Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Landespflegekammer geschaffen. Dafür ist die Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze notwendig.
Die Gesetzesvorlage enthält die notwendigen Ergänzungen des Heilberufe-Kammergesetzes zur Gründung einer Landespflegekammer. Die Landespflegekammer erhält die gleichen Rechte und Pflichten wie die bislang bestehenden Heilberufe-Kammern. Soweit berufsspezifische Besonderheiten dies erfordern, werden im Heilberufe-Kammergesetz Sonderregelungen für die Landespflegekammer getroffen. Die Änderungen weiterer Gesetze und Verordnungen dienen der Verankerung der Landespflegekammer in den bestehenden Gesundheitsstrukturen des Landes sowie der Übertragung der Zuständigkeit für die Weiterbildung ab 1. Januar 2025 auf die Landespflegekammer.
Es greift außerdem Anregungen der bestehenden Heilberufe-Kammern mit dem Ziel auf, das Heilberufe-Kammergesetz an neue Formen der heilberuflichen Berufsausübung und an geänderte technische Rahmenbedingungen anzupassen. Die Heilberufe-Kammern sollen zudem in ihrem Bestreben gestärkt werden, bei der Gremienbesetzung eine Gleichstellung von Frauen und Männern zu erreichen. Die Einhaltung der Berufspflichten soll unabhängig von der gewählten Rechtsform bei allen Arten heilberuflicher Tätigkeit sichergestellt werden. Außerdem soll das Heilberufe-Kammergesetz für digitale Lösungen insbesondere bei der Bekanntmachung geöffnet werden.
Betroffen sind die folgenden Gesetze und Verordnungen: Heilberufe-Kammergesetz, Verordnung über den Landespflegeausschuss nach Paragraph 92 Sozialgesetzbuch XI, Landesgesundheitsgesetz, Landespflegegesetz, Pflege- und Sozialberufeanerkennungsverordnung, Weiterbildungsverordnungen in den Bereichen Gerontopsychiatrie, Stationsleitung, Psychiatrie, Rehabilitation, Nephrologie, Operationsdienst/Endoskopiedienst, Onkologie, Hygiene, Intensivpflege.
Kommentare : zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer
Sie konnten das Gesetz bis zum 12. Juni 2020 kommentieren. Vielen Dank für Ihre Kommentare!
Landespflegekammer
Ich verstehe nicht, wie überhaupt über eine Landespflegekammer nachgedacht werden kann. Die bestehenden Pflegekammern sind zum scheitern verurteilt, niemand wollte sie, nur wenige wurden gefragt und sie werden von den Pflegekräften verpönt. Welchen Sinn also soll dann eine Landeskammer haben?
Pflegekammer
Ich komme aus Niedersachsen, wir haben eine Kammer. Leute macht es nicht, so ein selbstherrlicher Haufen, der nur Geld will und euch verachtet. Die Kammer ist nur negativ aufgefallen, für Anliegen sind die gar nicht zuständig. Dann die Nähe zum dbfk , Kammermitglieder die hauptamtlich im dbfk sind und natürlich alles für ihren Arbeitgeber (
Ich komme aus Niedersachsen, wir haben eine Kammer. Leute macht es nicht, so ein selbstherrlicher Haufen, der nur Geld will und euch verachtet. Die Kammer ist nur negativ aufgefallen, für Anliegen sind die gar nicht zuständig. Dann die Nähe zum dbfk , Kammermitglieder die hauptamtlich im dbfk sind und natürlich alles für ihren Arbeitgeber ( Fortbildung) in die Wege leiten. Wer Altenpfleger ist, hat in der Kammer eh verloren 40 exe Altenpfleger braucht man, um sich selbst aufstellen zu lassen- welches Heim hat so viele Kräfte. Und die angekündigte Umfrage zur weiteren Existenz der Kammer war gleich mit Fangfragen gespickt- aber eh wegen corona auf ewig verschoben
Ich will nicht zwangsverkammert werden !!!
Die Pflegekammer auf dem Ergebnis der durchgeführten Befragung zu etablieren entbehrt jeder reellen Grundlage. Von über 120000 Pflegenden 2500 darüber abstimmen zu lassen, ob die Kammer kommt oder nicht ist nicht repräsentativ. Ich weiß auch nicht, wer da alles befragt, wurde von meinen Kollegen war da niemand dabei. Des weiteren erhoffe ich
Die Pflegekammer auf dem Ergebnis der durchgeführten
Befragung zu etablieren entbehrt jeder reellen Grundlage. Von über 120000 Pflegenden 2500 darüber abstimmen zu lassen, ob die Kammer kommt oder nicht ist nicht repräsentativ. Ich weiß auch nicht, wer da alles befragt, wurde von meinen Kollegen war da niemand dabei.
Des weiteren erhoffe ich mir von einer Pflegekammer keinerlei Unterstützung was Arbeitsbedingungen und gerechte Bezahlung angeht.
Der Blick in die Bundesländer, in welchen es bereits eine Pflegekammer gibt, zeigt nichts erkennbar Positives für die Pflege.
Wenn schon Pflegekammer, dann freiwillige Migliedschaft, das würde dann doch anhand der Freiwilligen gut repräsentieren wie beliebt das Projekt unter den Pflegenden ist.
Keiner will eine Landespflegekammer in BW
Wir brauchen nicht noch eine Stelle die Kosten verursacht und uns um unseren Lohn bringt. Keine/r meiner vielen Kolleginnen und Kollegen will diese Kammer. Von daher stellt sich schon die Frage woher das Ergebnis der „repräsentativen Umfrage“ kommt. Keiner von uns kann sich erinnern jemals zu diesem Thema befragt worden zu sein. Die
Wir brauchen nicht noch eine Stelle die Kosten verursacht und uns um unseren Lohn bringt.
Keine/r meiner vielen Kolleginnen und Kollegen will diese Kammer. Von daher stellt sich schon die Frage woher das Ergebnis der „repräsentativen Umfrage“ kommt. Keiner von uns kann sich erinnern jemals zu diesem Thema befragt worden zu sein.
Die tatsächlichen Erfahrungen der Pflegenden mit der Pflegekammer in den Bundesländern, in welchen diese bereits eingeführt wurden, sind schlecht.
Daher ein klares NEIN zu dieser Zwangskammer!
Beiträge
Die Landesregierung Baden-Württemberg nimmt billigend in Kauf, dass anders als bei den zunächst im Heilberufegesetz genannten Berufsgruppen, die Gruppe der Pflegepersonen überwiegend in abhängiger Beschäftigung stehen. Alle anderen Berufsgruppen, gelten als selbstständige, beziehungsweise haben die Möglichkeit wie im Fall der Ärzte, gegebenenfalls
Die Landesregierung Baden-Württemberg nimmt billigend in Kauf, dass anders als bei den zunächst im Heilberufegesetz genannten Berufsgruppen, die Gruppe der Pflegepersonen überwiegend in abhängiger Beschäftigung stehen. Alle anderen Berufsgruppen, gelten als selbstständige, beziehungsweise haben die Möglichkeit wie im Fall der Ärzte, gegebenenfalls privat ärztlich abzurechnen. Diese Möglichkeit hat das Pflegepersonal nicht. Daher ist es völlig unsozial, vom Pflegepersonal einen Zwangsbeitrag zu erheben. Ausweislich der Auseinandersetzung in anderen Bundesländern wie zum Beispiel in Niedersachsen Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz zeigt sich, dass gerade die Zwangsbeiträge, dazu führen dass ein erheblicher Widerstand gegen die Zwangsverkammerung besteht. Damit werden die Pflegekräfte nicht in eine für sie tätige Organisationsform gezwungen, sondern viel mehr in ei ne Verwaltungsbehörde eingegliedert.
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf: im Rahmen der Gesetzesvorlage wird gefordert, dass die Arbeitgeber die Daten der Beschäftigten an den Gründungsausschuss der Landespflege Kammer Baden-Württemberg weiterzuleiten haben. Ebenso wie in allen anderen Bundesländern werden sie bei nicht Einhaltung mit einem Bußgeld bedroht. Diese
Datenschutzrechtliche Bedenken gegen den Gesetzesentwurf: im Rahmen der Gesetzesvorlage wird gefordert, dass die Arbeitgeber die Daten der Beschäftigten an den Gründungsausschuss der Landespflege Kammer Baden-Württemberg weiterzuleiten haben. Ebenso wie in allen anderen Bundesländern werden sie bei nicht Einhaltung mit einem Bußgeld bedroht. Diese Regelung im Gesetz steht in krassem Gegensatz zum Bundesdatenschutzgesetz. Letztenendes handelt es sich bei der Landespflege Kammer um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die zwangsweise Herausgabe der Daten der Beschäftigten ist ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Betreibers einer Pflegeeinrichtung. Völlig ungeklärt ist an dieser Stelle, warum eine freiwillige Registrierung nicht möglich sein soll. An dieser Stelle greift das Gesetz meines Erachtens zu tief in die Persönlichkeitsrechte der Pflegepersonrn in Baden-Württemberg ein. Wie sich bereits in allen anderen Bundesländern, die eine gleiche Regelung verfasst haben zeigt, ist dies höchst umstritten und dürfte auch im Land Baden-Württemberg zu entsprechenden Klagen führen.
Finanzierung
Ausweislich des vorgelegten Dokumentes, beläuft sich der jährliche Haushaltsaufwand der Landespflege Kammer Baden-Württemberg auf geschätzte 5,9 Millionen €. Dies bei einem angeblichen Mitgliedervolumen von 129.000 Personen. Als Grundlage für die Berechnung wurde die Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz herangezogen. Dazu wurde schlichtweg der zudem
Ausweislich des vorgelegten Dokumentes, beläuft sich der jährliche Haushaltsaufwand der Landespflege Kammer Baden-Württemberg auf geschätzte 5,9 Millionen €. Dies bei einem angeblichen Mitgliedervolumen von 129.000 Personen. Als Grundlage für die Berechnung wurde die Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz herangezogen. Dazu wurde schlichtweg der zudem deutlich zu niedrig recherchierte Haushalt der Landespflege Kammer Rheinland-Pfalz mit dem Faktor 3 multipliziert. Dies nennt man eine verwalterische Milchmädchenrechnung. Wie sich am Beispiel der Landespflege Kammer Niedersachsen zeigt, reichen der Kammer 6,1 Millionen für 80.000 Mitglieder noch nicht einmal ansatzweise aus. Haushalts/ Wahrheit und Haushaltsklarheit sind hier das Gebot der Stunde und ergeben sich aus den Haushaltsgesetzen des Landes und des Bundes. Insofern ist es völlig unverständlich, warum im Sozialministerium mit völlig falschen Zahlen, die deutlich unter dem durch die Mitglieder tatsächlich aufzubringenden Haushalt liegen, gearbeitet wird. Dies ist in höchstem Maße zu verurteilen. Die zukünftigen Mitglieder werden bereits mit diesem Entwurf und der Begründung über die wahren finanziellen Verhältnisse die notwendig sind , getäuscht ! Allein aus diesem Grunde, verbietet es sich, die Mitglieder Zwangsbeiträgen zu unterwerfen. Letztlich hat die Landesregierung Baden-Württemberg, wie auch andere Landesregierungen, die Pflege durch die Privatisierung erst an die Wand gefahren. Der Prozess der Privatisierung von Krankenhäusern und der Übergabe einzelner Krankenhäuser an sogenannte Krankenhauskonzerne, hat die schlechte Situation der Pflege zuerst zu verantworten. Richtiger wäre es derzeit, dass das Land die Finanzierung dieser Pflegekammer übernimmt. Das Argument, man könne dann nicht unabhängig die Aufgaben erfüllen ist absurd, da es sich bei der Kammaer letztlich um eine per Gesetz verordnete KdÖR handelt, die ausweislich des Gesetzes immer noch der staatlichen Aufsicht unterliegt. Die Mitgliedsbeiträge als Umlage zu bezeichnen ist dazu ein schlechter Scherz. Es handelt sich hier um Zwangsbeiträge einer Personengruppe der unteren Lohngruppen. Diese Beiträge sind öffentliche Abgaben und müssten daher auch zwangsbeigetrieben werden. Das will die Politik in BaWü den Bürger*Innen zumuten ? Da hätten Sie sich das Klatschen mal sparen können. Summarisch betrachtet ist diese Kostenschätzung wohl eher ausgependelt, denn berechnet worden!
Vollbefragung
Auch ohne die zwangsweise Erpressung der Daten bei den jeweiligen Arbeitgebern, könnte die Landesregierung Baden-Württemberg über eine online, beziehungsweise Briefbefragung der Pflegekräfte in Baden-Württemberg nachdenken. Im Land Baden-Württemberg wurden zum Thema nur wenige Pflegekräfte befragt. Dies ist zutiefst undemokratisch! Daher ist eine
Auch ohne die zwangsweise Erpressung der Daten bei den jeweiligen Arbeitgebern, könnte die Landesregierung Baden-Württemberg über eine online, beziehungsweise Briefbefragung der Pflegekräfte in Baden-Württemberg nachdenken. Im Land Baden-Württemberg wurden zum Thema nur wenige Pflegekräfte befragt. Dies ist zutiefst undemokratisch! Daher ist eine öffentliche Abstimung der Pflegekräfte in den Einrichtungen der gangbare Weg. Jede Pflegekraft erhält durch ihren Arbeitgeber die Fragestellung übermittelt: Kammer ja oder nein .., Das Ergebnis wird zentralisiert erfasst und ausgewertet. Erst dann ist ein hinreichend tragbares Ergebnis abzusehen. Es ist mir böllig unverständlich, wie man sich als Landesregierung vor den Karren von Lobbyisten spannen lassen kann.
Pflegekammer
Eine Zwangsverpflichtung zur Pflegekammer führt einzig und alleine zu mehr Ausgaben für die nicht besonders angesehene und unterbezahlte Berufsgruppe der Pflegenden! Damit vergrault man auch potenziell Willigen dieses Beruf zu erlernen. Die Kammer kann, und wird auch nicht, weder Tarifverträge noch bessere Arbeitsbedingungen für ihre
Eine Zwangsverpflichtung zur Pflegekammer führt einzig und alleine zu mehr Ausgaben für die nicht besonders angesehene und unterbezahlte Berufsgruppe der Pflegenden! Damit vergrault man auch potenziell Willigen dieses Beruf zu erlernen.
Die Kammer kann, und wird auch nicht, weder Tarifverträge noch bessere Arbeitsbedingungen für ihre Kammermitglieder verhandeln. Die dient nur der Selbstdarstellung, Erschaffung neuer Behörde mit einigen wenigen lukrativen Arbeitsplätzen!
Und an der "repräsentativen Umfrage" haben lediglich 1500 Teilnehmer ihre Meinung kundtun können. Wer hat diese Personen ausgewählt, nach welchen Kriterien??
Wenn schon Umfrage, dann flächendeckend. Damit auch jeder seine Meinung äußern kann
Keine Zwangsverkammerung!
Wo, Bitteschön, war diese Umfrage repräsentativ? Nicht einmal 2,2% der ca. 120000 Pflegenden im Ländle wurden befragt. Von wegen Wunsch der Mehrheit. Solange dieses Ergebnis der äußerst bedenkliche Befragung als Legitimation für die Einrichtung einer Pflegekammer dient, wird es weiterhin völlig berechtigten Widerstand geben. Warum wurden nicht alle
Wo, Bitteschön, war diese Umfrage repräsentativ? Nicht einmal 2,2% der ca. 120000 Pflegenden im Ländle wurden befragt. Von wegen Wunsch der Mehrheit. Solange dieses Ergebnis der äußerst bedenkliche Befragung als Legitimation für die Einrichtung einer Pflegekammer dient, wird es weiterhin völlig berechtigten Widerstand geben. Warum wurden nicht alle Pflegenden befragt? Warum wird aktuell mitten in der Krise dieses Verfahren durchgeführt? Warum herrscht offensichtlich die Meinung, man müsse die dummen Pflegekräfte zu ihrem Glück zwingen? Warum befassen sich Politiker mit dieser Gesetzesvorlage und nicht gleich, ohne Umwege, mit den dringend notwendigen und mittlerweile hinreichend bekannten Problemen des Gesundheitswesens? Oder kann die Pflegekammer die DRGs abschaffen und die Einrichtungen wieder in die öffentliche Hand zurückführen, wo sie hingehören? Fragen über Fragen. Statt den Pflegenden ein Scheinmitspracherecht vorzugaukeln und mit einer Pflegekammer noch mehr Bürokratie und Gängelei in den anstrengenden Arbeitsalltag zu bringen sollten doch bitte endlich Taten folgen. Ich persönlich sehe in dem vorliegenden Gesetzentwurf für mich als Pflegekraft hauptsächlich Nachteile. Aber ich wurde ja nicht gefragt. Sollte die Landesregierung tatsächlich eine Pflegekammer einrichten und mich zwingen, dieser beizutreten und dafür auch noch mein schwer verdientes Geld einfordern, werde ich mich mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren