Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

Entwurf des Staatsvertrags

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Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben auf ihrer Konferenz vom 18. bis 20. Oktober 2017 der Entwurf des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags beschlossen. Die sogenannte Betrauungsnorm (Kooperationen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) ist Teil dieses Entwurfs (Artikel 1, Ziffer 4 des Entwurfs des Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags). Einen Überblick über das Verfahren, die wesentlichen Inhalte des Staatsvertragsentwurfs, die wesentlichen Ergebnisse der Anhörung sowie den Staatsvertragsentwurf selbst können Sie der Drucksache 16/2953 des Landtags von Baden-Württemberg entnehmen.

Landtag Baden-Württemberg: Drucksache 16/2953 (PDF)

Im Anschluss wurde im Landtag das sogenannte Vorunterrichtungsverfahren durchgeführt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben den Einundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag sodann zwischen dem 5. und 18. Dezember 2017 unterzeichnet.