Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes
Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Zuständigkeiten
Nachdem ich in einigen Kommentaren inhaltlich gute Forderungen gelesen habe, die vermutlich maximal teilweise in die Zuständigkeit des Landes fallen, eine Klarstellung: Das Land sollte immer alles in seiner Macht stehende tun, um Maßnahmen durchzusetzen, und dafür seine Mitwirkungsmöglichkeiten auf anderen Ebenen, insbesondere im Bund, nutzen.
Private Speicher
Mir fehlt die Förderung von Stromspeichern in Baden-Württemberg; oder habe das übersehen?
Andere Bundesländer haben da etwas zu bieten.
Projekte wie Nahwäre fördern, statt vieler Einzelheizungen
Im Sommer Sprudel, im Winter Heizung, solche Konzepte ermöglichen, dass viele kleine private veraltete Heizvarianten abgelöst werden:
www.gottmadingen.de/1879693.html
Zu wenig!
Das ist viel zu wenig!
Wir brauchen mehr Klimaschutz und bedeutend strengere Auflagen!
Ohne Einschränkung kein Klimaschutz!
Das ökologische Grundverständnis unserer Gesellschaft muss sich grundlegend ändern, das ist unsere einzige Chance dem sich anbahnenden Kollaps zu entgehen und - das sind wir unserer nachfolgenden Generation schuldig. Eine umweltbewusste und nachhaltige Ausbildung kann in der Schule erfolgen sowie in den Medien.
Unser Umgang mit Ressourcen muss in allen Wirtschaftsbereichen geändert werden, was aber ein heißes Eisen zu sein scheint. Nur - die Auswirkungen des Klimawandels werden alle! teuer bezahlen müssen.
Ein Anfang, aber nicht genug!
Den Ansätzen bezüglich Photovoltaik, die in dem Gesetz gemacht werden, kann ich nur zustimmen. Allerdings werden essentiell wichtige Themen nicht erwähnt.
Die Thematiken Windkraft, Mobilität und Ernährung wurden überhaupt nicht angesprochen.
Außerdem sind die Maßnahmen in keinem Fall ausreichend um das 1,5 °C -Ziel zu erreichen. Dafür bräuchte es konkrete Pläne, die in dem Gesetzesentwurf nicht zu sehen sind.
PV-Pflicht bei Parkplätzen
Die Mindestgröße von 75 Stellplätzen ist viel zu hoch! Warum wird diese Zahl nicht deutlich heruntergesetzt? Z.B. auf 15 Stellplätze. Wir vergeben dadurch ein sehr großes Potenzial.
Dann ist die Frage, warum Kommunen aus städtebaulichen Gründen dies ablehnen können und das Gesetz nicht Vorgaben (z.B. Baumpflanzungen) macht, wo darauf verzichtet werden kann.
Angst um Wähler*innenstimmen
So sehr es mich beunruhigt, halte ich für nicht unwahrscheinlich, dass die Klimabewegung Extinction Rebellion Recht hat mit der Annahme, dass 80% der Bevölkerung ohnehin mitmachen, was ihnen die Politik vorsetzt, und sich davon kaum in ihrem Wahlverhalten beeinflussen lassen. Angst vor den nächsten Wahlen ist hier also nicht angebracht, Mut umso mehr geboten.
Dienstreisen
Wie wäre es damit, einfach bei jedem Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten zu erstatten und um einen Bonus zu ergänzen, der mit zunehmender Klimafreundlichkeit steigt?
Weiterentwicklung des Klimaschutzes
Im Gesetzentwurf wird in § 7c Nummer 2 bei der Aufgabestellung "Potenzialanalyse" neben der Erfassung der Potenziale an erneuerbaren erneuerbaren Energien und Abwärme, die für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zur Verfügung stehen, auch noch Kraft-Wärme-Kopplung genannt. Letzteres gehört da nicht hin. KWK ist eine Technologie für die Energieumwandlung und keine Wärmeenergiequelle. Wichtig wäre jedoch, dass die Verpflichtung zur Benennung der lokal verfügbaren Potenziale an erneuerbaren Energien und Abwärme erweitert wird um die Verpflichtung zur Benennung von wesentlichen Voraussetzungen für deren Nutzung. Damit stoßen wir dann auf all jene Hindernisse, die uns daran hindern, bereits heute und recht bald die gegebenen Potenziale für eine klimaneutrale Wärmeversorgung zu nutzen. Und genau damit, wie wir miteinander diese Hindernisse überwinden, müssen wir uns intensiv und ehrlich auseinandersetzen. Ohne die Verpflichtung zur Benennung der Nutzungsvoraussetzungen bzw. Nutzungshindernisse bleiben die kommunalen Wärmepläne zu sehr an der Oberfläche hängen.