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Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Entwurf des Staatsvertrags

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz vom 18. bis 20. Oktober 2017 der Entwurf des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags beschlossen. Die sogenannte Betrauungsnorm (Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) ist Teil dieses Entwurfs (Artikel 1, Ziffer 4 des Entwurfs des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags). Einen Überblick über das Verfahren, die wesentlichen Inhalte des Staatsvertragsentwurfs, die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung sowie den Staatsvertragsentwurf selbst können Sie der Drucksache 16/2953 des Landtags von Baden-Württemberg entnehmen.

Landtag Baden-Württemberg: Drucksache 16/2953 (PDF)

Im Anschluss wurde im Landtag das sogenannte Vorunterrichtungsverfahren durchgeführt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sodann zwischen dem 5. und 18. Dezember 2017 unterzeichnet.