Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Kommentare : zum Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Die Kommentierungsphase ist beendet. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
1,5 Grad Ziel verankern im KSG!!!
Das 1,5 Grad Ziel muss im KSG verankert werden. Ebnso Klimaneutralität bis 2030.
Autarkie
Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg Vorwort: Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung. Inhalt: Jede natürliche Person als auch juristische Person, also
Weiterentwicklung des Klimaschutzes in Baden-Württemberg
Vorwort:
Angesichts der unausweichlichen Folgen des Klimawandels, muss grundlegend ein hoher Grad an dezentraler Energieversorgung und Autarkie angestrebt werden, besonders wichtig ist die Selbstverantwortung.
Inhalt:
Jede natürliche Person als auch juristische Person, also Privatpersonen, Unternehmen, Institutionen, Gemeinden, müssen in die Selbstverantwortung gezogen werden. Eine zwingende Auseinandersetzung mit dem Thema der effizienten Energienutzung muss erreicht werden.
Dies soll zur bewussten Verhaltensänderung eines jeden führen und gezielt dazu beitragen, dass Energie dann genutzt wird, wenn diese auch aus erneuerbaren Quellen in Echtzeit zur Verfügung steht.
Dies ist nur erreichbar, wenn dazu verpflichtet wird einen Anteil seines benötigten Energiebedarfs selbst zu erzeugen, Eine gestaffelte Einführung sollte so gestaltet werden, dass bis 2030 eine +100% Deckung angestrebt wird. (Energiebilanz Kalenderjahr). Der angestrebte Grad der Autarkie sollte dabei 50% betragen, also immer die Hälfte des Anteils der Selbsterzeugung. (Selbst 50% Autarkiegrad sind ist heutzutage schon mit Photovoltaik und gezielter Energienutzung ohne Batteriespeicher möglich).
Dies muss weiterhin für alle Sektoren, also elektrische Energie, Wärmeenergie und Mobilitätsenergie, Gültigkeit haben. Da dies aus erneuerbaren Energien hauptsächlich über elektrische Energie bewerkstelligt werden kann, muss jeder Bürger, Unternehmen, Institution, Gemeinde, etc. selbstständig tätig werden und Photovoltaikanlagen betreiben.
Dies führt zur Notwendigkeit, auch die Wärmeenergie über effiziente Wärmepumpensystem zu nutzen und minimiert den Einsatz der Primärenergie auf einen Bruchteil. Nun kann jener Bruchteil überwiegend durch die eigene Photovoltaikanlage bereitgestellt werden. Dies schafft Transmissionskapazitäten im elektrischen Energienetz.
Auch die Energie für die elektrische Mobilität kann problemlos über eine Photovoltaikanlage erzeugt werden (ca. 2 MWh für 13.000km @ 150 Wh/km). Dies würde den Wandel der Elektromobilität beschleunigen und den CO2 Löwenanteil aus dem Verkehrssektor neutralisieren.
Erneuerbare Energien:
Photovoltaik Anlagen sind Windrädern vorzuziehen. Bei richtiger Modulversiegelung sind selbst nach 100 Jahren noch 50-80% der Initialleistung abrufbar. Die Betriebskosten und der Wartungsaufwand sind im Vergleich zu Windkraftanlage sehr gering. Der Erntefaktor bezogen auf +100 Jahre übersteigt den einer Windkraftanlage bei weitem. Ganz besonders, dann wenn Windkraft zur Wasserstofferzeugung genutzt wird. Denn hier fällt die aus der nutzbaren Primärenergie resultierende Nutzenergie auf einen Bruchteil ein. Folglich ist der Erntefaktor des Gesamtsystems „Windkraft in Kombination mit Wasserstofftechnologie“ höchst fragwürdig.
Hier ein Beispiel für eine sehr leicht Verständliche Staffelung.
Für jedes Jahr 10% mehr Selbsterzeugung, 5% Autarkie.
Jahr: Anteil Selbsterzeugung (Autarkiegrad)
2020: 00 % (00 %)
2021: 10 % (05 %)
2022: 20 % (10 %)
2023: 30 % (15 %)
2024: 40 % (20 %)
2025: 50 % (25 %)
2026: 60 % (30 %)
2027: 70 % (35 %)
2028: 80 % (40 %)
2029: 90 % (45 %)
2030: 100 % (50 %)
Gültig für alle Sektoren, elektrische Energie, Wärmeenergie & Mobilitätsenergie.
Gesetze müssen unmissverständlich einfach formuliert werden und ausnahmslos gelten, sonst geht der Aspekt der Eigenverantwortung verloren. Damit ist gemeint, dass sich alle, also Privatperson, Unternehmen, Institution, Gemeinden Auch wenn sie große mengen elektrischer Energie beziehen.
Gegenargumente, wie z.B. die Unwirtschaftlichkeit gehören in die Kategorie „Scheinargument“. Denn selbst Unternehmen denen vorgeworfen wird enorme Energiemengen zu verbrauchen, wie „Elektroauto Hersteller“ sind in der Lage 300% ihre Energie durch erneuerbare Energien zu decken. Diese Unternehmen sind wirtschaftlich erfolgreich, expandieren schnell und sind trotz aller dem konkurrenzfähig.
Weiterhin sollte eine Starke Förderung für Unternehmen möglich sein, die zum Beispiel in Baden-Württemberg eine Photovoltaik Industrie etablieren möchten. Durch den weltweiten bedarf könnte Baden-Württemberg ein Globalen Marktanteil der Photovoltaikerzeugung erreichen. Was Wirtschaftlich sehr attraktiv und zukunftssicher ist.
Mit freundlichen Grüßen, Zsolt Jasko
Zielsetzung
Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein! Die
Die Zielsetzung von 42% Reduktion bis 2030 ist ein witz und mag evtl kurzfristig die Industrie nicht so stark belasten wie tatsächlicher Klimaschutz, im langfristigen steuern wir aber damit direkt ins Messer! Für die erfüllung von Paris sind mindestens 88% THG-Reduktion bis 2030 notwendig, die MUSS auch das Ziel der Landesregierung sein!
Die Zeilsetzung wirkt so, als ob die Regierungsparteien vor hätten Klimaschutz runter zu spielen für Wählerstimmen und Machterhalt. Einfach nur ein unding und Populistisch!
Eine historische Entscheidung
Nach dem IPCC reicht das Budget an CO2-Äquivalenten, bei den derzeitigen Emissionen, nicht einmal mehr zehn Jahre, wenn wir eine Erwärmung von über 1,5° verhindern möchten. Dieses Ziele reichen offensichtlich nicht aus, um dies zu gewährleisten, was jedes naturwissenschaftliche Institut kenntlich macht. Die jetzige und nächste Landesregierung haben
Nach dem IPCC reicht das Budget an CO2-Äquivalenten, bei den derzeitigen Emissionen, nicht einmal mehr zehn Jahre, wenn wir eine Erwärmung von über 1,5° verhindern möchten. Dieses Ziele reichen offensichtlich nicht aus, um dies zu gewährleisten, was jedes naturwissenschaftliche Institut kenntlich macht. Die jetzige und nächste Landesregierung haben die Chance, BW zu einer der nachhaltigsten Regionen der Erde zu machen, und es könnte auch gezeigt werden, wie selbst in einem Bundesland mit starker Autoindustrie, eine echte Verkehrswende gestaltet werden kann, wenn der Individualverkehr als nicht mehr tragbar eingestuft wird. Wenn wir nicht vorangehen, von wem sollen wir es denn sonst erwarten? Die Landesregierung sollte also ihre historische Verantwortung und Verpflichtung gegenüber den Menschen wahrnehmen und echte Klimagerechtigkeit als primäre Aufgabe wahrnehmen. Die Menschen werden dann auch mitziehen, nicht weil es leicht wird, sondern weil es notwendig ist und es auch ersichtlich sein wird, warum ein klimagerechtes Land für alle besser sein wird (neben dem offensichtlichen Grund, dass nicht Millionen von Menschen weltweit aus ihrer Heimat fliehen oder verhungern müssen, würden sich auch die sozialen Verhältnisse angleichen, die Lebensqualität würde sich verbessern, bessere Luft, ein weniger gestörtes Verhältnis zum Leid von Tiere, ...). Lassen Sie uns alle also Stolz auf ein Vermächtnis dieser Regierung sein, welches von Gerechtigkeit und wahrer Ökologie geprägt wird. Nur die wenigstens wollen, dass diese Regierung in Erinnerung bleiben wird, als eine derjenigen, die sich aus Gier nach Geld und Machterhaltung nicht traute, tatsächlichen Klimaschutz zu fördern, sondern weiterhin veralteten Technologien und Methoden nachlief und so eine schreckliche Zukunft für alle Menschen förderte. Also handeln Sie moralisch und vernünftig richtig, stehen Sie zu wahrer Klimagerechtigkeit und lassen Sie die Menschen Stolz auf Sie sein!
Dringend nötige Änderungen KSG, mehr Klimaschutz
Das KSG braucht es dringend, doch der Gesetzesvorschlag reicht bei Weitem nicht aus! Es wird viel zu wenig getan! Diese Punkte sollten auf jeden Fall geändert werden: Das Ziel des KSG MUSS es sein, das Pariser Klimaschutzabkommen und damit die 1,5-Grad Grenze einzuhalten. Das Ziel der Einhaltung der 1,5-Grad Grenze muss im Gesetz verankert sein.
Das KSG braucht es dringend, doch der Gesetzesvorschlag reicht bei Weitem nicht aus! Es wird viel zu wenig getan! Diese Punkte sollten auf jeden Fall geändert werden:
Das Ziel des KSG MUSS es sein, das Pariser Klimaschutzabkommen und damit die 1,5-Grad Grenze einzuhalten. Das Ziel der Einhaltung der 1,5-Grad Grenze muss im Gesetz verankert sein.
Bei unseren derzeitigen Emissionen entspricht die Einhaltung des 1,5-Grad Ziels einer Klimaneutralität bis 2030, die ebenfalls gesetzlich festgelegt sein muss.
Das Gesetz muss Klimakompensationen außerhalb B-W ausschließen.
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:
Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen muss bis 2030 klimaneutral sein. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein!
Der Ausbau in der Windkraft ist im Gesetz völlig ausgelassen. Er muss aber in das Gesetz aufgenommen werden und das Gesetz muss einen schnellen Ausbau der Windenergie zur Pflicht machen!
Ebenfalls ins KSG aufgenommen werden, muss eine Reformierung der Landwirtschaft. Ziel muss eine Landwirtschaft sein, die Artenvielfalt fördert.
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.
Im KSG muss eine Verkehrswende angestrebt werden. Ausbau von Bus und Bahn, Fahrradwege, etc.
Das festgeschriebene Ziel muss sein, den PKW- Anteil in B-W bis 2030 um 85% zu dezimieren!
Zum Fliegen sollte auf folgende Alternativen umgerüstet werden: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch)
Ebenso muss das Thema Recycling aufgegriffen werden, ebenfalls ein Schattenpreis für CO2, mindestens 180 Euro pro Tonne.
Ich hoffe, dass Sie diese Punkte in das KSG mitaufnehmen. Es kann nicht sein, dass das KSG so wie jetzt mit so wenigen und laschen Vorgaben verabschiedet wird. Das wäre verantwortungslos und würde die Lebensgrundlagen für die nächste Generation zerstören. Bauen Sie das 1,5-Grad Ziel ins KSG ein und retten Sie unsere Zukunft!!!
Wir brauchen mehr Engagement.
Mit jedem vergangenen Tag wird die Situation brenzlicher, Klimaneutralität kann nicht so lange auf uns warten. Wir brauchen Veränderung ab jetzt, nicht morgen.
Ohne Einschränkung kein Klimaschutz!
Das ökologische Grundverständnis unserer Gesellschaft muss sich grundlegend ändern, das ist unsere einzige Chance dem sich anbahnenden Kollaps zu entgehen und - das sind wir unserer nachfolgenden Generation schuldig. Eine umweltbewusste und nachhaltige Ausbildung kann in der Schule erfolgen sowie in den Medien. Unser Umgang mit Ressourcen muss in
Das ökologische Grundverständnis unserer Gesellschaft muss sich grundlegend ändern, das ist unsere einzige Chance dem sich anbahnenden Kollaps zu entgehen und - das sind wir unserer nachfolgenden Generation schuldig. Eine umweltbewusste und nachhaltige Ausbildung kann in der Schule erfolgen sowie in den Medien.
Unser Umgang mit Ressourcen muss in allen Wirtschaftsbereichen geändert werden, was aber ein heißes Eisen zu sein scheint. Nur - die Auswirkungen des Klimawandels werden alle! teuer bezahlen müssen.
Zu wenig!
Das ist viel zu wenig!
Wir brauchen mehr Klimaschutz und bedeutend strengere Auflagen!
Bau
Auf keinen Fall auf "nachhaltigen" Zement setzen. Dieser ist Stand jetzt auf Flugasche aus Kohlekraftwerken angewiesen. Nur Einsparungen helfen.
Landwirtschaft
Die Rolle, die der Landwirtschaft in diesem KSG zukommt, ist absolut nicht ausreichend. Gute Klimapolitik gibt es nur mit einer fundamentalen Agrarwende. Statt auf freiwillige Richtlinien zu setzen, braucht es jetzt verbindliche Maßnahmen, die kleine und ökologische Betriebe stärken und gleichzeitig die schädliche industrielle Landwirtschaft,
Die Rolle, die der Landwirtschaft in diesem KSG zukommt, ist absolut nicht ausreichend. Gute Klimapolitik gibt es nur mit einer fundamentalen Agrarwende.
Statt auf freiwillige Richtlinien zu setzen, braucht es jetzt verbindliche Maßnahmen, die kleine und ökologische Betriebe stärken und gleichzeitig die schädliche industrielle Landwirtschaft, besonders dabei die Tierindustrie, massiv ein- und beschränken. Dabei müssen alle Bereiche der Agaraindustrie angeschaut und einberechnet werden - von dem Transport über die genutzen Düngemittel, Gebäude und Abfallstoffe. Es braucht also auch in der Landwirtschaft mindestens Klimaneutralität. Diese ist vor allem zu erreichen durch die Förderung und Umstellung auf kleine Betriebe und pflanzliche (statt tierische) Produktion.