Soziales

Errichtung einer Landespflegekammer

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Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.

Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.

Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.

Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.

Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer

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18. Kommentar von :Tbline67

Vollbefragung

Auch ohne die zwangsweise Erpressung der Daten bei den jeweiligen Arbeitgebern, könnte die Landesregierung Baden-Württemberg über eine online, beziehungsweise Briefbefragung der Pflegekräfte in Baden-Württemberg nachdenken. Im Land Baden-Württemberg wurden zum Thema nur wenige Pflegekräfte befragt. Dies ist zutiefst undemokratisch! Daher ist eine

Auch ohne die zwangsweise Erpressung der Daten bei den jeweiligen Arbeitgebern, könnte die Landesregierung Baden-Württemberg über eine online, beziehungsweise Briefbefragung der Pflegekräfte in Baden-Württemberg nachdenken. Im Land Baden-Württemberg wurden zum Thema nur wenige Pflegekräfte befragt. Dies ist zutiefst undemokratisch! Daher ist eine öffentliche Abstimung der Pflegekräfte in den Einrichtungen der gangbare Weg. Jede Pflegekraft erhält durch ihren Arbeitgeber die Fragestellung übermittelt: Kammer ja oder nein .., Das Ergebnis wird zentralisiert erfasst und ausgewertet. Erst dann ist ein hinreichend tragbares Ergebnis abzusehen. Es ist mir böllig unverständlich, wie man sich als Landesregierung vor den Karren von Lobbyisten spannen lassen kann.

17. Kommentar von :Tbline67

Finanzierung

Ausweislich des vorgelegten Dokumentes, beläuft sich der jährliche Haushaltsaufwand der Landespflege Kammer Baden-Württemberg auf geschätzte 5,9 Millionen €. Dies bei einem angeblichen Mitgliedervolumen von 129.000 Personen. Als Grundlage für die Berechnung wurde die Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz herangezogen. Dazu wurde schlichtweg der zudem

Ausweislich des vorgelegten Dokumentes, beläuft sich der jährliche Haushaltsaufwand der Landespflege Kammer Baden-Württemberg auf geschätzte 5,9 Millionen €. Dies bei einem angeblichen Mitgliedervolumen von 129.000 Personen. Als Grundlage für die Berechnung wurde die Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz herangezogen. Dazu wurde schlichtweg der zudem deutlich zu niedrig recherchierte Haushalt der Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz mit dem Faktor 3 multipliziert. Dies nennt man eine verwalterische Milchmädchenrechnung. Wie sich am Beispiel der Landespflege Kammer Niedersachsen zeigt, reichen der Kammer 6,1 Millionen für 80.000 Mitglieder noch nicht einmal ansatzweise aus. Haushalts/ Wahrheit und Haushaltsklarheit sind hier das Gebot der Stunde und ergeben sich aus den Haushaltsgesetzen des Landes und des Bundes. Insofern ist es völlig unverständlich, warum im Sozialministerium mit völlig falschen Zahlen, die deutlich unter dem durch die Mitglieder tatsächlich aufzubringenden Haushalt liegen, gearbeitet wird. Dies ist in höchstem Maße zu verurteilen. Die zukünftigen Mitglieder werden bereits mit diesem Entwurf und der Begründung über die wahren finanziellen Verhältnisse die notwendig sind , getäuscht ! Allein aus diesem Grunde, verbietet es sich, die Mitglieder Zwangsbeiträgen zu unterwerfen. Letztlich hat die Landesregierung Baden-Württemberg, wie auch andere Landesregierungen, die Pflege durch die Privatisierung erst an die Wand gefahren. Der Prozess der Privatisierung von Krankenhäusern und der Übergabe einzelner Krankenhäuser an sogenannte Krankenhauskonzerne, hat die schlechte Situation der Pflege zuerst zu verantworten. Richtiger wäre es derzeit, dass das Land die Finanzierung dieser Pflegekammer übernimmt. Das Argument, man könne dann nicht unabhängig die Aufgaben erfüllen ist absurd, da es sich bei der Kammaer letztlich um eine per Gesetz verordnete KdÖR handelt, die ausweislich des Gesetzes immer noch der staatlichen Aufsicht unterliegt. Die Mitgliedsbeiträge als Umlage zu bezeichnen ist dazu ein schlechter Scherz. Es handelt sich hier um Zwangsbeiträge einer Personengruppe der unteren Lohngruppen. Diese Beiträge sind öffentliche Abgaben und müssten daher auch zwangsbeigetrieben werden. Das will die Politik in BaWü den Bürger*Innen zumuten ? Da hätten Sie sich das Klatschen mal sparen können. Summarisch betrachtet ist diese Kostenschätzung wohl eher ausgependelt, denn berechnet worden!

16. Kommentar von :Tbline67

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf: im Rahmen der Gesetzesvorlage wird gefordert, dass die Arbeitgeber die Daten der Beschäftigten an den Gründungsausschuss der Landespflege Kammer Baden-Württemberg weiterzuleiten haben. Ebenso wie in allen anderen Bundesländern werden sie bei nicht Einhaltung mit einem Bußgeld bedroht. Diese

Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf: im Rahmen der Gesetzesvorlage wird gefordert, dass die Arbeitgeber die Daten der Beschäftigten an den Gründungsausschuss der Landespflege Kammer Baden-Württemberg weiterzuleiten haben. Ebenso wie in allen anderen Bundesländern werden sie bei nicht Einhaltung mit einem Bußgeld bedroht. Diese Regelung im Gesetz steht in krassem Gegensatz zum Bundesdatenschutzgesetz. Letztenendes handelt es sich bei der Landespflege Kammer um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die zwangsweise Herausgabe der Daten der Beschäftigten ist ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Betreibers einer Pflegeeinrichtung. Völlig ungeklärt ist an dieser Stelle, warum eine freiwillige Registrierung nicht möglich sein soll. An dieser Stelle greift das Gesetz meines Erachtens zu tief in die Persönlichkeitsrechte der Pflegepersonrn in Baden-Württemberg ein. Wie sich bereits in allen anderen Bundesländern, die eine gleiche Regelung verfasst haben zeigt, ist dies höchst umstritten und dürfte auch im Land Baden-Württemberg zu entsprechenden Klagen führen.

15. Kommentar von :Tbline67

Beiträge

Die Landesregierung Baden-Württemberg nimmt billigend in Kauf, dass anders als bei den zunächst im Heilberufegesetz genannten Berufsgruppen, die Gruppe der Pflegepersonen überwiegend in abhängiger Beschäftigung stehen. Alle anderen Berufsgruppen, gelten als selbstständige, beziehungsweise haben die Möglichkeit wie im Fall der Ärzte, gegebenenfalls

Die Landesregierung Baden-Württemberg nimmt billigend in Kauf, dass anders als bei den zunächst im Heilberufegesetz genannten Berufsgruppen, die Gruppe der Pflegepersonen überwiegend in abhängiger Beschäftigung stehen. Alle anderen Berufsgruppen, gelten als selbstständige, beziehungsweise haben die Möglichkeit wie im Fall der Ärzte, gegebenenfalls privat ärztlich abzurechnen. Diese Möglichkeit hat das Pflegepersonal nicht. Daher ist es völlig unsozial, vom Pflegepersonal einen Zwangsbeitrag zu erheben. Ausweislich der Auseinandersetzung in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Niedersachsen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zeigt sich, dass gerade die Zwangsbeiträge, dazu führen dass ein erheblicher Widerstand gegen die Zwangsverkammerung besteht. Damit werden die Pflegekräfte nicht in eine für sie tätige Organisationsform gezwungen, sondern viel mehr in ei ne Verwaltungsbehörde eingegliedert.

14. Kommentar von :ohne Name 9094

Keiner will eine Landespflegekammer in BW

Wir brauchen nicht noch eine Stelle die Kosten verursacht und uns um unseren Lohn bringt. Keine/r meiner vielen Kolleginnen und Kollegen will diese Kammer. Von daher stellt sich schon die Frage woher das Ergebnis der „repräsentativen Umfrage“ kommt. Keiner von uns kann sich erinnern jemals zu diesem Thema befragt worden zu sein. Die

Wir brauchen nicht noch eine Stelle die Kosten verursacht und uns um unseren Lohn bringt.

Keine/r meiner vielen Kolleginnen und Kollegen will diese Kammer. Von daher stellt sich schon die Frage woher das Ergebnis der „repräsentativen Umfrage“ kommt. Keiner von uns kann sich erinnern jemals zu diesem Thema befragt worden zu sein.

Die tatsächlichen Erfahrungen der Pflegenden mit der Pflegekammer in den Bundesländern, in welchen diese bereits eingeführt wurden, sind schlecht.

Daher ein klares NEIN zu dieser Zwangskammer!

13. Kommentar von :ohne Name 9090

Ich will nicht zwangsverkammert werden !!!

Die Pflegekammer auf dem Ergebnis der durchgeführten Befragung zu etablieren entbehrt jeder reellen Grundlage. Von über 120000 Pflegenden 2500 darüber abstimmen zu lassen, ob die Kammer kommt oder nicht ist nicht repräsentativ. Ich weiß auch nicht, wer da alles befragt, wurde von meinen Kollegen war da niemand dabei. Des weiteren erhoffe ich

Die Pflegekammer auf dem Ergebnis der durchgeführten
Befragung zu etablieren entbehrt jeder reellen Grundlage. Von über 120000 Pflegenden 2500 darüber abstimmen zu lassen, ob die Kammer kommt oder nicht ist nicht repräsentativ. Ich weiß auch nicht, wer da alles befragt, wurde von meinen Kollegen war da niemand dabei.
Des weiteren erhoffe ich mir von einer Pflegekammer keinerlei Unterstützung was Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung angeht.
Der Blick in die Bundesländer, in welchen es bereits eine Pflegekammer gibt, zeigt nichts erkennbar Positives für die Pflege.
Wenn schon Pflegekammer, dann freiwillige Migliedschaft, das würde dann doch anhand der Freiwilligen gut repräsentieren wie beliebt das Projekt unter den Pflegenden ist.

12. Kommentar von :ohne Name 9093

Pflegekammer

Ich komme aus Niedersachsen, wir haben eine Kammer. Leute macht es nicht, so ein selbstherrlicher Haufen, der nur Geld will und euch verachtet. Die Kammer ist nur negativ aufgefallen, für Anliegen sind die gar nicht zuständig. Dann die Nähe zum dbfk , Kammermitglieder die hauptamtlich im dbfk sind und natürlich alles für ihren Arbeitgeber (

Ich komme aus Niedersachsen, wir haben eine Kammer. Leute macht es nicht, so ein selbstherrlicher Haufen, der nur Geld will und euch verachtet. Die Kammer ist nur negativ aufgefallen, für Anliegen sind die gar nicht zuständig. Dann die Nähe zum dbfk , Kammermitglieder die hauptamtlich im dbfk sind und natürlich alles für ihren Arbeitgeber ( Fortbildung) in die Wege leiten. Wer Altenpfleger ist, hat in der Kammer eh verloren 40 exe Altenpfleger braucht man, um sich selbst aufstellen zu lassen- welches Heim hat so viele Kräfte. Und die angekündigte Umfrage zur weiteren Existenz der Kammer war gleich mit Fangfragen gespickt- aber eh wegen corona auf ewig verschoben

11. Kommentar von :ohne Name 9091

Landespflegekammer

Ich verstehe nicht, wie überhaupt über eine Landespflegekammer nachgedacht werden kann. Die bestehenden Pflegekammern sind zum scheitern verurteilt, niemand wollte sie, nur wenige wurden gefragt und sie werden von den Pflegekräften verpönt. Welchen Sinn also soll dann eine Landeskammer haben?

10. Kommentar von :Michael Sauter

Pflegekammer nein danke

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht. Ich erwarte von meiner Landesregierung endlich Verbesserungen für uns Pflegekräfte. Dies sollte aber dort geschehen, wo konkrete Maßnahmen unmittelbar wirksam werden und nicht über eine fragwürdige Delegation der Lösung auf eine Kammer. Verbessern Sie jetzt die Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende.

Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.

Ich erwarte von meiner Landesregierung endlich Verbesserungen für uns Pflegekräfte. Dies sollte aber dort geschehen, wo konkrete Maßnahmen unmittelbar wirksam werden und nicht über eine fragwürdige Delegation der Lösung auf eine Kammer. Verbessern Sie jetzt die Rahmenbedingungen für beruflich Pflegende. Investieren Sie in das Gesundheitswesen in Ihrem Verantwortungsbereich, sorgen Sie auf Bundesebene für eine patientengerechte, nicht marktwirschaftliche Finanzierung der Krankenversorgung mit einer ordentlichen Personalbemessung.
Die von Ihnen geplante "Zwangsbeglückung" stellt nicht wirklich eine Verbesserung dar:

Berufsgerichtsbarkeit mit Sanktionen durch Kammerfunktionäre (ohne staatliche Aufsicht!)?
Konflikt zwischen den Kammervorgaben (Berufsordnung) und den unzureichenden Arbeitsbedingungen bei unselbständigen Beschäftigten, die bei den Grundlagen für die Erfüllung ihres Arbeitsauftrags keinerlei Einflussmöglichkeit haben?
Faktisch Berufsverbot für Nichtmitglieder?
Entsolidarisierung aller Beschäftigten im Gesundheitswesen?
Auflagen zur Fort- und Weiterbildung für unselbsständig Beschäftigte in der bereits schon knappen Freizeit?
Mitgliedbeiträge unter Zwang für fragwürdige Gegenleistung?

Bitte überlassen Sie uns selber, wie wir uns berufspolitisch organisieren und verzichten Sie darauf, uns dazu zu zwingen.

9. Kommentar von :Peter

Pflegekammer

Ich verlange eine eindeutige Befragung aller Pflegekräfte in BW! Was hier implementiert werden soll, hat nichts mit Demokratie zu tun! Als langjähriger Wähler der Grünen, bin ich entsetzt, ob solcher Maßnahmen! Und das mitten in der Corona Krise - nicht mit uns! Rechnet mit massivem Widerstand, siehe SHW und NDS! Kein Millimeter Richtung

Ich verlange eine eindeutige Befragung aller Pflegekräfte in BW! Was hier implementiert werden soll, hat nichts mit Demokratie zu tun! Als langjähriger Wähler der Grünen, bin ich entsetzt, ob solcher Maßnahmen! Und das mitten in der Corona Krise - nicht mit uns! Rechnet mit massivem Widerstand, siehe SHW und NDS! Kein Millimeter Richtung Zwangskammer!