Leitbild Landesverwaltung

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Neues Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg

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Mit dem vorliegenden Entwurf eines Leitbildes der Landesverwaltung gibt sich die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg Handlungsmaximen auf. Sie versteht sich als Dienstleisterin für Bürgerinnen und Bürger. Dabei ist sie an Recht und Gesetz gebunden und dem Gemeinwohl verpflichtet. Das Leitbild soll die Landesverwaltung bei der Umsetzung ihrer Aufgaben unterstützen.

Das Leitbild der Landesverwaltung wurde am 11. Dezember 1995 als gemeinsame innerdienstliche Anordnung der Ministerien beschlossen. Die aktuelle Fassung trat am 1. Januar 2013 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2015. Seit 1995 blieb das Leitbild inhaltlich unverändert. Es soll nun aktualisiert werden.

Die Inhalte des derzeit geltenden Leitbilds sind zwar auch heute noch von Bedeutung. Der Entwurf des neuen Leitbilds greift aber zusätzliche Themen und Herausforderungen auf und soll dabei nicht umfangreicher werden. Im Gegenteil: Ziel ist es, das Leitbild zu straffen und übersichtlicher zu gestalten ohne wichtige Aspekte zu vernachlässigen. Es wurde somit im Wesentlichen die Schwerpunktsetzung verändert.

Das Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg soll weiterhin ein Rahmenleitbild sein, das von den Dienststellen durch ein eigenes Leitbild mit spezifischen Inhalten ergänzt und ausgefüllt werden kann.

Sie konnten das neue Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg bis zum 3. August 2015 kommentieren.

Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg - Entwurf (PDF)

Leitbild der Landesverwaltung Baden-Württemberg - 2013 (PDF)

Stellungnahme des Innenministeriums

Kommentare : Leitbild Landesverwaltung

Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!

9. Kommentar von :Ohne Name

Wichtiger Punkt im Leitbild fehlt!

Bitte ergänzen, da es fehlt und der Volksgesundheit dient: "Nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen." Das hängt auch in der Grundschule unserer Tochter am WC als eine von mehreren "Leitlinien" an der Tür. Scheinbar ist die geistige Reife von so manchem Verwaltungsbeamten auf einem ähnlichen Niveau wie das von den Kindern

Bitte ergänzen, da es fehlt und der Volksgesundheit dient:

"Nach dem Klo und vor dem Essen, Händewaschen nicht vergessen."

Das hängt auch in der Grundschule unserer Tochter am WC als eine von mehreren "Leitlinien" an der Tür.
Scheinbar ist die geistige Reife von so manchem Verwaltungsbeamten auf einem ähnlichen Niveau wie das von den Kindern in der Schule unserer Tochter.
Anders erklärt es sich mir nicht, warum man für teures Geld Spitzenbeamte der Landesverwaltung mit so einem Pamphlet namens "Leitbild" traktieren muss.
Oder aber es sind offenkundig so banale Dinge des täglichen Arbeitslebens noch nicht bis zu den (Schlaf)-Stuben der höheren Verwaltungslaufbahn vorgedrungen und müssen daher dringend in ein Leitbild gefaßt werden.
Das Ganze hier ist wirklich mehr als peinlich! 

Kommentar vom Moderator

Anmerkung der Redaktion

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette

Sehr geehrte Nutzerin/Sehr geehrter Nutzer,

wir freuen uns über lebendige und kontroverse Debatten auf dem Beteiligungsportal der Landesregierung. Denn Demokratie lebt von der Meinungsvielfalt. Aber diese Debatte sollte dennoch fair und an der Sache orientiert sein. Selbst wenn in einigen Fällen nicht explizit gegen die Vorgaben der Netiquette verstoßen wird, sind einige Kommentare in Wortwahl und Inhalt respektlos und unfair gegenüber anderen Personen oder Personengruppen.

Bitte halten auch Sie sich an die Netiquette, damit auch alle anderen Nutzerinnen und Nutzer des Beteiligungsportals von einer fairen und sachlichen Debatte profitieren können. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Redaktionsteam

8. Kommentar von :Ohne Name

Was für eine Bankrotterklärung!

Eigentlich ist dieses Sammelsurium von Verhaltens- und Arbeitsanweisungen eine Bankrotterklärung der Landesregierung. 95 % der darin genannten Inhalte sind bei Arbeitsgebern und Dienstleistern (allerdings der Privatwirtschaft!) des 21. Jahrhunderts eine Selbstverständlichkeit. Nur bei unserem völlig überregulierten Staatsapparat ist eindeutig

Eigentlich ist dieses Sammelsurium von Verhaltens- und Arbeitsanweisungen eine Bankrotterklärung der Landesregierung.
95 % der darin genannten Inhalte sind bei Arbeitsgebern und Dienstleistern (allerdings der Privatwirtschaft!) des 21. Jahrhunderts eine Selbstverständlichkeit.
Nur bei unserem völlig überregulierten Staatsapparat ist eindeutig das 21. Jahrhundert noch nicht angekommen!
Traurig, wenn man Selbstverständlichkeiten eines effektiven Dienstleistungsapparats erstmal als sogenannte "Leitlinie" formulieren muss. Scheinbar gab es da bisher das große Nichts.
Wenn man in der totalen Überregulierung an völliger Ideenlosigkeit und Langeweile leidet, um weitere Gesetze zu formulieren, dann werden "Leitlinien entwickelt". Da müßte sich erst einmal ganz etwas Anderes entwickeln.
Ich empfehle ganz dringend zuerst einmal ein gründliches personelles "Ausmisten" und Ersetzen durch Mitarbeiter mit einem gesunden Menschenverstand und einer positiven Einstellung zur Arbeit und den "Kunden". Dann wird das zeit- und kostenaufwändige Erstellen von Leitlinien automatisch obsolet.

6. Kommentar von :Ohne Name

3.1 und 4.1

Hinter "kooperativen" sollte noch "und situativen" Führungsstil stehen. Je nach Reifegrad des Mitarbeiters ist manchmal auch ein anleitender bis direktiver Führungsstil angebracht. Immer jedoch unter dem Leitgedanken der Kooperation. Der Entwurf scheint mir eine Abkehr vom großartigen Gedanken der Zielvereinbarung zu sein, die 1995 neu ins

Hinter "kooperativen" sollte noch "und situativen" Führungsstil stehen. Je nach Reifegrad des Mitarbeiters ist manchmal auch ein anleitender bis direktiver Führungsstil angebracht. Immer jedoch unter dem Leitgedanken der Kooperation.

Der Entwurf scheint mir eine Abkehr vom großartigen Gedanken der Zielvereinbarung zu sein, die 1995 neu ins Leitbild kam, weil sie gegenüber der Zielvorgabe massive Vorteile aufweist. Dies hat sich nicht geändert. Transparenz und Partizipation sowie Verantwortungsgefühl und dadurch bessere Ergebnisse werden beim Mitarbeiter durch Zielvereinbarungen eher erreicht.
Die Formulierung in 4.1 ..."auf der Grundlage kommunizierter Ziele" wird dem nicht gerecht. Der Vorrang der Zielvereinbarung muss zum Ausdruck gebracht werden. Also besser: "auf der Grundlage vorrangig vereinbarter Ziele"...

1. Kommentar von :Ohne Name

Punkt 3.3 des Leitbilds aus 2013

Dieser Punkt wird in der Version aus 2015 in Punkt 4.1 auf die zwei Wörter "handeln wirtschaftlich" zusammengefahren. es sollten ein paar mehr Gedanken aus der alten Version übernommen werden. Ansonsten ist es erfreulich, dass au 5 Seiten 3 Seiten wurden und das ganze besser zu lesen ist. Außerdem ist die Beteiligung der Bürger positiv zu

Dieser Punkt wird in der Version aus 2015 in Punkt 4.1 auf die zwei Wörter "handeln wirtschaftlich" zusammengefahren. es sollten ein paar mehr Gedanken aus der alten Version übernommen werden.

Ansonsten ist es erfreulich, dass au 5 Seiten 3 Seiten wurden und das ganze besser zu lesen ist. Außerdem ist die Beteiligung der Bürger positiv zu erwähnen.

MfG

G. Pfeiffer

4. Kommentar von :Ohne Name

Kommentar zu 4

Wir begrüßen besonders 4.3., Nachhaltig handeln. Wir fänden es aber angemessener, wenn das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung einen eigenen Punkt bekäme angesichts seiner herausragenden Bedeutung. Außerdem sollte außer auf zukünftige Generationen auch auf Menschen weltweit hingewiesen werden. Jede Mitarbeiter*in der Landesverwaltung sollte

Wir begrüßen besonders 4.3., Nachhaltig handeln. Wir fänden es aber angemessener, wenn das Leitbild einer Nachhaltigen Entwicklung einen eigenen Punkt bekäme angesichts seiner herausragenden Bedeutung.

Außerdem sollte außer auf zukünftige Generationen auch auf Menschen weltweit hingewiesen werden. Jede Mitarbeiter*in der Landesverwaltung sollte sich Gedanken darüber machen, was ihr/sein Handeln an Konsequenzen hat auch für Menschen in anderen Ländern, entsprechend den entwicklungspolitischen Leitlinien des Landes: siehe 1.2. "...weltweit die gemeinsame Verantwortung für eine ökonomisch, ökologisch und sozial tragfähige Gestaltung der Zukunft wahrzunehmen" und weiter unter "...alles zu unterlassen, was entwicklungsschädlich ist, und sich aktiv gegen Menschenrechtsverletzungen, kriegerische Gewalt und wirtschaftliche Notlagen einzusetzen."

Angesichts unserer internationalen Verflechtungen ist es nicht mehr akzeptabel, nicht auch internationale Konsequenzen unseres Handelns zu reflektieren und Verantwortung zu übernehmen.

Claudia Duppel, Dachverband Entwicklungspolitik Baden-Württemberg

7. Kommentar von :Hartmut Steeb

Ziffer 2.1. Dialog

Was ist das für ein Dialog, der nur Verständnis und Akzeptanz für "ihre" Entscheidungen schaffen will, also die Entscheidungen der Verwaltung? Dialog müsste doch mindestens auf beiden Seiten Verständnis und Akzeptanz bewirken können, also auch seitens der Verwaltung? Vorschlag: Durch Dialog suchen sie einerseits Verständnis und Akzeptanz für

Was ist das für ein Dialog, der nur Verständnis und Akzeptanz für "ihre" Entscheidungen schaffen will, also die Entscheidungen der Verwaltung? Dialog müsste doch mindestens auf beiden Seiten Verständnis und Akzeptanz bewirken können, also auch seitens der Verwaltung?

Vorschlag: Durch Dialog suchen sie einerseits Verständnis und Akzeptanz für ihre Entscheidung und lassen diese aber auch auf der Suche nach den besten Möglichkeiten in Frage stellen.

2. Kommentar von :Ohne Name

Gleichbehandlung und Personal fördern

Meines Wissens ist es immernoch so, dass bzgl der Besetzung von Stellen (insbesondere im höheren Dienst und bei Funktionsstellen) und Beförderungen unterschiedlich bezüglich Angestellten und Beamten vorgegangen wird. Wie hat die Landesregierung vor dies in der Zukunft zu gestalten?

3. Kommentar von :Ohne Name

Entwurf Leitbild

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne würde ich zwei weitere Punkte im Leitbild vorfinden, die ich bisher als Mitarbeiterin in der Landesverwaltung sehr oft vermisse:
1) Transparenz auch innerhalb der Behörden (nicht nur nach außen)
2) Integrität der Führungskräfte

MfG

5. Kommentar von :Ohne Name

zu Punkt 2.1: Lippenbekenntnisse?

Ihre Leitlinie in Punkt 2.1: "Sie binden die Öffentlichkeit frühzeitig in Verfahren ein und zeigen Gestaltungsspielräume auf." Insbesondere wenn ich mir die bisherige völlige Nicht-Umsetzung irgendwelcher Kommentare hier im Beteiligungsportal anschaue und auch das Vorgehen speziell von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde bei den

Ihre Leitlinie in Punkt 2.1: "Sie binden die Öffentlichkeit frühzeitig in Verfahren ein und zeigen
Gestaltungsspielräume auf."
Insbesondere wenn ich mir die bisherige völlige Nicht-Umsetzung irgendwelcher Kommentare hier im Beteiligungsportal anschaue und auch das Vorgehen speziell von Ministerpräsident Kretschmann und Minister Bonde bei den Themen "Nationalpark" und "Jagdgesetz" betrachte, frage ich mich, ob hier jemals eine Öffentlichkeit "eingebunden" wurde. Da trifft eher der Begriff "auf's Auge drücken" zu.
Gestaltungsspielräume wurden da jedenfalls ganz wenig bis gar keine aufgezeigt.
Aber das Unwort "alternativlos" benutzen unsere Politiker ja in letzter Zeit besonders gerne, um die Möglichkeit von Spielräumen schon im Keim zu ersticken.

Bei den o.g. Themen klingt es wie Hohn, wenn man eine Leitlinie definiert die da lautet: "Durch Dialog schaffen sie Verständnis und Akzeptanz für ihre Entscheidungen". Speziell beim Nationalpark, aber auch beim Jagdgesetz konnte ich weder verständnis-, noch akzeptanzförderndes Verhalten führender Regierungspolitiker erkennen. Ganz im Gegenteil wurde nichts unversucht gelassen, Fronten zu bilden, gegeneinander aufzuhetzen, andere Meinungen ins Lächerliche zu ziehen oder gar nicht erst anzuhören.
Da kann ich nur sagen: Setzen, sechs!

Das baden-württembergische Innenministerium in Stuttgart.

Ministerium : Innenministerium Baden-Württemberg