Verletzungen bei Kämpfen mit dem Dachs zu vermeiden", ähnelt beispielsweise einem Verbot der Verwendung von Kraftfahrzeugen, da damit Unfälle verursacht werden können! Sowohl die Verwendung von Kraftfahrzeugen um von A nach B zu kommen, als auch die Naturbaujagd, um den Fuchs wirkungsvoll dezimieren zu können und damit angewandten Artenschutz zu praktizieren, sind absolut nötig und nicht zu entbehren!
Wir führen die Baujagd wirklich in jeder Hinsicht mit bestem Wissen und Gewissen durch und arbeiten unsere Hunde dementsprechend ein, dass sie ihrem Auftrag, den Fuchs aus dem Bau zu sprengen, folgen, und Dachse in Ruhe lassen. In den meisten Fällen ist es ohnehin von vornherein ersichtlich wenn ein Dachs einen Bau bewohnt, diese Baue werden dann in Ruhe gelassen und der nächste aufgesucht. Wenn einem meiner kleinen weißen Lieblinge etwas zustoßen würde wäre das für mich und meine Familie der Horror, sie wissen wenn sie auf einen Dachs stoßen aber auch, dass der nicht unser Ziel ist, und geben mir somit keinen Anlass zur Sorge.
Da viele Jäger aufgrund der Wildschwein-Problematik beim nächtlichen Ansitz gar keine Füchse mehr erlegen, um damit nicht evtl. anwechselnde Sauen zu vergrämen, und es sonst keine wirklich effektiven Alternativ-Jagdarten gibt, die eine Regulierung des Fuchsbestandes ermöglichen, wäre ein Verbot der Naturbaujagd ein eindeutiger Schritt in die falsche Richtung!
Auch wenn die Hoffnung auf Vernunft der Gesetzgeber nach Durchlesen des Gesetzesentwurfes nicht mehr allzu groß ist, ein kleiner Funken tief in mir ist nicht zu ersticken und hofft auf eine nicht tatsächlich so weltfremde Verabschiedung dieses Gesetzes!!!!
Gernot Koinig