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Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Ein Reh springt bei Bodnegg (Baden-Württemberg) über eine Wiese, auf der Löwenzahn blüht. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)

VERBRAUCHERSCHUTZ

Beratung und Beschluss im Landtag

Der Gesetzentwurf wurde im Landtag beraten und dort beschlossen. Der Gesetzgebungsprozess ist abgeschlossen, wenn die Landesregierung das Gesetz verkündet hat.

Gesetzentwurf Landesregierung 18.02.2020 Drucksache 16/7780 (13 S.)

Erste Beratung Plenarprotokoll 16/112 04.03.2020 S. 6972

Beschlussempfehlung und Bericht Ausschuss für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 04.03.2020 Drucksache 16/7810

Zweite Beratung Plenarprotokoll 16/113 11.03.2020 S. 7041-7045

Gesetzesbeschluss des Landtags 11.03.2020 Drucksache 16/7861

Gesetz vom 19. März 2020 Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2020 Nr. 8 S. 141-143 PDF noch nicht verfügbar

Die vollständige Dokumentation zu diesem Gesetzgebungsverfahren finden Sie unter PARLIS Baden-Württemberg.