Online-Kommentierung
Der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Klimaschutzes sieht ein verbindliches Klimaschutzziel für das Jahr 2030 vor, außerdem soll die Erfolgskontrolle der Klimaschutzmaßnahmen verankert werden.
Die Änderungen des Klimaschutzgesetzes
Ein zentrales Element der Änderungen ist die Festlegung eines Klimaschutzziels für das Jahr 2030 als Zwischenziel auf dem Weg zur Erreichung des langfristigen Klimaschutzziels 2050. Auf Basis des Zielgerüsts aus dem internationalen Übereinkommen von Paris, den Klimaschutzzielen auf EU- und Bundesebene, dem Klimaschutzziel für 2050 nach Paragraph 4 Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) sowie unter Berücksichtigung der strukturellen Voraussetzungen und Potentiale in Baden-Württemberg wird ein Klimaschutzziel von mindestens 42 Prozent Treibhausgasminderung gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 als Zwischenziel im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg festgelegt.
Bei einer drohenden Verfehlung von Klimaschutzzielen soll ein Mechanismus ausgelöst werden, mit dem anhand von neuen Maßnahmenvorschlägen der Zielpfad wieder erreicht werden soll.
Die Grundsätze des nachhaltigen Bauens werden im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg gestärkt.
Mit dem Ziel, den kommunalen Energieverbrauch zu senken und insbesondere die Liegenschaften energieeffizienter zu betreiben, erfassen die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Energieverbräuche.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sollen über eine Vereinbarung zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (Klimaschutzpakt) bei dem freiwilligen Ziel einer klimaneutralen Kommunalverwaltung bis 2040 unterstützt werden.
Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel, durch eine systematische Untersuchung auf kommunaler Ebene Handlungsmöglichkeiten zur Erreichung der Klimaschutzziele im Wärmebereich aufzuzeigen. Ein kommunaler Wärmeplan ist ein Strategieinstrument für eine effiziente, klimaneutrale Wärmeversorgung, unterstützt die Vorbildfunktion der öffentlichen Hand beim Klimaschutz und erfüllt eine Informationsfunktion für die Allgemeinheit. Stadtkreise und Große Kreisstädte werden zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtet.
Das Instrument der Klimamobilitätspläne soll auf Ebene der Kommunen ein Handlungskonzept zur dauerhaften und erheblichen Verminderung von Treibhausgasemissionen ermöglichen.
Unternehmen sollen auf freiwilliger Basis mit dem Land Klimaschutzvereinbarungen abschließen können. Dadurch sollen sie zu zusätzlichen Klimaschutzaktivitäten motiviert werden.
Durch die Einführung einer Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden soll der Photovoltaikausbau im Gebäudesektor gezielt verstärkt werden. Die hieran angelehnte Pflicht zur Parkplatzüberdachung mit Photovoltaikanlagen soll darüber hinaus eine effiziente Nutzung offener Stellplatzflächen zugunsten des Klimaschutzes gewährleisten und einen Anreiz zur weitergehenden Sektorkopplung setzen.
Die Regierungspräsidien sollen bei bestimmten Bauleitplanverfahren zur Regelung von Standorten für Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien als Träger öffentlicher Belange für den Klimaschutz beteiligt werden.
Im Bereich Klimawandelanpassung wird festgelegt, dass die Anpassungsstrategie, die 2015 erstmalig erstellt wurde, in fünfjährigem Turnus erarbeitet wird.
Die Änderungen des Landesreisekostengesetzes
Die Änderungen im Landesreisekostengesetz dienen dem Klimaausgleich für dienstlich veranlasste Flugreisen der Ressorts, der den Ressorts nachgeordneten Behörden und der staatlichen Hochschulen.


Kommentare
Sie konnten den Gesetzentwurf bis zum 7. Juli 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
unter- unterambitioniert
Unglaublich! Ein Gesetz dass sogar das völlig unzureichende Klimapäckchen der Bundesregierung noch unterbietet! Dass man es überhaupt wagt das Abkommen von Paris bei der Zielsetzung zu erwähnen ist eine Frechheit! Anscheinend werden Gesetze in Baden-Württemberg weiter von der Industrie diktiert, anders kann man sich das Zustandekommen dieses ausgestreckten Mittelfingers in Gesetzesform gegenüber der nachfolgenden Generationen nicht erklären. Wozu haben wir eigentlich einen grünen Ministerpräsidenten?
§7 Vorbildfunktion der öffentlichen Hand
§7a: Grundsätze des nachhaltigen Bauens
Ein reines Förderprogramm reicht nicht aus. Das Land sollte durchaus von seinen rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen. Daher sollte folgende Ergänzung beschlossen werden:
Alle Bauprojekte des Landes müssen ab sofort, wo immer möglich, aus kreislauffähigen und klimapositiven Materialien geplant werden. Abriss und Downcycling muss vermieden und der Einsatz an grauer Energie (einschl. Transportwege) minimiert. Zusätzlich müssen landeseigene Bauvorhaben ab sofort so ausgeführt werden, dass sie zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen. Bis Ende 2020 sind rechtliche Maßnahmen umzusetzen, die diese Vorgaben auch auf alle privaten und privatwirtschaftlichen Bauvorhaben ausdehnen. Auch in allen anderen Sektoren müssen bei öffentlichen Ausschreibungen kreislauffähige Produkte bevorzugt werden. Darüber hinaus soll das Land ein Programm erarbeiten das Unternehmen dazu bringt Produkte reparierbar, recyclebar und langlebig zu gestalten.
§7b Energieverbrauch der Gemeinden
Zeitgleich mit der Erfassung der Energieverbräuche und der Wärmepläne müssen alle Kommunen Klimaschutzkonzepte erstellen.
Außerdem muss das Land gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag Vorgaben festsetzen, dass sich alle Kommunen das Ziel setzen bis 2030 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzkonzept der Kommunen muss darauf abzielen und umgesetzt werden.
§7c-e Wärmewende
- Wärmeplanung
Anstatt der 100 größten Kommunen müssen alle Kommunen Wärme- und Kältepläne erstellen. Die Wärmeplanung sollte von den Landkreisen koordiniert werden, dabei sollte zuerst ein grober Plan für den ganzen Landkreis erstellt werden, der anschließend verfeinert wird.
Teil der Planung muss auch eine Umsetzungsstrategie sein. Es muss klar aufgezeigt werden, an welchen Punkten eine mögliche Umsetzung mangelt und wo Unterstützung benötigt wird. Kommunen sollten anschließend im Stande sein die Wärmepläne umzusetzen und müssen dies dann auch tun.
Ziel der Wärmepläne muss es sein, einen landesweiten klimaneutralen Gebäudebestand bis 2030 zu erreichen.
Zusätzliche Ideen, die auch gesetzlich geregelt werden müssen, und die bislang vom Land nicht ausreichend adressiert werden:
- Wärmeversorgung als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge definieren.
- Verbot Gasnetz-neu- und -ausbau mit Inkrafttreten des KSG einführen. Erweiterung, Neu- und Ausbau sind dann nur noch zulässig, wenn die Genehmigung der Gemeinde durch Satzung (Gemeinderat) vorliegt.
- Verbot von Ölheizungen ab sofort und ab 2030 Verbot von Gasheizungen bei neuen Heizungen
Ein weiterer Punkt der nicht adressiert wird ist das Thema der Gebäudesanierung:
Massiver Ausbau von Contracting für Privatpersonen. Dadurch Einführung eine verpflichtenden Gebäudesanierung für Privatbesitzer mit möglicher Kostenübernahme durch einen staatlichen Träger, wobei im folgenden die Einsparungen an den staatlichen Träger gehen müssen, bis die Kosten abbezahlt sind.
Ziel der Gebäudesanierung ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2030.
§ 7g Klimaschutzvereinbarungen mit Unternehmen: auf freiwilliger Basis
Das Land kann und muss gesetzgeberisch aktiv werden.
Das Land sollte Klimaschutz ambitionierter angehen, wie:
Der Treibhausgasausstoß der landeseigenen Unternehmen und Einrichtungen muss bis 2030 um 75 % reduziert werden, bis 2030 müssen sie klimaneutral sein. Die erforderlichen Reduktionsmaßnahmen können in Kooperation mit Unternehmen umgesetzt werden. Darüber hinaus muss die Landesregierung einen Großteil der in BW ansässigen Unternehmen davon überzeugen, bis 2030 klimaneutral zu sein. Für die Durchführung dieser Maßnahmen kann das Land Anreize, wie Wettbewerbe, Steuervorteile oder Subventionen schaffen und umgekehrt Strafmaßnahmen beim Verfehlen der Ziele verhängen.
§8 Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen
Eine PV Pflicht auf Nichtwohn-Neubauten ist sinnvoll aber bei weitem nicht ausreichend. Darüber hinaus ist eine PV Pflicht ab 2022 deutlich zu spät. Die Klimakrise erfordert rasches Handeln, eine PV Pflicht sollte ab spätestens Anfang 2021 gelten.
Darüber hinaus ist eine PV Pflicht bei allen Neubauten und im Bestand nötig.
Im Bestand braucht es einen massiver Ausbau von PV-Contractingangeboten, mit dem Ziel bis 2030 alle geeigneten Dachflächen mit PV bebaut zu haben.
Mithilfe des Solaratlases kann strukturiert vorgegangen werden um zuerst die besser geeigneten Dachflächen zu bebauen.
Außerdem ist die Förderung von Agro PV (APV) sehr wichtig. Hier muss sich das Land auf Bundesebene dafür einsetzen, dass hemmende Regelungen zur APV wie die Direktzahlungsdurchführungsverodnung gestrichen werden.
Auf BW Ebene, muss sich BW an mindestens 30 Pilotprojekten beteiligen um APV mehr in die Breite zu tragen. Bis 2030 müssen 2% der landwirtschaftlich genutzten Fläche mit APV bebaut werden.
Verkehr und Kohleausstieg
Verkehr:
Wird ebenfalls vollständig ignoriert.
Es ist wichtig, dass wir jetzt den gesetzlichen Rahmen für eine schnelle Verkehrswende schaffen:
Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.
Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.
Zum Fliegen:
Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.
Was das Klimaschutzgesetz braucht:
Kurzfristig wirksame konkrete Maßnahmen statt vager Langfrist-Ziele
Mehr Geld und Raum für sicheren Radverkehr, vor allem in den Städten, aber auch für mittlere Entfernungen
Klimaorientierte Parkraumbewirtschaftung, die eine deutliche Reduzierung des Autoverkehrs und Autobesitzes befördert
Förderung von Lastenrädern zur Belieferung im innerstädtischen Verkehr, verbunden mit Auflagen für motorisierten Zulieferverkehr
Generelles Tempolimit
Klare Minderungsvorgaben für Dienstwagen (!!!auch und gerade für die Fahrzeuge der Ministerien!!!)
Überprüfung aller landesspezifischer Förderprogramme mit Blick auf Einhaltung der Klimaschutzvorgaben auf Basis des vom Sachverständigenrat für Umweltfragen berechneten noch verfügbaren Emissionsbudgets Deutschlands
Nicht nur regelmäßiges Monitoring, sondern auch klare verbindliche Vorgaben zur unmittelbaren Nachsteuerung
Klare Vorgaben für die umfassende Elektrifizierung von Schienenwegen zur Steigerung von Kapazitäten, verbunden mit einer langfristigen Steigerung der Mittel für öffentlichen Personennahverkehr (Schiene und Straße)
Einführung eines bundesweiten 365-Euro-Tickets für ÖV zur Steigerung der Attraktivität des ÖV
Überprüfung der in Landeshoheit geplanten Ausbaumaßnahmen für den Straßenverkehr mit Blick auf Einhaltung der verbindlichen Klimaziele
Kohleausstieg:
Die Landesregierung muss, in Absprache mit EnBW, MVV, den betroffenen Städten bzw. Stadtwerken und ggf. weiteren relevanten Akteuren, vereinbaren, bis spätestens 2030 die Verfeuerung von Kohle in Kraftwerken und Heizkraftwerken zu beenden.
ernsthaft?!
Dafür dass Baden-Würrtemberg einen grünen Ministerpräsidenten haben, ist das echt peinlich! Wenn Baden-Württemberg wirklich Vorreiter beim Klimaschutz sein möchte, sollte es das vielleicht auch in einem Gesetz erkennbar sein. Denn irgendwie sind Hamburg und Thüringen progressiver. Wenn man junge Wähler*innen nicht verschrecken möchte, wäre es sinnvoll die Bekämpfung der Klimakrise ernstzunehmen und das Pariser-Klimabkommen einzuhalten.
Das Gesetz ist unzureichend und benötigt ambitioniertere Ziele
Mein Baden-Württemberg muss jetzt handeln, um das Artensterben zu stoppen und die Treibhausgasemissionen bis zum Jahre 2025 auf Nettonull zu senken.
• In meinem Baden-Württemberg werden im Jahre 2025 weder Strom noch Wärme aus fossilen Energieträgern gewonnen. Ich erwarte von der Landesregierung ordnungspolitische Maßnahmen, die die Verbrennung von Brennstoffen aus Kohle, Erdgas und Erdöl unwirtschaftlich machen. Für die Energieversorgung Baden-Württembergs wird der erneuerbare Energiesektor massiv ausgebaut.
• Dazu wird die dezentrale erneuerbare Energieerzeugung, welche der lokalen Bevölkerung zugutekommt, (energetisch, finanziell) gefördert
• Ich fordere die Baden-Württemberg dazu auf, einen Deutschland- oder besser noch Europa weiten - CO2-Preis von 250€ pro Tonne bis 2023 über alle Sektoren einzuführen. Diese Maßnahme sorgt für eine ordnungspolitische Lenkungswirkung.
• In meinem Baden-Württemberg werden KFZ mit Verbrennungsmotoren ab 2025 nicht mehr zugelassen. Dies sorgt für einen Innovationsschub in unserer Schlüsselindustrie.
• In meinem Baden-Württemberg ist Klimagerechtigkeit nicht nur ein Wort. Sie wird durch die Schaffung von wirksamen und rechtsverbindlichen Instrumenten gestützt. Unternehmen, die in Baden-Württemberg tätig sind oder nach Baden-Württemberg liefern, müssen die Menschenrechte wahren. Von Projekten negativ Betroffene benötigen Klagemöglichkeiten sowohl in ihren Heimatländern als auch in den Ländern, wo die für die Projekte verantwortlichen Unternehmen ihren Sitz haben. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Lieferketten offenzulegen und auf die Einhaltung der Menschenrechte hin zu überprüfen.
• Es sollte kein Mercorsur-Abkommen geben, solange im Amazonas-Gebiet weiter Regenwald abgeholzt und brandgerodet wird. Denn dieses Abkommen fördert billigen Konsum von Fleisch, Soja und Palmöl. Baden-Württemberg kämpft dafür, dass die EU in ihren Klimazielen auch die Verantwortung für den Schutz des Regenwaldes übernimmt.
• Baden-Württemberg erkennt bis Mitte 2021 an, dass Klimaschäden und Ökozid ein Verbrechen sind.
• Baden-Württemberg führt bis Anfang 2021 eine Umweltmissbrauchsrichtlinie zur Kodifizierung des zivilrechtlichen Fehlverhaltens für die Beteiligung an Klimaschäden, mit persönlicher und strafrechtlicher Haftung für diejenigen, die von der Verschmutzung profitieren, ein.
• Baden-Württemberg setzt sich dafür ein, dass das internationale Strafrecht neu aushandeln wird. Klimaschäden, die einem Ökozid gleichkommen, sollen als “Verbrechen gegen die Menschheit” anerkannt werden.
• Baden-Württemberg führt Gesetze und Verordnungen ein, die bis spätestens 2025 einen Rahmen dafür setzen, dass unsere Volkswirtschaft innerhalb der planetarischen Grenzen operieren.
• Baden-Württemberg veranlasst bis spätestens 2023 eine detaillierte Datenerhebung über den Zustand der Ökosysteme und setzt fortlaufend neue Zielvorgaben für die biologische Vielfalt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Gesetze zur Schließung von Steueroasen ein.
• Baden-Württemberg steigt bis spätestens 2021 vollständig aus der Subventionierung von fossilen Brennstoffen aus.
• Baden-Württemberg verstärkt bis spätestens 2021 die Verbraucherrechte auf Produkte von dauerhafter und beständiger Qualität bei gleichzeitiger gesetzlicher Verankerung des Rechts auf Reparatur und Wiederverwertbarkeit.
• Baden-Württemberg führt bis 2021 eine neuen Richtlinie für Supermärkte und Geschäfte ein, die eine CO2- und Lebensmittelampel, den Verzicht auf unnötige Verpackung, einen CO2-armen Transport, einen existenzsichernden Lohn für landwirtschaftliche Arbeitskräfte und einen wirksamen Vollzug vorschreibt.
• Baden-Württemberg führt bis 2022 Vorschriften ein, die sowohl für nationale als auch für internationale Lieferketten gelten. Diese stellen sicherstellen, dass eine Reduzierung des Materialdurchsatzes in Baden-Württemberg erreichen wird und beruhen auf den Grundsätzen von Gerechtigkeit.
• Mein Baden-Württemberg sorgt dafür, dass Unternehmen für Klimarisiken und Verzögerungen beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen Verantwortung übernehmen müssen — für verursachte Schäden muss eine volle Entschädigung gezahlt werden. Der politische Rahmen wird bis spätestens Mitte 2021 gesetzt.
• Baden-Württemberg versetzt bis Mitte 2021 Unternehmen und andere in die Lage, transparente Vereinbarungen zur Beseitigung von Treibhausgasemissionen, Abfall und Umweltverschmutzung zu treffen, die von den Wettbewerbsregeln ausgenommen sind.
• Luftverschmutzung schwächte vor COVID-19 bereits unsere Körper deutlich - hauptsächlich durch Verkehr, ineffizienten Energieverbrauch in Wohngebieten zum Kochen und Heizen, Kohlekraftwerke, Verbrennung fester Abfälle und landwirtschaftliche Praktiken.
Luftverschmutzung erhöht das Risiko für die Entwicklung und die Schwere von:
o Lungenentzündung,
o chronisch obstruktiver Lungenerkrankung,
o Lungenkrebs,
o Herzerkrankungen und
o Schlaganfällen.
Dies führt jedes Jahr zu sieben Millionen vorzeitigen Todesfällen.
Luftverschmutzung führt auch zu ungünstigen Schwangerschaftsverläufen mit niedrigem Geburtsgewicht und Asthma, was unsere Gesundheitssysteme weiter belastet.
Eine wirklich gesunde und nachhaltige wirtschaftliche Erholung lässt es nicht zu, dass die Luft, die wir atmen, und das Wasser, das wir trinken, weiterhin verschmutzt werden. Mein Baden-Württemberg wird keinen unverminderten Klimawandel und keine Abholzung der Wälder zulassen und damit neue Gesundheitsbedrohungen für gefährdete Bevölkerungsgruppen vermeiden.
In einer gesunden Wirtschaft und Zivilgesellschaft werden die am stärksten Gefährdeten unter uns betreut. Alle Arbeitnehmer*innen haben Zugang zu gut bezahlten Arbeitsplätzen, die die Umweltverschmutzung oder die Verschlechterung der Natur nicht verschlimmern. Städte priorisieren Fußgänger, Radfahrer und öffentliche Verkehrsmittel und unsere Flüsse und Himmel sind geschützt und sauber. Die Natur gedeiht, unser Körper ist widerstandsfähiger gegen Infektionskrankheiten und niemand wird aufgrund der Gesundheitskosten in die Armut gedrängt.
Um diese gesunde Wirtschaft zu erreichen, müssen wir intelligentere Anreize und Restriktionen im Dienste einer gesünderen, widerstandsfähigeren Gesellschaft einsetzen. Wenn die Regierung die derzeitigen Subventionen für fossile Brennstoffe grundlegend abschaffet und die Mehrheit dieser Subventionen auf die Erzeugung sauberer erneuerbarer Energien verlagern, wäre unsere Luft sauberer und die Klimaemissionen würden massiv reduziert werden. Dies führte zu einer wirtschaftlichen Erholung – der zu erwartende globalen BIP-Gewinn macht nach Prognosen 90 Billionen € bis 2050 aus. (siehe www.irena.org/newsroom/pressreleases/2020/Apr/Renewable-energy-can-support-resilient-and-equitable-recovery)
Wenn wir in Baden-Württemberg unsere Aufmerksamkeit auf die Entwicklungen nach COVID-19 lenken, müssen führende Mediziner*innen und wissenschaftliche Berater*innen direkt an der Erstellung aller Konjunkturpakete beteiligt werden.
Bei den enormen Investitionen, die die EU, Deutschland und Baden-Württemberg in den kommenden Monaten in Schlüsselsektoren wie Gesundheitswesen, Verkehr, Energie und Landwirtschaft tätigen wird, müssen Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung im Mittelpunkt stehen.
Was Baden-Württemberg und die Welt jetzt brauchen, ist eine #HealthyRecovery. Unsere Konjunkturpläne müssen genau darauf ausgerichtet sein.
Schlechter als Minimalziel von Berlin und Paris
Der Gesetzesentwurf stellt ein Armutszeugnis dar, wenn eine grüne Landesregierung Ziele des Bundes und des Klimaschutzabkommens von Paris unterbietet!
Ambition sieht anders aus
Von einer grün geführten Landesregierung erwarte ich, dass sie mit Ambition vorausgeht und beweist, dass Klimaschutz mit Industrie und Ökonomie vereinbar ist. 42% bis 2030 ist jedoch eine Bankrotterklärung. Da ist ja unsere Bundesregierung amitionierter, die CDU/CSU geführt ist. Das Land muss mehr für den Klimaschutz tun:
- 365€ Ticket für den Regional- und Nahverkehr in ganz BW
- mehr Straßenbahnen auch in kleineren Städten bezuschussen (Bus ist oft ein Trauermeer bei kaputten Straßen und ist sehr unattraktiv)
- PV Pflicht auf ALLEN Neubauten und beim Bestand bei Dachumgestaltung
- mehr das Blau-Grün Konzept (offenes Wasser, Begrünung) in Städten fördern und keine Fördergelder mehr für Projekte, die dem Stadtklima schaden (Versiegelung, Pflasterung)
- verkehrsberuhigte Innenstädte fördern (auch für kleine Kommunen), Tempo 30 auch für Durchgangsstraßen
- CO² freie Kommunen vor 2030
- mindestens 65% Reduktion bis 2030
Realistischen Klimaschutz machen
Die Ziele die gesetzt werden sollen sind Mangelhaft um das Leben auf dem Planeten zu schützen. Es ist nötig das die Ziele sich an einem CO2 Budget orientiert das auf Paris und die Internationale Gerechtigkeit ausgelegt ist. Eine mindestens 80% Emissionseinsparung bis 2030 halte ich dafür für nötig eher mehr.
Um eine Verkehrswende zu bekommen ist nicht nur eine Regionale Planung nötig sondern auch eine Landesweite Umstrukturierung des Verkehrs. Der motorisierte Individualverkehr ist dabei keine Lohnenswerte Perspektive. Da viel Industrie in BW aber von diesem Abhängt ist auch eine wirtschaftliche Erneuerung nötig, dass beinhaltet auch eine bewusste Ansiedelung von zukunftsgerichteter Industrie.
Komplettes Gesetz
§4 Zielsetzung
Ziel muss es sein, die überlebenswichtige 1,5 Grad Grenze einzuhalten. Das wird mit dem Gesetz nicht erreicht.
Um die 1,5 Grad Grenze einzuhalten, bleiben BW ab 1.1.20 noch 420 Mt CO2-Äq. Dies entspricht der Klimaneutralität ab 2030!
Die klimaneutrale Landesverwaltung als Vorbild darf nicht erst 2040 erreicht werden. Dies ist viel zu spät. Um dem gewünschten Vorbildcharakter gerecht zu werden muss sie 2025 erreicht werden.
Kompensation außerhalb BWs sind auszuschließen.
WICHTIGE PUNKTE DIE FEHLEN
Wind Ausbau
Dieses elementare Thema ist im KSG komplett ausgelassen.
Ideen wie der Ausbau in BW vorangetrieben werden kann:
- Verpflichtende Zuweisung des Windzubaus auf Landkreisebene.
- Finanzzuweisungen müssen an den Erfolg beim Windradausbau gekoppelt werden.
- Eine Zielsetzung von 500 Windrädern bis 2030
- Zentralisierung der Zulassungsverfahren
- Vereinheitlichung der Zulassungsverfahren.
- Einsetzen auf Bundesebene für eine Reformierung des EEG.
Der Verkehr wird im Gesetz vollständig ignoriert.
Es ist wichtig, dass jetzt der gesetzliche Rahmen für eine schnelle Verkehrswende geschaffen wird:
Ziel muss ein flächendeckender Ausbau von Bus- und Bahninfrastruktur im Land sein; dabei müssen sämtliche Maßnahmen auf den Deutschlandtakt abgestimmt werden. Konkret muss ab 2022 der Öffentliche Personenverkehr (ÖPV) für den Endverbraucher stets das wirtschaftlichste Verkehrsmittel sein (z.B. über eine Nahverkehrsabgabe in Verbindung mit einer City-Maut). Mittel für den Neubau von Landes- und Kreisstraßen müssen vollständig in den Ausbau des ÖPV, den Radwegeausbau und fußgängerfreundlichere Kommunen umgeleitet werden. Gleichzeitig müssen nachhaltige Verkehrsmittel gefördert werden und neue Mobilitätsangebote entstehen (Bsp. Kopenhagen). Zudem muss in den Städten der Individualverkehr mit PKW verringert werden. Die dadurch entstehenden Freiräume können dann wieder der Bevölkerung zu Gute kommen, z.B. durch Grünflächen.
Zusätzlich:
- Streichung der Pflicht zum Auto Stellplatzbau in der Stellplatzverordnung
- Ziel einer 85-%-igen PKW Reduktion bis 2035 wie es die Studie Mobiles BW festgestellt hat.
Zum Fliegen: Kurzstrecke bis 1.000 km wenn überhaupt nur noch elektrisch (Bsp.: Eviation Alice wird dieses Jahr die Flugerprobung aufnehmen, maximal 1.000 km Reichweite, 9 Passagiere, eine halbe Stunde laden reicht für eine Stunde Flug), Mittelstrecke perspektivisch mit Wasserstoff/Brennstoffzelle (H4 Erprobungsträger DLR mit 4 Personen an Bord bis 1.500 km aktuell) und Langstrecke entweder streichen (mehr Zwischenlandungen gehen auch), mit nachhaltigem Biosprit wie aus Jatropha-Pflanzen oder mit klimaneutralen Treibstoff aus Power-to-X-Anlagen, betreiben.